Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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„Jllustrirtes Somitagsblatt" ^ „Mustrirte landwirthschaftl. Beilage für den Monat Dezember 1899 werden von allen
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Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträtzern und von der. Expedition angenommen.
Amtlicher Theil
Hersfeld, den 30. November 1899.
Die Herren Standesbeamten des Kreises erhalten in den nächsten Tagen je zwei Druckexemplare der Bekanntmachung der Herren Minister der Justiz und des Innern, betreffend die Zuständigkeit in Standesamtssachen, zur Kenntnißnahme und Nachachtung.
A. 3366. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 30. November 1899.
Die Herren Standesbeamten erhalten in den nächsten Tagen je zwei Druckexemplare des Erlasses der Herren Minister der Justiz und des Innern, betreffend die Anerkennung unehelicher Kinder, zur Kenntnißnahme und Nachachtung.
A. 3365.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 30. November 1899.
Die Herren Standesbeamten des Kreises erhalten in den nächsten Tagen je zwei Druckexemplare des Erlasses der Herren Minister der Justiz und des Innern vom 16. Oktober ds. Js. betreffend die Eheschließung von Ausländern, zur Kenntniß und Nachachtung.
A. 3364. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 30. November 1899.
Der Maurer George Wilhelm Bommer zu Heringen
ist heute als Sachverständiger zur amtlichen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen sowie zur Schlacht- viehbeschau für den III. Schaubezirk der Gemeinde Heringen, umfassend die Gebäude von Haus Nr. 135 bis 200, widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.
1. 7268 u. 7270.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 30. November 1899.
Der Landwirth Eduard Westphal zu Wüstfeld ist heute als Sachverständiger zur amtlichen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen sowie zur Schlacht- viehbeschau für die Gemeinde Wüstfeld widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.
I. 7267 u. 7269. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 5. Dezember 1899.
Für die durch Hochwasser Beschädigten (Kreiblatt
Nr. 118) sind weiter anher abgeliefert von der Gemeinde Mecklar
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Reilos
Reimboldshausen
Im Ganzen sind eingeliefert 695,72 Mk.
12,00 4,00 4,05 . und
Mk.
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an
die
Königliche Seehandlung zu Berlin abgesührt. Die Sammlung ist geschlossen.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Gefunden ein Brecheisen. Meldung des Eigenthümer« bei dem Ortsvorstand zu Schenklengsfeld.
Nichtamtlicher Theil
Ias Ärgerliche Gesetzbuch.
XXIII. linpfändbare Sachen und Forderungen.
Auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung hat unsere Gesetzgebung im hohen Grade den Interessen des „Schwächern" Rechnung getragen. Die Zwangsvollstreckung soll nicht so weit gehen, daß der Schuldner wirthschaftlich zu Grunde gerichtet wird. Die neue Civilprozeßordnung hat deshalb den Kreis der
unpfändbaren Sachen und Forderungen bedeutend er weitert.
Der Gläubiger kann bisher nicht angreifen die Kleidungsstücke, die Betten, das Haus- und Küchengeräth, insbesondere die Heiz- und Kochöfen, soweit diese Gegenstände für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde unentbehrlich sind. Ihnen hat die neue Civil- prozeßordnung hinzugefügt die Wäsche des Schuldners, und ferner hat sie jene Gegenstände für unpsändbar erklärt, soweit sie „zur Erhaltung eines angemessenen Hausstandes des Schuldners" notwendig sind. Nahrungsund Feuerungsmittel sind bisher hinsichtlich eines Bedarfs für zwei Wochen der Pfändung nicht unterworfen. Künftig darf sich der Schuldner Vorräthe für vier Wochen, oder soweit solche Vorräthe auf zwei Wochen nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung für diese Zeit auf anderm Wege nicht gesichert ist, den zur Beschaffung erforderlichen Geldbetrag zurückhalten. Aehnlich ist künftig das Recht des Schuldners in Bezug auf eine Milchkuh oder zwei Ziegen oder Schafe.
Künstlern, Handwerkern, Hand- und Fabrikarbeitern sowie Hebammen dürfen nach dem bisherigen Recht die zur persönlichen Ausübung des Berufs unentbehrlichen Gegenstände nicht gepfändet werden. Die neue Fassung dehnt dieses Vorrecht auf alle Personen aus, die aus der Handarbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen. Auch bestimmt sie ausdrücklich, daß bei den Wittwen und minderjährigen Erben dieser Personen, welche das Erwerbsgeschäfts für ihre Rechnung durch einen Stellvertreter fortführen, die zur persönlichen Fortführung des Geschäfts durch den Schuldner unentbehrlichen Gegenstände außer Pfand bleiben müssen. Das Pfändungs-Vorrecht der Offiziere und Beamten bleibt unverändert.
Bücher dürfen künftig nicht gepfändet werden, wenn sie zum Gebrauch des Schuldners nicht nur in der Kirche oder Schule, sondern auch in einer sonstigen Unterrichtsanstalt oder bei der häuslichen Andacht bestimmt sind. Voständig neu ist die Bestimmung, daß der Pfändung nicht unterworfen sind die in Gebrauch genommenen Haushaltungs und Geschäftsbücher, dieFami- lien-Papiere, künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlichen Gebrechen nothwendige Hilfsmittel, soweit sie zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, sowie die zur unmittelbaren Verwendung für die Bestattung bestimmten Gegenstände. Von einschneidender Wirkung kann die Vorschrift werden, daß Gegenstände, die zum Hausrath gehören und im
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Ueber das Grab hinaus.
