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Sr. 70. SohiiiiW dk« 17. Im 1899.

Erstes Blatt.

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Schon seit längerer Zeit zeigt sich in der englischen Presse das Bemühen, Deutschland für ein etwaiger Scheitern der Friedenskonferenz im Haag verantwortlich zu machen. Ein positiver Anhalt dazu war bisher nicht im mindesten gegeben. Unsere Delegierten haben sich eifrig an den Arbeiten betheiligt, und nach zuverlässigen Berichten steigendes Ansehen unter ihren Kollegen er­worben. Woher also die Sucht, Deutschland als das Hemmniß für die Ausführung großer und edler Gedanken hinzustellen? Sehr einfach: Der Zar, der Urheber der Konferenz, soll auf alle Fälle mißtrauisch gegen den deutschen Freund gemacht, es soll ihm die Meinung bei­gebracht werden, daß, wenn sich dieser oder jener Wunsch nicht verwirklichen lassen sollte, nicht die in der Sache liegenden Schwierigkeiten, sondern deutscher Eigensinn daran schuld sei.

Einen Scheingrund für diese Anschwärzung Deutsch­lands hat jetzt die englische Presse darin gefunden, daß die deutschen Delegierten starke Bedenken gegen die Er­richtung eines permanenten Schiedsgerichts geäußert haben. In dem ursprünglichen russischen Entwürfe war nur ein von Fall zu Fall nach Uebereinkunst der streiten­den Theile zu bildendes Schiedsgericht vorgesehen. Darüber läßt sich gewiß reden, und solche Schiedsgerichte haben ja auch wiederholt schon Gutes geleistet. Etwas anderes ist es aber mit einem ständigen Tribunal, wie es der englische Vorschlag verlangt, und die Anrufung dieses Tribunals soll sogar für gewisse Fälle obligatorisch sein. Wer garantiert die Unparteilichkeit der Richter? Wie denkt man sich ihre Ernennung durch eine Vielheit großer und kleiner Staaten? Werden bei einem ständigen Tribunale für jeden Spezialfall die besten Autoritäten zur Verfügung stehen? Vor allem aber: Meistens handelt es sich um widerstreitende politische Ansprüche, Macht­erweiterungspläne und dergleichen, nicht um bestimmte Rechtsfragen, und dafür giebt es keinen geschriebenen Codex, wie überhaupt für das Völkerrecht kein inter- nalionales Gesetzbuch, ja für viele Materien nicht einmal feststehende Grundsätze bestehen. Wie leicht könnte ein ständiges Tribunal von ränkesüchtigen Politikern und mangelhaft gerüsteten Staaten dazu mißbraucht werden, künstlich Fragen aufzuwerfen, wie etwa eine elsaß- lothringische, oder Zeit zu gewinnen um die Mobilisierung des Gegners aufzuhalten! Es ist gewiß auch kein Zufall, daß gerade dieKleinen" im Haag mit besonder»! Eifer für die englische Idee eintreten.

Bloß um dem Zaren einen Gefallen zu thun, dürfen wir die Gefahren eines solchen AntragS nicht verkennen. Im Grunde läuft die ganze Geschichte auf eine große Heuchelei hinaus. Hat doch bisher England nicht daran gedacht, sich einem Beschlusse auf Abschaffung der Dum- Dum-Geschosse zu fügen, also in einem Punkte, wo die Friedenskonferenz wirklich Gutes gegen die Leiden des Krieges stiften kann, oder auf das Verlangen Transvaals nach einem Schiedsgerichte einzugehen. Wäre die Haltung der deutschen Delegierten wirklich verdächtig, so hätten sie nicht besser bloßgestellt werden können, als durch die Annahme des Antrags aus Veröffentlichung der Protokolle. Wir haben eben reine Wäsche, und das deutsche Volk billigt es durchaus, daß die kaiserliche Politik auch hier nach dem Grundsätze verfährt: Ehrlich währt am längsten.

Polilischc Nachrichten.

Berlin, den 15 Juni.

Se. Majestät der Kaiser hörte gestern nach dem Versuchsschießen den Vortrag des Chefs des Militär- MineU, Generaladjutanten Generals der Infanterie von Hahnke und nahm darauf das Frühstück mit den Offizieren der Artillerie-Prüfungskommission ein; Se.

