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E 109.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 8. September 1899.
| : Obgleich die Ortspolizeibehörden wiederholt auf die I sorgfältige Beachtung der Bestimmungen der § 59 Absatz 7 und 59 a der zum Reichsviehseuchengesetz erlassenen
- Bundesraths-Justruktion vom 27. Juni 1895 hingewiesen J worden sind und hierbei, zuletzt durch Ausschreiben vom 3 5. April 1899 I. I. Nr. 2077 — Kreisblatt Nr. 41 — angeordnet worden ist, daß, soweit der Viehverkehr mit M dem Centralviehhof in Berlin in Betracht kommt, die W Anfrage» und Mittheilungen an „die Königliche Veterinär-Polizei auf dem Centralviehhofe" zu hJ richten sind, wird diesen Bestimmungen immer noch nicht überall entsprochen.
Es ist deshalb für die Veterinärpolizei auf dem Cen- W tralviehhof oft unmöglich, das eintreffende verdächtige jM Vieh von anderen unverdächtigen, zum freien Verkehr ä bestimmten Viehbeständen fernzuhalten. Es kommt nicht selten vor, daß das verdächtige Vieh in Berlin ange- A kommen und zusammen mit dem unverdächtigen in ein und demselben Raum eingestellt worden ist, ehe überhaupt M die Veterinärpolizei von dem Eingänge der verdächtigen M Viehsendung Kenntniß erhalten hat.
^ Da auf diese Weise der Seuchenverschleppung Vor- hJ schub geleistet wird, werden die Ortspolizeibehörden noch- ^ mals auf das Nachdrücklichste darauf hingewiesen:
E 1. daß die Ausführung der Ansteckung verdächtiger MTiere (nach Berlin) nur gestattet werden darf, wenn Wdie dortige Königliche Veterinär-Poli- yjHi sich vorher mit der Zuführung der Tiere einverstanden erklärt hat,
_ 2. daß die Anfragen und Mittheilungen über Zu- ^sührung verdächtiger Tiere — was in zahlreichen Fällen Zimmer noch nicht geschieht — nicht an das Königliche 8^Polizei-Präsidium oder an die Viehhofs-Verwaltung, sondern ausschließlich an „die Königliche Veterinär- «»Polizei auf dem Central-Viehhofe" zu Duchten sind, und zwar so rechtzeitig, daß es noch mög. «lich ist, vor dem Eintreffen der Tiere die nöthigen An- Mordnungen zu treffen,
3 daß die Tiere dem Schlachthofe unmittelbar Mnillelst der Eisenbahn zugeführt werden müssen,
H 4. daß durch vorgängige Vereinbarung mit der Eisen- Awhnverwaltung oder durch unmittelbar polizeiliche Beglei- D ung dafür Sorge zu tragen ist, daß eine Berührung mit Halberen Wiederkäuern oder Schweinen auf dem Trans- BLorte nicht stattsinden kann.
Für jeden Fall einer Uebertretung dieser Vorschriften Hoerben die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden.
M368.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 15. September 1899.
’ Die Gemeindebehörden des Kreises wollen R^lsbald wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt 9«leben lassen, daß die Anmeldungen der für das Kalenderjahr 1900 beabsichtigten Gewerbebetriebe im Umherziehe« bis spätestens zum Oktober d. Js. bei den zuständigen Ortspolizei- behörden unter Vorlage des für 1899 erteilten Wander- ^ewerbescheines zu bewirken sind, damit die Gewerbetreibenden noch vor Beginn des Monats Januar n. Js. V Besitze des neuen Wandergewerbescheines sein können. __,L Für das Verfahren bei Erteilung der Wandergewerbe- ^ine und der Erlaubnis zur Mitführung von Personen .3' en die durch die Anweisung vom 22. März 1899 Ebenen Bestinimungen, auf die ich bereits durch Ver- Mung voin^Iß. Mai d. I«. (Kreisblatt 58) hingewiesen .In Spalte „Name" der Anträge (Vorschlagsnach- , Zungen) ist der W o h n o r t, der W o h n s i tz und die
Soilmknil »e« 16. Wmber
Staatsangehörigkeit einzutragen. Für jeden Gewerbetreibenden, der das Gewerbe im Umherziehen betreiben will, ist der Vorschlagsnachweisung das durch die Anweisung vom 22. März d. JS. vorgeschriebene Formular A, für jeden Begleiter das Formular B beizufügen. Die Ausfüllung ist von den Ortspolizeibehörden genau nach dem Vordruck vorzuneh- men. Die nötigen Formulare sind von der Funk'schen Buchdruckerei hier zu beziehen.
