Einzelbild herunterladen
 

JC* r-

n ld

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

rg

1891

Amtlicher Theil

ZOlliiabciiil den 22. Juli

Abomiemeiitspreis vierwljührlrch I Mark 40 Psg. exel. Pvstaufichlag.

Gratisbeilagen rIllnftrirter Sonnragsblatt" n.)llnftrirte lanvwirthschaftliche Beilage

urch nun- nein

mnt«

inen

3 Pf.

3 ,

3

/OU

tans,

re

u.

4.

». ib i$. 4-

ib 4.

n 4.

fc, iei

in

je

che er» <as jig Ulf lge ite en, ich St, nie cer ib» iat

ch

Berlin, den 14. Juni 1899.

Die in Angelegenheiten der Kranken - Unfall- und JnvaliditätS- und Altersversicherung erforderlichen amt­lichen Bescheinigungen, Verhandlungen und Urkunden sind nach ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung gebühren- und stenipelsrei zu ertheilen (§ 78 Abs. 2 des Kranken- veisicherungsgesetzeS, § 102 des UnfallversicherungSgesetzes und § 140 des JnvaliditätS- und AltersversicherungS- gesetzes). Soweit hierfür AnSzüge aus den StandeS- IamtSregistern erforderlich sind, können solche nach dem Runderlasse vom 18. August 1893 (M. Bl. S. 236) in abgekürzter Form nach vorgeschriebenem Muster ertheilt werden.

Zur Behebung entstandener Zweifel machen wir darauf aufmerksam, daß diese Bestimmungen ohne Weiteres auch aus die den Mitgli-dern der landesgesetzlichen Knapp­schaftsvereine und deren Angehörigen zu ertheilenden standesamtlichen Urkunden bzw. Bescheinigungen An­wendung zu finden haben, wenn solche zur Erfüllung der den Knappschaften zugewiesenen sozialpolitischen Aus­gaben in den eingangs bezeichneten Angelegenheiten be- uölhigt werden.

Indem mir ersuchen, die Standesbeamten entsprechend zu verständigen, wollen wir diesen hiermit gleichzeitig gestatten, auch Personenstandszeugnisse, die zu anderen knappschaftlichen Zwecken, wie zu. der Aufnahme miuder-

l berechtigter Mitglieder unter die meistberechtigten, der

Festsetzung von Wittwen- und Waisengeld, der Abfindung von eine neue Ehe eingehenden Wittwen n. s. w, er­forderlich sind, in der durch den Erlaß vom 18. August 1893 eingeführten abgekürzten Form und zwar gebühren- frei auszustellen. Für vollständige Registerauszüge für W Zwecke der letztgedachten Art sind nach wie vor die tarifmäßigen Gebühren zu entrichten.

Der Justizminister.

I» dessen Vertretung gez. N e b e - P f l ug st aedt.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage gez v o n B i t t e r.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

I Im Auftrage gez. (unleserlich).

MAn den Herrn Ober Präsidenten zu Cassel.

*

*

Cassel, den 26. Juni 1899.

Abschrift zur weiteren Veranlassung.

Der Oberpräsident. I A.: gez von Kehl er.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten hier.

Cassel, den 5. Juli 1899.

Abschrift unter Bezugnahme auf die Rundverfügung vom 5. Oktober 1883 A I. 6303 II mit dem Ersuchen, die sämmtlichen Standesbeamten des dortigen Kreises (in hiesiger (dortiger) Stadt) mit entsprechender Weisung zu versehen.

Der Regierungs-Präsident Trott zu S o l z. An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks.

*

Hersseld, den 20. Juli 1899.

Wird den Herren Standesbeamten des hiesigen Kreises Bezugnahme auf meine Verfügung vom 17 Oktober 3. A. Nr. 1792, im Kreisblatt Nr. 124, zur Nach-

A mitgetheilt.

>»t.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.

