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c#h Kreisblatt.
Grati»b«ttas«n, „rUnftrirt«» Ssnncag^biatt" u. „3Uwitrirte tanvmirthschaftlich. »«-lag«".
Nr. 98.
SmakO den 29. August
1898.
Erstes Blatt.
Amtlicher Theil.
Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 25. ds. Mts. ist unter nachstehenden Bestiminungen genehmigt worden.
Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vorn 21. Juni 1897 — vergl. Nr. 74 deS jtreisblatts — getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpotizei- lichen Aufsicht des Marktes folgende weitere Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeachtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. event, entspr. Haft geahndet wird.
1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar 1. Preußen: Regierungsbezirke: Marienwerder, Potsdam, Frankfurt a. O., Stettin, -Stralsund, Posen, Bromberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Btagdeburg, Merseburg, Schleswig, Hannover, Lüneburg, Münster, Arnsberg, Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen und Sigmaringen; 2. Bayern: Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben; 3. Königreich Sachsen; 4. Württemberg: Neckarkreis, Schwarzwaldkreis, Jagstkreis und Donaukreis; 5. Baden: Landeskommissariate Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim; 6. Hessen: Provinz Rheinhessen; 7. Sachsen-Weimar, -Meiningen, -Ko- Vnrg Gorha, 8. Anhalt; 9. Waldeck; 10. Bremen; 11. Elsaß- Lothringen, welches mit der Eisenbahn in den hiesigen Kreis eingeführt ist, darf nur dann auf den Markt ausgetrieben werden, wenn der Besitzer nachweist, daß es der angeordneten Quarantäne von 5 Tagen unterworfen gewesen ist.
2. Am Tage vor dein Markte werden die Gastställe, Höfe der Gastwirthschaften u. s. w. thierärztlich beaufsichtigt werden.
3. Mit dem Auftrieb darf nicht vor 6 Uhr früh begonnen werden. Der Auftrieb ist statthaft: a) durch die Schloßstraße, b) durch die Sturmiusstraße von der Rhabanusstraße aus, c) durch die Lindenstraße und d) durch die von Ziehers her durch den Eisenbahnviadukt führende Straße.
Hiernach bleibt von den auf den Viehmarkt mündenden Straßen nur die Heinrichstraße für den Auftrieb geschlossen.
4. Das Aufbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn den an den unter 3 genannten Auftriebswegen ausgestellten Polizei-Beamten eine von der Ortspolizeibehörde der' Ursprungsgemeinde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß dort seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche herrscht und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59 a der Bundesrathsinstruktion gehört.
Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.
Thiere, für welche eine solche Bescheinigung nicht vorgezeigt werden kann, werden nur dann auf den Marktplatz zugelassen werden, wenn sie bem die Aufsicht führenden beamteten Thierarzt zur besonderen Untersuchung vorgeführt würben sind.
5. Die Musterung von Vieh rc. in den Zugangsstellen oder dicht davor ist verboten.
6. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen rc. innerhalb der Stadt Fulda verboten.
Fulda, den 12. August 1898.
Der Königliche Landrath
I. A.: Zoberbier, Reg.-Assessor.
|Hd|tnmtlidicr Theil.
Her eiizlisch-riisßslhe ßtzensiitz in Um.
Während der englische Premierminister Lord Salis- bury in der Sommerfrische weilt, der zum Vizekönig von Indien ausersehene Unterstaatssekretär im Auswärtigen Ministerium, Curzon, krank darniederliegt Und Lord Balsour, der Neffe Salisburys, die auswärtige Politik im Unterhause gegen unbequeme Frager zu vertreten hat, geht durch die englische Presse, die Regierungsblätter nicht ausgenommen, ein lautes Klagen über Niederlagen der englischen Politik in China. Bei mehreren wichtigen Anlässen hat die euglische Diplomatie gegen die russische in Peking den kürzern gezogen, namentlich gelang es dem russischen Einfluß, den Abschluß eines englischen Bahnprojekts von Kaiping nach Niutschwang am Liao Ho im Norden Chinas rückgängig zu machen.
