^ —---------- '— :~ <
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnenientspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postanfschlag.
---------------=y
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
V^.^.. -- ■ -----
- - ......*
Gratisbeilagen r „IUuftrirtes Ssnntagsblatt" n. „Illnftrirtr ianSwirthschaftliche Beilage".
Nr. 18. SomiliKilS Den 11. gtiriior 1859.
Erstes Blatt.
Amtlicher Sljeil.
Cassel, den 21. Januar 1899.
Durch Erlaß des Herrn Landwirthschaftsministers vom 12. d. Mts. — I G 19 — sind mir auf 3 Jahre je 3500 Mk. zur Durchführung des Bullengesetzes v. 19 März 1897 — G S. S. 393 — in Aussicht gestellt worden zur Gewährung von Beihülfen bei Anschaffung der erforderlichen Gemeindebullen und unter der Voraussetzung, daß in erster Linie Gemeinden und Kreise zur Befriedigung der austretenden Bedürfnisse herangezogen werden.
Die Ueberweisung jenes Betrages an mich erfolgt auf besonderen Bericht, dem die für jedes Jihr stattge- habten Anmeldungen zu Grunde zu legen sind.
Ich eiwarte daher Anträge auf Gewährung von Beihülfen bis zum 15. März jeden Jahres, zunächst dieses Jahres, bestimmt einzureichen. Sie müssen die Anzahl der vorhandenen decksähigen Rinder und Kühe sowie der ^spruugsähigen Bullen und Angaben über Beiträge des Kreises oder der Gemeinde und ihre Leistungsfähigkeit enthalten.
Auch ist die Rasse der Bullen und Kühe anzugeben. Der Regierungs-Präsident. J. V.: von Bremer.
An die Herren Landräthe des Bezirks. A III. 598.
Hersfeld, den 3 Februar 1899.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände des Kreises mit der Veranlassung, etwaige entsprechend begründete Anträge auf Beihülfen zur Anschaffung von Gemeindebullen bis zum 1. März jeden Jahres einzureichen.
I. 608. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 7. Februar 1899.
Die Königlichen Beschäler werden auf Station Hersfeld am 25. ds. Mts. und auf
„ Philippsthal am 26. ds. Mts. eintrefsen, und ersuche ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises, solches den in ihren Bezirken wohnenden Stutenbesitzern alsbald mittheilen lassen zu wollen.
I. I. Nr. 746. Der Königliche Landrath
I. V.:
H e e g , Kreissekretär.
Hersfeld, den 8 Februar 1899.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit .Erledigung meiner Verfügung vom 3. Januar 1899 J. A. Dir. 24, Kreisblatt Nr. 3, die Berichtigung der Liste der Gemeindeglieder und Offenlegung der Wählerliste betreffend, im Rückstände sind, weiden mit Frist bis zum 1 4. d. M l ö. bei Meldung von 3 Mark Strafe hieran erinnert.
Der Königliche Landrath J. V.:
H e e g, Kreissekretär.
WchtnmUilizrr Theil.
Silbers W gsliltiitit M».
Bis zum Ende des laufenden Quartals müssen die bestebenden freien Innungen, welche sich zu einer Um: Wandlung in ZwangS-Jnnuugen nicht entschlossen haben, ihre Satzungen den neuen Vorschriften des Handweikö- Organisations - Gesetzes angepaßt haben. Die aus den Unterbau der Organisation, die Jnnungs - Bildung, be= züglichen Arbeiten werden bamit ihren Abschluß erreicht
haben, und es sollen alsdann die Wahlen zu denHand- werks-Kammern stattftnden.
Mit Recht verspricht man sich von der Thätigkeit der Handwerks - Kammern großen Segen für das Handwerk. Die geschlossene Stellungnahme, welche dem Handwerk durch dieselben ermöglicht ist, sowie der große Einfluß, welcher durch die sachverständigen und fachmännischen Berichte der berufenen Organe des Handwerks späterhin auf die maßgebenden Behörden ausgeübt werden kann, werden ohne Frage zur Förderung der Interessen des Handwerkerstandes wesentlich beitragen. Auch ist sicherlich eine bessere Ausgestaltung des Lehrlings - Wesens und damit eine zweckdienlichere und passendere Erziehung des Nachwuchses des Handwerks durch die Handwerks- Kammern möglich, sofern die leitenden Persönlichkeiten in denselben hierfür nur das nöthige Verständniß und die nöthige Energie zeigen.
