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GraLirbeUasen rIlluftvirter Sennm^Hatt0 «.^lluftrirU Lan-wirthschaftliche V-tla-e".

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Erstes Blatt.

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1 Mit dem (. Oktober beginnt ein neues Abonne­ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersscldcr Krcisblatt

mit den Gratisbeilagen

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$Jllustrirtes Sonntagsblatt" ^ Mlliistrirte landwirthschaftl. Beilage

S DasKreisblatt" bringt außer den amtlichen

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^Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er­eignisse in der Politik, Berichte aus dem Kreise und Mer Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In­halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig­nisse des täglichen Lebens zur Kenntnis der Leser. Maneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen ^inen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.

i WM- Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- jalls durch Extrablätter verbreiten.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kreisblatt" beträgt j Mark 40 pfg.

finden durch das »Kreisblatt" zweckentsprechende Verbrei- Mg und kostet die fünfgespaltene Garmondzeile oder eren Kanin (0 pfg

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die Expedition.

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Amtlicher Theil

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Vekanntmachnng.

in Bezug auf die diesjährigen Vermessungen

Kreise Hersfeld, noch Forderungen an die Trigono-

. metrische Abtheilung der Königlichen LandeS-Aufnahme zu haben glaubt, namentlich für Beschädigung an Feld­früchten- wolle diese Forderungen dem Unterzeichneten spätestens bis zum 30. September schriftlich einreichen.

^< Der Ankauf der Merksteinschutzflächen wird von an- Oberer Seite aus geregelt werden.

i Später eingehende Forderungen können nicht mehr dilioGerücksichligt werden.

W Hersfeld, den 21. September 1899.

3 f Schlegner, Oberleutnant, kommandirt zum großen Generalstab. * * *

Hersfeld, den 21. September 1899.

| Die Herren Bürgermeister des Kreises werden hiermit angewiesen, vorstehende Bekanntmachung alsbald auf orts- übliche Weise zur Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen. I. l. Nr. 5685. Der Königliche Landrath.

I. V.:

H e e g , Kreissekretär.

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' U Hersfeld, den 15. September 1899.

N Die Gemeindebehörden des Kreises wollen #» «lebalb wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt - Machen lasten, daß die Anmeldungen der für das R a l e n b e r j a [j r 19 00 beabsichtigten Gewer - U r *e & e i m U m h e rz i e h e n bis spätestens zum ö g I ^ ob e r d. I s. bei den zuständigen OrtSpolizei- reiT^rd n unler Vorlage des für 1899 erteilten Wander- :- umetbff^eineg zu bewirken sind, damit die Gewerbe­

treibenden noch vor Beginn des Monats Januar n. Js. im Besitze des neuen Wandergewerbescheines sein können.

Für das Verfahren bei Erteilung der Wandergewerbe- scheine und der Erlaubnis zur Mitführung von Personen gelten die durch die Anweisung vom 22. März 1899 gegebenen Bestimmungen, auf die ich bereits durch Ver- fügung vom 16. Mai d. Js. (Kreisblatt 58) hingewiesen habe. In SpalteName" der Anträge (Vorschlagsnach- weisungen) ist der Wohnort, der Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit einzutragen. Für jeden Gewerbetreibenden, der das Gewerbe im Umher­ziehen betreiben will, ist der Vorschlagsnachweisung das durch die Anweisung vom 22. März b. Js vorgeschriebene Formular A, für jeden Begleiter das For­mular 8 beizufügen. Die Ausfüllung ist von den Ortspolizeibehörden genau nach dem Vordruck vorzuneh- men. Die nötigen Formulare sind von der Funk'schen Buchdruckerei hier zu beziehen.

Im Nebligen verweise ich auf Titel III (§ 55§ 63) der Reichsgewerbeordnung.

I. III, Nr. 914. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, _______________________Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 18. September 1899.

Der Landwirth George Croll zu Gittersdorf ist heute als Bürgermeister der dortigen Gemeinde auf die Dauer von 8 Jahren eidlich verpflichtet worden.

A. 2738. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 21. September 1899.

Den Herren Ortsvorständen werden in den nächsten Tagen je zwei Formulare zur Notirung der in den land- und forstwirthschaftlichen Betrieben im laufenden Jahre eingetretenen Aenderungen, soweit solche zur An­meldung gelangen, zugehen.

Indem ich hierbei auf die Verfügung vom 7. Sep­tember 1896 3. A. Nr. 2082, Kreisblatt Nr. 107, Be­zug nehme, weise ich noch besonders darauf hin, daß unter A des Formulars lediglich die Anzeigen über ein­getretenen Personenwechsel, unter B und C nur Betriebs-Einstellungen bezw. Eröffnun­gen und unter D alle sonstigeVeränderungen (Zu- und Abgänge von den bereits im Unternehmerver- zeichniste eingetragenen Flächen) auszunehmen sind.

Die Veränderungs-Anzeige ist spätestens bis zum 1 N 0 v e m b e r jeden Jahres einzureichen. (Aus- schr. vom 7/10. 97 A. Nr. 2815, Kreisblatt Nr. 119).

Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes:

Freiherr von Schleinitz, Königlicher Landrath, Geheimer Negierungs Rath.

Hersfeld, den 21. September 1899.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 28. Februar 1880 Nr. 2182, Kreisblatt Nr. 18, Zahlung des Forst­geldes betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 2 8. b. M t s. hieran erinnert.

Der Königliche Landrath.

