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Sr. 59.
Soiiiinlitiiil den 29. Mai
1899.
Amtlicher Theil.
Zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche ordne ich auf Grund der zu § 4 des Gesetzes vorn 25. Februar 1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbesörderungen auf Eisenbahnen, ergangenen, durch den Herrn Reichskanzler am 20. Juni 1886 bekannt gegebenen Bundesrathsbestimmungen, zu Folge Ermächtigung des Herrn Ministers für Lmdwirthschaft, Domänen und Forsten für den Umfang des R^gierungs- beziiks Cassel die Vornahme der unter Nr. II 4b. a. a. O. bezeichneten verschärften Desinfektion der Vieheisenbahnwagen, und zwar sowohl auf Staats- wie auf Privat-Bahnen, nach Maßgabe des Ministerial ErlasseS vom 19. November 1886 bei allen aus verseuchten Gegenden kommenden Klauenviehsendungen an. Die Desinfektion hat hiernach bei allen Klauenviehsenvuugen aus solchen Verladestationen stattzufinden, in deren Umkreis von 20 km die Maul- und Klauenseuche herrscht, bezw. noch nicht nach § 69 der Bundesraths-Justruktion vom 30. Mai/27. Juni 1895 für erloschen erklärt worden ist.
In gleicher Weise wie die zum Tr-nsport benutzten Wagen sind die in Nr. II. 5, 6 und 7 der Bundesraths- Bestimmungen vom 20. Juni 1886 bezeichneten, mit dem Vieh in Berührung gekommenen Geräthschaflen, Rampen, Ladeblücken, Vieh-Ein- und Ausladeplätze und Viehhöfe der Eisenbahnverwaltungen zu desinfiziren. Die Desinfektion der Rampen u. s. w mit durchlassendem Boden hat nach Maßgabe des § 7 C. E. des Ministerial-Ec- lasses vom 19. November 1886 zu erfolgen.
Diese Anordnung tritt mit dein 8. Mai 1899 in Kraft.
Mit dem gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung vom 17. Dezember 1895, A. III 41827, bezw. 12. Februar 1896, A. III 1558, 23. März 1896, A III. 3026 und 23. Mai 1896, A. III. 2548, betreffend die kreisthierärztliche Untersuchung von Klauenvieh aus verseuchten Gegenden vor Entladung aus der Bahn, sowie am 3. und 6. Tage nach der Entladung, für den ganzen Regierungsbezirk aufgehoben. (A. III. 3553.)
Cassel. am 29. April 1899.
Der NegierungS-Präsident. Trott zu S o l z.
Hersfeld, den 12. Mai 1899.
Die vorstehend abgedruckte landeöpoliznliche Anordnung des Herrn Regierungs Präsidenten vom 29. April d I bringe ich hiermit zur Kenntniß der Ortspolizei- behörden des Kreises.
Alle diejenigen Ortspolizeibehörden, welche sich im Umkreise von 20 km um die Viehverladestation Hersfeld, Hönebach und eventuell Obersuhl befinden, haben den Vorständen dieser Stationen von dem etwaigen Aus- brnch der Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde, sowie von dem Erlöschen derselben sofort direkte Mittheilung zu machen, damit die Stationsvorstände in der Lage sind, unverzüglich die vorgeschriebenen Maßregeln zu treffen.
Die rechtzeitige Anzeige wird den Polizeibe- höiden hiermit strengstens zur Pflicht gemacht, wobei ich noch erwähne, daß eine Nichtbeachtung dieser neuen Anordnung unnachsichtlich bestraft werden müßte.
Die in dem Schlußsätze obiger Bekanntmachung erwähnten Verordnungen vom 17. Dezember 1895, 12. Abruar, 23 März und 23 Mai 1896, welche vom 8.
b. I. ah aufgehoben worden sind, befinden sich in Kreisblattnummern 2, 27, 44 und 70 vom Jahre 1896 abgedruckt.
3- k Nr. 2901. Der Königliche Landralh.
J. V. :
Braun, Kreisdeputirter.
„ Hersseld, den 12. Mai 1899.