Es ist jedoch nicht minder gewiß, daß auch nach Schaffung der Handwerks - Kammern die Pflicht der Selbsthilfe für den einzelnen Handwerker ungemindert fortbestehen bleibt. Im Gegensatz zu jenen Leuten, die alles Heil von der Organisation und von staatlichen Privilegien erwarten, muß immer von neuem betont werden, daß die Handwerker verloren sind, wenn sie nicht selbst ein rüstiges Vorwärtsstreben an den Tag legen. Der goldene Boden für das Handwerk wird sich auch trotz der Handwerks Kammern nur wiedergewinnen lassen, wenn die einzelnen Handwerker unausgesetzt an ihrer Fortbildung arbeiten, wenn sie neben der gewerb- j lieben Seite ihres Berufs auch die kaufmännische mit i Eifer pflegen und wenn sie, sei es aus eigener Kraft, i sei es mit genossenschaftlicher Hilfe die Handhaben, welche die Entwicklung der modernen Technik ihnen bietet, möglichst ausgiebig zu benutzen trachten.
Nichts aber hat den Muth des frischen Vorwärts- strebens in Handwerker - Kreisen mehr gelähmt als die unselige Lehre: Laßt alle Hoffnung fahren, die moderne Wirthschafts - Ordnung hat keinen Platz mehr für euch! Diese Lehre ist von Grund aus falsch. Ein flüchtiger Blick nur in die Ergebnisse der gewerblichen BetriebS- Zählung vom Juni 1895 thut ihre völlige Haltlosigkeit dar. Greifen wir einmal die Ergebnisse für die R-ichs- Hauptstadt Berlin heraus. Hier haben die Betriebe mit zehn und weniger Personen im Jahre 1895 noch immer 93,96 Proz aller Betriebe ausgemacht. Trotz der den Großbetrieb zweifellos begünstigenden mächtigen Entwicklung des Maschinen-W sens hat der Antheil des Hand- weiks an der industriellen Thätigkeit Berlins dennoch in dem Zeitraum von 1882 bis 1895 nur um 1.83 Proz. abgenommen. Dabei ist aber — und das muß ganz besonders beachtet werden — der Antheil der Handwerks - Betriebe von 2 bis 10 Personen um mehr als sechs Prozent größer geworden; nur die Alleinbetriebe sind etwas zurückgegangen. Und wie in Berlin, so liegen die Verhältnisse allenthalben in Deutschland; die Entwicklung stellt sich im ganzen Reiche für das Handwerk nicht ungünstiger als in der R-ichshauplstadt.
Darum haben die Handwerker auch durchaus feinen ; Grund, an der Zukunft zu verzweifeln und die Hände trübsinnig in den Schooß zu legen. Nein, es gilt vielmehr, mit der Staatshilfe thatkräftig die Selbsthilfe zu vereinen, dann wird der alte Satz von dein goldenen Boden des Handwerks auch in unserer Zeit noch lebendige Wirklichkeit sein und bleiben. w.
Pul st igln NMiHttu
Inland.
Berlin, den 9. Februar.
S e. M a j e st ä t d e r Kaiser kehrte gestern Nich- mittag bald nach 4 Uhr von der Jagd zurück. Zum Thee bei Ihren M a j e st a t e n waren geladen der Staatssekretär des N ichS-MarineamlS, Staatsminister Tirp tz, Kapitän zur See v. d. Groeben, der Chef des Zivilkabinets, Wirkt. Geh. Rath Dr. v. LucauiiS, und P>of. Slaby — Heute morgen unternahm Se. Majestä t
den gewohnten Spaziergang; ins königliche Schloß zurück- gekehrt, hörte Allerhöchstderselbe die Vorträge des Genera 1= leutnants Frhrn. von der Goltz, Generalinspekteurs der Festungen, des Kriegsministers, Generalleutnants v. Goß- ler, und des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten, Generals der Infanterie v. Hahnke. — Heute Nachmittag beabsichtigte Se. Majestät sich nach Potsdam zu begeben, um dort mit dem Osfizierkorps des 1. Garde- regrments zu Fuß den Tag zu verleben, an welchem Se. 'Majestät vor 22 Jahren in das Regiment eintrat.
