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Sr. 21.

Samten) den 18. Febrnar

18V.

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, am 9. Februar 1899.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz - Geschäftes für den Kreis Hersseld finb folgende Termine bestimmt worden:

Montag den 6. März d. I.

von Morgens 91 /.2 U h r a 6, und zwar im Saale des Gastwirths Kroneberg zu Schenklengsfeld

Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld mit Ausnahme derjenigen aus den Landgemeinden Hillartshausen, Hilines, Motzfeld und Philippsthal.

Dienstag den 7. März d. I.

von Morgens 8*/., Uhr a b, und zwar im Saale des Gastwirths Träger zu Friedewald Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald sowie derjenigen aus den Landgemeinden Hillartshauseu, Hilmes, Motzfeld und Philippsthal.

Mittwoch den 8. März d. I.

von Morgens präcis 7 Uhr ab, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Donnerstag den 9. März d. J.

von Morgens präcis 7 Uhr ab,

in demselben Vocale

Musterung der Militairpflichtigen aus deu Landgemeinden 2c. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Freitag den 19. März d. J.

von M orge n s präcis 7 Uhr a b,

in demselben Vocale

Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Sonnabend den 11. März d. I.

von Morgens präcis 8 Uhr ab,

in demselben Vocale

Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz - Reserve sowie der ausge- bildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien - Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge- meinden des Kreises werden angewiesen:

1. Die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1879 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1878, 1877, 1876 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz - Geschäften des vorigen Jahres zurückgcsteNt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militairverhültniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs- terminen vorzuladen,

2. dafür zu sorgen, daß diejenige n P ersouen , zu d er en G n nst e n e i n e Z n ck stelln n g bezw. Besreinng vom Militairdienst beansprucht wird, sich iin M u sterungs- termine ebenfalls e i n fi n d en,

3. in den Terminen sich persönlich e i n z n f i n d e n und so lange zur Stelle zu sein, bis s ä m m t l i ch e Militairpfli chti ge bet betreffend en G e in c i n d e g e m uster t s i n d. ^m Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eine» Stellvertreters Sorge zu tragen,

4. für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen rc. zum Ersatz - Geschäft Sorge zu tragen und denselben

ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu er­scheinen haben.

M i litairpslichtige, welche ohnegenüge n- den Entschuldigungsgrund im M u st er u n g s- termine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungsloca le nicht an­wesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen be - st r a f t; außerdem n n e n ihnen d i e B o r t h e i l e der Loosung entzogen werden. Ist die Ver­säum niß in b öswilliger Absicht o der wieder­holterfolgt, so kannihre alsbaldige Ein- z i e h u n g zum M i l i t a i r d i e n st als unsichere H e e r e s p f l i ch t i g e erfolgen.

Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz - Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militairdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk ' s Buchdruckerei dahier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt diejenigen Perso neu (Eltern, G esch wister rc.) zu deren G u nst en eine Z u r ü ck st e l l n n g rc. vom M i l i t a i r d i e n st b ean sp r uch t wird, im Musterungster m i n e mit zu erscheinen haben, wobei im Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind umgehend an mich einzureichen.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiben be­haupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher die­selben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epilep­tischen Anfälle an dem betreffenden Militairpflichtigen wahr- genommen haben. Diese Protokolle nebst etwa­igen ärztlichen Attesten sind ebenwohl um­gehend e i n z n r e i ch e n.

Die Herren Ortsvorstände rc. Haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den ge­stellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, b i s z u m 2 5. d s. M t s. hierher zu berichten.

I. II. Nr. 393. Der Königliche Landrath.

I. V.:

H e e g, Kreissekretär.

Hersfeld, den 14. Februar 1899.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises wer­den hierdurch veranlaßt, von denjenigen MiUt.ürpflich- tigen ihrer Gemeinden, welche sich im laufenden Jahre zur Stammrolle gemeldet, bezw. sich dahier zur Musterung zu stellen haben, die Loosungsscheine, soweit solches nicht bereits geschehen sein sollte, alsbald einzuziehen und mir dieselben mit einem namentlichen Verzeichniß umgehend einzureichen.