, Hersfeld, den 20. Juli 1899. g h ^ter Zeit kommt es häufig vor, daß dienstliche .11 '"^" der Herren Bürgermeister entweder nicht ^ Dienstsiegel oder nicht mit dem e r f »Portopflichtige Dienstsache" versehen

ich in u. an,

werden. Derartige Sendungen, selbst wenn dieselben auch frankirt sind, baS verwendete Porto aber im Ver­gleich zu der Schwere des Briefes als ungenügend zu erachten ist, verursachen dann dem Absender neben dem bereits verausgabten Porto noch ein höheres Porto für unfrankirte Briefe und wird das verwendeteungenügende" Porto alsdann gar nicht in Anrechnung gebracht.

Um derartige Vorkommnisse, welche nicht nur den Absender 2C. p.kuniär schädigen, sondern auch dahier unnötige Belästigung verursachen, in Zukunft thunlichst zu vermeiden, weise ich die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, sowie die Herren Gutsvorsteher des hie­sigen Kreises hierdurch an, alle portopflichtigen dienstlichen Sendungen anher stets mit dem Dienstsiegel und mit der AufschristPortopflichtige Dienst­sache" zu versehen. Die letztgenannte Bezeichnung muß aber vollständig ausgeschrieben sein und darf nicht abgekürzt werden, wie z. B.P. D.", da solche alsdann als nicht vorhanden angesehen wird.

Sendungen in Militairangelegenheiten sind wie bis­her ebenfalls mit dem Dienstsiegel und mit der Aufschrift Militaria zu versehen, wenn der absendende Bürger­meister 2C. eine portofreie Beförderung wünscht.

l. 4265.

Der Königliche Landrath lsreiheK^-L o .: Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.

Cassel, den 2. Juli 1899.

Auf Veranlassung der Herren Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten und des Innern ersuche ich, den Lehrern allgemein die Ueber­nahme von Agenturen ausländischer Versicherungsgesell­schaften zu untersagen.

An

Der Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nussau. gez : Z e d l i tz.

die Königliche Regierung hier. Nr. 4622.

*

*

Cassel, den 13. Juli 1899.

Abschrift zur Kenntnißnahme. Sollten im dortigen Kreise in dortiger Stadt Lehrer Agenturen aus­ländischer VersicherungSgesellschasten führen, so erwarten wir innerhalb 4 Wochen Bericht.

Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen- u. Schulsachen.

I V.: C a l l e n b e r g.

An die Herren Landräthe und Stadtschuldeputationen des Bezirks. B. 9269.

*

*

Hersseld, den 19. Juli 1899.

Unter Bezugnahme auf Vorstehendes ersuche ich die Herren Lokalschulinspektoren hierdurch ergebenst, mir ge­

fälligst bis z u in 1. A u ß u st d. I s. mittheileu zu

wollen, ob und welche Lehrer Agenturen ausländischer j erforderliche feste Verband angelegt werden kann. Das Allgemeinbefinden ist sehr gut. Dr. Zunker.

Versicherungsgesellschaften führen.

I. 42481-

Der Königliche Laudrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Nalh.

Hersfeld, den 14. Juli 1899

Der Domainenpächter Julius Baumann zu Eichhof ist heute als stellvertretender Gutsvorsteher des Guts­bezirks Eichhof vereidigt worden.

I. I. Nr. 4176.

Der Königliche Land rath Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Negieruugs-Nath.

Hersfeld, den 20. Juli 1899.

Diejenigen Herren OrtSvo. stände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 8. April 1879, Nr. 4257, Kreisblatt Nr. 29, Weißen und Reinigen der Schulräume betreffend, im Rückstände sind, werden hierdurch mit Frist bis zum 26. d. M t s. hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Heiöseld, den 18. Juli 1899.

Unter dem Rindvieh des LandwirthS Peter Hahn in Rohrbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile

10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg.

Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender

Rabatt.

und ist über die Gemeinde Rohrbach Orts- und Gemar­kungssperre angeordnet worden.

