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MT Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 22. Juni 1899.
Die Herren Ortsvorstände bezw. Gutsvorstände zu Alleudors, Vingartes, Eichhof, Eitra, Kleiuensee, Lam- pertSseld, Landershansen, Malkomes, Meckvach, Mecklar, Meisebach, Oberrode, Petersberg und Rohrbach sind noch mit Einreichung des Aubauermittelungsblattes nach meiner Verfügung vom 12. Mai d. Js. I. I Nc. 2903, Kreisblatt Nr. 59, im Rückstände und werden hieran mit Frist bis zum 2 5. d. M t S. bei M e i d u n g der Festsetzung der bereits an gedrohten Ordnungsstrafe von 3 Mark wiederholt erinnert.
I. 2903. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.
Berlin, den 13. Juni 1899.
Der Königlichen Regierung theile ich ganz ergebenst mit, daß ich beabsichtige, mit der großen GeneralstabS- reife Ende Juni oder Anfang Juli den dortigen Bezirk zu berühren.
Welche Orte belegt werden, vermag ich nicht im Voraus anzugeben. Indessen werde ich die Ortsbehörden rechtzeitig — spätestens am Tage vorher — mit Nachricht versehen und Quartiermacher unter einem Offizier voraussenden.
Es werden etwa 5 Generale, 10 Stabsoffiziere, 5 Hauptleute, 2 Obere Militär-Beamte, 2 Büreaubeamte des großen Generalstabes. 45 Unteroffiziere und Mannschaften, 50 Pferde unterzubringen sein
Außer dem Quartier wird Verpflegung für Unter- ossiziere und Mannschaften, Futter für die Pferde und Vorspann zur G päckbesörderuug beim Quartierwechsel in Anspruch genommen werden.
Baar erstattet wird die Vergütung für
1. Quartier der Offiziere und Beamten mit Einschluß der Offizierburschen, 2. Verpflegung der Unteroffiziere
und Mannschaften, 3. Vorspann und zwar an die Gemeinden.
Quittungen werden in meinem Namen ertheilt für:
1. Quartier der Unteroffiziere und Mannschaften mit Ausschluß der Offizierburschen, 2. Stallung, 3. Futter.
Offiziere und Beamte sorgen für ihre Verpflegung selbst.
Sollte ausnahmsweise ihre Verpflegung durch die Quartiergeber beansprucht werden, so erfolgt die Bezahlung nach den vorgeschriebenen Sätzen an die Gemeinde.
Die Königliche Regierung darf ich ganz ergebenst bitten, hiernach das Erforderliche bekannt zu machen und mir, da die Unterbringung unter Umständen in getrennten Gruppen an verschiedenen Orten erfolgen muß, sechs Marschroutenblaukets bis zum 22. Juni sehr gefälligst zu übersenden.
Der Chef des Generalstabes der Armee, gez. Graf Schliessen.
An die Königliche Regierung Cassel.
* * *
Cassel, den 16. Juni 1899.
Abschrift zur weiteren Veranlassung.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: von Bremer. An die Herren Landräthe des Regierungsbezirks und den Magistrat hier und zu Hanau.
* * *
Hersfeld, den 21. Juni 1899.
Wird veröffentlicht und werden die Herren Ortsvor- stäude des hiesigen Kreises hiermit angewiesen, eintretenden Falls das Erforderliche zu veranlaffen.
Il 2402. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
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Berlin, den 22. Juni.
Einer Meldung aus Helgoland von gestern zufolge ist die „H 0 h e n z 0 l l e r n" mit S r. Majestät dem Kaiser an Bord gestern Abend 6 Uhr unter dem Salut des „Mars" und der dortigen Batterie nach der Elbe abgegangen. Es herrschte heftiger Ostwind. Abends 9'/.2 Uhr traf die „Hohenzollern" in Brunsbüttelkoog ein. Se. Majestät der Kaiser begab Sich unmittelbar, nachdem die „Hohenzollern" an der Schleuse festgemacht hatte, an Land, um die im Binnenhafen liegenden Jachten zu besichtigen. Die Reise nach Kiel wurde kurz nach 10 Uhr fortgesetzt. Dort traf Se. Majestät, durch den Kaiser WUhelm-Kanal kommend, heute früh 8 Uhr ein. Er wurde vom gesummten im Hafen liegenden Geschwader und btn Schulschiffen durch Salut und Hurrahrufen der Besatzungen begrüßt. Bald nach dein Eintreffen Sr. Majestät meldeten sich General- inspekteur Admiral Koester und Vizeadmiral Thomsen, sowie der Inspekteur des Bildungswesens der Marine, Vizeadmiral Oldekop, und der Inspekteur der Marine- Infanterie, Oberst v. Höpfner, bei Allerhöchstdemselben an Bord der „Hohenzollern".
Ihre Majestät die Kaiserin ist heute früh 8 Uhr 30 Min. mittels SonderzugeS von der Wildparkstation abgereist, um sich nach Kiel zu begeben. Heute Nachmittag gegen 2 Uhr traf Allerhöchstdieselbe in Hamburg auf dem Dammthor-Bahnhof ein. Ihre Majestät gedachte in Hamburg das Vereinshospital des Vaterländischen Franen-HülfSvereins, bessert Protektoren AUer- höchstdieselbe ist, zu besuchen.
