Einzelbild herunterladen
 

1

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonncinentspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Gratisbeilagen rIllnftrirter Sennragsblatt" «.IUuftrivtr landwirthschastliche Beilage".

iJM-------- ---IomlerstLS toi 5. Zanuiir USS.

Bestellungen

auf das

Hersfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen

Jllustrirtes Soinitagsblatt" >m» Jllnstrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Quartal 1899 werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 2. Januar 1899.

In Gemäßheit des § 25 bezw. 45 der Wehrordnung r 7888 Toben alle diejenigen Personen männlichen Gejchlechls, welche

1. in d em Zeitraum vom 1. Januar 1879 bis einschließlich 3 1. Dezember 1879 geboren sind,

2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz« Behörde z u r Musterung bezw. A u S h e - bung gestellt,

3. sich zwargestellt, aber über ihrMili - tärverhältniß nochkeine feste Bestim­mung erhalten haben,

sich in der Zeit vom 15, Januar bis zum I. Februar d. J. zur Rekrutiruugs-Stammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge­meinden, einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises, haben demgemäß im lausenden Monate folgende Bekannt­machung in ortsüblicher Weise viermal zu erlassen:

Jeder MilitärPflichtige, welchem über seine Dienst­

Allein durchs Leben.

Von H. O e h m k e.

(Fortsetzung)

Nun war sie wieder auf der Straße. Ein feiner Sprühregen wehte ihr um die Schläfen; doch sie achtete seiner nicht in ihrer Empörung. 20 Mark den ganzen Monat! Dafür mußte sie jeden Tag den weiten Weg von der Scharnhorststraße bis zur Voßstraße zweimal wandern, dafür sollte sie täglich acht Stunden Kinder unterrichten, pflegen, spazieren führen, eine alte einfältige Frau warten und unterhalten nein, ehe sie sich dazu entschloß, wollte sie doch lieber noch weiter ihr Heil versuchen.

Die zweite Anzeige betraf eine Stellung als Vor­leserin bet einem gelähmten Herrn in der Behrenstraße für einige Vormittag- und Abendstunden.

Sie pilgerte dorthin. Vielleicht glückte es ihr dies­mal bester, wo sie weniger hoffnungsvoll an der Klingel zog. Nachdem sie mehrere Male geläutet hatte, hörte sie endlich schlürfende Schritte sich nähern. Ein altes, mürrisch und unsauber aussehendes Weib öffnete, musterte sie mit frechen, Grinsen und führte sie dann in ein kleines, elegant ausgestattetes Herrenzimmer mit der Weisung, zu warten, bis der Herr komme.

Als sie wohl eine Viertelstunde dort gesessen und Zeit gewonnen hatte, sich in dem schrecklich engen, mit Möbeln und allerhand Kram überladenen, von Tabak rauch durchdünsteten Raum umzusehen, trat plötzlich aus

pflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat stch in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvorstände seines Wohnorts zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauern- denAufenthaltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile." Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn i Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876 Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutirungs- Stammrollen pro 1 8 7 9 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahr­gängen vorgelegten Attesten ?c. und den beiden Rekru- tirungsstammrollen der Jahre 1 8 7 7 und 1 8 7 8 bis spätestens zum 5, Februar d. I. unter der Bezeichnung Militaria einzureichen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig- jAreiwilligen Dienst bereLtiate.". Militärpflichtiaen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 sich bei der Ersatz-Commission ihres GestellungSortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurück­stellung von der Aushebung zu beantragen habe».

Schließlich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die vorbezeichneten Stammrollen sauber ausgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbesondere ist anzugeben, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden, sondern die betreffende Rubrik ist alsdann überhaupt nicht auszufüllen. I. II. Nr. 1. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath

einer durch Portieren verdeckten Thür ein großer, schlanker Mann hervor.

Sie kommen auf die Anzeige im Lokal - Anzeiger, meine Gnädigste", begann er in überaus höflichen, und liebenswürdigem Tone,aber bitte, behalten Sie doch Platz, ja, sehen Sie, mein Fräulein", er schob seinen Seffel so, daß er sie ungestört ansehen konnte, während er mehr im Schalten blieb, die Annonce stimmt nicht ganz, ein Irrthum meines Sekretärs, der sie verfaßte.Der Herr, von dem die Rede, ist nicht gelähmt."Aber leidend ist er, sehr leidend", fügte er rasch hinzu, als Metas verwunderte Blicke ihn trafen;er hat daher das Bedürfniß, sich mit einem jungen, unmuthigen Wesen zu umgeben, das ihm vorliest, mit ihm ausfährt, mit ihm die Theater besucht, kurz, ihn, in jeder Weise seine Schmerzen vergessen macht!"

