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Amtlicher Theil.

Hertzfeld, den 1^. Januar 1899.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 5. Juli 1882 Nr. 8773, Kreisblatt Nr. 53, die Führung des Verzeichnisses über die Pflichtfeuerwehr betreffend, im Rückstände sind, wer­den mit Frist bis zum 20. d. M t s. bei M e i - dung unliebsamer Maßregeln hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 15. Januar 1899.

Die Gemeindevorstände des Kreises werden hierdurch veranlaßt, die Staatssteuererheber wiederholt darauf auf­merksam zu machen, daß die Einkommen- und Ergänzungs- steuer, ohne Rücksicht auf die Höhe des Steuersatzes, von den Steuerpflichtigen in vierteljährlichen Raten in der ersten Hälfte des zweiten Monats eines jeden Quartals an die Staatssteuerhebestelle abzuführen ist. Die Erheber sind für den fristmäßigen Eingang der Steuern, bezw. für die ordnungsmäßige Mahnung, die sofort nach dem 16. Mai bezw. 16. August bezw. 15. November bezw. 15. Februar erfolgen muß, verantwortlich. Die nach­trägliche Einziehung fällig gewesener Steuern von Per­sonen, die zur Ableistung ihrer Dienstzeit bei dem Truppen- theil bereits eingestellt sind, ist wegen der damit vielfach verbundenen Unzuträglichkeiten thunlichst zu vermeiden.

Die Ablieferung der Steuern an die hiesige Kreis- kaffe muß an den vorgeschriebenen Tagen erfolgen, spä­testens aber sechs Tage vor Ablauf eines jeden Viertel­jahres erfolgt sein.

Der Vorsitzende der Veranlagungs-Kommission:

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 16 Januar 1899.

Die Mitglieder desZweig-Vereins vom Rothen Kreuz" werden hierdurch auf Dienstag den 2 4. d. M t s., Nachmittags 4 Uhr, in das Sitzungszimmer des Landrathsamtes dahier zu einer General-Versammlung eingeladen.

Auf der Tagesordnung fleht:

1. RechnungSablage,

2. Beschlußfassung über die Verwendung der Vereins-

Allein durchs Leben.

Von H. O e h m k e.

(Fortsetzung.)

Er ging einige Male im Zimmer auf und ab, wie das so seine Art war, wenn ihm etwas durch den Kopf ging. Dann blieb er vor ihr stehen.

Ich werde Ihnen einen Vorschlag machen, Fräulein Führing. Wie Sie wissen, beschäftige ich mich in meinen Mußestunden mit meinen Sammlungen. Seit Jahren schon trage ich mich mit dem Gedanken, die Erfahrungen, die ich mir in meinem langen Leben, auf Reisen u. s. w., erworben, in einem umfangreichen Werk auch andern Liebhabern mitzutheilen. Allein ist mir eine solche Arbeit zu mühsam und zeitraubend, und einen mir sympathischen Mitarbeiter habe ich bisher noch nicht gefunden. Wenn Sie nun geneigt sein würden, mir an einigen Abenden der Woche behilflich zu sein, so würde ich endlich meinen Lieblingsplan ausführen können. Ich würde Ihnen die Sachen diktiren, Sie bringen mir gelegentlich die Rein­schrift mit, die ganze Angelegenheit hat durchaus keine Eile. Sie können also völlig nach Ihrem Belieben ar­beiten. Sie würden mir einen großen Dienst erweisen, und da ich Ihnen auf Kosten meines Verlegers natürlich, nicht aus meiner Tasche", fügte er rasch ein, als Meta ihm abwehrend die Hände entgegenstreckle, ein kleines monatliches Gehalt zahlen könnte, so wäre uns beiden geholfen. Wenn Sie Lust haben, so schlagen Sie ein und bestimmen Sie, wann wir beginnen wollen!"

Mittel und die Thätigkeit des Vereins im Falle einer Mobilmachung,

3. Mittheilungen über Vereinsangelegenheiten und Be­schlußfassung über die Zeichnung fortlaufender Jah­resbeiträge zur Aufbringung der durch die Musterung der im Bezirke des Provinzial-Vereins vorhandenen Sanitätskolonnen im Laufe der nächsten sieben Jahre entstehenden Kosten ; event. Bildung einer SanitätS- kolonne.

