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Grati-beilagen r „IUuftrirtis Ssnnragsbtatt" «. „3Uwstritte lan-rvirthschaftliche VeUage".
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Soniiflitiiii Den 12. AM
1899.
Erstes Blatt.
Amtlicher Theil.
Berlin, den 20. Juli 1899..
In der Fachpresse der organisierten Müllergesellen werden die Bestimmungen über die Arbeitszeit in Getreidemühlen (Bekanntmachung vom 26. April 1899, Reichs-Gesetzbl. S. 273) als unzureichend lebhaft angegriffen. Man führt aus, in der Verordnung fei dem Arbeitgeber die Gewährung einer täglichen Mindestruhe- zeit nur hinsichtlich solcher Personen auferlegt, die bei der Bedienung der Mahlgänge beschäftigt seien. Nicht allein in großen, sondern auch in mittleren und selbst in kleinen Mühlen habe man aber neuerdings an Stelle der Mahlgänge Walzenstühle eingebaut, und auf die hierbei beschäftigten Personen seien die in Rede stehenden Bestimmungen nicht anwendbar. Sie kämen also nur einem verhältnißmäßig geringen Theile der Müllergesellen zu Gute.
Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß es den Absichten der Verordnung zuwiderlausen würde, wenn ihre Vorschriften so eng ausgelegt und nicht auch auf die Bedienungsmannschaft der Walzenstühle angewendet würden. Die Verordnung erstreckt sich vielmehr auf alle bei dem eigentlichen Mahlprozeß bethei- ligten Personen.
Ich ersuche Sie, zur Vermeidung von Zweifeln den unteren Verwaltungsbehörden, den OctSpolizeibshörden und den Gewerbeaufsichtsbeamten hiervon Kenntniß zu geben.
Der Minister für Handel und Gewerbe. An die Herren RegierungS-Präsidenten.
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Cassel, den 3. August 1899.
Abdruck mit dem Ersuchen, den Ortspolizeibehörden hiervon Kenntniß zu geben.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: F l i e d n e r. An die Herren Landräthe des Bezirks.
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Hersfeld, den 10. August 1899.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
1 4836. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 11. August 1899.
Trotz meiner Verfügung vom 28. Juli 1899 I. Nr. I. 4377, im Kreisblatt Nr. 90, sind noch nicht alle Zähl- bogen über die stattgefundenen Wahlen zur Gemeindevertretung nach hier zurück gereicht morden. Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche hiermit noch im Rückstände sind, erhalten hiermit die Auflage, die erwähnte Verfügung nunmehr bis spätestens zum 18. b. Mts. zu erledigen, bei Meidung von 3 M k. S t r a f e.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 8. August 1899.
Unter den Schweinen in den Gemeinden Mecklar und Heenes ist die Nothlausseuche auSgebrochen. 1 4792. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 28. Juli 1899.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 10. Juni 1887 Nr. 6140, Kreisblatt Nr. 70, benachrichtige ich Herren Ortsvorstände des AmtSgerichtSbezirkS Scheuklengsfeld und Friedewald, daß zur Vornahme der diesjährigen technischen Revisionen der Maaße, Waagen
und Gewichte bei den Gewerbetreibenden folgende Termine bestimmt worden sind. Für die Gemeinden:
Wüstseld, Conrode und Landershausen den 22. August 1899,
Scheuklengsfeld und Unterweisenborn vom 24. August 1899 ab,
Lampertsfeld und Oberlengsfeld den 30. August 1899, Wehrshausen und Ransbach den 4. September 1899, Philippsthal undRöhrigshof vom 6. September 1899 ab, Hilmes, Hillartshausen und AuSbach vom 9. September 1899 ab,
Malkomes, Schenkfolz und Motzfeld vom 12. September 1899 ab,
Lautenhaufen, Unterneurode und Gethsemane vom 14. September 1899 ab,
Friedewald mit Heiligenmühle und Hermannshof vom 15. September 1899 ab,
Heimboldshausen den 18. September 1899, Harnrode, Lengers und Wölfershaufen den 20. September 1899,
Bengendorf und Herfa den 22. September 1899, Kleinensee, Widdershausen, Leimbach und Heringen vom 25. September 1899 ab.
Die Herren Ortsvorstände der benannten Ortschaften erhalten die Weisung, die Gewerbetreibenden alsbald von den angesetzlen Terminen in Kenntniß zu setzen, dieselben auf die Folgen einer etwa vorgefundenen Unrichtigkeit der Maaße zc. hinzuweisen und aufzufordern, die Letzteren, soweit deren Richtigkeit zweifelhaft erscheint, zuvor zur aichamtlichen Prüfung zu bringen, auch sämmtliche revisionspflichtigen Gegenstände am Tage vor der Revision einer gründlichen Reinigung z u unterziehen.
Die Revision, welcher bestimmungsgemäß der Ortsvorstand oder ein Vertreter desselben beizuwohnen hat, wird von dem Aichtechniker, Klempnermeister G. Rössing dahier ausgeführt.
I. I. Nr. 4316. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, ______________________Geheimer Regierungs-Rath.
Eisenach, den 4. August 1899.
In Marksuhl ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Feldmarksperre ist aufgehoben. Großherzogl. Beziiksdirektor. von E u ck e n.
* * *
Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 10. August 1899.
I. 4799. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, ________________________Geheimer Regierungs-Rath.
Eisenach, den 5. August 1899.
In Gerstungen ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen. Die Feldmarksperre ist verfügt. Großherzogl. Bezirksdirektor, von Eucken.