Metas Augen wurden immer größer. Sie war ge­wiß nicht ängstlich, aber die Art, wie der lange schwarze Mensch sie musterte, wie er fast unmerklich immer näher an sie heranrückte, war ihr doch unheimlich. Unwillkür­lich zog sie den langen, schwarzen Crepeschleier über das Gesicht und stand auf.

Wo ist denn der kranke Herr, der die Gesellschafterin wünscht?" fragte sie dann, eigentlich nur, um etwas zu sagen.Kann ich nicht mit ihm selbst verhandeln?"

Auch der Herr hatte sich erhoben.

Ich bin es selbst, mein schönes Kind", sagte er mit süßlichem Lächeln;ich sehne mich nach einem jungen liebevollen Wesen, und je länger ichSie betrachte, desto-

Hersfeld, den 30. Dezember 1898.

Gemäß § 82 der Kreisordnung für die Provinz Heffen-Naffau vom 7. Juni 1885 wird das Ergebniß der am heutigen Tage im Saale des hiesigen Rathhauses stattgefundenen Kreistagssitzung, welche im Kreisblatt Nr. 148 d. Js. bekannt gemacht worden ist, nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

Punkt 1 der Tagesordnung. Die Uebernahme der Landwegebaupflicht auf den Kreis wurde abgelehnt.

Punkt 2 der Tagesordnung. An dem Kostenanschlag über die Erneuerung des oberen Bohlenbelags sowie An­strich der Eisentheile der eisernen Brücke über die Werra im Landwegezug Widdershausen-Lengers in der Gemarkung Lengers fand sich Nichts zu erinnern, auch wurde die Uebernahme der Hälfte der Kosten auf den Bezirksver­band zu genehmigen beantragt.

Punkt 3 der Tagesordnung. An dem Kostenanschlag über die Erneuerung des oberen Bohlenbelags sowie Anstrich der Eisentheile der eisernen Brücke über die Werra im Landwegezuge Widdershausen-Dippach in der Gemarkung Widdershausen fand sich ebenfalls Nichts zu erinnern und wurde bezüglich der Uebernahme der Hälfte der Kosten auf den Bezirksverband wie bei Punkt 2 der Tagesordnung beschlossen.

I. A. Nr. 4781. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Nachrichten.

Inland.

Berlin, den 3. Januar.

Die Neujahrscour am Kaiserlichen Hofe in Berlin hat diesmal ohne Kaiser Wilhelm stattfinden müssen, der durch eine fieberhafte Grippe, in Verbindung mit einem stäikern Auftreten seines alten Ohrenleidens, am Erscheinen verhindert war und deshalb durch den Kron­prinzen und die Kaiserin vertreten werden mußte. Der Kaiser mußte das Bett hüten, indessen ist jetzt das Fieber geschwunden, und auch die Beschwerden sind wesentlich vermindert. Wegen der Erkrankung des Kaisers wurde auch das Diner für die Generalität auf den 15. Januar verschoben.

DaSArmee - Verordnungs - Blatt" bringt als erste Verordnung des Jahres 1899 unter der Ueberschrift

besser gefallen Sie mir. Diese vornehme Erscheinung, diese Augen . . ."

Er war nahe an sie herangetreten und machte eine Geberde, die Meta nicht mißverstehen konnte.

Ihre Schüchternheit war dahin. Zornesröthe trat in ihre Wangen.

Ich möchte Ihnen doch rathen, mein Herr", sagte sie mit ihrer volltönenden Stimme,in Zukunft Ihre Annoncen deutlicher fassen zu lasten und nicht anständige Damen hierherzulocken. Sie könnten dabei doch vielleicht einmal mit dem Staatsanwalt in unliebsame Verbindung gerathen !"

Aber, liebes, verehrtes Fräulein, Sie haben mich ja total mißverstanden"

Diese Worte hörte Meta noch, dann war sie wieder draußen. Ihre Mißstimmung war jetzt in die hellste Empörung, in eine zornige Verbitterung umgeschlage», wie sie diese bis dahin noch nicht empfunden hatte. Wer gab diesem Menschen das Recht, ihr so zu begegnen? Wie konnte er es wagen, durch eine so falsch aufgesetzte Anzeige schutzlose junge Mädchen in seine Wohnung zu locken! Gab es keine gesetzliche Verordnung gegen einen solchen lasterhaften Unfug, keine Strafe für eine solche Niederträchtigkeit? Sie, Meta Führing, sie fürchtete sich nicht, aber wie manches junge, schöne, unerfahrene Geschöpf ließ eine solche Annonce. Wenn das Susi passirt wäre!

Doch was half das Grübeln; sie konnte das Be­stehende nicht ändern, sie hatte mit sich selbst Sorgen genug.