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1899.

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| Hersfelder Kreisblatt

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für das vierte Quartal 1899 werden von

{ allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

j ; Hersfeld, den 9. Oktober 1899.

( Aus Anlaß des Umtausches von Quittungskarten bei dem bevorstehenden Jahreswechsel sind die sämmt­lichen Quittungskarten-Ausgabestellen mit weiteren For- ; mularen zu Quittungskarten in Kürze zu versehen. Um dabei jeden Bedarf noch zeitig decken und jede Stockung im Umtauschgeschäft vermeiden zu können, haben die Herrn Ortsvorstände bis zum 2 5. b. Ms. berichtlich anzuzeigen, wieviel weitere QuittungSkarten- Formulare für das Jahr 1900 voraussichtlich erforderlich sein werden. Der Bedarf an weiteren Karten wird dabei so reichlich zu bemessen sein, daß im Laufe des (nächsten Jahres Ersatz voraussichtlich nicht nachzuliefern ist.

6055. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung«.Rath.

Allgemeine Verfügung Nr. 49 für 1899.

Ministerium für Landwirtschaft, Beilin, den 8. Septbr. 1899.

Domänen und Forsten.

Gesch. Nr. I. G. 6511.

Beseitigung von Rauschbrand Kadavern. Bericht vom 24. vor. MtS. (2590 I. D. 10. 13).

Die in meinem Erlaß vom 4. v. M I. G. 4622 für die Beseitigung von Milzbrandkadavern gegebenen Vorschriften haben auch auf Rauschbrandfälle Anwendung zu finden.

I. A.: gez. Dr. Thiel.

An den Herrn Negierungs-Präsidenten zu Münster.

(Nachdruck verboten.)

Die Rache ist mein.

Original-Roman in zwei Bänden von G u st a v Lange. (Fortsetzung.)

12. K a p i t e l.

Der Verlust seines Hab und Gutes, die voraufge- gangene Aufregung hatten so aus Alois Wendel einge« Milkt, daß er in eine schwere Krankheit verfiel, und zeit­weilig sogar die Befürchtung entstand, er würde den Verstand verlieren. Der Schlag, der ihn getroffen hatte, war selbst zu hart für den sonst nicht nervenschwachen Mann gewesen. Wohllebe war bald von der Polizei ergriffen und ihm der Prozeß gemacht worden. Leugnen half nicht und so hatte er ein Geständniß abgelegt und zugegeben, daß er den Bräuer vollständig ausgeplündert und als Entschuldigung angeführt, wie er durch die Dummheit des BräuerS, durch dessen Geldgier und Hoch- wuthsdünkel eigentlich erst auf die schiefe Bahn geführt worden war. Von dem ergaunerten Gelde hatte er nichts wehr, dasselbe war verpraßt. Er wurde zu einigen Jahren Gefängniß verurtheilt, eine schwache Genugthuung für en Betrogenen, der zum vollständigen armen Mann ge­worden war.

Nachdem erst einmal die mißlichen Vermögensverhält- e Alois Wendels bekannt geworden und auch, daß

Wird den Ausschreiben Kreisbl. Nr. I. 6068.

Abschrift erhalten Euer Hochgeboren Hochwohl« geboren zur Kenntnißnahme und Nachachtung.

I. A.: gez. Unterschrift.

An sämmtliche Herren R egierungs-Präsidenten (mit Aus­nahme von Münster), sowie an den Herrn Polizei- Präsidenten hier.

* * *

Cassel, den 28. September 1899.

Abschrift unter Bezugnahme auf die Rundverfügung vom 30. v. MtS. A. III, 7449 zur Kenntniß und Nach­achtung.

An die Herren Kreisthierärzte des Bezirks.

Abschrift zur Kenntniß und Anweisung der Orts­polizeibehörden.

Der RegierungsPräsident. J. B.: von Bremer. An die Herren Polizei-Präsidenten hier und die Herren Landräthe des Bezirks.

* * *

Hersfeld, den 10. Oktober 1899. Ortspolizeibehörden mit Bezug auf das vom 8. September ds. JS. I. I. 5411, 107, zur Nachachtung mitgetheilt.

Der Königliche Landrath. Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

In der mit Genehmigung des Herrn RegierungS- Präsidenten eingerichteten Lehrschmiede b« Hufbeschlag- Lehrmeisters Carl Ebel zu Wommen im Kreise Eschwege beginnt mit dem 30. Oktober er. ein neuer Lehrkursu«. Die Dauer desselben beträgt 2 Monate; die AbgangS- Prüfung erfolgt am 30. Dezember b. I. Zur Aufnahme sind erforderlich: a. ein polizeiliches Führungsattest und b. der Nachweis über die praktische Ausbildung als Huf­beschlagschmied. Der im Voraus an den Hufbeschlag­lehrmeister zu entrichtende Beitrag beträgt 50 Mk. Das nöthige Eisen und die erforderlichen Kohlen liefert der­selbe. Für Wohnung und Beköstigung sorgt jeder Schüler selbst. Die Lehrschmiede ist berechtigt, Prüfungszeugnisse auszustellen, von deren Beibringung der Betrieb des Huf­beschlaggewerbes abhängig ist. Die von jedem Schüler zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt 10 Mk. An­meldungen sind an den obengenannten Lehrschmiedemeister zu richten. Eschwege, den 3. Oktober 1899.

Der Königliche Landrath.

Politische Nachrichten.

Bei Ihren Kaiserlichen Majestäten fand gestern Abend 8 Uhr eine musikalische Abendunterhaltung

Wohllebe den Abschluß eines Versicherungsvertrages nur vorgeschwindelt und die Prämien vergeudet hatte, und nunmehr durch den Brand der Vermögensverfall des Brauers noch beschleunigt wurde, da drängten die Gläu­biger, und das gerichtliche Zwangsverfahren wurde ein­geleitet.