Der Kaiser wird sich, wenn er den Regatten der Kieler Woche beigewohnt hat, zu einer am 3. Juli bei Missunde stattfindenden Pionier-Uebung begeben. Am selben Tage wird der Kaiser von Eckernförde aus eine mehrwöchige Reise nach Norwegen antreten.
Im Reichstag stand am 21. dS. MtS. auf der Tagesordnung zunächst die erneute dritte Berathung der Vorlage über die Handelsbeziehungen zum britischen Reiche. Nach kurzen Bemerkungen des Abg. Broemel (frf. Vg.) und des Staatssekretärs Dr. Graf von Posa-
dowsky wurde die Vorlage mit großer Majorität fast einstimmig genehmigt. Es folgte dann die erste Lesung des NachtragS-Etats bezüglich des Erwerbs der Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marionen, sowie des Handelsübereinkommens mit Spanien. Nach einer langem Rede des Staatssekretärs des Auswärtigen, von Bülow, welcher die Vortheile des neuen Erwerbs überzeugend barlegte und die Einwände bezüglich der Höhe des Kaufpreises widerlegte, wurde auch der Nachtragsetat genehmigt. Darauf wurde die erste Berathung des Gesetzentwurfs zum Schutze des gewerblichen Arbeits- verhältniffes fortgesetzt. Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky, preußischer Handelsminister Brefeld und sächsischer Bevollmächtigter Fischer widerlegten eingehend die Einwände, welche an den ersten Berathungstagen gegen die Vorlage erhoben worden waren. Ihren ablehnenden Standpunkt legten die Abgg. Haußmann (dtsch. Vp), Rösicke (wilolib.), von Czarlinski (Pole) und Winterer (Elsaffer) dar. Darnach wurde die weitere Berathung vertagt.
Am Mittwoch nahm das Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung nach den Anträgen der Kommissionen an: das Richterpensionierungsgesetz unter Streichung der Höchstalterszrenze, den Rachtragsetat und die Novelle zum Gesetz über die Abgaben'ertheilung bei neuen Ansiedelungen. Dann wurde der konservative Antrag auf Annahme einer Novelle zum Rentengütergesetz berathen. Darnach sollen die Bestimmungen des Gesetzes auch auf die Errichtung von kleinen, nur aus Haus- und Gartenland bestehenden Grundstücken angewandt und zu diesem Zwecke für zwei Millionen an Rentenbriefen von der Regierung bis zum Jahre 1900 ausgeschrieben werden. Der Finanzminister, Dr. v. Miguel, sprach sich entschieden gegen den Antrag aus. Solche Bestrebungen müßten von den Kommunen unterstützt werden. Auf den VorwU'.f des Abg. Hitze (C'Ntr.), daß die Regierung nicht schon längst selbst die Initiative zu der Sache ergriffen hätte, erwiderte der Minister mit dem Hinweis auf die entgegenstehenden unüberwindlichen Schwierigkeiten. Sei es doch bisher unmöglich gewesen, eine einheitliche Bauordnung zu erhalten. Jedenfalls sollte man erst die Berathung über ein eventuelles ReichSwohnungS- gesetz abwarten. Von verschiedenen Rednern wurde der Antrag formell zwar beanstandet, von einer KommissionS- berathung desselben aber ein ersprießliches Resultat bezüglich der Arbeiterwohnungsfrage erhofft. Der Antrag ging an eine 14er Kommission. Am Donnerstage standen die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Stellung des Kreisarztes und die Bildung von GefundheitS-Kom- miHionen sowie Petitionen auf der Tagesordnung.
Die mit der Vorberathung des Gemeindewahl- Gesetzentwurfs betraute Kommission des Abgeordnetenhauses hat die Lösung der ihr zugefallenen Aufgabe mit solcher Gründlichkeit in Angriff genommen, daß die Befürchtung nicht ausgeschlossen ist, ein Zustandekommen der Vorlage werde in naher Zeit sich überhaupt nicht erreichen lassen. Eine gewissenhafte und sorgfältige Prüfung der Unterlagen des Gesetzentwurfs, sowie der aus demselben sich ergebenden Konsequenzen ist selbstverständlich die Pflicht der Kommission, und wenn letztere in ihrer Sitzung am Dienstag den Beschluß gefaßt hat, die Regierung zur Vorlegung weiteren statistischen Materials aufzufordern und zur Berathung der verschiedenen Vorschläge eine Subkommission niederzusetzen, so darf man wohl annehmen, daß die Kommission bei diesem tieferen Eindringen in die gesummte Wahlrechtsmaterie einzig von dem Wunsch geleitet ist, der Wahl- rechtöresoun eine gesetzgeberische Gestaltung zu geben, die möglichst genau den sehr verschiedenartigen Bedürf- nissen und Ansprüchen der einzelnen Kommunen sich an- paßt. Ob das gelingen wird, muß aber als sehr zweifelhaft erscheinen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß im vorliegenden Falle Ansichten und Wünsche sich geltend machen, die schlechterdings in einer einheitlichen Formel sich nicht zusammensassen lassen. Eben aus diesem Grunde hat die Vorlage daraus verzichtet, die unerläßlichen Abänderungen am Gemeindewahlrecht über einen unmittel-