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M* Kreisblatt.

Gratisbeilagen: „^Unfirirtes Senntagsblatt" «. „^Unftrirte landwirthschaftliche Verlage

K. M.

MOg Hei 5. Iezemher

Amtlicher Theil

P Hersfeld, den 1. Dezember 1899.

Im Monat November ds. Js. sind diesseits für die nachbezeichneten Personen Jagdscheine ausgestellt worden und wird solches der Vorschrift gemäß hierdurch ver- 1 öffentliche

1. am

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A. Jahresjagdscheine.

a. entgeltliche (a 15 Mk.):

für den Königl. Gymnasialoberlehrer Herrn

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Wassermeier dahier;

Zahntechniker Herrn Hermann Case- litz dahier;

Königl. Amtsrichter Herrn Roßbach dahier;

Boniteur Herrn Rudolph Schu­macher dahier;

Schuhmachermeister Herrn Jakob Fink in Gershausen;

Oekonomieverwalter Herrn Johs. Bock in Hatlenbach;

Landwirth Herrn Arnold Rüger in Unterweisenborn;

Gutsbesitzer Herrn Georg Glieme- rolh sen. in Wölfershausen;

Domänenpachter Königl. Oberamt- mann Herrn Freise zu Bingartes; Bäckermeister Herrn Conrad Frank in Vacha;

Oekonomen Herrn Carl Eschstruth in Frielingen:

Landwirth Herrn Heinrich Allendorf in Allmershausen;

Kammerdiener Herrn Carl Höhne in Philippsthal;

Gastwirth Herrn Ernst Volkenand in Bengendorf;

Rentier Herrn Hellmuth Rechlin dahier;

Königl. Amtsrichter Herrn Drießen in Schenklengsfeld;

Lederfabrikanten Herrn Christian Rechberg dahier;

Zimmermeister Herrn Adam Becker in Mengshausen;

für den Landwirth Herrn Otto Reinhard in Landershausen;

„ „ Schloßgutsbesitzer Herrn Robert

Patry in Hattenbach;

„ „ Schneider Herrn Johann Rosen- thal in Ransbach;

„ „ Herrn Heinrich Max Völker in Vacha.

b. unentgeltliche:

„ „ Königl. Förster Herrn Uhl zu Forst­haus Stöckig;

„ „ Königl. Förster Herrn Kohl zu Niederaula;

„ „ Königl. Forstassessor Herrn Euler dahier;

„ „ Kgl. Forstreferendar Herrn Robert Diels dahier;

„ „ Königl. Förster Herrn Prenzel zu Kathus;

„ „ Königl. Hilfsjäger Herrn Marsch- aufen daselbst.

B. Tagesjagdscheine.

für den Hauptmann Herrn von Loeper in Metz.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, __ Geheimer Regierungs-Rath. Hersfeld, den 30. November 1899. Die Herren Ortsvorstände erhalten in den nächsten Tagen die Nekrutirungsstammrollen von den Jahrgängen 1877, 1878 und 1879 zurück, um dieselben nebst den Anlagen in der Gemeinde-Repositur gemäß § 46 Abs. 12 der W.-O. sorgfältigst aufzubewahren.

I. II. Nr. 1785. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, ____Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 4. Dezember 1899.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 14. April 1893 J. I. Nr. 2205, Kreisblatt Nr. 46, die polizeiliche Revision der Maaße und Gewichte betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 12. ds. Mts. hieran erinnert.

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Uichlamilicher Theil

W Bürzerliche Cesetzhitch.

XXII.

Aneig chu n g.

Unter „Aneignung" versteht das Gesetz besondere Art von Eigenthums - Erwerb, nämlich Eigenthums - Erwerb an herrenlosen Sachen.

eine den Die

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

gesetzlichen Vorschriften hierüber sind verschieden, je nachdem es sich um unbewegliche Sachen, also vor­zugsweise Grundstücke und Häuser, oder bewegliche Sachen handelt.

Es kann vorkommen, daß ein Grundeigenthümer seines Eigenthums aus irgend welchem Grunde über­drüssig wird, sei es, weil dasselbe gar keinen Ertrag ab’ wirft oder durch Krieg oder andere elementare Ereig- nisse derart verwüstet worden ist, daß seine Instandsetzung und Wiederherstellung sich nicht verlohnt. In diesem Falle nun kann der betreffende Grundbesitzer sich feines Grundstückes nicht etwa einfach dadurch entledigen, daß er das Grundstück aufgiebt, es unbenutzt und unbeschützt liegen läßt. Er bleibt vielmehr Eigenthümer und hat die Pflichten und Lasten des Grundstückes weiterzutragen. Will er das Eigenthum an dem Grundstücke rechtswirk- fam aufgeben, so muß er seinen Verzicht dem Grund­buchamte gegenüber erklären und die Eintragung seines Verzichts ins Grundbuch beantragen; erst dadurch er­lischt sein Eigenthum. Ein so aufgegebenes Grundstück aber darf sich keineswegs jedermann aneignen, sondern das Recht hierzu steht allein dem Fiskus desjenigen Bundesstaates zu, in welchem das betreffende Grund­stück liegt.

Andere Bestimmungen hat das Bürgerliche Gesetz­buch für bewegliche Sachen getroffen. Jedermann kann herrenlos gewordene Sachen, z. B einen alten Spazier- stock oder ein Portemonnaie, die jemand wegwirft, um sich ihrer zu entledigen, an sich nehmen, um sie fortan als eigene zu besitzen. Verwickelter sind dagegen die Vorschriften über solche Sachen, die von vornherein herrenlos waren. Hier kommen insbesondere die Bestimmungen über die Aneignung wilder Thiere in Betracht.

