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Gratisbeilagen rIllnstrirtes Ssnnragsblatt" n.Illnftrirte landwirthschaftliche Beilage".

SoimKid de» 22. Moder

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Koutrolversmumluugeu im Kreise [ Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Hersfeld L und 11.

Sonnabend den 5. November d. Js.,

Vormittags 8 Uhr,

; für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den i Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Guts­bezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise- bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Guts­bezirk Eichhof, Eichmühle, Heeues, Rohrbach, Tann unb | Hermaunshos.

Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.

2. Zu Obergeis.

Sonnabend den 5. November d. Js..

Nachmittags 3 Uhr,

| für die Mannschaften aus deu Gemeinden Allmershauseu | mit Hof Hählgaus, Aua, Biedebach, Gittersdorf Goßmauns- g rode mit Hof Siebeumorgeu, Obergeis, Reckerode, Notterte- - rode unb Uutergeis.

3. Zu Heimbolbshnusen.

Donnerstag den 10. November d. Js.,

Vormittags 11 Uhr,

| für die Mannschaften aus den Geiueiudeu Ausbach, Beugeu- 5 dorf, Friedewald, Gethsemane, Harurode, Heimboldshaufeu, ? Hersa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Leugers, - Röhrigshof . mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, | Wölfershausen und Uuterneurode.

4. Zu Schenblengsfeld.

Donnerstag den 10. November d. Js.,

Nachmittags 3 U h r,

| für die Mannschaften aus den Gemeinden Courode, Düukel- g rode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberleugsfeld, I Rausbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Scheuk- I leugsfeld, Scheuksolz, Unterwciseuborn, Wehrshansen und j^ Wüstfeld.

F. Zu Unterhann.

Sonnabend den 12. November d. Js.,

Nachmittags 3 Uhr,

| für die Mannschaften aus deu Gemeinden Eitra, Hilper I Hansen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhalm, Roßbach, Roteusee, I Sieglos, Unterbaun und Wippershain.

6. Zu Uiederaula.

Montag den 14. November d. Js.,

Vorinittags 1 0 Uhr,

uMr die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershansen, Hattcubach, WHebdersdorf, Kemmerode, Kerspenhauseu, Kirchheim, Reim- Moldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain, Gutsbezirk Eugelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Biengs- - Haufen, Niederaula und Niederjossa.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann- I schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen I hinzu:

1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu er­scheinen :

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 eingetreten find und deshalb zur Landwehr bezw. Scewehr II. Auf­gebots übergeführt werden.

b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber.

c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

2. Die Einberufung zu den Koutrolversaminlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Koutrol- Versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu deu Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.

4. D i e Mannschaften haben den M i l i t ü r p a ß und d as Führ u n gsattest mit gut Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Koutrolveriammlung find rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.

Wer vor der Koutrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellm.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinde­rungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Koutrolplatz abzugeben sind, be- scheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Koutrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie ju den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Mili- tärstrafgesetzen unterworfen.

8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, meldjc zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei An­spruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

Hersfeld, den 15. Oktober 1898.

Königliches Bezirkskommando.

Hersfeld, den 18. Oktober 1898.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hie­sigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wieder­holt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.

II. 3348. Der Königliche Landrath

Freiherr Don Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 14. Oktober 1898.

Die Orts- (Guts-) Vorstände erhalten demnächst das znr Vornahme der Vorarbeiten für die Einkommen- und Ergäuznugssteuerveraulagung 1899 nöthige Formularpapier. Etwaiger Mehrbedarf ist u in g e h end hier anzuzeigen.

Die Personenstandsaufnahme findet in diesem Jahre Montag den 31. Oktober d. Js. statt und ist, wenn sie nicht au diesem Tage zu Ende geführt werden kann, an den nächstfolgenden Werktagen nnnnterbrochen fortzusetzen und in möglichst kurzer Zeit zum Abschluß zu bringen.

Das Ergebnis der Personenstandsaufnahme ist in das Personenverzeichnis, welches zugleich als Gemeindesteuerliste dient, unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels 37 der Ausführungsauweisung zum Einkommensteuergesetz vom 24. Juni. 189 t einzutragen.

Den Ort der Veranlagung behandelt Artikel 35. Im Besonderen sei darauf aufmerksam gemacht, daß die Ver­anlagung derjenigen Personen, die in einem Orte des Kreises Hersfeld w o h n e n und nur des A r b e i t s v e r d i e n st e s h a l b e r sich alljähr­lich einige Monate ausw ärts aufh a lt e» , unter A nrcch n u n g des auswärtigen Ver­dienstes im Kreise Hersfeld stattsinden muß.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Personenver- zeichuisses ist von dem Gemeinde- (Guts-) Vorstände durch Vollziehung des demselben vorgedruckten Vermerks zn be­scheinigen.

