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Gratisbeilagen:SUuftrirtes Sonnragsblatt" «.Mustrirte lanvwtrthschastltche Beilage

$r. 119.

KnstW to 1V. Atober

1899

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JIJllustrirtes Sonntagsblatt" und Jllilstrirte landwirthschaftl. Beilage für das vierte Quartal 1899 werden von

W allen kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und >|| g von der Expedition angenommen.

in,

Amtlicher Theil

r r ' Hersfeld, den 4. Oktober 1899.

0. | Den Königlichen Herren Ortsschulinspektoren des $ hiesigen Kreises theile ich im Anschlüsse an meine Ver- fügung vom 12. Januar 1899 I. I. Nr. 212, im Kreis- | blatt Nr. 6, hierdurch ergebenst mit, daß die damit ver- | öffentlichte Regierungsverfügung vom 6. Januar 1899 I B. Nr. 197 durch Regierungsverfügung vom 28.

2__Juni 1899 I. B. Nr. 8708 aufgehoben und somit die fragliche Mittheilung nicht mehr zu machen ist. An Stelle dieser Mittheilung verlangt die Königliche Regie- | rungvielmehr eineNachweisungüberdieMieths- / .ventschädigungderjenigenunverheiratheten lL., -^Lehrer, dieübervierJahre im öffentlichen 8 Schuldienste sind und einen eigenenHaus- l^halt nicht führen und bitte ich mir eine kurze dies- ^.ß bezügliche Mittheilung vom 1. Oktober 1900 ab a l l- $ jährlich machen zu wollen.

V J B 5999. Der Königliche Landrath 3 Freiherr von Schleinitz, P 8 Geheimer Regierungs-Rath.

Hersseld, den 7. Oktober 1899.

Infolge Versetzung des Inhabers der ersten Schul- --stelle in Friedewald wird vom 16. ds. MtS. ab d"selbßt eine Lehrerstelle frei.

Das Einkommen besteht neben der Kirchendienstver-

gütung und freier Wohnung in 1100 Mk. Grundgehalt und der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 130 Mk. Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeug­nissen bis spätestens zum 24. ds. Mts. bei dem König­lichen OrtSschulinspektor Herrn Pfarrer Bötle in Friede­wald oder dem unterzeichneten Landrathe einreichen.

I. 6020.

Namens des Schulvorstandes.

Freiherr von Schleinitz, Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 5. Oktober 1899.

Der Herr RegierungS - Präsident hat unterm 28. September d. I. für den Umfang des Regierungsbezirks eine Polizeiverordnung erlassen, durch welche die Anzeige­pflicht für Pest eingeführt wird. Diese Verordnung wird in der nächsten Nummer des Amtsblattes veröffentlicht werden.

Die Polizeibehörden erhalten die Weisung, sobald sie von dem Ausbruche oder dem Verdachte des Auftretens der Pest Kenntniß bekommen, den Königlichen Kreis- physikus zu benachrichtigen, welcher alsdann unverzüglich an Ort und Stelle Ermittelungen über die Art, den Stand und die Ursache der Krankheit vorzunehmen hat. Gleichzeitig haben die Polizeibehörden von dem Aus­bruche oder dem Verdacht des Auftretens der Pest die Medizinalabtheilung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, sowie das Kaiserliche Gesundheitsamt in Berlin telegraphisch in Kenntniß zu setzen.

I. 5990.

3

Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Die Eröffnung des Winterkursus in der Marburger Winterschule.

Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete land- wirthschaftliche Winterschule hat die Aufgabe, in zwei Winterkursen Bauernsöhne und andere junge Leute, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, für den land- wirthschaftlichen Beruf zu bilden und zu erziehen, damit dieselben befähigt sind, in späteren Jahren durch Aus­übung einer richtigen Bewirthschaftungsweise aus kleineren Gütern eine Rente zu ziehen, welche die individuelle Existenz und die der Familie sichert. Diejenigen ihrer Schüler, welche ältere Brüder und darum oft keine Aus­sicht auf eine bereinige Uebernahme des väterlichen Gutes hrben, will sie zu tauglichen Wirthschaftsbeamten

und zwar zunächst zu brauchbaren Verwaltern heran­bilden.

Dieser Aufgabe hat die Schule bisher durchaus ent­sprochen. Ein großer Theil der Schüler hat nach Er­ledigung des zweijährigen Winterkursus bei Wiederein­tritt in die väterliche Wirthschaft zu deren Hebung wesentlich mitgewirkt und bewirthschaftet schon vielfach selbständig das vom Vater überkommene oder käuflich erworbene Gut, ein ebenso großer Theil hat durch Ver­mittelung des Direktors der Winterschule als Verwalter auf größeren Gutswirthschaften Stellung gefunden und bekleidet z. Z. vielfach das Amt eines Inspektors, Ad­ministrators pp.

Bei den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaftlichen Betrieb müssen wir die Landwirthe dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne in den landwirthschaftlichen Lehrgegenständen Sorge zu tragen und zu diesem Zwecke ihnen den Besuch der land­wirthschaftlichen Winterschule in Marburg für ihre Söhne empfehlen.

Dank der Fürsorge des hohen Kommunal-Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr- und Hülfsmittel durch Einrichtung eines Laboratoriums für chemische, physi­kalische und mikroskopische Arbeiten wesentlich vervoll­ständigen können, und wird weiter durch den Besuch von renommierten Wirthschaften größerer Landwirthe, von Zuckerfabriken, Brennereien, Molkerei-Anstalten den jungen Leuten Gelegenheit geboten, das von ihnen theoretisch Erlernte in praktischer Ausführung kennen zu lernen.

