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$r. 67.
SsniiliKiiil heu 16. Juni
1899.
Vestellungen
auf das
für den Monat Juni 1899 werden von allen Aaiferlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher StyciL
Cassel, den 1. Juni 1899.
Nachdem mir glaubhaft zur Kenntniß gekommen, daß der Friedrich Schröder von der Rheinischen Mission entlassen morden ist, ziehe ich die demselben durch meine Verfügung vom 8. v Mls. Nr. 3285 ertheilte Erlaubniß zu Tellersammlungen bei Gelegenheit der Abhaltung von Missions- und Evangelisationspredigten bis auf Weiteres hierdurch zurück.
Die endgültige Beschlußfassung in dieser Beziehung behalte ich mir nach Abschluß der veranlaßten amtlichen Erhebungen vor.
An den Herrn Gustav Wagner zu Marburg. * *
*
Abschrift mit Beziehung auf meine Verfügung vom 8. v. Mis — Nr. 3285 — zur Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen, zu veranlassen, daß die fraglichen Tellersammlungen sofort sistirt werden.
Die erwähnten weiteren Erhebungen werden Seitens des hiesigen Königlichen Konsistoriums angestellt werden.
Der Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau.
9 V.: gez. von Polen.
An den Herrn Negierungs-Präsidenten hier.
* *
Cassel, den 3. Juni 1899.
Abschrift mit Bezug auf die Bekanntmachung Seite
178 des Amtsblatts vom 26. v. Mts. zur Kenntniß und schleunigen weiteren Veranlassung.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: von B r e m e r. An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und an sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks.
* *
*
Hersfeld, den 7. Juni 1899.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Ortspolizeibehörden und Gendarmerie des Kreises.
Vorkommeuden Falls sind die frl. Tellersammlungen sofort zu sistiren.
3356. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Ralh.
Eisenach, den 5. Juni 1899.
In Horschlitt ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Die Feldmarksperre ist verfügt.
Großherzogl. Bezirksdirektor.
* * * Hersfeld, den 8. Juni 1899.
Wird veröffentlicht.
I. 3359. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Negierungs-Rath.
Polizei-Verordnung.
Aus Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) und des § 143 des LandesverwallungSgefetzes vom 30. Juli 1883 sowie des § 20 der Polizei-Verordnung des Herrn RegierungsPräsidenten vom 30. März 1887 (Amtsblatt S. 128) wird für den hiesigen Gemeindebezirk mit Zustimmung der Gemeinde - Vertretung folgende Polizei-Verordnung er- laffen:
§ 1.
Alle Radfahrer (mit Ausnahme der Mililärpersonen nnd derjenigen Beamten, welche aus Dienstreisen ein Fahrrad benutzen) haben zur Sicherheit des öffentlichen Ver- kehrs aus den Ortsstraßen am Eingang des Ortes
Ransbach abzusteigen und ihr Rad durch denselben zu schieben.
8 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
8 3.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 1 bis 30 Mark oder mit entsprechender Hast bestraft.
Ransbach, den 8. Juni 1899.
Der Gemeinde-Vorstand:
B r a n d a u.
Ausschrtiben. Dahier gestohlen: Am 30. v. Mls. ein noch gut- erhaUeneS Adlerfahrrad, Marke 54, Fabriknummer 119755, schwarzen R.>hminbau. vernickelte, etwas nach oben gebogene Lenkstange, Kork- grisse mit Celluloideinfassung, Sattel mit querliegenden Federn, an letzteren befindet sich nn kleine« Nickelschild mit der Aufschrift: „Nagel" Werth 300 Mk. Am 20. April ds. Js. ein Ring Broncedraht zu LeitungSzwecken, 69,8 Kgr. schwer, im Werthe von 120-130 Mark. An dem Ring befand sich ein kleines viereckige« Messingschild mit der Nr. 1401, Kgr. 69,8. Um Nachforschung und eventl. Nachricht wird ergebenst ersucht.