Wilde Thiere gelten als herrenlos, so lange sie in der natürlichen Freiheit sind. Sie sind nicht mehr

l-hell

jeräth,

Westliche Scherze.

Von G. R.

(Schluß.)

Bill löste schleunigst einen Gaul vom Lasso und schoß ihn in dem engen Eingang todt. Hinter dem Körper nahmen wir Aufstellung und spannten die Büchsen; wenn über- Haupt etwas für uns kam, so mußte es bald kommen. UHussah, da tobte fluchend eine wilde Jagd heran und 1 stürzte ahnungslos in die schmale, hohle Gasse, den be- Wkannten einzigen Weg nach Küßnacht. „Feuer!" komman- M.dierte Bill. Ein paar der Ueberraschten stürzten, wie £ wir hören konnten, das Magazin gab noch schnell etwa M zwei Patronen her, und dann verspürte ich einen hesli- | ben Schlag auf den Kopf. Mein sehr dauerhafter Dick- I schadet in Verbindung mit einem vorzüglichen Filzhut vertrug den Kolbenschlag; ich knickte nicht zusammen, und E .$ wich jemand äuß-rst unsanft bei der Gurgel packte, I ^b ich Grübes Zehncentmesser heraus und stieß mit aller ^aft jUt @6 blitzte dicht vor mir auf und brannte heißschmerzend auf die Hand.

I f S°sort ließ der Griff an der Kehle nach und ein M schwerer Körper glitt an mir herunter. Dann kamen I e'ch darauf Männer mit Fackeln und Laternen den I ous der Richtung vom Schienenstrang her eilig k d^und beleuchteten das blutige Bild am Ausgang 3 unk Ichsucht. Es war keiner entkommen, sieben Todte 1 vier Kampfunfähige deckten den Wahlplatz ^W..n ^mmte "nein der Todten den Fuß auf die

I , und riß mit Anstrengung mein Jagdmesser heraus.

„Alles Mögliche," sagte er triumphierend, „das bringt nur meine Firma fertig. Durch den Patronengurt ge­stochen, ein Winchesterpille zum Explodieren gebracht und dann dem Versuchsobjekt noch glatt ins Herz gefahren. Faust und Damaszenerstahl passen gut zusammen. Das hätte Ihr voriges Möbel nicht geleistet, Herr Rooc!"

„Das glaube ich selber nicht, Herr Grübes, ich muß Ihnen für den freundlichen „Verkauf" daher abermals dankbar sein!"

Dem Verräther hielten wir natürlich Wort und ließen ihn mit Pferd und Waffen laufen; sein Schicksal muß ihn ein ändermal ereilen, oder hat er an der Sache ein Haar gefunden und sucht sich auf ehrliche Weise zu nähren. Grübes kam zur rechten Zeit an den Rhein zurück, machte mit Erfolg seine Federweißkur durch und lebt heute noch munter und vergnügt als dauerhafter Hagestolz, wie ich kürzlich bei meinem Ausflug zum Rhein fest stellen konnte.

Ueber das Grab hinaus.

Von K. V o i g t.

Wir hatten zusammen auf einer Schulbank gesessen, mein Freund Werner N. und ich, und waren nach ge­meinsam bestandener Prüfung auch derselben studentischen Verbindung beigetreten. Nur unsere BerufSarten hatten wir verschieden gewählt. Werner wurde Mediziener, während ich das Rechtsstudium ergriff. Während ich dann noch unbesoldeter Referendar in Berlin war, machte er bereits seinen Doktor und ging daraus als Assistenzarzt

nach der norddeutschen Universitätsstadt K., von wo aus er mich nach einiger Zeit zum Besuche einluo.

Der kaum sechsundzwanzigjährige Mann hatte sich in­zwischen verheirathet und ein sechzehnjähriges Mädchen als Gattin gewählt, das er, wie er mir später einmal lachend erzählte, eigentlich unmittelbar von seinen Puppen zum Traualtar geführt hatte. Damals habe seine Frau noch halblange Kleider und einen dicken, auf dem Rücken

herabhängenden Zopf getragen. Ein wenig mochte mein alter Freund wohl mit jener Schilderung übertrieben haben, aber ein süßes, anmulhiges Kind war sie im Grunde noch, diese kleine Frau Doktor, das fand auch ich, als ich zum ersten Mal in ihr weiches, rundes Gesichtchen sah, daS von dem nun freilich aufgesteckten, goldblonden Zopf um'ränzt wurde,

und aus dem die großen, tief

dunklen Augensterne so treuherzig in die Welt hinein- schauten.

Natürlich hatte mein Freund dieses Geschöpfchen aus Liebe geheirathet. Reich waren sie beide nicht, doch genügte Werners kleines Vermögen und das Einkommen, das er als Assistent an der Klinik in K. bezog, um ihr Leben, wenn auch bescheiden, so doch völlig sorgenfrei zu gestalten.

Ich habe niemals in meinem Leben ein glücklicheres Paar gesehen. Voll aufrichtiger Verehrung schaute die liebliche junge Frau zu ihrem zehn Jahre ältern, klugen Manne empor, ohne damit Scheu zu verbinden. Sie hing an ihm wie ein zutrauliches, dankbares Vögelchen an seinem Beschützer. Er hatte sie aus trauriger und ab­hängiger Lage befreit. Nach dem Tode ihrer Eltern war