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ersselher Ätisblatt.
Gratisbeilagen r „Illnftrirtes Sonnragsblatt" n. „Illnftrirte landwirthschaftliche Beilage".
K. 91
IoVerstW Den 11. August
1898.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 6. August 1898.
Im Anschluß an das Ausschreiben vom 25. Februar 1897 J. 1. Nr. 1338, Kreisblatt Nr. 25, veröffentliche ich nachstehend einen gemeinschaftlichen Erlaß des Herrn Finanz-Ministers und des Herrn Ministers des Innern vom 6. Juni d. Js., betreffend die Besteuerung der Genehmigungen der Ortspolizeibehörden zur Veranstaltung von Lustbarkeiten.
Ein Sonderabdruck dieses Erlaffes wird den Orts- polizeibkhörden (für die Akten) zur Nachachtung in Kürze mitgetheilt.
I. L Nr. 4479. Der Königliche Landrath.
I. V.: Braun, Kreisdeputirter.
* * *
Berlin, den 6. Juni 1898.
Hinsichtlich der Auslegung der Nummer II unserer I gemeinschaftlichen allgemeinen Verfügung vom 15. November 1896 F. M. III. 15634, M. d. I I A. 9079, betreffend die Versteuerung der Genehmigungen der Ortspolizeibehörden zur Veranstaltung von Lustbarkeiten (Central Bl. der Abgaben- rc. Gesetzgebung S. 649; Min. Bl. d. i. V. S. 239) find in cher VerwaltungS- praxis mehrfach Zweifel zu Tage getreten. Insbesondere hat die Fassung des zweiten Absatzes der Ziffer 3 dieser Nummer zu der Annahme Anlaß gegeben, daß zu den boit erwähnten Lustbarkeiten die polizeiliche Erlaubniß unterschiedslos überall einzuholen sei. Diese Auffassung trifft nicht zu, denn da durch den vorerwähnten allgemeinen Erlaß neues, nicht auf Gesetzen oder Polizei- verordnungen beruhendes Recht nicht begründet werden konnte, so kann auch die Vorschrift des zweiten Absatzes nur insoweit Anwendung finden, als die Abhaltung der bezeichneten Lustbarkeiten durch bestehende besondere Gesetze oder Polizeiverordnungen von polizeilicher Genehmigung abhängig gemacht ist.
Zur Beseitigung der hervorgetretenen Zweifel bestimmen wir in Abänderung der Nummer II Folgendes:
a) unter Ziffer 1 daselbst Buchst, b fallen die Worte: „oder an anderen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen" fort;
b) an Stelle der Ziffern 2 und 3 daselbst treten folgende Vorschriften:
2. Die Frage, inwieweit nicht gewerbsmäßig
Die S>ternwirthin.
Erzählung für das Volk von A. v. H a h n.
(Fortsetzung.)
Der Wirth schluckte mühsam, es war ihm so trocken im Halse, daß er nicht sprechen konnte, und er mußte dem Wurzer doch zeigen, daß ihm die Sache nahe ging. „Es kann bald nicht sein, Wurzer," brächte er endlich heraus und richtete sich aus, denn er war wie unter einem Schlag zusammengesunken. „G'wiß hast' dich verzählt!"
„Es fehlt mir ein Beutel mit tausend Gulden!" stieß der Bauer verzweifelt aus, preßte die Hände vor die Augen und sank in den Stuhl, der neben der Thür stand.
„Hast dich verzählt", wiederholte der Wirth stotternd und blickte verstört auf den Wurzer, der zusammengebrochen war, als wenn ihn der Schlag gerührt hätte, und er sich Nimmer aufrichten könnte.
„Nichts da," schüttelte er mit den Kopfe und sagte gepreßt: „Ich weiß, was ich hab' und was da war. Vor drei Wochen hab' ich die Beutel noch einmal alle duichgezählt und ins Buch geschrieben, was in jedem drin war und was ich damit anfangen wollte. Seitdem bin ich nicht in dem Schränk gewesen, und jetzt fehlt mir der schwerste. „Tausend Gulden! Tausend Gulden!" stöhnte er gebrochen.
„Hast jetzt viel Ausgaben gehabt," stammelte der Wirth mit versagender Stimme, „erinner' dich nur, gewiß hast' das Geld selbst herausgeholt!"
