Einzelbild herunterladen
 

-------:.--- --------

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.

/= ----- - '' " - ^

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

-----' ..... ........

Gratisbeilagen: ,,30nWrirtes Senntagsblatt** «.3Uti stritte landwirthschaftliche Verlage".

Sr. 41.

SomlabenS Den 8. April

1889.

Erstes Blatt.

Vestellungen auf das Hersselder Kreisblatt für das zweite Quartal 1899 werden von allen kaiserlichen poftanftalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 4. März 1899.

Mittheilungen über seuchenverdächtige Viehfendungen.

Die Veterinärpolizei auf dem hiesigen städtischen Cen- tralviehhose hat in letzter Zeit wiederum mehrfach die Wahrnehmung gemacht, daß die vorgeschriebenen Mit­theilungen über Zuführung seucheverdächliger Thiere zu spät oder überhaupt nicht erstattet worden sind, so daß die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln nicht rechtzeitig und in wirksamer Weise getroffen werden konnten.

Außerdem sind von auswärtigen Behörden Gesuche um Mittheilung über die Herkunft seuchekranker Thiere wiederholt nicht an dieVeterinärpolizei" sondern an dieDirektion des Centralviehhofes" gerichtet worden, was eine Verzögerung der Beantwortung solcher Gesuche zur Folge hatte, weil die Direktion des Centralviehhofs eine städtische Verwaltungsbehörde ist, deren Geschäfte von denen der Königlichen Veterinärpolizeibehörde völlig getrennt sind.

Ich bringe deshalb die genaueste Beachtung der Vor­schriften über die rechtzeitige Anmeldung der seuchever- dächtigen Viehsendungen, insbesondere die Erlasse vom 17. Dezember 1892 I 24723 10. März 1894 I 4523 22. April 1895 I 7766 und 24. De­zember I G. 9663 in Erinnerung und bestimme zugleich, daß auch die Gesuche um Auskunft in Veterinär« polizeilichen Angelegenheiten nicht an die Direktion des Centralviehhofes, sondern ebenso wie die Mittheilungen über Zuführung seucheverdächliger Thiere an die Königliche Veterinärpolizei auf dem Centralviehhofe zu Berlin zu richten sind.

Euere Hochgeboren (Hochwohlgeboren) ersuche ich, die Polizeibehörden rc. hiernach mit Anweisung zu versehen. Ministerium für Landwuthschaft, Domänen und Forsten.

In Vertretung: gez. Sterneburg.

An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten.

Gesch. Nr. I. G. 1523.

Cassel, den 18. März 1899.

Abschrift unter Bezugnahme auf die Rundversügungen vom: 24./12. 1892 A. III. 10462 27./3. 1894 A. III. 2594 __ 4./5. 1895 A. 111. 4288 und 14 /1. 1897 A. III. 516 zur Kenntniß. Den Nachgeordneten OrtSpolizeibe- Hörden ist die genaueste Beobachtung der ergangenen Vorschriften zur Pflicht zu machen.

Der Regierungs-Präsident. von Trott zu S o l z. An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks. A. III. 2359. * *

Hersfeld, den 5. April 1899.

Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden mit Bezug auf das Ausschreiben vom 30. Januar 1897 I I. Nr. 888, Kreisblalt Nr. 15, zur strengsten Nachachtung mit­getheilt.

I. 2077. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

sHersfeld, den 1. April 1899.

Die Herrn OrtSvorstände des Kreises werden unter Hinweis aus das Ausschreiben vom 9. Mai 1894 I. 1. Nr. 2726, Kreisblatt Nr. 55, wiederholt darauf auf­

merksam gemocht, daß von jeder Anzeige über einen im gewerblichen Betriebe vorkommenden Unfall eine Abschrift an die Königliche Gewerbe-Inspektion zu E s ch w e g e einzusenden ist.

J. I. Nr. 2085. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, _______________________ Geheimer Regierung-Rath.

Hersfeld, den 28. März 1899.

Der Bürgermeister Georg K e h r e s zu Petersberg ist heute als solcher für einen weiteren achtjährigen Zeitruam eidlich verpflichtet worden.

I. A. Nr. 975. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 4. April 1899.

Das diesjährige Ober-Ersatz Geschäft für den hiesigen Kreis findet am

Freitag den 28. April d. Js. und Sonnabend den 29. April d. Js. jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an im Saale des Gastwirths Herrn B. Bolender Hierselbst statt.