Majestät verließ um 1 Uhr 30 Min. den Schießplatz, um über Berlin nach dem Neuen Palais zurückzukehren. Zur Abendtafel bei Ihren Majestäten waren Prinz Friedrich Karl von Heffen, die Generale v. Deines und v. Mahner und Oberst Graf v. Moltke geladen. Heute Morgen begaben Sich Ihre Kaiserlichen M a j e st ä t e n nach dem Mausoleum bei der Friedens- kirche und kehrten zu Fuß nach dem Neuen Palais zu­rück. Später nahn» Se. Majestät der Kaiser den Vor­trag des Generals v. Deines entgegen. Den Rest des Tages gedachten Ihre Majestäten in stiller Zurückgezogen- Heit zuzubringen. Morgen wird Se. Majestät der Kaiser in Hannover das Königs-Ulanenregiment be­sichtigen.

Am heutigen Todestage des verewigten Kaisers Friedrich bildete das Mausoleum neben der Friedens­kirche in Potsdam trotz des schlechten Wetters schon von früher Morgenstunde an den Wallfahrtsort zahlreicher Osfiziere und Verehrer des entschlafenen Monarchen. Ein kostbarer Kranz traf von Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich ein, desgleichen ein Kranz von Ihren König­lichen Hoheiten dem Großherzoge und der Großherzogin von Baden. Im Laufe des Vormittags wurden dann noch von Deputationen derjenigen Regimenter, deren Chef Kaiser Friedrich gewesen, oder zu denen er in be­sonderen Beziehungen gestanden, Kränze überbracht.

Der Reichstag erledigte am 13. d. M. debatte- los in dritter Lesung die Vorlage betr. Verwendung von Mitteln des Reichs-Jnvaliden-Fonds. Das Hypolheken- bank-Gesetz wurde auch in dritter Lesung en bloc un­verändert nach den Kommissions-Beschlüffen angenommen. Die dritte Lesung des Jnvaliden-VersicherungS-Gesetzes gedieh bis zum Abschluß der General-Debatte. Am 14. d. M. wurde die dritte Lesung des Jnvaliden-Ver- sicherungS-GesetzeS fortgesetzt mit der Spezial Berathung. Beim § 4, wonach diejenigen Personen der VersicherungS- Pflicht nicht unterliegen, deren Erwerbsfähigkeit aus weniger als ein Drittel herabgesetzt ist, lag ein social­demokratischer Antrag Albrecht vor, die Worteein Drittel" zu ersetzen durchdie Hälfte". Abg. Molkenbuhr empfahl diesen Antrag Der Antrag wurde nach ganz kurzer Debatte gegen die Stimmen der Socialdemokraten abgelehnt. Die weitere Berathung gedieh ohne wesent­liche Debatte bis zum § 130. Am 15. d. M. setzte der Reichstag bei sehr schwacher Besetzung die Berathung des Jnvalidenverficherungs-Gesetzes fort.

Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stand die zweite Lesung der K a n a l v 0 r l a g e. Nach Eröffnung der Sitzung wurde gleich in die Tagesordnung eingetrete». Die Kommission beantragt bekanntlich die Ablehnung der Vorlage, dagegen die Annahme einer Resolution, worin das Haus der Regierung seine Bereitwilligkeit ausspricht zur Bewilligung der für die Erweiterung der Eisenbahnen erforderlichen Mittel, um die Leistungsfähigkeit der Bahnen entsprechend dem stetig wachsenden Verkehr zu erhöhen. Der Abg. Dr. am Zehnhoff (Z ) befürwortete die Anträge der Kommission als deren Referent. Nach­dem der Referent geendigt hatte, erhob sich der Reichs­kanzler und Ministerpräsident Fürst zu Hohenlohe, um namens der StaatSregierung eine längere Erklärung abzugeben: Die Staatsregierung steht nach wie vor auf dem Standpunkte, daß die Herstellung eines die Flußläufe des Landes verbindenden Kanals vom Rhein bis zur Elbe mit den sich anschließenden Seitenverbindungen dringend geboten ist. Der Rhein-Elbe-Kanal ist eine nothwendige Ergänzung der Verkehrsstraßen der Monarchie; er ist ein allen Wirthschaflszmeigen Segen bringendes, die allgemeine Wohlfahrt hebendes Kulturmerk, und er erhöht die Wehr­fähigkeit des gesummten deutschen Vaterlandes. Bei dem gewaltigen Zunehmen des Verkehrs in den rheinisch- westfälischen Industriegebieten gewährt der Kanal den Eisenbahnbetrieben die wirksamste Entlastung. In dieser Auffassung ist die StaatSregierung durch die Verhand­lungen der Kommission des hohen Hauses wesentlich bestärkt worden. Die StaatSregierung verkennt nicht, daß die Aursührung dieses Werkes in den Produktions- und

