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Sr. 39.

Smultii hn 1. April

1899.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für das zweite Quartal 1899 werden von allen Aaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher @l|eil.

Hersfeld, den 1. April 1899.

In Betreff der Aufstellung und Prüfung der Gemeinde-Rechnungen bringe ich den Herren Bürgermeistern der Landgemeinden die nach Ziffer 9 der II. Anweisung zur Ausführung der Land- gemeindeordnung maßgebenden Bestimmungen, speziell die der neuen Dienstanweisung für die Gemeinderechner angesügten betreffendenVorschriften für die Gemeinde- vorstänve" in Erinnerung, und bestimme zugleich unter besonderem Hinweis auf Ziffer 6 (Seite 57) daselbst, daß mir zum 16. M a i jeden Jahres die erfolgte Vorlegung der Gemeinde-Rechnung für das abgelaufene Rechnungsjahr berichtlich anzuzeigen ist. Im Termin­kalender ist der erforderliche Vermerk zu machen.

Hierbei sei noch besonders darauf aufmerksam ge­macht, daß für die rechnerische Richtigkeit sämmtlicher RechnungSbeläge der Bürgermeister in allen Fällen verantwortlich ist.

A. 1002. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 1. April 1899.

Nachdem die vom Herrn NegierungS-Präsidenten vorgeschrittene neue Dienstanweisung für die Gemeinde­rechner vom 22. März 1898 nebst den dazu gehörigen Vorschriften für die Gemeindevorstände" in Kraft ge­treten ist, und insbesondere bezüglich der Kaffenplüfungen lediglich die auf Seite 56 unter Ziffer 4 daselbst ge­gebenen Bestimmungen maßgebend sind, ist meine Ver­fügung vom 17. März 1885 Nr. 3077, im Kreisblatt Nr. 34, abfällig geworden. An Stelle der darin vorge­schriebenen berichtlichen Anzeige zum 1. April jeden Jahres hat regelmäßig die Einreichung einer Abschrift der Verhandlungen über die vorgenommenen einzelnen Kassenprüsungen nach dem vorgeschriebenen Muster statt- zufinden. Der Terminkalender ist hiernach zu berichtigen.

A. 1003. Der Königliche Landralh

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

^4t)eüHer«rbmtn$.

Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. Sep­tember 1867 über die Polizei-Verwaltung, ist mit Zu- i stimmung der Gemeindevertretung folgende für den Bereich der Gemeinde Obergeis gültige ortspolizeiliche Anordnung getroffen worden.

§ 1;

Wer während der Saatzeit vom 10. April bis 20. Mai und vom 25. September bis 1. November seine Haustauben ins Feld fliegen läßt, wird mit einer Geld­strafe bis zu n e u n M a r k oder mit entsprechender Hast bestraft.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffent» lichung in Kraft.

Obergeis, den 23. März 1899.

Der Bürgermeister: Opfer.

Nichtamtlicher Theil.

O e r n.

Christenglaube ist seinem tiefsten Wesen nach Oster. glaube. Osterglaube aber heißt die beseligende Gewißheit des Heils in Christo, die felsensichere Hoffnung aus unsere Erlösung durch den gekreuzigten und auferstandenen Gottessohn, auf ein künftiges Wohnen in Gottes Nähe, auf ein ewiges Leben in den reinen Höhen des Lichts, in schuld- und leidentrückten Erdenfernen. So ist die Jenseitigkeit ein kennzeichnender Zug des christlichen Glaubens. Der Christ weiß, daß er hier auf Erden keine bleibende Stätte hat.

Daraus ergiebt sich für ihn mit innerer Nothwendig­keit auch eine eigenartige Stellung zu den Dingen des Diesseits. Der Christ, dem in der frohen Osterbotschaft ein unverlierbarer Schatz geworden, steht allem, was das Leben an Leid oder Freud zu bringen vermag, mit innerer Freiheit gegenüber. Die Dinge dieser Welt werden nicht Herr über ihn. Anders der Nicht-Christ; er bewegt sich mit all' seinen Gedanken und Empfindungen, mit all' seinen Bestrebungen und Wünschen ausschließlich im Bannkreise des Irdischen.

