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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

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3Uuftrirte lan-rvrrthfchaftLiche Beilage

Dienstag hn 28. März

Erstes Statt

J. A. Nr. 901.

Amtlicher Theil

Der Bürgermeister Trieschmann zu Widders-

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hausen ist auf sein Ansuchen von dem Amte als Bürger­meister der Gemeinde Widdershausen entbunden worden. Hersfeld, den 24. März 1899.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postausschlag.

Gratisbeilagen r311 ti stritte» Sonnragsblatt

Bekanntmachung.

Nachdem die von unserer Hauptkaffe ausgestellte Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkaffe unseres Bezirks für das Rechnungsjahr 1897/98 geprüft, den Kaffenkuratoren mit den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und darauf abgeschloffen, auch die Entlastung ertheilt worden ist, theilen wir nach­stehend die Hauptergebnisse gemäß § 48 der Satzungen der genannten Wittwenkaffe den Mitgliedern dieser Kaffe mit: Zusammenstellung

der Einnahmen und Ausgaben der Elementarlehrer-Wittweu- und Waisenkaffe des Regierungsbezirks Caffel im Rechnungsjahre 1897/98.

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21048

23393

360

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75

92

71

08

21048

23393

360

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75

92

71

08

536

7295

14

69

1051

104

85

19997

23930

255

44595

75

06

86

77

I II. III. IV.

Einnahme: Kapitalzinsen .... Jahresbeiträge der Gemeinden Sonstige Einnahmen Zuschuß aus der Staatskaffe .

19997

23930

255

44595

75

06

86

77

82103

16

82031

56

46

30

16

82103

16

82031

56

46

30

16

7831

6739

83

68

1155

15

48

85

70

88779

88770

8

44

60

84

I. II. III.

Gesammteinnahme Ausgabe: Verwaltungskosten

Pensionen .....

Sonstige Ausgaben .

88779

88770

8

44

60

84

82103)46

Caffel, bei

8210346

i 10. Mar

6739 68 i 1899.

6370

88779

44

Gesammtausgabe . (Gleich der Einnahme.)

88779

44

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. F l i e d n e r.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Koutrolverfammlungen

Kreise Hersseld finden wie folgt statt:

im

für die

für die

1. Zu Hrrsfeld I.

Donnerstag den 13. April 1899,

Vormittags 8 Uhr, Mannschaften aus der Stadt Hersfeld. 2. Zu Obcrgeis.

Donnerstag den 13. April 1899,

Nachmittags 3 Uhr, Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen

mit Hof Hählgans, Aua, Bicdebach, Gittersdoff, Goß- mannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.

3. Zu Heimboldshausen.

Dienstag den 18, April 1899,

Vormittags 1 1 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Ben- aendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Hersa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Leugers, öhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wöl- fershausen und Unterneurode.

4. Zu Schcuklcngsscld.

Dienstag den 18. April 1899,

Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dün- kÄrode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsseld, Landershausen, Schenk- lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen unb Wüstseld.

5. Zu Unterbaun.

Donnerstag den 20, April 1899,

Nachmitta g s 3 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitta, Hilper- Hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Roten- Lerei- fce, Sieglos, Unterbaun und Wippershain.

6. Zu Niederanla.

Freitag den 21, April 1899, Vormittags 1 0 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspeuhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Reimbolds- Haufen, Solms, Stärklos, Willingshain und Gutsbezirk Eugelbach mit dem Hof Sternberg.

7. Zu Hersfeld II, Freitag den 21. April 1899,

Nachmittags 4 Uhr, für die Manuschasten aus den Gemeinden Kathns, Guts- bezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Biugartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Rci- los, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heeues, Rohrbach, Taun und Hermannshof.

Kontrolplatz für Hersfeld I. und II.: Turnplatz am Hain.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann­schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen

1. Zu den Frühjahrskontrolversammlungen haben sich alle Manuschasten, welche der Reserve und Marine-Reserve, Landwehr und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve angehören, sämmtliche zur Dispo- sition der Ersatzbehörden, sowie zur Disposition der Trup- pentheile und Marinetheile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom l. April bis 30. September 1887 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbst- kontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrskontrolversammlung dieses Jahres entbunden.

2. Die Einberufung zu den Koutrolversammluugeu findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

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Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile

10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg.

Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolver- fammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen rc. gehören zn den Ortschaften, zu deren Gemeinde sie zählen.

4. Die Mannschaften haben den Militairpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommaudos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit, oder sonstige Verhin­derungsfälle, müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

8n allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht an­genommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Konttolversamm- lungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militairfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstatton haben.

8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zur Kontrolversammlung einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach dem Militair- Straf- Gesetzb uch tutterworfen.

Hersfeld, den 17. März 1899.

Königliches Bezirkskommando.

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*

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mann­schaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolott gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Konttolversammlungen zugegen zu sein.

Hersfeld, den 20. März 1899.

II. 1231. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten

Inland.

Berlin, den 25. März.

Se. Majestät der Kaiser arbeitete gestern Vormittag, nach der Rückkehr vom Auswärtigen Amt, allein und begab Sich um 11 Uhr nach dem TaltersaU, wohin I h r e M a j e st ä t d i e K a i s e r i n um 12 Uhr folgte. Ihre Majestäten verweilten daselbst bis zum Schluß; Ihre Majestät überreichte Allerhöchstselbst den Siegern des Preisreitens die Preise. Heule Morgen unternahm Se. Majestät der Kaiser den üblichen Spazier- gang im Thiergarten, hörte den Vortrag des Staats­sekretärs des Auswärtigen AmtS, Staatsministers von Bülow im Auswärtigen Amt und sodann im königlichen Schlosse von 10 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Generalstabes, Generals Grafen v. Schliessen und daran anschließend denjenigen des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten, Generals der Infanterie v. Hahnke. Um 12 Uhr begab Allerhöchstderselbe Sich nach dem Potsdamer Bahnhof und nahm im dortigen Königszimmer die Meldungen der zu Generalen der Kavallerie ernann­ten kommandirenden Generale des 2. und 9. Armeekorps, v. Langenbeck und v. Masiom, sowie des neu ernannten Admirals Fritze entgegen, fuhr sodann nach Potsdam und wohnte der dort um 1 Uhr stattfindenden Taufe eines Sohnes des Generals v. Kessel bei.