* * * Wird veröffentlicht. Hersseld, den 10. August 1899.
I. 4798. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, _______Geheimer Regierungs-Rath.
Rotenburg, den 8. August 1899.
Die Maul- und Klauenseuche in Weilerode ist erloschen, weshalb die angeordnete Orts- und Feldmarksperre aufgehoben worden ist.
Der Landrath. T u e r ck e.
An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.
* * *
Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 10. Aug. 1899.
I. 4830. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Kolitis die Nachrichten.
Berlin, den 10. August.
Ueber den Kaiserbefuch melden westfälische Blätter, daß Se. Majestät am Freitag früh 9 Uhr 40 Min. in
Dortmund eintreffe, begrüßt durch eine Ansprache des Oberbürgermeisters Schmieding. Die Einweihung des neuen Dortmund-Ems-Kanals geht nach dem ursprünglich für den 3. August festgesetzten Programm vor sich. Nach Beendigung der Feierlichkeit begebe sich der Kaiser nach der Union, um diese große industrielle Anlage zu besichtigen, durchfahre sodann, eskortiert von einer Schwadron Kürassiere, in Begleitung des Oberbürgermeisters die festlich geschmückten Straßen der Stadt nach dem Rath- haus-, wo in dem großen Bürgersaale dem Monarchen durch das Stadtoberhaupt in dem Prunkbecher der Ehren- trunk der Stadt Dortmund kredenzt werden wird. Unter Führung des Bauinspektors Kullrich besichtigt der Kaiser dann die Sehenswürdigkeiten des alterthümlichen Rathhauses, um sich darauf mittelst Wagens zum Bergifch- Märkischen Bahnhöfe zu begeben, wo für den Kaiser und sein Gefolge ein großes Zelt errichtet ist. Die Abfahrt erfolgt um 1 Uhr 30 Min. Nachmittags. Der Hofzug führt den Kaiser nach Essen zum Besuche des Geheimen Raths Krupp auf dessen Villa Hügel und dann zur Besichtigung der Müngstener Brücke nach Remscheid. Dort trifft der Kaiser am Sonnabend Vormittag ein und wird u. A. auch dem Schlosse Burg einen Besuch abstatten. Nach abermaligem Uebernachten in der Villa Hügel kehrt der Monarch wieder nach Schloß Wilhelmshöhe zurück.
Se. Majestät der Kaiser hat, wie aus Hagen in Westfalen gemeldet wird, als Antwort auf die ihm telegraphisch gemeldete Enthüllung des dortigen Denkmals für Kaiser Friedrich an den Ober-Bürgermeister Prentzel folgendes Telegramm gerichtet:
„Schloß W i l h e l m s h ö h e, 7. August. Den städtischen Behörden Hagens spreche ich meinen wärmsten Dank für die Mir in Ihrem gestrigen Telegramm übermittelte Gesinnung aus. Das Andenken aere perennius an die hohen Tugenden meines unvergeßlichen Vaters möge in der Stadt Hagen durch da» Standbild, dessen Hülle gestern gefallen ist, stets lebendig und wach erhalten bleiben und der Vaterlandsliebe zum leuchtenden Vorbild dienen.
Wilhelm I. R."
Die Erhebung des deutschen Botschafters in Pari» Grafen Münster in den Fürstenstand ist gewiß eines der bedeutungsvollsten Zeichen am politischen Himmel. Der durch die Verleihung der Fürstenwürde ausgezeichnete Botschafter, eines der hervorragendsten Mitglieder unserer Diplomatie, hat sich das Verdienst erworben, in langjähriger vorsichtiger und taktvoller Amtsführung die deutsch-französischen Beziehungen dauernd auf jenes ruhige Gleichmaß zu stimmen, das nach einer Erklärung des Grafen von Bülow auch durch die mannigfachen Wendungen und Erschütterungen des Dreyfus« Prozesses ungestört geblieben ist. Bei der wilden Verhetzung, die im Zusammenhang mit der DreyfuSsache in der französischen Presse losbrach und sich bis zu bedenklichen Kriegstreibereien gegen Deutschland steigerte, war es keine leichte Aufgabe, in jedem Augenblick die Ehre des deutschen Namens in Frankreich fest und würdig gegen alle Verleumdungen zu wahren. Der in vielen schwierigen Lagen erprobte Botschafter hat diese Aufgabe glücklich gelöst, er hat auch durch sein klug vermittelndes Auftreten erreicht, daß auf der Friedens- Konferenz im Haag ein ersprießliches Zusammenwirken der deutschen und der französischen Vertreter stattfand, durch welches die Ideen des Kaisers Nikolaus, soweit es die nothwendige Rücksichtnahme auf andere Mächte zu- ließ, der Erfüllung näher gebracht worden sind. Der nunmehrige Fürst von Derneburg darf in der neuen Krone, die fein Wappen ziert, auch eine ehrenvolle Anerkennung der Ergebenheit und Treue erblicken, die Graf Münster feit den Ereignissen des Jahres 1866 dem preußischen KönigShause unverbrüchlich gewidmet hat. Als Erblandmarschall des vormaligen Königreichs Hannover gab er dem Adel feiner engern Heimath ein leuchtendes Beispiel echter Vaterlandsliebe, indem er nicht zögerte, seine bedeutenden Gaben rückhaltlos in den Dienst des Kaisers und des Reiches zu stellen.
Die dem Reichs-Versicherungsamt vorliegenden Nach-