Hier ruht der Schlüssel für so manche weitreichende und tiefgreifende Erscheinung unserer Zeit. Wo ist die wurzelhafte Grundlage jener finstern Gewalten zu suchen, die in der Gegenwart eine vieltausendjährige Kultur mit Umsturz und Verderben bedrohen? Doch nirgendwo anders, als in einer Weltanschauung vollendeter Dies- seitigkeit. Alles was das Wesen der Sozialdemokratie und des Anarchismus im tiefsten Grunde ausmacht, das atemlose Hasten nnd Drängen nach Genuß wie der Haß und Neid gegen äußerlich bessergestellte Mitmenschen, ist doch nur emporgekeimt auf dem Boden einer Ge­sinnung, die keinen andern Maßstab als den Maßstab des Irdischen kennt und in den Schranken dieses Lebens die Schranken alles überhaupt Erreichbaren zu sehen gewohnt ist.

Trotzdem wäre es gänzlich verkehrt, aus dem jen­seitigen Zuge des Christenglaubens nunmehr zu folgern, das Christenthum dränge zur Weltflucht, zur Verachtung des Diesseits und zur Vernachlässigung unserer Beruss- Pflichten hin. Gerade das Gegentheil ist Wahrheit. Christenglaube müßte nicht Osterglaube sein, müßte nicht den Stempel froher und beseeligender Hoffnung an sich tragen, wollte er seine Bekenner zu einem Leben dürrer Thatenlosigkeit und unfruchtbarer Beschaulichkeit ver- urtheilen. Air der Liebe zu Christus, dem Erlöser, ent­zündet sich vielmehr die werklhätige Liebe zu den Mit­menschen, entzündet sich das begeisterte Streben, alle irdischen Verhältnisse mit dem Sauerteige des Christen­thums zu durchdringen und zu Abbildern des Göttlichen zu gestalten.

Und Christi Nachfolger müssen zugleich Kämpfer Christi sein. Die Gemeinde der Gläübigen hat heut­zutage einen schweren Stand. Schon ist es im einzelnen sozialdemokratisch besonders unterwühlten Gegenden dahin gekommen, daß ein christlicher gesinnter Arbeiter von seinen ArbeitSgenossen förmlich in Acht und Bann ge­than wird. Da gilt es erst recht mit frohem Bekenner- muthe seine Stellung in der Welt zu behaupten und, allen Anfechtungen zum Trotze, das Banner christlichen Glaubens hochzuhalten. Nicht feige Weltflucht, nein, ent­schiedene, kampfessreudige Weltbejahung fordert unser Christenglaube von uns.

So mag uns denn die Wiederkehr des Osterfestes mit neuem Muth und neuer Thatkraft stählen. Ein Christenherz darf nie verzagen. Der Wiederschein jener höchsten Hoffnung, bte wir hegen, soll vielmehr auch die irdischen Verhältnisse durchleuchten und durchwärmen. Nicht immer gradlinig schreitet die Geschichte fort, aber sie schreitet fort, und so wird sich denn auch jene trübe Schlammfluth, die den Gang der Menscheits Entwicklung in die niederen Anfänge kommunistischen Horden-LebenS zurückzudämmen sucht, über kurz oder lang machtlos

brechen an den ewiggiltigen Gesetzen göttlicher Welt- Ordnung, deren Weg immerdar durch Nacht zum Lichte führt.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 30. März.

Ihre Kaiserlichen Majestäten nahmen das Frühstück gestern im Schloß Bellevue ein; zur Früh­stückstafel war Generalleutnant v. Falkenhausen geladen. Später unternahmen Beide Majestäten einen gemeinsamen Spazierritt, an welchem auch die drei ältesten Prinzen- Söhne theilnahmen. Heute Morgen nahmen Ihre Majestäten mit den zwei ältesten Prinzen-Söhnen das heilige Abendmahl. Später unternahm Se. Majestät der Kaiser einen Spaziergang.