Der Aerger der englischen Presse richtet sich zum Theil gegen die eigene Regierung, die der Schwäche beschuldigt wird, zum Theil gegen Li-Hung-Tschang, der als bestochen und als Haupt der Russenpartei am Pe-
krnger Hofe gilt, zum Theil aber auch direkt gegen Rußland. Einzelne Blätter verlangen, die englische Regierung solle von der chinesischen die Entlaffung Li- Hung-TschangS aus deu kaiserlichen Diensten fordern, ziemlich alle stimmen darin überein, daß mit leeren Protesten nichts mehr zu machen und mit China in einer Weise zu verfahren sei, die orientalische Nationen verstehen ; Rußland werde sich dann, d. h. bei Anwendung von Zwangsmaßregeln, zu entscheiden haben, ob es die Protektor-Rolle über China aufgeben oder es auf einen offenen Konflikt mit England ankommen laffen wolle.
Sind nun auch solche Stürme in der englischen Presse nichts Seltenes, so läßt sich doch nicht verkennen, daß die von England bisher diplomatisch vergeblich bekämpfte Vorherrschaft Rußlands im Norden Chinas die öffentliche Meinung in England immer mehr zu Anklagen gegen das Kabinet Salisbury und zur Forderung kriegerischer Maßregeln reizt. Die englische Besatzung Wei- hai-weis am Eingang in den Golf von Petschili gegenüber Port Arthur sollte die chinesische Regierung bestimmen, aus die englischen Wünsche ebenso viel Rücksicht zu nehmen, als auf die russischen, eine Erwartung, die sich nicht erfüllt hat.
In der bittern Enttäuschung darüber mag es den englischen Blättern zu einigem Troste gereichen, daß die amerikanische Presse England in dem Streite mit China und Rußland ihre Sympathie bezeugt und sogar betont, die amerikanischen Interessen seien mit den englischen identisch. Neben der Entfremdung mit den Russen vollzieht sich in der That gleichzeitig eine Annäherung mit den Amerikanern. Freilich ist nicht abzusehen, welchen praktischen Nutzen England davon in seinen chinesischrussischen Händeln haben sollte; Rußland gegenüber wird es für England immer heißen: Selbst ist der Mann.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 19. August.
Se. Majestät der Kaiser trifft am 25. bezw. 26. d. M. wieder im Neuen Palais zu Wildpark ein, während Ihre Majestät die K a i s e r i n schon am Sonnabend im Neuen Palais erwartet wird. Am 1. September hält der Kaiser dann die große Herbstparade über das Gardekorps ab und begiebt sich am Tage darauf in Begleitung der Kaiserin nach Hannover, wo an diesem Tage große Galatafel stattfindet. Am 3. September hält der Kaiser dann in Gegenwart der Kaiserin die Parade über das X. Armeekorps ab. Das Paradefeld wird von einem 11 Kilometer langen Drahtzaun umgeben. Der Kaiser betritt das Paradefeld durch ein im gothischen Stil errichtetes stattliches Portal. Das Korps steht in zwei Treffen aufmarschirt. Die Parade kommandirt der General der Infanterie von Seebeck, der kommandirende General des X. Korps. Für die Zuschauer ist eine Tribüne errichtet, die 7500 Personen faßt. Nach der Parade findet im Schloß zu Hannover Frühstückstafel statt. Am Nachmittag folgt das übliche Paradediner und am Abend der Zapfenstreich.
Ueber die Reise Ihrer Kaiserlichen Majestäten nach Jerusalem haben wir bereits einige genauere Daten gebracht. Heute können wir melden, daß noch am 31. Oktober, nach der Einweihung der Erlöserkirche die Fahrt nach Jericho erfolgt. Der 1. November ist dem Jordan und dem Todten Meere gewidmet. Am 2 November erfolgt die Rückkehr nach Jerusalem, wo der Kaiser noch zwei weitere Tage verbleiben will. Die Rückreise geht über Jaffa noch nach Haifa. Von hier werden Nazareth, der See Genezareth und der Berg Tabor ausgesucht. Am 9. November Rückkehr nach Haifa, Fahrt auf der Jacht „Hohenzollern" nach Beirut. Ausflug nach Damaskus und Baalbeck. Den 16. November erfolgt die Abfahrt von Beirut nach Egypten, wo die Landung in Port Said erfolgt. (N. A. Z.)