Der Unterricht des nächsten Winterkursus beginnt Dienstag, den 17. Oktober ds. Js., Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen zur Aufnahme sind zeitig vorher an den Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule, Herrn Dr. R. Heffe in Marburg, zu richten, welcher etwaigen weiteren Aufschluß über die Schule geben wird. Derselbe ist gern bereit, für ein passendes Unterkommen der Schüler in ehrbaren Familien zu sorgen und wird sämmt­liche Schüler auch außerhalb der Schulzeit streng über­wachen. Für Wohnung, Verköstigung, Feuerung, Licht, Bett und Bettwäsche hat der Schüler monatlich 36 bis 42 Mk. zu zahlen. Das Schulgeld beträgt 45 Mk. für den Winter, wovon die Hälfte beim Beginn des Schul- halbjahres, die andere Hälfte beim Wiederbeginn des Unterrichts im Anfang des nächsten Jahres zu ent­richten ist.

Die aufzunehmenden Schüler müssen das 14. Lebens­jahr erreicht haben und sich durch ein Zeugniß über den

(Nachdruck v:rbotcn.)

Die Rache ist mein.

Original-Roman in zwei Bänden von Gustav Lange.

(Fortsetzung.)

Nicht ohne ein geheimes Grauen traten sie durch die offene Thüre ein Totenstille herrschte überall. Als sie in den Raum eintraten, der dem Jäger für gewöhn­lich zum Aufenthalt diente, und in dem sie so oft mit

ihm beisammen gesessen hatten, da bot sich ihnen ein i noch fürchterlicherer Anblick dar die herkulische Ge­stalt des Jägers lag leblos inmitten einer großen Blutlache. A Was war hier vorgefallen? Es konnte sich nur um * einen schändlichen Mord, um einen hinterlistigen Ueber- fall handeln.

WSo ist doch in Erfüllung gegangen, wogegen er sich k gefeit glaubte," bemerkte Bofinger, tief erschüttert von dem Anblick.Der Mordbube hat hier ein wahres 1 Meisterstück von Niedertracht vollbracht, man hält es nr $ kaum für möglich, wie er sein Opfer so Überfällen und ' h niederstoßen konnte."

Irgendwelche Hilfe war hier nicht mehr möglich, davon überzeugte das Aussehen der Leiche die beiden )11 k Männer, es war schon völlige Totenstarre eingetreten. ... junger wollte wenigstens einmal untersuchen, wie die P ^odeswunde beschaffen war; als er die Brust befühlte, B .a kam ihm ein harter Gegenstand in die Hand, der auf -^ " verborgen war; er zog ihn hervor es war

e "eine flache Blechkapsel, die an einer Schnur um

den Hals befestigt war. Bofinger knotete das blutige Ding ab und entfernte den Deckel ein mehrfach zu­sammengefaltetes Blatt Papier fiel heraus.

Auch Franz trat heran, als Bofinger das Blatt ent­faltete, es war aus beiden Seiten flüchtig beschrieben, die Schrift nicht leicht zu entziffern, weil dem alten Jäger durch die lange Entwöhnung das Schreiben schwer geworden sein mochte und dem Aussehen nach das Schrift­stück aus neuer Zeit stammte.

Doch nach einigen Mühen war es ihnen gelungen, den Inhalt zu enträtseln, zwar nicht in allen Einzel­heiten, aber wenigstens den wesentlichsten Inhalt. Das Schreiben war eigentlich an Franz gerichtet; der alte Jäger, welcher in seiner Einsiedelei alle Verbindung mit denen verloren hatte, die ihm einst durch verwandt­schaftliche Bande verbunden gewesen, sprach schon darin die Befürchtung aus, daß er eines Tages plötzlich aus dieser Welt scheiden würde eine dunkle Vorahnung. Er hatte seit vielen Jahren eine Summe Geldes bei einer Bank in New-Iork deponiert und noch vor seinem Ende Verfügung getroffen, daß der größte Theil davon an Franz und ein kleiner Theil an Bofinger ausgezahlt werden sollte. So glaubte er seinem jungen Freund den Liebesdienst vergelten zu können, der zu ihrer Bekannt­schaft geführt.

Der Jäger hatte den Brief in der Hoffnung ge­schrieben, daß er in Franzens Hände gelangen würde, doch auch im gegentheiligen Falle war Fürsorge ge­

troffen, daß das Vermögen nach feinem Tode so getheilt würde, wie er es in dem Briefe wollte.

Wie versteinert stand Franz einen Augenblick da, als er gleich seinem Freunde mit Lesen zu Ende war nie hatte er sich das träumen lassen können dann sank er in die Knie und ergriff die eine starre kalte Hand des Toten, die er fest zwischen den seinigen drückte, als wolle er ihm für die großherzige That danken, und als er sich wieder erhoben hatte, da sank er an Bofingers Brust.

Du hast dem braven Manne viel zu danken, Franz", sagte dieser mit bewegter Stimme.Mir aber raubt diese Stunde einen Freund, dessen Verlust mir selbst die unerwartete Schenkung nicht ersetzen kann und nur einen schwachen Trost dafür bietet.

Franz schaute erstaunt zu dem Freunde auf.Wie meinst Du das? fragte er.

O, denkst Du vielleicht, ich hätte nicht schon lange bemerkt, wie Du Dich hier nicht mehr wohl fühlst, wie die Sehnsucht nach der Heimath Dich quält? Diese Sehn­sucht kannst Du jetzt befriedigen; dieser brave Mann hat Dir ein Vermögen hinterlassen, womit Du Dir in der Heimath eine Existenz zu gründen im stände bist ziehe darum in stieben und vergiß Deinen Freund hier im fernen Westen nicht, wenn es Dir in der Heimath wieder wohl gehl!"

Kehre wieder mit heim; wir wollen das Ver­mögen miteinander redlich theilen, es ist für uns beide mehr als genug!"