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Gratisbeilagen rIllustrirtes Sonntagsblatt" u.IlLnftrirte Landwirthschaftliche Beilage".

K. 148.

Imerstliz in 15. IezmKr

1898.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 18. November 1898.

Aeußerungen der Tagespresse und andere Wahr­nehmungen lassen darauf schließen, daß die Bestimmung unter II. 3 2 der Bekanntmachung, betreffend die Be­schäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien vom 18. Oktober 1898 mehrfach mißver­standen worden ist.

Die nach der genannten Bestimmung zugelassenen Abweichungen von den Vorschriften der Gewerbeordnung über die Beschäftigung der Frauen und jugendlichen Arbeiter waren ursprünglich nur für die Feldbrand- ziegeleien, d. h. für die ursprünglichsten und technisch unvollkommensten Unternehmungen mit Rücksicht auf ihre eigenthümlichen Verhältnisse in Aussicht genommen. Dieselben Vergünstigungen allen Handziegeleien einzu- räumen, ist nicht für zulässig erachtet worden, weil der Umstand, daß in einer Ziegelei nur Handformerei vor- tomme, keinen sicheren Anhalt dafür biete, daß das Unternehmen den Feldbränden gleich zu behandeln sei. Dagegen wurde angenommen, daß Ziegeleien, in denen außer den Umfastungsmauern deS Ofens ständige Be­triebseinrichtungen überhaupt nicht vorhanden seien, sich von den eigentlichen Feldbränden so wenig unterschieden, daß ihnen die diesen zugestandenen Erleichterungen nicht wohl vorenthalten werden könnten. Bei der Auslegung der in Rede stehenden Bestimmung ist daher zu beachten, daß dadurch außer den Feldbränden nur die diesen nach Einrichtung und Betriebsweise am Nächsten stehenden Unternehmungen haben geschützt werden sollen. Dem entsprechend ist der Satz:in welchem als ständige An­lagen nur ein Ofen vorhanden ist", in dem das Wort e i n" nicht Zahlwort sondern unbestimmter Artikel ist, zweifellos dahin auszulegen, daß alle Ziegeleien, in denen außer dem Ofen noch irgend eine ständige Betriebs­anlage vorhanden ist, nicht als unter die Bestimmung zu II. Z. 2 fallend anzusehen sind. Ob eine Ziegelei, auf der ein Ringofen vorhanden ist, überhaupt unter diese Bestimmung fallen kann, oder nicht, vielmehr schon wegen ihrer vollkommeneren technischen Einrichtung aus dem Rahmen der nach der Absicht des Bundesraih.'s zu begünstigenden Betriebe Herausfalle, kann dahin gestellt bleiben, da es wohl kaum eine mit einem Ringofen arbeitende Ziegelei geben wird, in der dieser die einzige

Mciffnachts-GiuKänfe.

Thüringer Dorfgeschichte von Klara H ü ck e r. (Schluß.)

Der Windmüller dachte:Ein feiner Kerl! Der Sprache und dem Gesichte nach könnte er viel eher etwas Besseres als ein Ochsenhändler sein." Doch um nun auch zu zeigen, daß auch er ein gebildeter Mann war, sagte er, sich und seinen Freund vorstellend:Ich bin der Wind­müller Adam Luft aus Oberheinichen, und das hier ist mein Freund und Gevattersmann, der Krugwuth Michel Zimmer!"

Brav! Brav!" rief der schwarze Peter.Nun wollen wir auch unsere Freundschaft mit einem Trunke Bayerisch besiegeln!"

Der Krugwirth, dem der Boden längst unter den Füßen gebrannt hatte, kam erst zu Worte, während sie schon schräg über die Straße demRitter" zusteuerten. Ich muß erst meine Einkäufe besorgen" sagte er.Es wird dunkel und bei Nacht wird einem nur Schund auf­gehängt, hat meine Trine schon oft gesagt!"

Du hast nur immer deine Frau im Kopfe! Komm nur jetzt!" redete der Windmüller zu.Auf ein Viertel­stündchen kommt'S gewiß nicht an ; ich habe einen Heiden­hunger!"

