Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. cxcl, Postaufschlag.

p 's

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

erÄr teilet

Gratirbeilagen rIllustrirter Sonntagsblatt " «.^UufirtrU landwirthschaftliche Verlage

I-Werstlii ifn 27. Atsber

Vtstellungen auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllnstriites Sonntagsblatt" und Nlustrirte landivirthschaftl. Beilage" für die Monate November und Dezember werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbries- trägern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Hersfeld I und II.

Sonnabend den 5. November d. Js.,

Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gntsbezirk Oberrode, Petersberg, Guts- bczirl WilheliMhof, Sorgn, Gntsbezirk Bingartes, Meise- bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Merkbuch, Gnts­bezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.

Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.

2. Zu Obergris.

Sonnabend den 5. November d. Js..

91 a ch mittag s 3 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen mit Hof HählganS, Ana, Biedebach, Gittersdorf Goßmanns- rodc mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterte- rode und Untergeir.

3. Zu Heimkoldshanseu.

Donnerstag den 10. November d. Js.,

Vormittags 11 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harurode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, PhilipPSthal, Widdershausen. Wölfershausen und Unterneurode.

4. Zu Schenklengsfeld.

Donnerstag den 10. November d. Js.,

N a ch m i t t a g s 3 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rode, Hillartshansen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lanipertsfeld, Landershausen, Schenk- lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wiistfeld.

5. Zu Uuterhuun.

Sonnabend den 12. November d. Js.,

Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hansen, Holzheim, Kohlhansen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

6. Zu Uiederaula.

Montag den 14. November d. Js.,

V o r in i t t a g s 1 0 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, GerShauseu, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhansen, Kirchheim, Reim­boldshansen, Solms, Stärklos, Willingshain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Niederaula und Niederjofsa.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann­schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu :

1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu er­scheinen :

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Auf­gebots übergeführt werden.

b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlanber.

c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbesolgung der Berufung zu den Kontrol- versammlnugen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zn den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.

4. D i e Mannschaften haben den M i l i t ä r p a ß und das Führnngsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Koutrolversammlung sind rechtzeitig bei dein Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.

Wer vor der Koutrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestehen.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinde­rungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, be­scheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Koutrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Mili- tärstrafgesetzen unterworfen.

8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei An­spruch auf Berabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

Hersfeld, den 15. Oktober 1898.

Königliches Bezirkskommando. * *

*

Hersfeld, den 18. Oktober 1898.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hie­sigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wieder­holt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.

II. 3348. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath

Gaffel, den 22. Oktober 1898.

Um den uns unterstellten Lehrern die Ausübung des Wahlrechtes bei den bevorstehenden Wahlen zum Abge- ordnetenhause möglichst zu erleichtern, gestatten wir, daß am Tage der Urwahlen der Unterricht ausfällt; jedoch mit der Maßgabe, daß solche Lehrer, welche an diesen Wahlen gesetzlich sich nicht betheiligen dürfen, sowie die Lehrerinnen am Wahltage ordnungsmäßig Schule zu halten haben, und daß, wenn bei diesen Wahlen in einem Orte sich das Wahlgeschäft nicht über Mittag hin- auszieht, nur der Vormittag schulfrei sein darf.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. F l i e d n e r. An die sämmtlichen Herrn Landräthe, sowie an sämmt­liche Stadtschuldeputationen des Bezirks. B. Nr. 14594.

* *

Hersfeld, den 25 Oktober 1898. Wird veröffentlicht.

I- 5783. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil. v

In der letzten Zeit ging in den Kreisen der Urmätzler vielfach das Gerücht, es sei von amtlicher Seite die Wahl des Herrn Steuer - Inspeelors Schmeisser als nicht genehm namentlich den ländlichen Bürger­meistern gegenüber bezeichnet morden.

Mir merden ersucht, darauf hiumweisen, daß auf Grund zuverlässiger Erkundigungen an maßgebender Stelle dieses Gerücht durch­aus unrichtig ist und jeder thatsächlichen Unterlage entbehrt.

Gerade an leitender Stelle wünscht und erstrebt man unter allen Umständen eine Uerhinderung der Wahl Werners!

Ias SfliftiDflor im Lricut.

Ueber die Weiterreise des kaiserlichen Geschwaders liegen folgende Meldungen vor:

Pera, 23. Oktober. Das kaiserliche Geschwader ist Nachts P/s Uhr in den Dardanellen angekommen und feierlichst begrüßt worden. Se. Majestät der Kaiser wechselte mit dem Sultan herzliche Depeschen.

M y t i l e n e (Insel LeSbos), 23. Oktober. Ihre Majestäten Kaiser Wilhelm und Kaiserin AugusteViktoria trafen heute Nachmittag 2j/.2 Uhr hier ein und verweilten eine halbe Stunde, vom Gouver­neur begrüßt. Eine Ehrenwache hatte Aufstellung ge­nommen.

Kairo, 24. Oktober. Die Theilnehmer an der F e st f a h r t zur Einweihung der Erlöserkirche in Jeru­salem trafen am Sonnabend Abend von Alexandrien hier ein. Gestern wohnten dieselben dem Gottesdienste in der hiesigen deutschen Kirche bei und nahmen dann die Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein. Heute erfolgte die Abreise von Alexandrien nach Jafa.

Unter den Geschenken des S u l t a n s an den Kaiser befinden sich auch zwei Gemälde, welche die Schlacht bei Domokos und die Kämpfe am Meluna-Paffe darstellen, sowie verschiedene türkische Erzeugnisse. Nach dem Selamlik überreichte der Sultan dem Kaiser eine kostbare T a b a t i 6 r e mit der Inschrift in türkischen Zeichen :Zur Erinnerung an die Truppenrevue während des zweiten Besuches Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm"; auf der andern Seite trägt die Tabatiöre den Namens­zug des Sultans. Der Kaiser und die Kaiserin haben für die Armen und für wohlthätige Zwecke 16 000 und 40 000 Franks gespendet. Alle Blätter veröffent­lichen herzliche und warme Abschiedsartikel.

In einem Abschiedsartikel, den das BlattSabah" dem Deutschen Kaiserpaare widmet, wird ausgeführt, die größte Tugend der Osmanlis sei, ihrem Padischah zu folgen, daher schlügen ihre Herzen dem Freunde ihres Souverains entgegen. In einem zweiten Artikel sagt das Blatt, der Aufenthalt der Deutschen Majestäten habe länger gedauert, als sonst bei Besuchen im Auslande; dies sei ein Zeichen ihrer Freundschaft und ihrer Hoch­achtung für den Sultan. Auch bleibe das Kaiserpaar noch einen Monat hindurch Gast des Sultans. In Pa­lästina werde Se. Majestät Kaiser Wilhelm sich über­zeugen, wie es dem türkischen Regierungssystem gelungen sei, zwischen den verschiedenen Konfessionen an den heiligen Stätten den Frieden aufrecht zu halten und alte Kon- fiikte auszugleichen. Der Kaiserbesuch werde einen denkwürdigen Platz in der Geschichte behalten und der Erinnerung der Nation unauslöschlich angehören. Die ausgetauschten Freundschaftskundgebungen übersteigen den gewöhnlichen Grad. Intimität sei an Stelle offizieller Zeremonien getreten. Alle Osmanlis, die mit der größten