Der zwangsweise Verkauf des der Vollendung nahen ThalmühlengrundstückeS stand bevor. Die Gerichtskom­mission war schon erschienen und auch verschiedene Kauf­lustige hatten sich eingesunden, als kurz vor Beginn ein hoher, schlank gewachsener Mann mit langem blonden Vollbart in bestaubter Reisekleidung sich zugesellte, der allen unbekannt war. Sofort als die Einleitung beendet war, bot er für das Grundstück eine so hohe Summe, daß die anderen Kauflustigen sich erstaunt ansahen und die Köpfe schüttelten und eine lange Pause entstand, denn keiner getraute sich zu überbieten. Endlich wagte doch schüchtern ein wohlbeleibter Müller aus der Um­gegend, der mit der Absicht gekommen war, die Mühle für seinen Sohn zu erwerben, noch eine um ein Ge­ringes höhere Summe zu nennen. Aber der Fremde mit dem blonden Vollbart überbot ihn sogleich wieder ganz bedeutend.

Da gab es ein Flüstern und Tuscheln unter den Anwesenden und verschiedene Bemerkungen wurden laut, denn der Mann, der eine so hohe Summe bot, sah seinem

statt, zu welcher etwa 300 Einladungen ergangen waren. Im Marmorsaal nahm das Kaiserpaar mit dessen Gästen Platz ; zwischen dem Kaiserpaar saß Königin Wilhelmina, links von der Kaiserin die Königin-Mutter der Nieder» lande. Es waren ferner u. a. erschienen: Prinz Fried­rich Heinrich und Prinz Joachim Albrecht von Preußen, die Mitglieder der fürstlichen Familie von Wied, Herzog Albrecht von Württemberg, Prinz Chlodwig von Hessen- Philippsthal-Varchfeld, Prinz Bernhard Heinrich von Sachsen-Weimar. Bei dem Konzert wirkten die König­liche Kapelle unter Leitung von Dr. Karl Muck, der Königliche Domchor unter Musikdirektor Hermann Prüfer und der Berliner Männergesangverein unter Hermann Stöckert mit. Arthur Kraußneck sprach einen Prolog von Josef LaufsDas niederländische Volkslied," worauf jeder der beiden Chöre mit der Königlichen Kapelle alt­niederländische Volkslieder zu Gehör brachten, der Männer- gesangverein «Berg op Zoom" undWilhelmuS von Nassauen", der Domchor dasGebet vor der Schlacht" (mit Knabenstimmen-Soli), dasSturmlied" und zum Schluß das berühmte Dankgebet nach der Schlacht ,.Wir treten zum Beten". Später wurde im Muschel­saal gespeist.

Ihre Majestätdie Königin Wilhelmina der Niederlande empfing gestern Mittag den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatsminister Grafen v. Bülow, in längerer Audienz. Später wurde Graf v. Bülow auch von Ihrer Majestät der Königin- Mutter Emma empfangen. Königin Wilhelmina verlieh dem Staatsminister Grafen v. Bülow das Großkreuz des Niederländischen Löwenordens.

Prinz Heinrich wird laut brieflicher Nachricht aus Ostasien nicht vor April 1900 in der Heimath zu erwarten sein. Der Prinz wird seine Heimreise um Amerika antreten.

Im Einverständniß mitdemRechnungs« Hofe soll zur Herbeiführung der Uebereinstimmung mit den in Preußen bestehenden Grundsätzen fortan in der Reichsverwaltung die Beibringung der Bescheinigung über die Reichsangehörigkeit nur noch bei solchen Empfängern von Bezügen aus Reichsfonds beansprucht werden, die außerhalb des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz haben. Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 7. Februar 1899 ist die Reichskasse daher unter dem 14. September d. I. angewiesen worden, in Zukunft bei der Zahlung von Pensionen, Wartegeldern, Wittwen- und Waisengeldern, Unterstützungen und Erziehungsbeihülfen auch für die­jenigen im Jnlande wohnhaften Bezugsberechtigten, welche sich nur vorübergehend, z. B. zum Kurgebrauch oder sonst zur Erhohlung, im Auslande aushalten, von der Bei-

Aeußeren nach gar nicht danach aus, als ob er wirklich über großen Reichthum verfüge.

Ob nun eine darauf bezügliche Bemerkung an sein Ohr gedrungen sein mochte er ging an den Tisch der Gerichtskommission, sprach zunächst einige Worte mit den Gerichtöpersonen und holte dann aus seiner Brieftasche einige Papiere, die er zur Durchsicht hinreichte. Jetzt erklärte der Gerichtskommissar, er werde den Zuschlag ertheilen, wenn kein weiteres Gebot erfolge, doch nie­mand entschloß sich zu einem solchen und somit war die Mühle Eigenthum des fremden Mannes.

Die Leute verließen die Mühle, denn ihre Anwesen­heit war nun gegenstandslos geworden und auch die Gerichtskommission packte ihre Akten zusammen, nahm in dem bereitstehenden Wagen Platz und fuhr davon.---

Der Käufer der Mühle war Franz, der jetzt alleine in dem menschenleeren Grundstücke zurückblieb und sich darinnen umsah wie war doch hier alles anders ge­worden ; nichts erinnerte mehr an die Thalmühle von ehedem, in der er seine Kindheit verlebt hatte. Nirgend« eine Spur mehr von den lieben, trauten Räumen, nicht einmal der Bach floß in seinem ursprünglichen Bette, auch ihm war ein neues gegraben worden.

Die Augen wurden Franz feucht bei dieser Betrach­tung. Die Zeit seines Aufenthaltes im ferner Westen