Die Herren OrtSvorstände oer Stadt- und Landge­meinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflich- tigen alsbald auszuhändigen.

Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Mili­tärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen, den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Nomen im Musterungsraume nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehle», neben einer Geldstrafe bis zu 30 Alk. oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichlige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersotz-Geschäst werden sämmtliche in Be­tracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz Com­mission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits - oder Nichtarbeitsfähigkeit es beiBeurtheilung der Reklamation an kommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termine mitzuerscheinen habe n.widrigenfallseineBerück sichtigu ng der betreffenden Reklamation nicht statt- finden kann.

Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche be­haupten, an Epilepsie zu leiden, die im § 65, 6 der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwür­diger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich a u f d i e i n letzter Zeit v o r g e k o m in e n e n A n f ä l l e bezie­hen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Älteste, welche von einem beam - te t e n A r z t e ausgestellt sein müssen, sich vorzugs­weise über neuere Anfälle aussprechen.

Außerdem sind auch bei denjenigen R e k l a in a n t e n , welche sich außerhalb befinden und welche ihre Angehörigen durch Geldsendungen unterstützthaben.diediesbezüglichenPost- s ch e i n e v o r z u z e i g e n, w i e a u ch a l l e a n geb­lichen Krankheiten d u r ch Vorlage von ärztlichen (KreisphysikatS -) Attesten nach- gewiesen werden müssen.

Die Herren OrtSvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch Haien Sie den Militärpflichtigen noch besonders einzuschärfe», daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die in ihren Händen befindlichen LoosttNgsscheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls her Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikat- Scheines gezahlt werden muß.

I. II. Nr. 1375. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 1. April 1899.

Die Nummerliste der verloosten und zum 1. Juli 1899 gekündigten Staatsschuldverschreibungen der S/i °/oigen Staatsschuldscheine von 1842 liegt in den Geschäftslokalen der Königlichen Kreiskasse dahier, sowie auch in denjenigen des Unterzeichneten zur Einsicht für Interessenten offen.

Zugleich wird auf die, diese Nummerliste betreffende Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 1. März. d. I., abgedruckt im Re- gierungsamtsblatt für 1899 Seite 107 und auf die Ein­lösung der bereits früher gekündigten Staatsschuldscheine von 1842, der Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1850, 1852, 1853, 1862, 1868, ^. und der Staats­prämien.Anleihe von 1855, der Kur- und Neumärkischen Schuldversch-Übungen uüb eim?SkAnmaktre oer Münster- .Hammer-Eisenbahn hierbei noch besonders aufmerksam gemacht.

I. I. Nr. 2050. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Meinem tollt zur Konfirmation.

Knie nieder an des Altars Stufen, Mein teures Kind, zum ersten Mal! Der Heiland hat auch dich gerufen, Nimm theil an feinem heil'gen Mahl. Er ist für dich am Kreuz gestorben Und hat den Himmel dir erworben.

Knie nieder und gelobe Treue Dem Vater und dem Gottessohn, Und halte Wort, daß nie die Reue, Zu spät dich führt vor Gottes Thron.

Er möge stets dein Herz bewahren, Vor allen Sünden und Gefahren.

Knie nieder vor des Höchsten Segen, Geleite dich an jedem Tag,

Auf allen deinen Lebenswegen, Die dich der Herr einst führen mag. Des Heilands Hand mußt du umfassen, Und wie ein Kind dich führen lassen!

Ja, halte fest an deinem Glauben, Auf deiner ird'schen Pilgerfahrt, Laß dir durch keinen Zweifel rauben, Was dir der Herr heut offenbart, Dann wird dir Gott das ewge Leben, Zum Lohn für deine Treue geben!

G. von Rochow.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 6. April.

Inland.

Se. Majestät der Kaiser verblieb gestern Nachmittag im Arbeitszimmer. Zur Abendtasel waren keine Einladungen ergangen. Heute Morgen hörte Se. Majestät von 9 Uhr ab den Vortrag des Staats­sekretärs des Auswärtigen Amts, StaaltzministerS v Bülow und darauf die Vorträge des K.iegsnuuinerS, Generalleutnants v. Goßler und des Ch ffS des Militär-