Die Umgestaltung der B e a m t e n v e r häl t ni sse in der Reichs-Postverwaltung, über deren Grundlinien Staatssekretär v. Podbielski schon im Reichstage Mittheilungen machte, ist nunmehr endgültig vorgezeichnet. Sämmtliche Stellen des Subalterndienstes sollen ausschließlich den Anwärtern der mittleren Lauf­bahn offen stehen und nur die eigentlichen höheren Dienststellen den Beamten der oberen Laufbahn vorbe­halten werden. Die Anwärter der höheren Laufbahn müssen das Zeugniß der Reife von einem Gymnasium, einem Realgymnasium oder einer Ober-Realschule be­sitzen und werden, wie bisher, als Posteleven ange­nommen. Die Befähigung zur Anstellung im Post- und Telegraphenvienst erlangt der Anwärter erst durch das Bestehen zweier Prüfungen, der Postreferendar- und der Postossessorprüfung. Beide Prüfungen erstrecken sich sowohl auf das Post- wie auf das Telegraphenwesen. Der Anwärter soll zunächst den technischen Post- und Telegraphendienst kennen lernen. Er hat sich nach be­endeter Vorbereitung einem mehrjährigen Studium zu widmen. In Rücksicht auf das Telegraphenwesen wird er sich namentlich umfassende Kenntnisse in der Mathematik, Mechanik, Physik und Chemie anzueignen haben; auch wird sich das Studium auf die Rechts- und Staats- Wissenschaften erstrecken. Dem Studium folgt die Ab- legung der Referendarprüfung und dieser eine weitere praktische Ausbildung im Post- und Telegraphendienst. Nach deren Beendigung hat der Referendar die Assessor- prüfung abzulegen. Die Postassessoren werden, soweit sich dazu Gelegenheit bietet, gegen Entgelt beschäftigt, sie werden etatsmäßig angestellt und erlangen die höheren Dienststellen als Postinspektor, Post- oder Telegraphen­direktor, Postrath, Oder-Postdirektor usw. Von den Anwärtern für die mittlere Laufbahn wird eine höhere Schulbildung als bisher gefordert. Die künftigen Post­gehülfen sollen mindestens die Reife für die Untersekunda eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Ober-Realschule besitzen oder auf einer anderen öffent­lichen Schule entsprechende Schulbildung erlangt haben. Die Vorbereitungszeit der Postgehülfen ist wie jetzt auf vier Jahre bemessen. In der Art der Beschäftigung der Postgehülsen und Postassisteuten tritt keine Aenderung ein, aber die etatsmäßige Anstellung, die bisher zunächst gegen dreimonatige Kündigung erfolgte, wird künftig sogleich unkündbar sein. Von besonderer Bedeutung ist, daß allen Assistenten und Postverwallern die Möglichkeit zugestanden ist, die Sekretärprüfung abzulegen. Dies gilt auch für die bereits jetzt in der mittleren Lauf­bahn befindlichen Beamten. Durch das Bestehen der Sekretärprüsung erlangen die Assistenten die Ausücht, in Stellen für Sekretäre, Obersekretäre, - Postmeister, Ober-Postdirektionssekretäre, Ober - Postkassenbuchhalter usw. einzurücken. Während die Assistenten jetzt ein Ge­halt von 3000 Mk. erreichen, werden die Beamten der mittleren Laufbahn künftig als Sekretäre bis zu 3500 Mk., als Obersekretäre, Postmeister usw. bis zu 4200 Mk. im Gehalt aufsteigen. I» Bezug aus den Zeitpunkt, von dem ab die neuen Vorschriften in Kraft treten sollen, verlautet noch nichts; die Bestimmung darüber wird wohl mit davon abhängen, wann wieder das Ve-