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Xr. 21 Ailmrstliz den 21 Wmr 1899.

Bestellungen auf bas_ Hersselder Kreisblatt für den Monat März 1899 werden von allen kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs als NegierungS-Präsident von Cob- lenz in den Regierungsbezirk Gaffel versetzt, habe ich heute nach Einführung durch den Herrn Ober-Präsidenten hier mein Amt übernommen.

In freudiger Bewegung, an der Spitze der Königlichen Regierung mich in den Dienst meiner Heimath stellen zu dürfen, begrüße ich meine engeren Landsleute, die Be­wohner des Bezirks bei meinem Amtsantritt auf das herzlichste und bitte sie wie alle Behörden des Bezirks, mir ihr Vertrauen zu schenken und in gemeinsamer Arbeit mit mir thätig zu sein für das Wohl unseres Hessenlandes und damit für das Wohl unseres Preußn sehen und Deutschen Vaterlands.

Gaffel, den 18. Februar 1899.

v. Trott zu Solz,

NegierungS-Präsident.

Hersfeld, den 14. Februar 1899.

In den nächsten Tagen erhalten die Herren Orts Vorstände des Kreises ein Exemplar der mit Zustimmnngü vermerk seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten ver­sehenen Branntweinsteuer-Ordnung zurück.

I. A. Nr. 322. Der Königliche Laudrath

I B.:

H e e g, Kreissekretär.

Hersfeld, am 9. Februar 1899.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz - Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Montag den 6. März d. J.

von M o r g e n s 9 Uhr a b , und zwar im Saale des Gastwirths Kroneberg zu

Scheuklengsfeld

Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Scheuklengsfeld mit Ausnahme derjenigen ans den Landgemeinden Hillartshausen, Hilmes, Motzfeld und Philippsthal.

Dienstag den 7. März d. I.

von Morgens 81/» Uhr a b, und zwar im Saale des Gastwirths Träger zuFriedewald Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald sowie derjenigen aus den Landgemeinden Hillartshausen, Hilmes, Motzfeld und Philippsthal.

Mittwoch den 8. März d. J.

von M o r g e n s präcis 7 Uhr a b, und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender dahier Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Donnerstag den 9. März d. I.

von M o r g e n s präcis 7 Uhr a b, in demselben Locale

Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Freitag den 10. März d. I.

v o n Morgens präcis 7 Uh r a b,

in demselben Locale Musterung der Militairpflichtigen ans den Landgemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Sonnabend den 11. März d. I.

v o n Morgens präcis 8 U h r a b, in demselben Locale

Loosung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz - Reserve sowie der ausge- bildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien - Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung §u den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge- meinden des Kreises werden angewiesen:

1. Die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1879 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1878, 1877, 1876 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz - Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militairverhältuiß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs- terminen vorzuladeu,

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen P e r s o n e n, zu deren Gunsten ein e Z ur ü ckst e l l u n g b e z w. B e f r e i u n g v o in M i l i t a i r d i e n st beansprucht wird, sich im Musterängs­te r m i n e ebenfalls e i nf i n d e n,

3. in den Terminen sich p e r s ö n l i ch e i n z u f i n d e n und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militairpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen,

4. für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen re. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauber e.m Körper und reiner Wäsche zu er­scheinen haben.

Militairpflichtige, welche o h n e g e n ü g e u- deu Entschuldigungsgrund im Mn steril n g §= termine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslocale nicht an­wesend sind, werden mit e i n e r G e l d st r a f e bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen be­straft; außerdem können ihnen d i e V v rt h e i l e der Lo o su ng entz o g en werd en. Ist die Ver­säum niß in böswilligerAbsichtwder wieder­holt erfolgt, so kann ihre alsb aldige Ein­ziehung zum M i l i t a i r d i e n st als unsichere H e e r e s 'p f l i ch t i g e erfolgen.

Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz - Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militairdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenben Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk' s Buchdruckerei dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt diejenigen Personen (Eltern, G e s ch w i st e r re.) z n deren G u n st e u eine Zurü ck ste llu n g rc. v om Militairdien st beansprucht wird, i m M u st erungste r m i n e mit z u e r s ch einen h a beu, wobei im Betreff ihrer Erwerbssähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind umgehend an mich einzureichen.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zn leiden be= Häupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher die­selben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epilep­tischen Anfälle an dem betreffenden Militairpflichtigen wahr- genommen haben. Diese Protokolle nebst etwa­

igen ärztlichen Attesten finb ebenwohl um­gehend einzureichen.