Etwaige Anträge bezüglich sonstiger zur Berathung zu bringenden Gegenstände müssen spätestens Tags zuvor bei dem Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.

Der Vorsitzende:

Freiherr von Schleinitz.

Gesunden: eine wasserdichte Pferdedecke zwischen Hersfeld und Asbach. Meldung des Eigenthümers bei dem Gastwirth Gutberlet zu Neukirchen.

Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 19. d. M. ist unter nachstehenden Bedingungen ge­nehmigt worden:

Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom 21. Juni 1897 vergl. Nr. 74 des Kreisblatts getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung der veterinärpolizeilichen Aufsicht des Marktes folgende Bestimmungen getroffen worden, deren Nichtbeachtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. eventl. entsprechender Haft geahndet wird.

1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar: 1. Preußen: Regierungs-Bezirke: Danzig, Marienwerder, Pots­dam, Frankfurt a. O., Stettin, Posen, Bromberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Aurich, Münster, Minden, Arns- berg, Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Trier, Aachen und Sig­maringen. 2. Bayern: Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. 3. Königreich Sachsen: Kreishauptinannschaften: Baußen, Dresden, Leipzig und Zwickau. 4. Württemberg:. Neckar - Kreis, Schwarzwaldkreis, Jagstkreis und Donaukreis. 5. Baden: Landeskommissariate: Konstanz, Freiburg, Karls­ruhe und Mannheim. 6. Hessen: Provinzen: Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen. 7. Sachsen-Weimar. 8. Olden burg. 9. Braunschweig. 10. Sachsen-Meiningen. 11. Sachsen- Koburg - Gotha. 12. Anhalt. 13. Schwarzburg - Rudolstadt. 14. Waldeck. 15. Bremen. 16. Elsaß-Lothringen, welches mit der Eisenbahn in den hiesigen Kreis eingeführt ist, darf nur dann auf den Markt aufgetrieben werden, wenn der Wehein- führer nachweist, daß es der angeordneten Quarantäne von 5 Tagen unterworfen gewesen ist.

2. Am Tage var dem Markte werden alle Gastställe und Einstellungen in der Stadt Fulda thierärztlich beaufsichtigt werden.

3. Mit dem Auftrieb darf nicht vor 7 /a Uhr begonnen

Mit Thränen in den Augen legte Meta ihre Rechte in die dargebotene Hand.

Es wird mir schwer, Worte zu finden, die Ihnen meine grenzenlose Dankbarkeit ausdrücken. Wenn ich Ihnen nur ein wenig nutzen könnte, jede freie Stunde meines Lebens gehört Ihnen!"

Na, so arg werden wir es nicht treiben, was sollte dann wohl aus den armen Zwillingen werden! Ueb- rigens bitte ich Sie herzlich auch im Auftrage meiner Schwester, die jungen Herren, so oft diese Lust haben, mitzubringen. Sie wissen, wir genießen den in Berlin immer seltener werdenden Vorzug, unsere Feierabend- Stunden im eigenen Garten verbringen zu dürfen. Während wir auf der Veranda fleißig arbeiten, können sich die jungen Herren fleißig im Grünen tummeln!"

Sie sind so gut, Herr Willmar, möchte es mir nur einmal im Leben möglich werden, Ihnen meine Dank­barkeit zu beweisen!"

Sie reichte ihm beide Hände; er erröthete wie ein Mädchen, aber seine Augen strahlten.

Nun da wäre ja unser Pakt geschlossen, und nun machen Sie auch wieder ein froheres Gesicht!"

An einem schönen August-Abend, als Meta nach dem Diktat Willmars eifrig stenographirte, indes die Brüder unten im Garten mit Fräulein Christine allerhand Kurz­weil trieben, fragte Herr Willmar plötzlich:

Haben Sie schon daran gedacht, was die Knaben werden sollen?

Dies ist meine größte Sorge jetzt", erwiderte Meta seufzend.Würden Sie in Ihrer endlosen Güte mir

werden und zwar hat derselbe nur durch die Schloßstraße zu geschehen.

Die übrigen Zugänge zum Markt werden polizeilich ab­gesperrt.