Ueber alle Thatsachen, Verhältnisse unb Merkmale, welche für die Beurtheilung der Einkommeusvechältnisse der in

dem Personenverzeichnis aufgeführten Personen in Betracht kommen können, haben die Gemeindevorstände möglichst vollständige Nachrichten einzuziehen unb zu sammeln. Das Ergebnis dieser Ermittelungen, insbesondere auch derjenigen Mittheilungen, welche über auswärtigen Grundbesitz und Gewerbebetrieb der in der Gemeinde wohnhaften Personen eingehen, ist hinsichtlich der Personen, denen ohne die im § 18 des Gesetzes vorgesehenen Abzüge, ein Einkommen von mehr als 900 Mk. beizumessen ist, in die Staatssteuer­liste (A) unter Beachtung der im Artikel 38 gegebenen Be- stimmungen einzutragen. Die Anzahl der Wohngebäude, der Gebüudestenernntznngswerth, die Fläche der einzelnen Kulturarten (Gärten, Äecker, Wiesen rc.), die Grundsteuer, der Grundstellerreinertrag, der Viehstand, die Gesindezahl, die Art der Gewerbe, die Gewerbesteuer, die Zahl der Ge- werbegehilfen (Lehrlinge) u. s. w. muß unter allen Umständen in der Staatssteuerliste enthalten sein. Ich mache die Gemeiudevorstäude für richtige und voll­ständige A u f st e l l u n g der Staatssteuerliste verantwortlich.

Nach Abschluß der Vorarbeiten ist das Material bis spätestens z u m 1 8. N v v e in b e r d. I s. dem zuständigen Vorsitzenden der Voreiuschätzungskommission zu übersenden. Dieser hat für zeitige Ladung der Mitglieder der Vorein- schätznngskommission Sorge zu tragen und mir bis spätestens zum 17. November er. anzuzeigen, an welchem Tage, zu welcher Stunde und in welcher Bje Häufung d i e S i tz u n g derBoreinschätz- u n g s k o m m i s s i o n stattfindet. Diese Sitzungen dürfen nur in der Zeit vom 21. November er. b is zum 2 6. November er. stattsinden. Die Voreinschätzung zur S t a a t s e i n k o m m e n st e u e r ist möglichst an einem Tage zu erledigen.

Unmittelbar nach Schluß der Sitzungen, spätestens aber bis zum 30. November cr. haben die Herren Vor­sitzenden der Boreinschätzungs-Kommission 1) d i e G e- m e i n d e st e u e r l i st e für 1 899, 2) die Staats- stenerlisten für 1898 99 un d 18 99, 3) d i e Staatssteuerrolle für 18 9 9, 4) die über die Sitzung der Boreinschätzungskommission anf- genommene Verhandlung, die von allen an der Sitz­ung theilgenommenen Mitgliedern zu unterschreiben ist, 5) die Liquidationen der Mitglieder der Kom­in issioiieu über Reisekosten und Tagegelder, sowie über Versäumnisgebühren mir zur Prüfung u. s. w. vorzulegen.

Der Vorsitzende der Veranlagnngs-Komnrisston:

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

In Folge Anordnung des Herrn Ministers für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten wird von der nächst­jährigen Deckperiode ab außer dem Deckgelde von fünf Mark noch ein Zaumgeld von fünfzig Pfennigen für jede gedeckte Stute erhoben. (I. Nr. 531.)

Dillenburg, am 20. September 1898.

Der Königliche Landstallmeister, v. N a t h u s i u «.

Uichtamittcher Tlseil.

3iwi AbMM der Kaiserin.

Nicht wie sonst im Kreise ihrer ganzen Familie und aus deutschem Boden begeht unsere Kaiserin in diesem Jahre die Feier ihres Geburtstages; fern von der Heimath, am Goldenen Horn, tritt die hohe Frau an der Seite ihres kaiserlichen Gemahls ihr neues Lebens­jahr an. Umso inniger sind die Wünsche, die das deutsche Volk für die treue Gefährtin seines Kaisers im Herzen trägt. In unserer Kaiserin verehren wir das Muster einer deutschen Frau. Wir danken ihr, daß sie ihrem erlauchten Gemahl eine Stätte schönsten Familie»' Glücks gegründet hat, wo es jubelt von hellen, frohen Kinderstimmen und wo unser kaiserlicher Herr sich von