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Söimiitoiil Lei 29. Wril

1899

Erstes Blatt.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für die Monate Mai und Juni 1899 werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 28. April 1899.

Ich bin vom 1. bis 29. Mai beurlaubt.

Herr Kreisdeputirter Braun wird meine Vertretung übernehmen.

Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz ,

Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 25. April 1899.

Unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Ober-Prä­sidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. die landrathsamt- liche Verfügung vom 9. März 1878 Nr. 2443, im Kreisblatt Nr. 20), wonach die Abhaltung von Haus­kollekten wegen Beschädigungen durch H a g e l s ch l a g nicht genehmigt wird, veranlasse ich die Herren Orts- vorstände des Kreises, die Landwirthe in Ihren Gemeinde- bezirken hierauf speziell aufmerksam zu machen, und dieselben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit auf die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Versicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelschaden hinzuweisen. I. L Nr. 2085. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Rath.

Hersfeld, den 6. April 1899.

In Ausführung des Reichs-Jurpsgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Nach­schau-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1899 wie folgt bestimmt:

1. Station H e r s f e l d.

a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld, Montag den 8. Mai, Vormittags 9 Uhr,

Nachschau: Montag den 15. Mai, Vormittags 9 Uhr, b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und

Schüler aus Kalkobes, Allmershausen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiskalische Öber- försterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag den 9. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 16. Mai, Vor­mittags 9 Uhr.

2. Station Sorg a, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wil­helmshof und Oberrode.

Impfung: Dienstag den 9. Mai, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Dienstag den 16. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach.

Impfung: Freitag den 12. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag den 19. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obergeis, umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergcis, Ana, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neueu- stein.

Impfung: Sonnabend den 13. Mai, Nachmittags 4/4 Uhr.

Nachschan: Sonnabend den 20. Mai, Nachmittags 4'/. Uhr

5. Station S ch e n kle ngs f e ld, umfassend die Ortschaften Schenkleugsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshansen, Hilmes, Conrode, Lampertsfeld, Landers­

hausen, Unterweisenborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.

Smpfung: Freitag den 26. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Freitag den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Ransbach, uinfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Freitag den 26. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 2. Jnni, Mittags 12 Uhr.

7. Station P h i l ip ps th a l, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshof mit Nippe.

Impfung: Freitag den 26. Mai, Nachmittags 2 Uhr, Nachschau: Freitag den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kerspen- Hausen, Kohlhausen, fiskalische Oberförsterei Niederaula lind Roßbach.

Impfung: Dienstag den 9. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Dienstag den 16. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station Untermann, umfassend die Ortschaften Untermann, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain.

Impfung: Mittwoch den 24. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 31. Mai, Nachmittags 3 Uhr.

10. Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Meugshausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemme- rode und Engelbach.

Impfung: Mittwoch den 10 Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr.

11. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.

Impfung: Sonnabend den 6. Mai, Vormittags 11 Uhr, Nachschau: Sonnabend den 13. Mai, Vormittags 11 Uhr 12. Station Kirch heim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gers­hausen, Goßmanusrode und Rotterterode.

Impfung: Sonnabend den 6. Mai, Nachmittags 1 Uhr- Nachschau : Sonnabend den 13. Mai, Nachmittags 1 Uhr.

13. Stati o n F ri e d e w a l d, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lautenhausen, Geth- semane, Herfa, Unternenrode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.

Impfung: Mittwoch den 24. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 31. Mai, Vormittags 9 Uhr.

14. Station W i d d e rs h a us eu, umsasseud die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.

Impfung: Dienstag den 23. Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Dienstag den 30. Mai, Vormittags 10 Uhr.

15. Statio n Heri n gen, umfassend die Ortschaften Heringen, Beugeudorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen und Wölfershausen. Impfung: Dienstag den 23. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Dienstag den 30. Mai, Mittags 12. Uhr.

16. Station H e i in b o l d s h a u s e n, umfassend die Ortschaften Heimbolds Hausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.

Impfung: Dienstag den 23. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Dienstag den 30. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

17. Station Holzheim, umfassend die Ortschaften Cruspis, Hilperhausen, Holzheim und Stärklos.

Impfung: Montag den 8. Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Montag den 15. Mai, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Nach­schan im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.

Die Impfung wird seitens des Jinpsarztes in den be­treffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.

Alißer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1899:

1. jedes im Jahre 1898 geborene Kind, sofern es nicht

nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern Über­stunden hat.

2. die Kinder, welche im Jahre 1897 oder früher ge­boren und im Jahre 1898 ohne Erfolg, ohne g e n ü g e n d e n Erfolg oder gar nicht geimpft worden find, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern über- standen haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher:

a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Her-ren Ortsvorstände des Kreises haben Vor­stehendes, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleich­zeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeelteru und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amt­licher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Be­scheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung er­folgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Be­suches der Anstalt impspflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß ge­mäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpf- geschäftstermine zur Unterstützung des Jinpsarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen.

A. 1043. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Ralh.

: Nachrichten.

Berlin, den 27. April.

Se. Majestät derKaiser traf heute Vormittag 103/4 Uhr in Begleitung des ErbgroßherzogS und des Prinzen Max von Baden von Kaltenbronn in Karls­ruhe ein und wurde vom Großherzog und dem preußischen Gesandten von Eisendecher am Bahnhof empfangen. Se. Majestät begab sich alsbald ins Lchloß und nahm dort den Vortrag des gestern eingetroffenen Chefs des Militärkabinets Generals der Infanterie von Hahnke, entgegen. Um 1 Uhr findet Dejeuner zu 60 Gedecken statt. Am Abend wird Se. Majestät der Kaiser der Festaufführung von Siegfried Wagners OperBä­renhäuter" beiwohnen.

Im Reichstage stand am 26. d. M. eine Reihe sozialpolitischer Jnitiativ-Anträge aus der Tages Ordnung. Den Kern dieser Anträge bildete die Forderung von Arbeits Kammern und eines ArbeitS-Amts. Zu ihrer Begründung nahm zunächst der Abg Hitze (Centr.) das Wort. Er führte aus, daß die ArbeilS^ammern eine