4. Das Aufbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn den an dem Marktzugang aufgestellten Polizei­beamten eine von der Ortspolizeibehörde der Ursprungsgemeinde ausgestellte Bescheinigung vorgezeigt wird, daß dort seit vier Wochen nicht Maul- und Klauenseuche herrscht und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Beobachtungs - Gebiet im Sinne des § 59a der Bundesraths- Jnstruktion vom 27. Juni 1895 gehört.

Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

5. Die Musterung von Vieh an dem Markteingang oder dicht davor ist strengstens verboten.

6. Während der ganzen Dauer des Marktes untersteht I das aufgetriebene Vieh der Kontrole des Königlichen Kreis­thierarztes.

7. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gast- ställen rc. innerhalb' der Stadt Fulda verboten.

Fulda, den 10. Januar 1899.

Der Königliche Landrath.

I. A.: Z o b e r b i e c, Regierungs-Assessor.

Nichtamtlicher Theil.

Der ÄtitHiH.

Bei der am Freitag fortgesetzten Berathung der Militär- Vorlage kam zunächst in B e b e l die Sozialdemokratie zum Worte. Der sozialdemokratische Redner beklagte das Anwachsen der Militärlasten und des Schuldenwesens und verlangte internationale Schiedsgerichte und als Ersatz der stehenden Heere das Miliz-System und die militärische Jugend-Erziehung. Nach einigen Erwiderungen des Kriegsministers wurde die Vorlage alsdann noch von dem Nationalliberalen Sattler und dem Antisemiten Liebermann von Sonnenberg vertheidigt. Eine mehr abwartende und zweifelnde Stellung nahmen'dagegen der Abgeordnete Rickert von der frei­sinnigen Vereinigung und der Centrums-Abgeordnete Frei­herr v. H e r t l i n g ein. Letzterer betonte, daß die Interessen der nationalen Vertheidigung in jedem Falle den Partei- Interessen voranzustellen seien. Die Vorlage bilde aber kein ainheitliches Ganzes, sondern ein Bündel von Forderungen, eie einzeln zu prüfen seien. Was die zweijährige Dienstzeit dnlange, so würden seine politischen Freunde es mit Freuden begrüßen, wenn ihre dauernde gesetzliche Festlegung durchge­führt würde, aber auch ohne eine solche hege er die Hoffnung, daß die zweijährige Dienstzeit sich bewähren und dauernd er­halten werde. In der Budget-Kommission des Reichstages ist die Berathung des Marine-Etats beendigt und diejenige des Post-Etats begonnen worden.

vielleicht auch hierbei einen Rath ertheilen können?"

Nun, sie haben doch sicherlich auch schon Wünsche geäußert!"

Ach Herr Willmar, nach den Wünschen des Men­schen geht es leider nicht. Fritz z. B. möchte Jura studieren und Georg, denken Sie nur, will schnell viel Geld verdienen, damit ich die Hände in den Schooß legen kann!"

Fritz ist allerdings ein außerordentlich befähigter Knabe, aber zum Juristen gehört nicht allein Begabung, sondern auch Geld, viel Geld und Geduld. Sie können eine derartige Last nicht auf sich nehmen. Ist gar kein Vermögen da? nein auch keine Verwandte?"

Mein Schwager hat allerdings versprochen, für einen der Brüder zu sorgen ; ich würde seine Hilfe jedoch nur in der höchsten Noth annehmen. Er ist unver- mögend, hat vorläufig nur eine bescheidene Praxis!"

Jedenfalls müssen wir also Sorge tragen, daß Fritz ein tüchtiger Stenograph wird, damit er im Landtage Beschäftigung finde. Ich kenne verschiedene RechtS- anwälte, die dadurch ihre Studienkosten selbst erworben haben. Und nun zu Georg, den überlassen Sie mir, nicht wahr, Fräulein Führing?" Meta sah ihn groß an.Gönnen Sie mir die Freude, Ihnen diese Sorge abnehmen zu dürfen. Ich stehe ganz allein, habe keine Verwandten, als meine Schwester. Wir beiden allen Leuten gebrauchen so wenig, und er wird uns eine Freude sein, für Jemand sorgen zu dürfen. Sie haben oft gesagt, Sie schulden mir Dank. Wenn Sie