Hanau, am 3. Juni 1899 Königliche Polizeidirektion.
Erledigungen. 1. Ausschreiben vom 26. Sept. v. JS. P 9840, betr. Festnahme des HauSburschen AloyS Fath aus Himbuchenthal, 2. Ausschreiben vom 1. Mai ds. Js. P 4045, betr. Tiebflahl eines Adlerfahrrade«, Fabriknummer 103230. 3. Ausschreiben vom 13. Mai dS. I«. P 4344, betr. den vermißten VermessungSrevisor a. D. Fr. Jacob aus Hanau und 4. Ausschreiben vom 21. Apr>l dS. Js. V 3871, betr. den vermißten Schreinermeister Karl Hain au« Groß- auheim, Kiei« Hanau.
Hanau, am 3. Juni 1899. Königliche Polizeidirektion.
Nichtamtlicher Theil.
Ac Lagt in Frankreich.
Während der Hauptmann Dreyfus, dessen Unschuld keinem Zweifel mehr unterliegen kann, von der Teusels- insel nach Frankreich unterwegs ist, um vor ein neues Kriegsgericht gestellt zu werden, nimmt der Zwiespalt zwischen der Civil- und Militärgewalt in Paris immer neue Formen an und sorgt die in der unglückseligen „Affaire" unterlegene Partei für frische Sensationen. Erst hat man den von Faschoda heimgekehrten Marchand wie einen Nationalhelden gefeiert, dann gab die Freisprechung des Schreiers Deroulede, der einen kleinen Armeeputsch versucht halte, Anlaß zu lärmenden Kundgebungen, und schließlich ist eine Horde von Adligen auf den wahnsinnigen Gedanken verfallen, den Präsidenten der Republik, Loubet, auf einem Rennseste thätlich zu beleidigen.
Zu Anfang der Bewegung zu Gunsten der Revision des Dreyfusproz.sses herrschte weitaus der Gedanke vor, daß ein Verrath zu Gunsten von Deutschland begangen worden sei, und dieser Gedanke, aufs kräftigste von den Chauvinisten ausgebeutet, machte selbst die vernünftigern Elemente blind und taub. Erst allmählich öffnete das muthige Vorgehen von Scheurer-Kestner und Zola der Wahrheit eine breite Gasse, und als immer mehr von den schändlichen Mitteln bekannt wurde, die zur Fälschung und Vertuschung der Wahrheit im Interesse des Generalstabes angewandt worden waren, verwandelte sich der Ruf: „Es lebe Frankreich!" in den Ruf: „Es lebe die Armee!" Jeder Anhänger der Revision sollte ein Gegner der Armee sein. Dabei kamen schon deutlich klerikale Einflüsse zu Tage, die darauf ausgingen, das Heer zum Werkzeug nicht sowohl der Revanche als einer innern Umwälzung in Frankreich zu machen. Auch die letzten Kundgebungen vollzogen sich unter dem Geschrei: „Es lebe die Armee," aber aus dem Klerikalismu« lösten sich dabei eine Reihe von vornehmen Klubs heraus, denen vor allem die Ersetzung der Republik durch ein orleanistisches Königthum am Herzen liegt.
Die drei Kammern des höchsten Gerichts haben in gemeinschaftlicher Sitzung einstimmig die Revision beschlossen. Ausschlaggebend war dabei namentlich der Beweis, daß das sogenannte Bordereau, der Brief mit einem Verzeichniß von militärischen Geheimnissen, die verrathen werden sollten, nicht von DreyfuS, sondern
von dem berüchtigten Esterhazy geschrieben worden ist, angeblich im Auftrage des verstorbenen Chefs des Nachrichten-Bureaus, Sandherr, und des Fälschers und Selbstmörders Obersten Henry, um einen Schuldbeweis gegen Dreyfus herzustellen. Der Verrath, um dessentwillen Dreyfus Jahre lang auf der Teufelsinsel büßen mußte, ist also entweder von Esterhazy oder überhaupt nicht begangen worden. Im letzter» Falle wäre die ganze beispiellose Aufregung, unter deren Banne Frankreich so lange schon steht, völlig um nichts entstanden. Aber gleichviel, sie war da und besteht noch immer fort. Die Armee, für die alle Revanchemänner, Klerikale und Roya- listen, so lärmend ins Zeug gingen, ist und bleibt in ihren Spitzen schwer kompromittiert. Es wäre nun Zeit für eine Epoche der Ernüchterung, aber wer mag dafür einsteheu? Der beste Trost ist immer noch, daß bis jetzt kein verwegener Boulanger aufgetaucht ist, dem man zutrauen könnte, dem ganzen Spektakel mit dem Säbel ein Ende zu machen.