„Bleib' mir mit solcher Red' vom Hals!" wehrte
veranstaltete öffentliche oder private Lustbarkeiten einer polizeilichen GenehmigungSpflicht unterliegen, richtet sich nach den bestehenden Gesetzen und Polizeiverordnungen.
Es gilt dies insbesondere von allen Lustbarkeiten, die von Privat- oder geschlossenen Gesellschaften verunstaltet werden, wenn zu ihnen auch andere Personen als die Mitglieder oder die von diesen eingeführten Gäste Zutritt haben oder wenn die Gesellschaft ausschließlich oder hauptsächlich zu dem Zwecke zusammengetreten ist, Lustbarkeiten der vorbezeichnetenArt zu veranstalten.
3. Die Abhaltung von öffentlichen Tanzlustbarkeiten, auch den gewerbsmäßig verunstalteten (§ 33 c R. G. O), ist durch die darüber erlassenen Polizeiverordnungen überall von der Erlaubniß der Ortspolizeibehörde abhängig gemacht worden.
4. Unterliegt nicht die Veranstaltung der Lustbarkeit, sondern nur der Text der aufzuführenden Singspiele, Gesanges- oder deklamatorischen Vor- träge, theatralischen Vorstellungen u s. w. der ortspolizeilichen Genehmigung, so findet die Tarifstelle 39 keine Anwendung.
Je eine Abschrift dieses Erlasses ist den Ortspolizeibehörden mitzulheilen; auch haben die Landräthe seine Veröffentlichung in den Kreisblättern zu veranlassen.
Der Finanz-Minister: Der Minister des Innern:
gez. Miguel. v o n d e r R e ck e.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel.
J.-Nr. III 5379. M d. I 1 5158
Nichtamtlicher Theil.
Englisch-russische Häkeleien.
Die internationale Lage wird augenblicklich nicht mehr durch die Friedens Verhandlungen beherrscht, bei denen Spanien wohl oder übel den von den Vereinigten Staaten vorgezeichneten Dornenweg gehen muß, während für die neutralen Mächte wenig oder nichts zu thun bleibt. Der russisch-englische Gegensatz ist es, der wieder einmal in der hohen Kolitis den Grund- ton angiebt. Verschiedene Ereignisse der jüngsten Ber
ber Wurzer heftig. „Ich weiß, was ich weiß! Dreihundert Gulden hat mir einer am Sterbetag stüh gebracht, die hab' ich gar nicht erst eingeschloffen und davon alles bestritten.
„Dann hast' vielleicht schon vorher —"
"Nein, nein, nein! Hundertmal nein!" schrie der Wurzer verzweifelt. „Einen Tag vordem, kurz eh' ich mit dem Benedikt auseinanderkam, hab' ich das Geld noch in Händen gehabt, da hat kein Heller gefehlt. Erst dann kann'S geschehen sein!"
Er sprang auf und preßte die gerungenen Hände in stummer Qual gegen die Stirn.
In des Wirthes Augen flackerte es wild auf, wie von heimlichem Entsetzen. Dann senkte er die Lider, während sein Athem hörbar ging, und als er sie scheu hob, sagte er mit heiserer Stimme und in zitternder Hast, als müßt' er die Worte nur schnell hervorstoßen, um nicht daran zu ersticken: „Wurzer! — ihr meint doch nicht — euer Sohn —"
Mit einem ächzenden Aufschrei taumelte der Bauer, als wenn der Blitz vor ihm niedergeschlagen wäre, zurück und starrte den Wirth mit wild hervorquellenden Augen an, daß dem die Knie zu schlottern begannen, weil er meinte der Wurzer müsse sich j tzt über ihn stürzen.
Der Wurzer aber drückte die gekrallten Hände an die Stirn und sank mit geschlossenen Augen in den Stuhl hinter sich.
