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I Sr. 12. eommhö Ks 28. ZLNlir 1899.
, Erstes Statt.
Amtlicher Theil.
A | Hersfeld, den 20. Januar 1899.
W Zu Folge eines Erlasses des Ministeriums für Land- virthschast, Domainen und Forsten und des Ministeriums )er geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten )vm 24. ‘November 1898 sollen Proben von ame - - i k a n i s ch e n Würsten u n d S ch w e i n e f l e i s ch - W v a a r e n , welche mit verkalkten Trichinen W lehaftet sind, in das hygienische Institut der lhierärzt- y ichen Hochschule in Berlin eingesandt werden.
I Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes den Lrichinenbeschauern alsbald bekannt zu machen, mit dem W Lemerken, daß der Herr Kreisphysikus hier bereit M ist, etwaige derartige Proben zur Weitersendung an a)ie thierärztliche Hochschule zu Berlin in Empfang zu lebmen.
> } I. Nr. 376. Der Königliche Landrath
Q k Freiherr von Schleinitz,
w | Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 19. Januar 1899.
” Die Königliche Regierung hat sich infolge deshalbiger Anfrage zu der Erklärung veranlaßt gesehen, daß die Nundverfügung vom 5. September 1876 B. 9891 und vom 27. April 1891 B. 4269 (abgebrudt im Schulver-
ordnungsblatt vom Jahre 1883 Nr. 2 Seite 7 bezw. vom Jahre 1891 Nr. 4 Seite 14), die Reinigung der '^-Schulräume betr., die gründliche Reinigung sämmt- _ icher in den Schulräumen befindlichen Gegenstände
rmfaßt
Demgemäß hat sich die in den angezogenen Ver- ügungen angeorbnete, alle sechs Wochen auf Kosten der Gemeinde erfolgende Hauptreinigung der Schulräume ud) auf das Abwaschen der Schultische und Bänke, des kalheters ober Lehrertisches, sowie des Schulschrankes u erstrecken.
Die Herren Ortsvorstände der Schulgemeiuden des iesigen Kreises weise ich deshalb hierdurch zur strengen Befolgung der erwähnten Vorschrift an, während ich die teeren OitSschulinspektoren ergebend bitte, die Herren ehrer von dieser getroffenen Verfügung ebenfalls in lenntniß setzen und dieselben dabei anweisen lassen zu rollen, mir in jedem Falle Anzeige zu erstatten, wenn ie Schulräume 2C. nicht gehörig gereinigt werden sollten, woraufhin alsdann das Nöthige meinerseits veranlaßt rerden wirb.
1 I. Nr. 346. Der Königliche L indrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Zugelaufen: Eine gelbe Hündin mit spitzen Ohren. Meldung des Eigenthümers bei Müller Johannes Ranke u Schenksolz.
Uichlnmliicher Theil.
Polltischc Nachrichtcn.
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| Inland.
6 4 Berlin, den 26. Januar.
J »S e. Majestät der Kaiser besichtigte gestern " Nachmittag im Neuen Museum die eingereichten Kon- . urrenzentwürfe zu dem diesjährigen kaiserlichen Preis- r uüschreiben. — Bei dem gestrigen großen Hofball nahm h ^e- Majestät Meldungen entgegen, darunter diejenigen “ es ErbjägermeisterS von Westfalen, Grafen Metternich, ks Konsuls in Sansibar, Frhrn v. Rechenberg, und es nach Siam gehenden Gesandten v Saldern. — , ^ute Morgen unternahm Se. Majestät den üblichen r^paziergang und begab Sich darauf nach dem Aus
wärtigen Amt. Gegen 11 Uhr empfing Allerhöchstderselbe den Großherzog von Baden auf dem Bahnhöfe, hörte, ins königliche Schloß zurückgekehrt, die Vorträge des Kriegsministers, Generalleutnants v. Goßler, und des Chefs des Militärkabinets, Generals der Infanterie v. Hahnke, und empfing gegen 1 Uhr Se. Majestät den König von Sachsen. Um 1*/+ Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen Majestäten eine Frühstückstafel statt, an welcher der König von Sachsen, Prinz Georg und Prinz Johann Georg von Sachsen, der Großherzog und die Großherzogin von Baden, die erbgroßherzoglich badischen Herrschaften, Herzog und Herzogin Johann Albrecht zu Mecklenburg und Prinz Adolf von Schaum- burg-Lippe mit Gemahlin, Prinzessin Viktoria, sowie die Umgebungen der genannten Fürstlichkeiten theilnahmen.