Der Krugwirth sagte nichts. Er seufzte bloß und schickte sich an, allein weiter zu gehen. Da nahm aber der schwarze Peter seine Partei und sagte:Nicht doch! Wir wollen zusammen bleiben! Was habt Ihr denn alles zu kaufen, Zimmer?"

ständige Betriebsanlage darstellt, zumal Trockengerüste, auch wenn sie im Anschluß an den Ringofen und mit diesem unter einem Dache aufgestellt sind, nicht als Zubehörungen des Ofens, sondern als davon zu unter­scheidende dauernde Betriebseinrichtungen anzusehen sein werden.

Sie wollen hiernach die Gewerbeaufsichtsbeamten und die Ortspolizeibehörden mit der erforderlichen An­weisung versehen, Sorge tragen, daß die in Rede stehende Bestimmung überall ihrer Ausnahmenatur ent­sprechend, einschränkend ausgelegt wird und mir über jeden Fall, in dem etwa die Gerichte anders entscheiden sollten, unter Einreichung der entstandenen Akten berichten.

B. 10 543. Der Minister für Handel und Gewerbe.

I. V.: gez. L o h m a n n.

An den Herrn RegierungS-Präsidenten zu Cassel.

* * *

Cassel, den 29. November 1898.

Abschrift erhalten Sie zur Kenntniß und Nach- achtung. Ueber etwaige abweichende Entscheidungen ist mir, sobald solche dort bekannt werden, zu berichten.

Die Ortspolizeibehörden sind alsbald mit entsprechender Anweisung zu versehen.

Der Aegierungs - Präsident. I. V. : F l i e d n e r. An die Herren Landräthe des Bezirks, den Herrn Polizei-Präsidenten hier, sowie die Polizei-Direktion zu Hanau A II 12 476.

* *

*

Hersfeld, den 12. Dezember 1898.

Vorstehend abgedruckter Ministerial - Erlaß wird den Polizeibehörden des Kreises zur Kenntniß und Nach- achtung mit Bezug auf das Ausschreiben vom 6. Dezember d. I., I. I. Nr. 6551 (Kreisblatt Nr. 146) mitgetheilt. Sollten abweichende Entscheidungen getroffen und bekannt werden, ist mir hierüber zu berichten.

I I. 6620. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 9. Dezember 1898.

Am Freitag, den 30. Dezeinber 1 8 9 8, Vormittags 10 Uhr, ist eine Kreistagssitzung in dem L-aale des hiesigen Rathhauses anberaumt worden.

Tagesordnung:

1. Uebernahme der Landwegebaupflicht auf den Kreis.

2. Begutachtung des Kostenanschlags über die Er-

Noch eine ganze Masse!" lautete die Antwort.So viel, daß ich's auf Papier stehen habe! Vorläufig hab' ich nur noch die zwei Peitschen und das Wiegepferd im Kopse; nachher muß ich erst auf den Zettel sehen, was weiter kommt!"

Nun ,da kaufen wir jetzt die Peitschen ! Gleich um die Ecke herum ist ein Sattlerladen, in dem man sehr gut bedient wird," sagte der schwarze Peter wieder. Das Wiegepferd kaufen wir aus dem Wege nach dem Bahnhöfe! Da ist das beste Geschäft für solche Sachen. I"

Der Krugwirth hätte ihn für diese Worte umarmen mögen, so erfreut war er, daß jener zu ihm hielt. Sie gingen vier Mann hoch in den Sattlerladen, und er kaufte eine Peitsche für den Knecht und eine zweite für seinen sechsjährigen Franz. Bei dieser Gelegenheit wollte er gleich zusehen, was weiter folgte, allein der Zettel war nirgends zu finden.

Hast ihn vielleicht mit in den Ranzen gesteckt, oder er ist ganz und gar mit zu den Mänteln gerathen!" meinte der Windmüller.

Ich denke, wir gehen in den Ritter und trinken eins. Da kann Herr Zimmer seine Sachen gründlich nach dem Zettel durchsuchen," schlug der fremde Ochsenhändler vor. Gesagt, gethan! Peter, dem es, wie er versicherte, auf ein paar Mark mehr oder weniger nicht ankam, ließ erst für jeden ein Glas Cognac, dann ein Glas Grog an­fahren und als die Gläser ausgetrunken waren, ließ er sie wieder füllen. Der Krugwirth, welchem bei Peters Erklärung eine wahre Last vom Herzen gefallen war,

Neuerung des oberen Bohlenbelags sowie Anstrich der Eisentheile der eisernen Brücke über die Werra im Landwegezug Wölfershausen-Lengers in der Gemarkung Lenzers.