I. V.: H e e g.

Politische Nachrichten

Se. Majestät der Kaiser begab Sich gestern, wie aus Snogeholm gemeldet wird, nach dem Lunch mit dem Grafen Piper und den Herren des Gefolges auf die Jagd. Es wurden zehn Böcke erlegt. Um 7'/.2 Uhr kehrte die Jagdgesellschaft zum Diner nach Snogeholm zurück. Nach dem Diner fand eine Abendunterhaltung statt, bei welcher GesangSvorträge von Salomon Smith zur Ausführung gelangten.

Die Neu-Formationen der Feldartil­lerie des deutschen Heeres (mit Ausnahme der der bayerischen Armee) treten am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Wir werden von da ab zwei Garde-Feldar- tillerie-Brigaden und 38 Feldartillerie-Brigaden zu je

zwei Regimentern haben, also 80 Feldartillerie-Regimenter. Für die bayerische Armee, die in Zukunft drei Armeecorps und dementsprechend sechs Feldartillerie-Brigaden, mithin auch noch 12 Regimenter umfassen soll, werden die Neu- Formationen aus Budget-Gründen etwas später durch­geführt. Die am 1. Oktober neu zu bildenden drei Telegraphen- Bataillone erhalten als Gar­nison : Telegraphen-Bataillon 1 Berlin, Telegraphen- Bataillon 2 Frankfurt a. O. und Telegraphen-Bataillon 3 Coblenz.

In den nächsten Tagen begiebt sich, wie diePost" meldet, eine Kommission, bestehend aus Beamten des Kultusministeriums, des Handelsministeriums, des Mini» steriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen nach Danzig und Königsberg, um darüber zu verhandeln, ob und welche Maßregeln gegen dieEinschleppung d e r P e st für unsere Seehäfen schon jetzt zu treffen sind. Insbesondere komme in Betracht die Errichtung einer bakteriologischen UntersuchungSstation, die Anstellung besonderer Hafenärzte und die Einrichtung spezieller Kurse für bakteriologische Diagnose, endlich auch eine Verschärf­ung der Hafenquarantäne.

Die Anregung zur Einführung der Schulpflicht in den gewerblichen Fortbildungsschulen durch einen Erlaß des Handelsministers begleitet die Post" mit folgenden Hinweisen:Bisher war der Be­such ein freiwilliger, aber mit Recht wird in dem Erlaß hervorgehoben, daß durch die Freiwilligkeit durchaus keine besseren Erfolge des Fortbildungsunterrichts erzielt worden sind, im Gegentheil hat sich herausgestellt, daß die Leistungen in den Städten, wo schon durch Orts- statut die Schulpflicht besteht, besser sind. Daß für die jugendlichen gewerblichen Arbeiter eine Schulpflicht ein­geführt werde, empfiehlt sich schon aus diesem Grunde. Aber auch in anderer Beziehung kann man nur wünschen, daß das Fortbildungsschulwesen eine festere Gestalt be­komme, und daß die jungen Leute, die schon so früh­zeitig in einen Beruf eintreten, des Segens, den die Schule zu bieten vermag, in vollem Maße theilhaftig werden. Wer mit vierzehn Jahren die Schule ver­läßt, ist noch durchaus unfertig. Kommt er zu einem Meister in die Lehre, der mit wenigen Gehülfen arbeitet, in seiner Werkstatt selbst die Leitung hat und seinen Lehrling in guter Aufsicht hält, so lernt der junge Mensch nicht nur etwas Tüchtiges in seinem Fache, sondern auch seine moralischen und geistigen Eigenschaften werden an« geregt und entwickelt. So ist für ihn die Lehrzeit eine Fortsetzung der heilsamen Schulzucht. Aber bei der Ent­wicklung der Gewerbe in unserer Zeit verschwinden diese Kleinbetriebe immer mehr; wo sie noch bestehen, hat sich doch die Stellung des Meisters zu seinen Gesellen und Lehrlingen vielfach g-ändert. Der familienhafte Zu­sammenhang zwischen den einzelnen Gliedern einer Werk­statt, wie er früher bestand, ist wohl meistens nicht mehr vorhanden, und die Zahl der jungen Leute, die gleich nach dem Austritt aus der Schule in eine Fabrik, über­haupt einen Großbetrieb übergehen, wird von Jahr zu Jahr größer. W lche Gefahren in sittlicher Beziehung sich für die jungen Leute daraus ergeben, ist ja bekannt genug, und die Verwilderung der Jugend, über die man mit Recht so lebhaft Klage führt, hat in der mangelnden Zucht ihre Ursache. Denn wie gering der Einfluß auch des Elternhauses in den meisten Fällen bei diesen Lehr, lingen ist, die oft schon reichlichen Verdienst haben und die elterliche Wohnung vielfach nur als Schlafstätte be­trachten, weiß Jeder, der die Verhältnisse einer indnstrie- reichen Gegend aus eigener Anschauung kennt. Hier muß eingesetzt werden, wenn eine Gesundung herbeige- sührt werden soll . . . Allerdings wird es erforderlich sein, daß unser Fortbildungsschulwesen auf eine breitere Grundlage gestellt wird. Der Erlaß hebt mit vollem Rechte hervor, daß die Fortbildungsschulen nur dann die Aufgabe, die Heranwachsende Jugend zu erziehen, ganz erfüllen können, wenn nicht nur für einige Berufe der Schulzwang eingeführt wird, sondern wenn gleichmäßig alle jungen Leute, die in einem Gewerbe beschäftigt sind, zum Besuche der Fortbildungsschulen genöthigt werden.