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DasKreisblatt" bringt außer den amtlichen Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er­eignisse in der Kolitis, Berichte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In­halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig­nisse des täglichen Lebens zur Kenntnis der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.

338ÄT Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.

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die Expedition.

Amtlicher Theil.

Hersseld, den 20. September 1898.

Unter Vorbehalt der definitiven Festsetzung der W^hl- termine zu den Neuwahlen für das Haus der Abgeord- neten ist vom Herrn Minister des Innern die Ausführung der Voibereitungen zu diesen Wahlen angeordnet, und werden demgemäß die Herren Bürgermeister und Guts. Vorsteher des Kreises unter Hinweis auf die im Kreis­blatt 9lr. 68 vom Jahre 1879 abgedruckte Verordnung vom 30. Mai 1849 sowie auf das dazu neu erlassene Reglement vom 18. September 1893 (abgedruckt im Amtsblatt Nr. 37 vom 14. d. M.) hierdurch beauftragt, die U r w ä h l e r l i st e n , zu welchen das nöthige For­mularpapier Ihnen zugehen wird, sofort auszustellen.

Hierbei wird auf folgende Punkte besonders auf­merksam gemacht:

In die Urwählerliste sind aufzunehmen alle selbst- ständigen Preußen, welche das 24. Lebensjahr vollendet und nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren haben, nicht aus öffentlichen Mitteln Armen - Unterstützung er­halten und in der Gemeinde seit sechs Monaten ihren Wohnsitz haben, sowie die Militärbeamten. Die zum activen Heere gehörigen Militärpersonen mit Einschluß der zum Dienst einberufenen Personen des Veurlaubten- standes wählen nicht mit (vergl. §§ 8 und 9 der Ver­ordnung).

Bei jedem einzelnen Namen ist in die dazu bestimmte Spalte der Jahresbetrag der direkten Staatssteuern (Einkommensteuer, Ergänzungssteuer und Gewerbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen) sowie der Ge- sammtbetrag der directen Gemeindesteuern (Umlagen) und der Kreis- und Bezirkssteuern, welche der Urwähler in der Gemeinde ober in dem aus mehreren Gemeinden zu­sammengesetzten UrWahlbezirken zu entrichten hat, einzu- tragen. An Orten, wo directe Gemeindesteuern (Um­lagen) nicht erhoben werden, ist der Jahresbetrag der vom Staate veranlagten Grund-, Gebäude- und Ge­werbesteuer und die Betriebssteuer anzugeben. Wer die meisten Steuern zu zahlen hat, wird zuerst in die Urwählerliste eingetragen, dann folgt derjenige, w e l ch e r nächst

jenem die höchsten Steuern entrichtet, und so fort bis zu denjenigen, welche die geringste oder gar kein ei>M teuer zu zahlen haben. Dazu wird noch bemerkt, daß gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1893 (Ges.- Sammlg. S. 103) für jede nicht zur Staatseinkommen- steuer veranlagte Person an Stelle dieser Steuer ein Betrag von 3 Mark zum Ansatz zu bringen ist. Dies hat auch in dem Falle zu geschehen, daß für einen solchen Urwähler eine andere von ihm zu entrichtende directe Staats, oder Gemeindesteuer (Grund, Gebäude- und Gewerbesteuer) anzurechnen ist. Bei Gleichbesteuerten giebt die alphabetische Ordnung der Familiennamen den Ausschlag bezüglich der Reihenfolge. Auf jeder Seile b e z s e. a in S ch l u s s e j e d e r U r w ä h l e r- l i st e müssen sämmtliche S t e u e r b e t r ä g e, unb zwar in allen Spalten, genau zu­sammen gezählt sein.

Alsbald nach Fertigstellung der Urwählerlisten sind dieselben drei Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Locale dies geschieht, ist beim Beginn : der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. *)

Die Urwählerlisten sind sodann mit der vollzogenen Bescheinigung über die erfolgte Offenlegung und diesbe- , zügliche ortsübliche Bekanntmachung nebst den etwa gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen angebrachten Einwendungen (mit Ausnahme von der Stadt Hersfels) j schleunigst anher einzureichen, dergestalt, daß sämmtliche : Listen 20. spätestens a IN 6. Oct 0 ber d. I. in meinen Händen sich befinden. Bei Nichteinhaltung dieses Termins würde ich die fehlenden Listen sofort durch W a r t e b 0 t e n abholen lassen müssen.

I. 5012. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

*) Die betreffende Bekanntmachung würde in folgender Form zu erlassen sein:

ES wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Liste der in hiesiger Gemeinde vorhandenen Urwähler vom.......bis ...... bei dem Ortsvorstand zu Jedermanns Einsicht öffentlich auSg legt wird, und daß Einwendungen gegen deren Richtigkeit oder Vollständ!gkeit binnen 3 Tagen bei dem OrtSvor- stande säriftlich angebracht oder mündlich zu Protocoll gegeben werden können.

.......den . . .ten....... 1898.

Der OrtSvorstand.

Hersfelb, den 19. September 1898.

Die Schulstelle in Holzheim, mit welcher Kir­che u d i e u st nicht verbunden ist, wird wegen Versetzung des bisherigen Inhabers vom 1. October d. J. ab vakant.