Im Reichstage stand am Mittwoch der Antrag des Centrums auf Aufhebung des Jesuitengesetzes in Verbindung mit den Anträgen der Abgg. Rickert (Fr. Vg.) und Graf zu Limburg-Stirum (k), nur den § 2 des Gesetzes (Expatriirung und Jnter- nirung) aufzuheben, auf der Tagesordnung. Der Antrag wurde von dem Grafen H o in p e s ch (Centr) begründet. Die Ausführungen des Redners deckten sich im Allgemeinen vollständig mit den früheren Motivir- ungen des wiederholt im Reichstag behandelten Antrages. Das Gleiche war der Fall bei den Begründungen, welche die Abgg. Rickert und Graf zu Limburg- Stirn in ihren gleichlautenden Anträgen mit auf den Weg gaben Namens der Polen erklärte sich der Abg. Fürst zu Radziwill für den Antrag. Gegen den Antrag des Centrums sprach der Abg. S t o ck in a n n von der Reichspartei, der auch für die Mehrzahl seiner politischen Freunde sich gegen die Aufhebung des § 2 des JesuitengesetzeS erklärte. In dem gleichen Sinne sprach der Abg. H i e b e r (natl.), der durch seine Auslastungen gegen den Jesuitenorden mehifach den heftigsten Widerspruch des Centrums hervorrief. Die Elsäster ließen durch den Abg. D e l s o r ihre Zustimmung zu dem Antrag des Centrums erklären, während ein Theil der Konservativen durch den Abg. Grafen R o o n Stellung gegen den Antrag des Centrums, wie g^gen die Anträge Rickert und Graf zu Limburg-Stirum nahmen. Namens der Sozialdemokraten sprach der Abg. Blos für den Antrag des Centrums. Damit war die Diskussion geschlossen. Das Schlußwort erhielt der Abg. Dr. Lieber (Centr.), welcher im Anschlüsse an Ausführungen des Vorredners nachdrücklich bestritt, daß das Centrum mit seinem Anträge Tauschgeschäfte bezwecke, und dann eingehender den Auslastungen des Abg. Hieber entgegentrat. Schließlich wurde der Antrag Hompsch mit schwacher, die Anträge Limburg und Rickert mit großer Mehrheit angenommen.
Das preußische Abgeordneten haus be- schäftigte sich am Mittwoch mit der Interpellation der fr. Vgg. über die Ausweisungen aus Nordschleswig. Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.) begründete die Interpellation und führte aus, daß die Ausweisungen bisher nur dem Deutschthum geschadet hiben, unD daß die Entziehung des Erziehungsrechls an die Metternich'fcheu Zeiten erinnerte. Der Minister des Innern v d. Recke betonte, den Deutschen liege es durchaus fern, fremde Nationalitäten zu verfolgen, aber die dänische Agitation sei über Erwarten stark und nehme von Jahr zu Jahr zu. Be- . sonders veranlaßt seien die neuesten Maßnahmen durch die auffällige Zunahme der dänischen Bevölkerung, namentlich der einzeln stehenden Personen in der letzten Znt. Die Staatsregierung erblicke in den letzten 'Maßnahmen des Oberpräsidenten v Möller nur eine gerechtfertigte. Abwehr der dänischen Aspiranten. Die Dienstboten, die zu einwandsfreien Herrschaften zögen, würden nicht weiter ' behelligt, es handle sich also nicht um eine Landesver- ; Weisung, sondern nur um eine DienststeUenverweisuug. Namens der Staatsregierung habe er zu erklären, daß diese die Maßnahmen des Herrn v. Möller vollständig billige. In der Niederhallung der frechen dänischen Agitation und in der Erhaltung des Deutschthums in der Nordmark die Regierung zu unterstützen, sei eine
Ehrenpflicht des Landtags. — Auf Antrag des Abg. Bachmann (ntl.) fand die Besprechung der Interpellation statt. Der Kultusminister Dr. Boste verlas einen Erlaß von 1888, wonach Deutsch die Unterrichtssprache in den Volksschulen sein solle. Diese Verfügung dürfe nicht gemildert werden. Finanzminister v. Miguel bemerkte, in Deutschland besitze die Regierung nicht alle Machtmittel um eine schnellere Verschmelzung in den fremdsprachlichen Bezirken herbeizuführen. Für die Regierung erklärten sich die Abgg. Bachmann (ntl.) und Graf Moltke (k.) gegen Abg. Munkel (fr. Vp.), Abg. Dr. Friedberg wandte sich hierauf in langer Ausführung gegen den Abg. Richter und beschuldigt die Freisinnigen durch ihre Haltung die Waffe der Regierung stumpf gemacht zu haben. Abg. Hansen (Däne) erklärt, Reich und Staat gewissenhaft dienen zu wollen, er verlange aber gleiche Rechte. Nach einigen weiteren kurzen Bemerkungen schließt die Sitzung.