. n Bundesrathsbeschlusse vom 19. Januar 1899 ° 4 ^'^"^uug einer richtigen Grundlage für die I Hart) eil Ernteschühungen vorzunehmende Berechnnng der '
Ernteerträge alljährlich durch die Ortsbehörden eine Ermittelung des Anbaues vorgenommen werden.
Den Herren Ortsvorständen wird in Kürze das hierzu vorgeschriebene „Anbauermittelungsblatt" je in zwei Exemplaren zugehen. Die beiden Formulare sind in der Zeit vom 1 0. b i s 1 5. Juni d. I s. unter genauer Beachtung der ausgedruckten „Bestimmungen über die Aubauermittelung und Anleitung zur Ausfüllung" sorgfältigst auszusüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Das eine Exemplar, auf welchem der Ortsname rc. bereits angegeben, ist sodann sofort hierher z u r ü ck z u s e n d e n , während die Urschrift zur Benutzung für die im nächsten Jahre stattfindende gleiche Erhebung zurückzubehalten und sorgfältig aufzu- bewahren ist.
Dem Anbauermittelungsblatt wird ferner noch ein „Merkblatt für die Ermittelung der Wasserschäden im Jahre 1899" beigefügt. Auf demselben sind alle im Laufe des Jahres etwa vorkommende Wasserschäden zu notiern. Nach diesen Aufzeichnungen wird sodann im Monat Oktober d. Js. ein besonderes „Erhebungsblatt für Hagelwetter und Wasserschäden" — das Merkblatt für Hagelwetter ist bereits in den Händen der Herren Orlsoorstände — aufgestellt werden, worüber jedoch besondere Verfügung vorbehalten bleibt.
I. I. Nr. 2903. Der Königliche Landralh.
J. V.:
Braun, Kreisdeputirter.
Hersfeld, den 17. Mai 1899.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen:
1. vom 27. November 1876 Nr. 11 906 (Kreisblatt Nr. 96) die zur Erfüllung ihrer Militairpflicht heranzuziehenden Personen betreffend,
2. vom 1. April 1899 I. A. Nr. 1002, Kreisblatt Nr. 39, die Ausstellung und Vorlegung der Gemeinde-Rechnung vom abgelaufenen Jahr betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist b i s z u in 2 3. d. M t S. hieran erinnert.
Der Königliche Landrath.
I. V.:
Braun, Kreisdeputirter.
Hersfeld, den 13. Mai 1899.
Am 8. d. Mts. sind zwei Bullen des Landwirths Asmus Burghardt zu Ransbach, im Alter von 1'/, bezw. l1^ Jahre, Simmenthaler - Kreuzung und gelbschäckig, von der KörungS-Commission des Körungsbezirks Schenk- lengsfeld nachträglich gekört und zur Nachzucht für gut befunden worden.
Es wird dieses gemäß § 7 der Poliz. iverordnung Königlicher Regierung vom 17. Januar 1879 hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
I. 1. Nr. 2935. Der Königliche Landrath.
J. V.:
Braun, Kreisdeputirter.
Hersfeld, den 18. Mai 1899.
A m 15. dieses Monats war die erste Rate der für das Etatsjahr 1899/1900 zu entrichtenden KreiS- steuer fällig.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises wollen dafür Sorge tragen, daß die Zahlung dieser fällig gewesenen ersten Rate bis spätestens zum 30. dies. Mls. bei der hiesigen Kreiskommunalkasse erfolgt.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
In Vertretung des beurl. LandrathS: Braun, Kreisdeputirter.
Hersseld, den 16. Mai 1899.
Unter dem Rindvieh zu Bingarteö ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und OrtS- und Gemarkungs- sperre angeordnet.
I. I. Nr. 2974. Der Königliche Landralh.
I. V.:
Braun, Kreisdeputirter.
Nichtamtlicher Theil.
Pfingsten!