II. 703. Der Königliche Landrath.

3 V.: Heeg.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gewerbe-Aufsichtsbeamten des Regierungsbezirks bestimmte Sprechstunden für Arbeitgeber und Aibeitnehmer festge­setzt haben und zwar:

der Regierung«- und Gewerberath in Gaffel (Re- gierungsgebäude I. Stock Zimmer 23) Montags Vorm. 11 bis 12'/, Uhr;

derMeweibe Inspektor in Gaffel (Büreau Emilienstr. 1) an jedem ersten und dritten Sonntag im Monat Vorm. von 8 bis 9'/, Uhr und Sonnabends Vorm. von 9 bis 12 Uhr;

der Gewerbe-Inspektor in Fulda (Büreau im Schloß)

an jedem ersten und dritten Sonntage im Monat von 8 bis 9 /-2 UQr Vorm. und an jedem zweiten und vierten Montag im Monat Nachm. von 4 bis 8 Uhr;

der commissarische Gewerbe-Inspektor in Eschwege (Büreau Bahnhofstraße 24) an jedem ersten und dritten Sonntag im Monat von 8 bis 9'/2 Uhr Vorm. und an jedem zweiten und vierten Montag im Monat von 8 bis 11 Uhr Vorm.

Bei vorheriger Vereinbarung auch an andern Tagen und anderen Stunden.

Soweit die Königlichen Gewerbe-Inspektoren mit Bestimmtheit ihre Anwesenheit in anderen industriereichen Kreisstädten ihres Bezirks zeitig genug vorausbestimmen können, werden sie auch bei ihren Dienstreisen den Arbeit­gebern und Arbeitern an diesen Orten Gelegenheit zu Besprechungen geben.

Zu dem Zwecke werden die Königlichen Landräthe rechtzeitig in dem betreffenden Kreisblatte Tag, Stunde und O t, wo diese Sprechstunden statthaben können, be­kannt geben. (A. II. 57.)

Gaffel am 26 Januar 1899.

Der RegierungS-Präsident. I. V.: v. Bremer.

Die unter dem Rindvieh des Georg Adam Weitz dahier ausgebrochene Maul-und Klauenseuche ist erloschen.

Harnrode, den 15. Februar 1899.

Der Bürgermeister W i e g a n d.

Gefunden : Ein Stück Barchend. Meldung deS Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu A u a.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, den 16. Februar.

Se. Majestät der Kaiser nahm, wie der Reichsanz. berichtet, im Jagdschlösse Hubertusstock heute Vormittag den Vortrag des Kriegsministers von G 0 ß l e r entgegen.

Eine Depesche desDaily Mail" aus Honkong be­sagt, P r i n z u n d P r i n z e s s i n H e i n r i ch von Preußen seien an Bord derDeutschland" nordwärts in See gegangen: in Amoy werde dieDeutschland" mit derGefion" Zusammentreffen.

Der Bundesrath ertheilte in seiner heutigen Sitzung dem Ausschußantrage zu dem Entwürfe eines Gesetzes betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbe­schau sowie dem Ausschußberichte über die Vorlage betreffend den Entwurf einer Fernsprechgebüh­ren - O r d n u n g seine Zustimmung.

Auf die Mittheilung von der beabsichtigten Herstellung einer direkten Kabelverbi n d u u g zwischen Deutschland und den Vereinigten Staa­ten von Amerika schreibt derRew-Ioik Herald": Der Plan wird auf allgemeine Zustimmung rechnen können. Jede telegraphische Verbindung zwischen fernen Ländern ist ein Beitrag zur Aufrechterhaltung freund­licher Beziehungen. Sie erleichtert und kiäftigt den Handel zwischen den Völkern und verbindet sie fester in den Banden wechselseitiger Interessen. Der beschleunigte Verkehr durch ein direktes Kabel vermehrt den Austausch von Nachrichten und Gedanken, hilft Mißverständnissen vorbeugen und die'ker zu gemeinsamen Gesichtspunkten führen eine Sache von eminentester Bedeutung in kritischen Zeiten, wenn sich der Eine mit Sicherheit da­rauf verlassen kann, wie der Andere die Lage ansieht. Es ist nicht zu viel gesagt, daß die Legung eines Ozeans­kabels die Wohlfahit der Völker fördert wie ein Frie­densschluß " Wir verzeichnen, schreibt dieRocdd. Allg. Ztg.", gerade im gegenwärtigen Moment diese Aeußerung des einflußreichen New-Aorker Blattes mit besonderer Genugthuung als einen Beweis, daß in den einsichtigen Kreisen der Vereinigten Staaten dieselben Auffassungen Wurzel schlage», von welchen die maßgebenden Persön­lichkeiten in Deutschland zweisfellos erfüllt sind.

In der Budgetkommission des Reichstages eiklärte Kriegsminister von Goßler in der fortgesetzten Berathung