Am Donnerstag 'Morgen ist die Leiche des G r a f e n C a p r i v i auf einem von Eichen umzäunten Platze des Erb-Begräbnisses der Familie v. Schierstädt auf dem Kirchhofe in Skpren feierlich beigesetzt worden. An der Trauerfeier nahm Staatssekretär Graf v. Posadowsky als Stellvertreter des Reichskanzlers Fürsten zu Hohen- lohe teil. Das Kriegsministerium war vertreten durch Generalleutnant v. Viebahn, einen Obersten und einen vortragenden Rath. Die Marine hatte den Kontre-Ad- miral Oldekop und den Leutnant zur See v. Trotha entsandt. Auch 40 Mitglieder des Reichstage«, unter I ihnen der Präsident, Gras Ballestrem, gaben dem frühern Reichskanzler das letzte Geleite.
Der Reichstag hat am 8. d. Mts. die erste Le« : sung der Reichsbank-Gesetzesvorlage fortgesetzt. Als erster i Redner sprach an diesem Tage der socialdemokratische Abg. Schönlank, der insbesondere gegen die „be- 1 geblieben ostelbischen Agrarier" zu Felde zog. Als zweiter Redner erklärte sich der Abg. Paper jT. V.-P ) gegen diejenigen Bestimmungen der Vorlage, die sich gegen die kleinen Notenbanken richten, während er den Entwurf im ganzen billigte. Der Abg. Siemens (frs. Vg.) behauptete, daß die Reichsbank nicht dazu da wäre, durch billigen Kredit Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft zu unterstützen. Ferner meinte er, daß auf jeden Preußen im Durchschnitt 3500 Mk. Vermögen und 500 Pik. Schulden kommen, und von diesen 500 Mark Schulden seien 50 Mk. Wechselschulden. Wegen dieses geringen Betrages bedürfe es der Forderung billigen Diskonts nicht. Auch der Abg. M ü l l e r - Fulda vom Centrum bekannte sich als Freund der Vorlage, ebenso der Abg Dr. H e i l i g e n st a d t (nl.) Der letztere trat aber auch zugleich gegen die Verdächtigungen auf, die durch „Bankiers zweiter und dritter Güte" über die Ceutrat-Genosseuschaflskasse verbreitet worden sind. Er bezeichnete dieselben als geradezu frivol. Den Schluß der Redneizahl machte der schwäbische Abg. Schrempf (dk.), der insbesondere dem Abg. Siemens entgegentrat. Wenn der letztere die ausländischen Anleihen als einen „Pcellbock" bezeichnet habe, so könne er insofern zustimmen, daß diese ein Bock seien, auf den wir gesetzt und dann tüchtig geprellt worden sind. Hierauf wurde die Debatte abgebrochen und die Fortsetzung auf Freitag, den 10. d. M. verschoben.
Aus Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsver- fassung hat der Bundesrath einheitliche, für alle deutschen Eisenbahnen geltende Bestimmungen über die Beseitigung der Ansteckungsnoffe bei der Beförderung von l e b e n d e in G e f l ü g e l beschlossen, welche der Reichskanzler bekannt macht. Die Bestimmungen verpflichten die Eisenbahn-Verwaltungen zur Desinfektion. Die Eisenbahn-Verwaltungen können für die dadurch nöthig werdenden außerordentlichen Aufwendungen eine Gebühr erheben. Die Bestimmungen treten sofort in Kraft.
Durch ein Urtheil des Dresdener Schwur- g e r i ch l s sind neun Bauarbeiter wegen versuchten Tod- schlages und schweren Landfriedensbrnches mit zusammen dreiundfünzig Jahren Zuchthaus und acht Jahren Gefängnis bestraft worden. Dem Urtheil liegt folgender Thatbestand zu Grunde. Die von der Strafe betroffenen Arbeiter bemerkten, als sie nach einem Richtfeste noch auf ihrem Bauplatz' verweilten, daß auf bem benachbarten Bau Arbeiter über die regelmäßige zehnstündige Arbeitszeit hinaus arbeiteten. 6i bittert hierüber, beschlossen sie, jene zur sofortigen Einstellung der Arbeit zu veranlassen, und begaben sich alsbald auf den fremden Bauplatz. Durch den nunmehr entstehenden Wortwechsel wurde der