3. Begutachtung des Kostenanschlags über die Er­neuerung des oberen Bohlenbelags sowie Anstrich der Eisentheile der eisernen Brücke über die Werra im Landwegezuge Widdershausen-Dippach i n d e r Gemarkung Widdershausen.

I. A. Nr. 3641. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

In Gemäßheit der betreffenden statutarischen Be­stimmungen werden hierdurch die rückständigen gekündigten Aktien und Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn- Gesellschaft aufgerufen:

Prioritäts-Obligationen Litt. E ;

aus der 31. Verloosung, gekündigt zum 1. Oktober 1894, (abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V. Nr. 3 bis 20 nebst Anweisung), zu 100 Rthlr. Nr. 4359 ;

aus der 32. Verloosung, gekündigt zum 1. Oktober 1895, (abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V. Nr. 5 bis

20 nebst Anweisungen), zu 500 Rthlr. Nr. 2198, 2199, zu 100 Rthlr. Nr. 10 390.

Alle übrigen, noch im Umlauf befindlichen Prioritäts- Aktien Litt. B., Prioritäts - Obligationen Litt. E. und Niederschlesischen Zweigbahn-Prioritäts-Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft sind durch unsere Bekanntmachung vom 15. August 1895 gekündigt worden und zwar:

die Prioritäts-Aktien Litt. B. zum 1. Dezember 1895 (abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX. Nr. 9 und 10 nebst Anweisungen, wogegen Stückzinsen für die Monate Juli bis einschließlich November 1895 vergütet werden), die Prioritäts-Obligationen Litt. E. zum 1. Dezember 1895 (abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V. Nr. 5 bis

20 nebst Anweisungen, wogegen Stückzinsen für die Monate Oktober und November 1895 vergütet werden), die Niederschlesischen Zweigbahn - Prioritäts - Obli­gationen zum 1. März 1896 (abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe V. Nr. 7 bis 10 nebst Anweisungen, wogegen Stückzinsen für die Monate Januar und Februar 1896 vergütet werden).

Die Inhaber der rückständigen Stücke werden wieder­holt aufgefordert, dieselben mit Zubehör baldigst an die

trank tapfer mit und suchte dabei nach seinem Zettel. Die Schweißtropfen kamen ihm dabei auf die Stirne zu stehen, allein das Papier blieb verschwunden. Diese Gewißheit ließ ihm nun keine Ruhe mehr. Er wollte fort, um wenigstens das Schaukelpferd zu kaufen. Allein da bot der schwarze Peter allen, also auch ihm, der Reihe nach die Brüderschaft an und bestellte Kulmbacher. Es kam ihm ja nicht darauf an. Der Krugwirth saß wie auf Kohlen: aber das Bier schmeckte gut. Eine angenehme Wärme ging ihm durch den ganzen Leib, und der Peter wußte allerhand Schwänke zu erzählen und seine Bedenken zu beschwichtigen.

Es dämmerte; es wurde Nacht, und es wurde immer schöner im Rittre. Der schwarze Peter war aber auch ein Kerl, wie er im Buche steht. Nicht nur, daß er jedem allerhand Schmeicheleien über deffen Person sagte, nein er setzte sich extra zu einem jedem hin und fragte theil- nehmend nach seinen Verhältniffen, nach Weib und Kind nach Knecht und Magd. Den Windmüller umarmte er sogar stürmisch, so sehr hatte er ihn ins Herz geschlossen, und bedauerte nur, daß dieser keine Ochsen hielt, damit er ab und zu ein Geschästchen mit ihm ver­handeln könnte.

Was Wunder, daß in solcher liebenswürdigen Ge­sellschaft auch unser Krugwirth seine Trine auf einige Zeit vergessen lernte und länger blieb und trank als für chn gut war! Da plötzlich tönte ihm ein schriller Pfiff in die Ohren. Der Krugwirth wußte nicht, woher er kam und wem er galt, aber er genügte, um ihn aus seinem fertigen Vergessen zu reißen. Wie elektrisiert