„Mein Sohn! Mein Sohn —" kam es wimmernd von den verzerrten Lippen unb dann brach ein wildes Schluchzen
gangenheit haben den Britten deutlich vor Augen gerückt, daß die russische Politik an nicht weniger als drei Punkten gegen die englische im Vorschreiten begriffen ist. Nicht blos an den chinesischen Küsten, auch im Rothen Meer und am persischen Golf hat die geräuschlos arbeitende, durch kein Parlament und durch die russische Presse nie gestörte Diplomatie des Zaren, die immer Zeit, Geduld und Geld hat, eine neue Schachpartie eröffnet oder wenigstens für ein künftiges Spiel Steine ins Brett gestellt. Die Wirkung auf England ist, wie stets in solchen Fällen, ein Theatergewitter, dessen Blitzen und Donnern sich in mehr oder minder drohenden Leitartikeln der Londoner Blätter entladet. Die Drohungen bei Seite gelassen, bedeuten solche Artikel immerhin soviel, daß man sich in England über den Ernst der Lage und über die harte Nothwendigkeit, neue Demüthigungen einstecken oder zu den Waffen greifen zu müssen, nicht täuscht. Alle Anzeichen weisen aber auch darauf hin, daß beides eingesteckt werden wird, die Demüthigungen so gut, wie das schon halb aus der Scheide gezückte Schwert.
Die Frage: „Können wir gegen Rußland Krieg führen?" ist für die Engländer ungefähr gleichbedeutend mit der Frage: „Können wir I n d i e n missen?" Denn die über kurz oder lana eintretende Folge des „Kampfes zwischen dem Elefanten und dem Walfisch" wäre einerseits die Vertreibung der russischen Flagge aus dem chinesischen, dem Rothen und dem persischen Meer, wie auch wohl von den Gestaden Kretas, anderseits aber der auf die Dauer unaufhaltsame Einmarsch dreifach überlegener russischer Streitkräste in die indischen Provinzen. Freilich könnte sich dieser Einmarsch zu einem schnellen siegreichen Vorgehen nur dann gestalten, wenn die Petersburger Regierung vor blutigen Opfern nicht zurückscheute. Die eigentliche Eroberung und Pazifizirung Indiens wäre jedenfalls kein leichteres Stück Arbeit, wie die von den Amerikanern unternommene „Befreiung" Kubas unb der Philippinen. Und ähnlich wie Amerika müßte auch Rußland in dem angenommenen Falle, um nicht sein Ansehen in ganz Asien zu gefährden, viele werthvolle Kräfte für einen zweifelhaften Erfolg einsetzen.
Im Hinblick auf die großen Verluste, die eine gewaltsame Einnahme Indiens auch für den Sieger sicherlich im Gefolge haben würde, ist ein Theil der englischen Imperialisten zu der Auffassung gelangt, man müsse Indien schlimmsten Falles für sich selbst sorgen lassen
aus seiner Brust: „Mein Sohn hat mich beraubt! Mein Sohn!"
Dem Wirth liess kalt über den Rücken und er sank wie von einem Faustschlage getroffen vornüber.
Die Besinnung schwand ihm für einen Augenblick, und geistesabwesend starrte er vor sich hin, mährend er taumelnd den tiefen Schritt in unsühnbare Schuld that.
„Jetzt wirst' keine ruhige Stund' mehr in deinem Leben finden!" hörte er eine fremde harte Stimme sagen und ein schwerer Druck legte sich ihm aufs Herz.
„Wurzer", stammelte er nach einer bangen Pause heiser, es war der letzte Aufschrei seines mißhandelten Gewissens, — „wie könnt ihr das denken, — das kann zuletzt erst kommen, ein andrer — gewiß ein anderer —"
„Wenn ich das wüßt! Wenn das wär!" ächzte der Wurzer aus gequälter Brust. „Ich wollt's dem Herrgott auf Knieen danken und dem Dieb das Geld noch einmal schenken. Aber cs ist nicht, es ist nicht!" fuhr er wimmernd fort. „Wie ein Dieb ist mein Sohn nachts in seines Vaters Haus geschlichen und hat ihn beraubt! Und mein Weib ist mit einer Todsünd' in die Grube gefahren ! Einen falschen Eid hats geschworen, hat ihm das Geld gegeben, das ich wie eine Stecknadel gesucht hab seit ihrem Tod und nicht finden konnt! Und nicht genug an dem, noch zum Dieb hat sie ihn gemacht!"
Von einem wilden Zorn gepackt sprang er auf und drückte die geballten Hände an die krampfhaft arbeitende Brust. „Auf und davon ist er!" schrie er verzweifelt. „Fort'gangen ist er mit seinem Raub und ich sitz hier