Im Uebrigen verweise ich auf Titel III (§ 55—§ 63) der Reichsgewerbeordnung.
I. III, Nr. 914. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.
Hersfeld, den 15. September 1899.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen
1. vom 15. April 1886 Nr. 4578, Kreisblatt Nr. 46, Körung der Zuchtbullen betreffend,
2. vom 14. August 1891 Nr. 8179, Kreisblatt Nr. 99, Einreichung einer Nachweisung über vorhandene gewerbliche Anlagen betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 2 0. d. M t S. hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Hersfeld, den 9. September 1899.
Der Schreiner Adam Fuchs zu Biedebach ist heute als Bürgermeister der dortigen Gemeinde für einen achtjährigen Zeitraum eidlich verpflichtet worden. A. 2687. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Eisenach, den 11. September 1899.
In Horschlitt ist die Maul- und Klauenseuche er
loschen. Die Feldmarksperre ist aufgehoben. Großherzogl. Bezirksdirektor. Dr. Vermehren. * * *
Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 13. Sept. 1899.
I. 5520. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz; Geheimer RegierungS Rath.
Hünfeld, den 14. September 1899.
In der Gemeinde Oberushausen ist bis je^t in 19 Gehöften Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Der Königliche Landrath. I. V.: L o o ck. ♦ *
Wird veröffentlicht. Heisseld, den 15. Sept. 1899.
I. 5568. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Politische Nachrichten.
Berlin, den 14. September.
Nachdem Se. Majestät der Kaiser heute früh 7 Uhr wieder in Wildpark eingetroffen war und Sich von dort nach dem Neuen Palais begeben hatte, sind Ihre Kaiserlichen Majestäten kurz nach 8'/., Uhr Vormittags von Station Wildpark nach Hubertusstock abgereist. — Ihre Majestät die Kaiserin empfing uns erwiderte gestern den Besuch Ihrer Majestät der Königin von Württemberg. — An der Abendtafel bei Ihrer Majestät nahmen die Königin und die Herzogin Philipp von Württemberg mit Umgebung Theil.
Der Landwirthschaftsminister Frhr. v. Hammer- stein hat, einer Blättermeldung zufolge, anläßlich der Jubelfeier der königlichen Deckstation zu Badbergen eine Ansprache gehalten, in der er ausführte, in keinem Lande der Welt seien die produktiven Stände besser gestellt als in Deutschland, auch die Landwirthschaft nicht. Der König und die Staatsregierung erkennen die Landwirth-
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1899.
schaft als sicherstes Fundament des Staates an. Wo der Landwirth sich aus eigener Kraft nicht helfen könne, müsse die Staatshülfe eintreten. Wo aber verkehrte Hülfe gewährt werde, da erlahme die Kraft.
Nach Meldungen in Fachblättern würde die in Aussicht genommene und gegenwärtig der Begutachtung der Einzelregierungen unterliegende Aenderung der Prüfungsordnung der Apotheker dahin zielen, den Zugang zu der Apothekerlaufbahn von der vorausgegangenen Aufnahmeprüfung in die Unterprima der preußischen und die entsprechenden Klassen der anderen Gymnasien abhängig zu machen. Ferner soll die Konditionszeit vor dem Besuch der Universität abgekürzt und die Approbation zwar, wie jetzt, sofort ertheilt werden, dagegen die Berechtigung zum selbstständigen Betriebe einer Apotheke den Approbirten erst nach zwei weiteren Jahren Servirzeit zustehen.