Jubelnd durchschallt es die Welt. Die Quellen rauschen, die Blumen duften, die Vögel schmettern es zum blauen Himmel empor: Pfingsten! Die Sonne leuchtet herab auf blühende Gefilde, sie öffnet die Kelche der Blumen und die Herzen der Menschen, die freudigen Gemüts hinausziehen in die herrliche Natur, sich zu laben an all' dem Schönen, das des Schöpfers Hand in reicher Fülle ausgestreut hat über die jungfräuliche Erde. Und durch die grünenden Auen klingt und singt es: Pfingsten! Die Erde empfing des Himmels glühenden Kuß, der sie ihm vermählt. Geschmückt mit tausend Reizen prangt die herrliche Braut. Die Wälder und Felder sind angethan mit smaragdenem Grün, mit Blumenkränzen schmücken sich die Höhen, und Blumen duften in der Thäler Schoß. Ueberall, in den Büschen, über den Fluren musizieren und singen die Bewohner der Lüste, süß aber flötet im dämmerigen Gezweig die Nachtigall der Liebe sehnsuchtsvolles Lied.
Horch! In den tausendjährigen Gesang der Natur klingt es von Nah und Fern, hehr und feierlich, der Glocken Pfingstgeläut. Orgelton und frommer Sang verschmelzen mit dem Liede der Vögel. Und die Menschenkinder ent« ziehen sich nicht dem himmlischen Zauber. Mit Blumen geschmückt pilgern sie, nachdem sie sich im Gotteshause erbaut haben, hinaus, theilzunehmen an dem festlichen Reigen und einzustimmen in den Jubelruf: Pfingsten ist gekommen!
Wo ist ein Herz, das sich abwenden möchte von dem goldenen Sonnenstrahl? Wo ist eine Seele, die sich nicht öffnete der heiligen Freude, die ihr entgegenlacht auf allen Pfaden? Des Menschen Gemüt mag sich ver« härtet haben in Kummer und Leid, seine Seele mag sich aufbäumen in Zorn und Trotz gegen feindliche Mächte, aber sie kann sich nicht verschließen der Liebe, die von oben kommt, jener Liebe, die sich so herrlich offenbart im Pfingstfest.
Ja, Pfingsten ist gekommen, und umwebt die Seele des Volkes mit den goldenen Fäden seiner Poesie. Ihrer holden Macht ergeben mir uns freiwillig, bewußt und unbewußt. Wohl wird ihr leises, süßes Klingen über- tönt von des Tages tosendem Geräusch. Wohl dröhnen die Hämmer und rollen die Räder, und in dem Hasten und Jagen nach Gewinn und Genuß geht oft des Lenzes Blütezeit unbemerkt vorüber. Wohl brausen die Stürme der Leidenschaft und suchen niederzuwerfen, was steht, um zu vernichten, was lebt. Aber sie werden das im Verborgenen neu erblühende Leben fördern, statt zu töten, sie werden kräftigen die Wurzeln des Baumes, daß er blühe und Früchte trage, und aus der Zeit der Irrungen und Kämpfe geht neugeschaffen die alte Welt hervor. Wohl ist die Macht der bösen Geister der Zwietracht, der Verfolgung und des Hasses noch nicht gebrochen, aber die Wetterstürme, unter denen die Wäldern zittern, verkünden den Lenz, und der finstern Nacht folgt das Erwachen, der große Feiertag.
Darum wollen wir von uns werfen alles, was die Seele belastet, was sie hindert am Flugs in die Höhe. Wir wollen hinwegthun, was uns bekümmert und das Leben verbittert. In Liede wollen wir des Nächsten geteilten und bereit fein zum Guten, zur Versöhnung, zum Frieden. Wenn wir eingedenk werden, daß wir Kinder eines Vaters sind, dann werden wir auch wieder lernen, uns als Brüder zu lieben. Dann wird der Geist der Pfingsten unter uns wohnen, dann wird die Fehde unter den Menschen ein Ende haben, der Völkerfriede gekommen sein. Dann prangt die Erde in ungeahnter Blütenpracht, und durch die ganze Welt hallt es jauchzend wie Vogelfang und Glockenklang: „Pfingsten, das Fest der Freude, der Liebe, des Friedens, Pfingsten ist da!"