Polltischr Nachrichten.
Berlin, den 8. Juni.
Se. Majestät der Kaiser begab Sich heute Morgen vom Neuen Palais zu Wagen nach Döberitz bei Spandau, wo um 9 Uhr die Besichtigung des 1. und des 2. Garde-DragonerregimentS stattfand. Das Frühstück gedachte Se. Majestät im Lager von Döberitz beim Osfizierkorps der 3. Garde-Kavalleriebrigade einzunehmen und Sich alsdann nach Berlin zu begeben.
Die Thronfolge-Frage im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha erscheint vorläufig insofern entschieden, als es nahezu gewiß ist, daß weder der Herzog von Connaught noch dessen Sohn den Thron einnehmen will. In rechtssörmlicher Weise ist vielleicht ein Verzicht von diesen beiden Mitgliedern des englischen Königshauses noch nicht erklärt worden; aber wenn es noch nicht geschehen ist, so dürfte die Erfüllung dieser Förmlichkeit wohl kaum mehr lange auf sich warten lassen, und es ist nicht daran zu zweifeln, daß der zur Zeit auf der Schule in Jton befindliche 15jährige H e r - zog von Albany der künftige Herzog von Sachsen- Coburg-Gotha sein wird. Bei dieser Sachlage kann es nicht wundernehmen, wenn von den Bewohnern des Herzogtums in nachdrücklicher Weise der Wunsch bekundet wird, daß der künftige Herrscher sobald als möglich aus den englischen Verhältnissen in das Land versetzt werde, das er später regieren soll und daß namentlich seine Erziehung einen deutsch-nationalen Abschluß erhalte. Dieser Wunsch wird auch außerhalb des Herzogtums in allen andern deutschen Bundesstaaten verstanden und getheilt.
Verschiedene Blätter wollen wissen, daß sich in Kis- singen eine Verlobung des ältesten Sohnes des Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten von Braunschmeig, des am 15. Juli 1874 geborenen Prinzen Friedrich Heinrich, mit der Prinzessin Marie Luise von Cumberland, die am 11. Oktober 1879 geboren ist, vorbereite. In Berlin ist in unterrichteten Kreisen von einem solchen Plane nichts bekannt.
Im Reichstag wurde am 7. d. Mts. der „Gesetz-Entwurf über Verwendung von Mitteln des Reichs- JnvalidenfondS" berathen. Die meisten Redner betonten, daß sie das Gesetz nur als „Abschlagszahlung" betrachteten. Es folgte alsdann die Fortsetzung der zweiten Berathung des Juvaliden-Versicherungs-Gefetzes. Der Antrag Löbell (bt.), wonach Renten-Stellen nur für Bezirke mit besonders dichter oder vorwiegend industrieller Bevölkerung errichtet werden sollen, wurde abgelehnt. Die §§ 52—66 wurden ohne erhebliche Debatte angenommen.
Am Mittwoch nahm das Abgeordnetenhaus den Gesetz-Entwurf über die ärztlichen Ehrengerichte und Aerztekammern in zweiter Lesung nach den Kommiksions- Vorschlägen an und lehnte den Antrag des Polen Motty über weitere Einschränkung der Anwendung von koiper-