Der „St a a t s a nz e i g e r für W ü r t t emb e r g" enthält folgende Königliche Ordre: „Die hohe und un« eingeschränkte Anerkennung, welche Se. Majestät der Kaiser meinem Armeekorps nach der Parade wie heute am Schlüsse der im großen Verband stattgehabten Manöver gezollt hat, erfüllt mich mit großer Freude und gerechtem Stolz. Ich beglückwünsche meine Truppen zu dem vollen Erfolge, mit hm Ek vor den Augen des obersten Kriegsherrn bestunden haben, und spreche denselben meinen wärmsten Dank aus für die treue und unermüdliche Hingabe an die vielgestaltigen Aufgaben des Dienstes, welche sich allerorts und in allen Dienstgraden bethätigt, und ein solch' vorzügliches Resultat gezeitigt hat. Daß mein Armeekorps nicht rasten, sondern fortschreitend seinen ehrenvollen Platz in der großen deutschen Armee behaupten wird, dessen bin ich sicher. Stuttgart, 13. September. Wilhelm.
Der Vizepräsident des Staatsministeriums, Dr. v. Miguel, ist erkrankt, seine in Aussicht genommene Reise nach Schlesien wird deshalb vorläufig unterbleiben.
Der kommende 17. September ist insofern ein denkwürdiger Tag, als an ihm vor 25 Jahren mit den Vorarbeiten für das Bürgerliche Gesetzbuch begonnen wurde. Am 17. September 1874 trat die vom Bundesrath erwählte Kommission für die Ausarbeitung des Gesetzbuches in Berlin zusammen. Sie wurde von ihrer Aufgabe bis zum Jahre 1887 in Anspruch genommen. Der von ihr aufgestellte Entwurf wurde dann einer zweiten Kommission vorgelegt, die ihn wesentlich um- gestaltete und im Jahre 1895 an den Bundesrath brächte.
Die vom „Konfektionär" gebrachte Meldung, daß die r u s s i s ch e n M a j e st ä t e n auf ihrer Reise nach Darmstadt jetzt Potsdam berühren würden, ist nicht richtig, wohl aber werden sie voraussichtlich die Prinzessin Heinrich von Preußen in Kiel besuchen und einige Tage bei ihr verweilen. Eine Begegnung zwischen Kaiser Wilhelm und Kaiser Nikolaus ist für später in Aussicht genommen.
«uslanv.
Ueber den voraussichtlichen Fortgang der Drey. fuS-Affäre werden jetzt in den Pariser Blättern verschiedene Lesarten laut. Nach einer dieser Versionen wird es für möglich gehalten, daß der Regierungskom- missar bei dem Revisionsrath den Bericht über die Drey- fus-Angelegenheit vor Montag beendigt haben wird. Der Revisionsrath würde sich alsdann am Montag über die Berufung aussprechen, und die Regierung würde am Dienstag in einem Ministerrathe über das Schicksal des Dreyfus schlüssig werden und beschließen, ob derselbe zu begnadigen sei. Hingegen glaubt der „Gaulois" nicht, daß der Revisionsrath vor dem 1. Oktober die Entscheidung treffen könne; wenn eine Nichtigkeits-Erklärung erfolgen sollte, so würde die Angelegenheit vor das Kriegsgericht in Nantes oder Rouen kommen.
Der Inhalt der Mittheilungen, welche die britische Regierung auf Beschluß des am vorigen Freitag in London abgehaltenen Ministerraths nach Pretoria gerichtet hat, bedeutet eine wesentliche Besserung der Lage in Südafrika. Die Frage der britischen Oberherrschaft über die Buren wird in diesen Mittheilungen nicht mehr als Hauptpunkt behandelt, und damit tritt