Zur Vorfeier des Geburtstages des Kaisers hatten am Dienstag Abend in München die Offiziere des Beurlaublenstandes ein Festmahl ver- anstaltet, an welchem auch die Prinzen Ludwig, Franz, Leopold, Georg, Arnulf, Alfons und die Herzöge Siegfried und Christoph theilnahmen. Hierbei hielt, wie die Blätter melden, PrinzLudwig eine Rede, in welcher er einen Trinkspruch auf den Prinz-Regenten ausbrachte. Er wies auf die zweimalige Begegnung hin, welche innerhalb Jahresfrist zwischen dem Kaiser und dem Prinz - Regenten stattgefunden habe. Bei der ersten Begegnung in Dresden habe es gegolten, einen deutschen König, der seit 25 Jahren sein Land weise regiere, und den letzten der deutschen Heerführer aus Deutschlands glorreicher Zeit aus den Jahren 1870/71 zu ehren. Die zweite Begegnung habe im Herbst in München stattgefunden, als der Kaiser von der Orient- reise zurückkam. Ueber die Bedeutung der Orientreise könne man viel sagen, er erwähne, daß dadurch die guten Beziehungen, welche zwischen dem Deutschen Reiche und der Türkei bestehen, befestigt wurden. Es sei nun Aufgabe des deutschen Unternehmungsgeistes, diese günstige Situation auSzunutzen; es würde dies zum Vortheil der deutschen Industrie, der deutschen • Kaufleute und Ingenieure sein, es würde aber auch nicht zum Nachtheile der Türkei ausfallen. Bei dem Besuche der heiligen Stätten habe der Kaiser Worte gesprochen, die jedes Christenherz erfreuen müßten. Er habe den deutschen Katholiken die Dormition zum Geschenke gegeben; die deutschen Katholiken wissen es zu schätzen, wie der Kaiser auch ihr Interesse immer zu wahren bestrebt sei Die deutschen Katholiken verlangten nichts Anderes als volle Gleichberechtigung mit den deutschen Protestanten, dieselbe Gleichberechtigung, welcher sich in Bayern die Protestanten gegenüber der katholischen Mehrheit erfreuten. Jeder Reichsangehörige habe die Pflicht, wenn es die Noth erheische, mit Gut und Blut für das Reich einzustehen, ebenso habe er aber auch das Recht, wo immer er sich besinde, besonders im Auslande, den Schutz des Deutschen Reiches anzusprechen, und das Deutsche Reich habe die Pflicht, ihm denselben nach Möglichkeit zu gewähren. Der Prinz kam dann nochmals auf das herzliche Verhältniß zwischen dem Prinz-Regenten und dem Kaiser zu sprechen und schloß mit einem Hoch auf den Prinz-Regenten. Das Hoch auf den Kaiser brächte der Bezirkskommandeur Oberst v. Gosen aus.
Nach dem im Abgeordnetenhause vorliegenden Gesetzentwurf über die Fürsorge für die Wittwen und WaisenderLehreranösfentlichenVolkS- schulen würde die durchschnittliche Pension im ganzen Staate für jede Wittwe 625 Mark, für jede Halbwaise 94 und für jede Vollwaise 144 Mark betragen. In Stadtkreisen würde die Pension höher, in den übrigen Städten und auf dem platten Lande niedriger sein, und zwar in den ersteren für jede Wittwe 873, Halbwaise 128, Vollwaise 243 Mk, in den letzteren für die Wittwe 595, Halbwaise 89 und Vollwaise 140 Mark ausmachen. Nach einer angestellten Erhebung gab es am 1. April 1898 in Preußen 12 109 Wittwen, 5 139 Halbwaisen und