J. l. Nr. 4211. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, __Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, am 21. Juli 1899.

Unter den Schweinen des LandwirthS Johannes Mausehund sowie des LandwirthS George Lingelbach I zu Meckbach ist die Rothlaufseuche ausgebrochen.

3 I. Nr. 4256.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Rath.

Hersseld, am 21. Juli 1899.

Die unter den Schweinen in der Gemeinde LanderS- Hausen ausgebrochene Rothlaufseuche ist erloschen und sind die angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben worden.

I. I. Nr. 4260.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Nath.

Politische Nachrichten

d e

Berlin, den 20. Juli.

Von der Nordlandsreise Sr. Majestät s Kaisers liegt vom 19. ds. Mts. nachstehendes

Telegramm aus Aalesund vor:Se. Majestät der Kaiser verließ heute Vormittag Molde und traf um 1 Uhr 30 Minuten vor Aalesund ein, wo Nachmittags die Begeg­nung mit dem LloyddampferAuguste Viktoria" statt- fand. Se. Majestät besuchte den Dampfer und gestattete den Passagieren die Besichtigung derHohenzollern". An Bord derAuguste Viktoria" befanden sich der Ge- .sandte Graf v. Metternich und Graf und Gräftn Schön- burg, welche den Thee bei Sr. Majestät einnahmen. Die Fahrt nach Droutheim wird heute fortgesetzt. Heute Vormittag erledigte Se. Majestät NegierungSgeschäfte. An Bord Alles wohl. Das Wetter wendet sich zum Regnen. Ein Telegramm aus Drontheim von heute Vormittag berichtet: Seine Majestät der Kaiser ist nach guter Fahrt im besten Wohlsein vor Drontheim einge- lroffen. Regen und recht kühl. An Bord Alles wohl.

Ueber das B e f i n d e n der Kaiserin ist am Donnerstage folgendes Bulletin ausgegeben worden : Die Kaiserin hat von der Verletzung im Laufe des gestrigen Tages nicht erhebliche Schmerzen empfunden. Die durch die Verstauchung des Fußgelenkes bedingte Anschwellung beginnt unter fortdauernder Anwendung von Eis sich zu mindern, so daß voraussichtlich in wenigen Tagen der zur Konsolidierung des gleichfalls verletzten Wadenbeins

DieRordd. Allg. Ztg." schreibt: In der Presse wird neuerdings wieder vielfach aus Anlaß eines vor dem Landgericht zu Dresden vorgekommenen Falle», wo ein 13 Jahre altes Mädchen zu Gefängnisstrafe verur- theilt werden mußte, darüber Klage geführt, daß die S t r a f m ü n d i g k e i t schon vom 12. Lebensjahre ab beginnt. Es läßt sich nicht leugnen, daß diese Bestim­mung des Strafgesetzbuches vielfache Mißstände im Ge­folge hat und namentlich die doch durchaus wünschens- werthe Besserung der jugendlichen Missethäter nicht zu verbürgen, vielmehr zu verhindern geeignet ist. Dieser Uebelstand ist an den zuständigen Regierungsstellen nicht erst j-^t erkannt. Man hat deshalb auch schon vor einiger Zeit eine Aenderung in Aussicht genommen, und zwar so, daß eine Vorlage vorbereitet ist, in welcher für die unbedingte Strafmündigkeit an Stelle des vollendeten 12. das vollendete 14. Lebensjahr als Grenze gewählt werden soll. Ueber die Vorlage aus dieser Grundlage sind Verhandlungen mit den Regierungen eingeleitet. Wie sie ausfallen werden, und wie späterhin der Bun­desrath sich zu der Sache stellen wird, bleibt abzumarten. Gewiss,rmaßen als Korrelat dazu wird die im Abgeord­netenhause für Preußen bereits angekündigte Aenderung des Zwangserziehungswefens angesehen werden dürfen.