Konsumtionsbedingungen Verschiebungen hervorrufen wird, welche mit nachtheiligen Folgen für einzelne Landestbeile verknüpft sein können. Wir behalten uns vor, auf diese Frage im Laufe der Debatte zurückzukommen. Indessen trägt die StaatSregierung kein Bedenken, schon jetzt im Allgemeinen zu erklären, daß sie nach Kräften bemüht sein wird, zweckdienliche, vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung dieser Nachtheile rechtzeitig in die Wege zu leiten und auch demnächst in den Fällen, wo dies noth­wendig erscheinen wird, auf dem Gebiete der Eifer bahn- tarife wesentliche Störungen in den Absatzverhältnissen auszugleichen. Die Durchführung der beabsichtigten großen Landesmelioration wird auch dadurch wesentlich gerechtfertigt und erleichtert, daß die zunächst betheiligten Provinzen und andere kommunale Verbände dieselbe in ausgiebigster Weise und in zweckmäßiger Form unter­stützen. Die StaatSregierung giebt der sicheren Erwartung Ausdruck, daß der Landtag der Monarchie seine Ge­nehmigung einem Unternehmen nicht versagen wird, dessen Ausführung von beiden Häusern des Landtags der StaatS­regierung im Gesetz vom 9. Juli 1886 zur Pflicht ge­macht und von ihr als eine der wichtigsten ihr obliegen­den wirthschaftlichen und politischen Aufgaben betrachtet wird. Die StaatSregierung muß aber entscheidenden Werth darauf legen, daß die Vorlage noch in dieser Tagung des Landtags zur Erledigung kommt. Nach kurzer Berathung, hat das Haus auf Antrag des Vor­sitzenden der Zentrumsfraktion, des Abg Frhrn. v. Heere- man, die Zurückverweisung der Vorlage an die Kommission beschloffen, um dieKompensationsfrage" einer weiteren Erörterung zu unterziehen.

Für die in Windhoek und Gibeon (Deutsch- Südwestafrika) zu errichtenden Schulen werden 2 Lehrer gesucht. Die Anzunehmenden haben sich zu einer zu­nächst 3'/2jährigen Dienstzeit im Schutzgebiet zu ver­pflichten. Sie erhalten freie Ausreise und Heimreise nach beendetem Dienstverhältniß, ferner angemessene Aus- rüstungs - Gelder, freie Wohnung und eine jährliche 'Remuneration von 5000 Mark für Windhoek und von 4000 Mark für Gibeon. Auch wird den Lehrern ge­stattet, Privat Unterricht gegen Entgelt zu ertheilen und die Kinder der in der Nähe der beiden Orte wohnhaften Farmer zu sich in Pension zu nehmen. Bei längerm Verbleib im Kolonialdienst ivird nach Ablauf der ersten Dienst-Periode ein etwa viermonatiger Heimaths-Urlaub ausschließlich der Reisezeit unter Belassung der Remune­ration bewilligt. Bewerber müssen die für die endgillige Anstellung erforderlichen Prüfungen bestanden haben, einige Jahre selbstständig thätig gewesen, möglichst zwischen 24 und 30 Jahren alt und der hollän­dischen Sprache mächtig sein. Der für Wind­hoek bestimmte muß außerdem befähigt sein, die Knaben so weit zu fördern, daß sie in die Tertia eines Gym­nasiums oder Realgymnasiums ausgenommen werden könnten. Erwünscht ist, daß die Bewerber ver - H e i r a t h e t sind, damit sie in der Lage sind, auf Wunsch Kinder in Pension zu nehmen. Gesuche sind an die Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen AmteS in Berlin, Wilhelmstraße 76, zu richten. Beizufügen sind ein Lebenslauf und sämmtliche Zeugnisse in Urschrift und Abschrift.

Der Kolonialrath ist am Montag unter dem Vorsitz des Direktois der Kolonialabtheilung, Dr. v. Buchka, zusammengetreten. Er beschloß auf Antrag des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg einstimmig, ein Danktelegramm an den Kaiser wegen des Erwerbs der spanischen Südsee-Jnseln zu richten. Dann wurde eine allgemeine Uebersicht der im letzten Haldj ihr in den Schutzgebieten vorgefallenen Ereignisse erstattet. Es ist daraus hervorzuheben, daß die Hauptstadt des Sultans von Tlbati im Hinterland von Kamerun von der Schutz­truppe erstürmt worden ist, und daß sich Major Wiß- mann bereit erklärt hat, die Expedition nach dem Tschadsee zu führen. Der Entwurf einer Verordnung über die Einführung des deutschen Maß- und Gewichtssystems in Deutsch-Südwestafrika wurde genehmigt. Die Berathung der Vorlage über die Errichtung eines tropischen Gesund-