Zur O r i e n t r e i s e Sr. Majestät des Kaisers
Wilhelm schreibt das türkische Blatt „Servet" : „In europäischen Blättern ist ein eigenthümlicher Streit darüber entstanden, welche politische Bedeutung die von Kaiser Wilhelm geplante Reise nach den christlichen Stätten Palästinas haben könne. Wir dürfen hierzu wohl bemerken, daß Sultan Abdul Hamid, nachdem er von dem Wunsche des Deutschen Kaisers, jene Stätten zu besichtigen, Kenntniß erhalten, denselben in freundschaftlicher Weise eingeladen hat, die Reise auszuführen. Kaiser Wilhelm erscheint somit in Palästina als der Gast unseres Herrschers, der durchaus davon überzeugt ist, daß sein kaiserlicher Freund mit dieser Reise keinerlei politische Zwecke verfolgt. Hat doch Kaiser Wilhelm erst kürzlich dadurch, daß er die deutsche BesatzungStruppe von Kreta zurückrief, durch die That bewiesen, daß er, in einem sehr erfreulichen Gegensatze zu manchen anderen Mächten, die Hoheitsrechte deS Sultans in gewissenhaftester Weise achtet. Es ist daher sehr müßig, wenn einzelne europäische Blätter befürchten, Kaiser Wilhelm erstrebe ein Protektorat über Palästina, oder er wolle angebliche Rechte anderer Staaten in jenem Lande beeinträchtigen. Dagegen belehrt uns dieser Streit darüber, wie werthvoll es für die christlichen Religionen ist, daß Palästina unter dem Szepter des Sultans steht, da sonst die verschiedenen chrrauchen Staaten und Kirchen gewiß sofort die blutigsten Kriege um den Besitz dieses Landes beginnen würden. Sollte dagegen der ganze Streit dadurch entstanden sein, weil man an manchen Stellen mit etwas scheelen Blicken auf das innige FreundschaftS- Verhältniß sieht, das zwischen Kaiser Wilhelm und unserem Herrscher besteht, so möge man bedenken, daß der Deutsche Kaiser, obgleich er selbst streng an seinem eigenen Glauben hängt, doch wiederholt dafür den Beweis geliefert hat, daß er auch den heiligen Glauben der Kalifen achtet und ehrt."
Die „Berliner Correspondenz" schreibt: Ein großer Theil der Tagespresse hat folgender Nachricht Raum gewährt: „Fürst Bismarck-Sterbethaler werden in der Königlichen Münze geprägt. Mehrere Arten davon sollen angefertigt werden. Von der einen Sorte sind bereis Probestücke in den Verkehr gekommen; sie zeigen den Kopf Bismarcks mit der Inschrift -Fürst Bismarck-Sterbethaler, 30. Juli 1898-. Auf der Nück- feite befindet sich in einem Eichenkranz eine poetische Inschrift. Die Königliche Münze führt diese Bestellungen für die Privatindustrie aus. Die Prägungen haben denselben Silbergehalt wie die Thalermünzen." Diese Mittheilung ist durchaus unzutreffend. In Artikel 11 deS Münzgesetzes vvm 9. Juli 1873 heißt es: „Die durch die Bestimmung im § 10 des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (R. G Bl. S. 304) vvcbehaltene Befugniß, Silbermünzen als Denkmünzen auszuprägen, erlischt mit dem 31. Dezember 1873." Danach ist es selbstverständlich, daß Münzen der - bezeichneten Art in der Königlichen Münze nicht geprägt werden Eine Beantwortung der zahlreichen Briefe, die infolge der falschen Nachricht bereits an die Königliche Münze gerichtet worden sind, kann nicht erfolgen.
Aus dem Tegeler Schießplatz fand am Mittwoch ein Versuchsschießen mit einem in Aussicht stehenden neuen Infanterie-Gewehr durch Offiziere der Gewehr-Prüfuttgs- tommiffioH in Spanbau statt. Wie bereits bekannt, soll die ZukunftSwaffe der deutschen Armee ein noch geringeres Kaliber haben, als das jetzige Gewehr, Modell 1888, sie soll bei eihöhter Wefeiij und vermehrter Durchschlagskraft für todtere Entfernungen als jetzt verwendbar sein. So wurden die Proben auf Distanzen von über 2000 Meter mit Erfolg ausgedehnt.
Ausland.
Die „Wiener Abendpost" feiert in schwungvollen Worten den Geburtstag des Kaisers Franz Joseph und hebt hervor: „An diesem Tage verstummt jeder Streit, schweigen alle (Gegensätze und erfüllen sich die Herzen mit der Hoffnung auf eine glückliche Wendung der Dinge. Mehr noch als in frühern Jahren ist diesmal die große Bedeutung des Tages zu erkennen. In