Von K. V o i g t.
(Fortsetzung.1
Als ich nach mehrtägigem Besuch wieder abreiste, hatte k ich die Empfindung, daß ich bereits anfing, überflüssig zu | werden, so nahe Werner und ich uns auch standen. I Solch blutjunges Eheglück sucht immer die Einsamkeit zu I Zweien. Ich beschloß daher, sie erst wieder als gesetzte, U mindesten« zehnjährige Eheleute in ihrem Nestchen auf« M zustöbern. Das Schicksal kam mir hierbei insofern ent- | gegen, daß es mich nach glücklich bestandener Prüfung
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D an einen Posten im Ausland rief, wo ich Jahre hindurch nichts von meinem alten Studienfreunde erfuhr, denn ' vom Briesschreiben hielten wir beide nichts. Wie ich nun endlich von neuem heimathlichen Boden betrat, hatte ich ™on ordentliche Sehnsucht nach den beiden lieben, frohen W Gesichtern bekommen. Ich verweilte aus dem Grunde tln Berlin nur kurze Zeit und reiste bald nach K. weiter, wo ich das junge Paar vor etwa neun Jahren im
| Sonnenschein seines Glückes verlassen hatte.-- r$n dem Hause, in dem mein Freund Werner damals f s""d ich ihn nicht mehr. Auf meine Frage W 8 , "ch dem Doktor R. entgegnete man mir: „Sie meinen
1 M den Professor R., den Leiter der hiesigen Frauen- \ wohnt draußen vor der Stadt neben seiner
Mit einem gewissen Erstaunen über die glänzende
Laufbahn, die Werner in einer verhältnißmäßig so kurzen Zeit gemacht hatte, begab ich mich auf den Weg nach der Klinik. Sie lag vor dem Thore, von grünen Bäumen umgeben, und gewährte einen stattlichen Anblick. Neben ihr befand sich eine kleine, im Schweizerstil erbaute Villa. Ein Dienstmädchen, das im Garten arbeitete, sagte mir, daß der Herr Professor in der Klinik sei. Ich ließ ihn dann herausrufen. Er kam mir mit der zerstreuten unb höflich kalten Miene eines vielbeschäftigten Arztes ent- gegen, der private Störungen seines Berufslebens nicht gerne sieht. Erst nachdem er mich erkannt hatte, veränderte sich der Ausdruck feines um vieles ernster und älter gewordenen Gesichts und machte dem einer aufrichtigen Freude Platz. Doch bevor er mit mir ging, kehrte er noch in da» Operationszimmer zurück, um seinen Hilssärzten und den Schwestern einige Anweisungen zu geben.
Hierauf führte er mich in seine Villa. Während ich nun an seiner Seite in ein äußerst elegant und behaglich ausgestattetes Studierzimmer trat, konnte ich nicht umhin, zwischen seiner früheren bescheidenen Wohnung und der jetzigen im stillen Vergleiche zu ziehen. Ueber dem großen, mit reichem Schnitzwerk versehenen Schreibtisch hing in breitem, schwarzem Rahmen eine Kreidezeichnung, die Flora als sechzehnjährige Braut darstellte. Auf einer Konsole darunter stand in einer kostbaren venetianischen
Vase ein Strauß herrlicher Marschal-Nil-Rosen, die, wie
^1* v w‘fcMWD ^^»^»»^^^ A'VHIVUJUPJHI JVU | VU, vtv^ wie VHGl*yiU I Vll V ich mich erinnerte, zu den Lieb lingsblumen der jungen spräch zurück.
Frau gehörten. Ich wollte soeben hierüber eine Bemerkung machen, da trat das Mädchen herein, das ich vorher im Garten der Villa gesehen hatte, und brächte auf einem Teller eine Flasche Sekt und zwei hohe Kelchgläser. Es fiel mir auf, daß statt ihrer nicht die junge Gattin meines Freundes erschien. Als die Dienerin wieder fort war, drängte sich mir unwillkürlich die Frage auf die Lippen: „Wo ist denn Flora, Werner? Darf ich sie nicht auch begrüßen, oder ist sie am Ende verreist?"
Er war gerade dabei, die Sektflasche zu entkorken, nun hielt er plötzlich in seiner Beschäftigung inne, während seine offenen Züge von einem so großen Seelen- schmerz verdunkelt wurden, daß ich meine Frage noch in derselben Minute bereute.
„So weißt du garnicht, daß meine Frau todt ist? Hast du denn nicht die Anzeige bekommen?"
„Nein, ich habe nie einen Brief von dir im Auslande bekommen," sagte ich aufs höchste erschreckt, „und ich verdachte dir das nicht, weil ich dich glücklich wähnte. O, es thut mir unendlich leid, mein armer, alter Junge . .
In diesem Augenblick knallte der Champagnerpfropfen, und mit leicht bebender Hand goß jetzt mein Freund den perlenden Schaumwein in mein Kelchglas, dann holte er noch Cigaretten für mich, und erst, als die blauen Rauchwolken sich mit dem köstlichen Duft der Marochal- Mel-Rosen vermengten, kam er auf unser trauriges Ge-
- . • „^M künftigen Monat ist schon ihr zweiter