Die Herren Ortsvorstäude rc. haben Vorstehendes Wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den ge­stellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, b i s z u m 2 5. d s. M t s. hierher zu berichten.

I. II. Nr. 393. Der Königliche Landrath.

J. V.:

H e e g, Kreissekretär.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, den 21. Februar.

Ihre Kaiserlichen M a j e st ä t e n besichtigten gestern Nachmittag um 2 Uhr im Kunstgewerbe-Museum Ausstattungsstücke für den Palazzo Caffarelli in Rom und begaben sich darauf nach dem Schlöffe Mombijou zum Lawn-Tennisspiel. Zur Abendtafel waren keine Einladungen ergangen. Heute Morgen unternahmen Beide Kaiserliche Majestäten einen gemeinsamen Spazier- gang. Später hörte se. Majestät der Kaiser die Vor- träge des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten, Generals der Infanterie v. Hahnke und des kommau- direnden Adnurals, Admirals v. Knorr. Um 1 Uhr nahm Allerhöchstderselbe militärische Meldungen entgegen. Se. Majestät gedenkt, Sich um 6 Uhr nach Potsdam zu einem Fest der Vereinigung ehemaliger Offiziere be» Lerb-Garde-HusarenregimentS zu begeben und die Nacht im Potsdamer Stadlschloß zu verbleiben.

Der Kaiser wird sich vor der Abfahrt des etwa 800 Köpfe starken Ablösungs-Transports für Kiautfchou nach Wilhelmshaven begeben, um die Mannschaften zu besichtigen und ihnen Lebewohl zu sagen. Die Abfahrt des Transports erfolgt am 4. März mit dem Dampfer Darmstadt". Mit dem feierlichen Abschieds-Akte soll nun auch die Vereidigung der Rekruten der 2. Marine- Inspektion durch den Kaiser verbunden werden. Nach der Feier begiebt sich der Kaiser nach Helgoland, um dort die Arbeiten an der Düne zu besichtigen.

Der d e u t s ch e L a n d w i r l h s ch a f t s r a t h hat am Montag seine 27. Plenar-Versammlung mit einem Hoch auf den Kaiser begonnen. Vertreten waren fast sämmtliche preußischen Ministerien, sowie das ReichS- Schätzamt, das Reichs-Gesundheitsamt u. a. Behörden. Auf der Tages Ordnung stund zunächst die Besprechung von Maßnahmen zur Förderung der Zucker-Industrie. Referenten waren Geh. Rath Prof. Märker aus Halle und Fihr. von Erffa, die eine eingegangene Resolution begründeten. Staatssekretär Graf von Posadowsky sprach den Wunsch aus, die Regierung möchte in der Lage sein, in Zukunft noch manche schwebende Forderung der Landwirthschaft zu erfüllen.

Dem Vernehmen nach steht die preußische Staats- Regierung bezüglich des Inkrafttretens der neuen I u st i z g e s e tz e auf dem Standpunkte, den aus formalen Gründen der Justizminister als seinen persönlichen in der Sitzung vom 16. d. Mts. barlegte: daß es bei dem auch schon reichögesetzlich festgelegten Termine vom 1. Januar 1900 bleiben muß. Zu der Beunruhigung, wie sie insbesondere in süddeutschen Blättern bemerkbar geworden, aus Anlaß des konserva­tiven Antrages, den Termin um ein Jahr hinauSzu- schieben, liegt also kein Anlaß vor.

Im Gegensatze zu einer Blättermeldung, wonach der in der Landtags-Thronrede angekündigte Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der großen Waa­re n h ä u s e r, bereits derart gefördert wäre, daß er demnächst dem Abgeordnetenhause zugehen werde, erfährt dieN. A Z ", daß der betreffende Gesetzentwurf noch den Gege 'stand weiterer Berathung bildet, und daß sich noch nicht übersehen läßt, wann derselbe dem Landtage vorgelegt gerben wird.

Am 2< d. M. erledigte der Reichstag zunächst eine Ann >Wahlprüsungen. Hierauf folgte die Be-