Das Stelleneinkommen besteht in 1000 Mark Grund­gehalt neben freier Wohnung. Der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 120 Mark.

Bewerber wollen ihre Gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen innerhalb 10 Tagen bei dem unterzeichneten Landrathe oder dem Königlichen Ortsschulinspector, Herrn Pfarrer Heidelbach in Kruspis, einreichen.

Namens des Schnlvorstandcs von Holzheim: Freiherr von Schleinitz,

Landrath, Geheimer Regierungsrath

I. I. Nr. 5174.

Cassel, den 13. September 1898.

Der dem diesseitigen Bezirksverbande auf Grund des Preußischen Gesetzes vom 13. März 1878, 23. Juni 1884, zur Zwangserziehung überwiesene und von mir bei dem Bäckermeister Georg Kann hierselbst, Hohenzollerustraße 68, in Lehre untergebrachte Albin Friedrich Schäfer von Hauau, geboren am 10. November 1883, ist am 14 ds. Mts. aus seiner Lehrstelle durchgebrannt.

Königliches Landrathsamt ersuche ich ganz ergebenst, nach dem Zögling umgehend Nachforschungen gefälligst ; anstelle», im Vetretungssalle ihn festnehmen und durch eine geeignete Civilperson, welcher ich neben den baaren I Auslagen für Eisenbahnfahrt ein Tagegeld von 3 Mark und bei nöthig werdender Uebernachtung ein solches von

4 Maik gewähren werde, dem oben genannten Lehr­meister wieder zuführen lassen zu wollen.

Von dem Geschehenen bezw. dem Ergebniß der Nach­forschungen bitte ich mich hiernächst gefälligst zu benach- nchtigen.

Der Landes -Director in Hessen. An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.

* * *

Hersseld, den 17. September 1898.

Wird den Polizeibehörden und der Königlichen Gen­darmerie behufs Fahndung nach dem Flüchtigen zur Kenntniß gebracht.

I. 5138. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 19. September 1898.

Nach Ziffer 11 der Regierungs - Polizei - Verordnung vom 1. d. M., betreffend die Einrichtung und den Ge­brauch solcher landwirthschaftlichen Maschinen, welche nicht im Fahren arbeiten (Amtsblatt Seite 184), ist ein Abdruck dieser Vorschriften an der Maschine oder an einer allen betheiligten Arbeitern zugänglichen Stelle des Arbeitsplatzes auszuhängen. Die Waisenhaus-Buch­handlung zu Hauau hat die Polizei -Verordnung in Plakatform, 43/62 cm groß, in deutlicher Druckschrift hergestellt und giebt das Exemplar zu 30 Pfg., aus starke Pappe gezogen und lackirt (zum Abwaschen) für 1 Mark ab. Die Polizeibehörden wollen die Maschinenbesitzer hiervon in Kenntniß setzen.

I. I. Nr. 5168. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, ______________Geheimer Regierungs-Rath.

Langensalza, den 31. August 1898.

Recherchen nach einem verschwundenen Kinde.

Seit dem 17. d. Mts. ist der 6jährige Sohn Arthur des Landwirths Otto Sterz zu Großengottern spurlos verschwunden.

Am selbigen Tage hat es auf dem Gehöfte des 2C. Sterz gebrannt und es wurde deshalb zunächst ver­muthet, das Kind sei in den Flammen umgekommen. Dagegen ist nachträglich sesigestellt worden, daß das Kind während des Brandes nicht im Gehöft gewesen ist, also auch nicht verbrannt sein kann. Die AusräumungSar- beiten haben dies bestätigt.

I tzl ist die Vermuthung entstanden, daß das Kind freiwillig oder unfreiwillig einer Zigeunerbande gefolgt ist, die am 17. d. Mts. sich bei Großengottern aufge­halten hat.

Die Bande war im Besitz von 2 schlechten Wagen und geringen Pferden. Anscheinend gehörten 2 Männer, einige Frauen und mehrere Kinder zu der Gesellschaft.

Auf Antrag der Eltern bitte ich zu veranlassen, daß in den benachbarten Regierungsbezirken und BundeS- staaten nach dem Kinde recherchirt werden möchte.

Der Knabe war für sein Alter von 6 Jahren klein, hatte ein blühendes Aussehen, hellblonde Haare und blaue Augen.

An der Stirn hatte der Arthur Sterz einen warzen­artigen Auswuchs.

Die Kleidung des Knaben bestand in einem älteren Röckchen mit Gürtel und Kragen, die Hosen waren ge­flickt. Beide Kleidungsstücke waren aus schwarzbraunem, kleinkarrirtem Zeug. Die Schuhe mit Messinghacken waren geflickt, Kopfbedeckung fehlte.

Der Königliche Landrath gez : Graf P l a t e n. Au den Herrn RegierungS-Präsidenten zu Erfurt.

* *

*

Erfurt, den 5. September 1898.

Abschrift mit dem Ersuchen, Recherchen nach dem Arthur Sterz aus Großengottern im dortigen Bezirk anstellen und im Fall dieselben von Erfolg sein sollten, dem Landratb in Langensalza Mittheilung zukommen lassen zu wollen.

Der Regierungs-Präfident. In Vertretung. (Unterschrift.) An den Herrn RegierungS-Präsidenten zu Cissel.