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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 9. Januar 1900.
Nachdem die neue Landgemeindeordnung vom 4 August 1897 mit dem 1. April 1898 in Kraft getreten ist, so Hit nach Mrßgabe des § 25 derselben am 1. April dieses Jahres zum ersten Mal ein Drittel der Gemeindeverordneten aus jeder Abtheilung auszuscheiden und wird die Gemeindevertretung durch neue Wahlen ergänzt. Die das erste und zweite Mal Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt.
Die Wahlen zur regelmäßigen Ergänzung der Ge- meindrveitretung finden nach § 29 der Gemeindeordnnng im Monat März statt.
Die Herren Bürgermeister derjenigen Landgemeinden des hiesigen Kreises, in welchen eine gewählte Gemeindevertretung besteht, werden daher hierdurch angewiesen, in Gemäßheit meiner Verfügung vom 3. Januar 1899 I. A, Nr. 24 im Kreisblatt Nr. 3 für die Berichtigung der Listen der Gemeindeglieder und sonstigen Stimmberechtigten und Anfertigung der Wählerliste (die Ab- theiluiigsliste) alsbald Sorge zu tragen und die Letztere sodann gemäß § 27 der Landgemeindeordnung in der Zeit vom 15. bis 30. Januar c. in einem vorher zur
Gemeinsam Sterben.
Eine wirklich erlebte Geschichte. Von M. V.
(Fortsetzung.)
Harald stand in seinem vernachlässigten Anzug, ohne Hemdkragen und Manschetten zunächst gänzlich verblüfft und verlegen da, dann faßte er sich und führte daö junge Paar nach unserer Laube und stellte vor: „Herx Rechisanwalt und Notar Dr. WappenhanS aus Hamburg und seine junge Frau, meine Cousine!"
SanitätSralh Siebert lud zum Sitzen ein.
»Wenn die Herren wirklich ein paar von der Straße ausgelesene, verstaubte Landstreicher an ihrem Tische dulden wollen," sagte die junge Frau, „dann benutzen wir gern die Gelegenheit, mit meinem Vetter noch einige Worte auszutauschen." Dabei strich sie mit einem kleinen Bürstchen die ihren Kopf wie ein heller Schein umrahmenden, hellglitzernden Löckchen zurecht und suchte kokett die Falten ihres gelbweißen, kurzen Rockes unter dem breiten, ledernen Gürtel zu ordnen und den Staub, so gut es gehen wollte, davon ab,»schütteln.
„Welch glücklicher Zufall," fuhr sie fort, „daß wir ihn gerade noch am Gitter stehen sahen, als wir eben zur Bahn fahren wollten, um uns wieder nach unserer nordischen HeimUh einzuschiffen. Wir wußten ja, daß er hier sei, aber uns fehlte jede nähere Adresse." Dann, nach seiner Stirnwunde blickend; „Er muß einen recht gefährlichen Sturz gethan haben, unser guter Vetter! Wie leicht hätte es ihm ein Auge kosten können!"
Harald betam einen dunkelroten Kopf. Er wußte,
öffentlichen Kenntniß zu bringenden Räume zu Jeder- ' Manns Einsicht auszulegen.
Nachdem die Offenlegungsfrist abgelaufen ist, hat die Ausloosung der auszuscheidenden Mitglieder der Gemeindevertretung in einer Sitzung der Letzteren zu erfolgen. Das Ergebniß der stattgehabten Ausloosung ist sodann bei Veröffentlichung deS Termins zur Vornahme der im Laufe des Monats März d. Js. zu erfolgenden Ergänz- ungswahl und der hiermit zu verbindenden Einladung der Wahlberechtigten hierzu öffentlich bekannt machen zu laffen. Die Einladung zur Wahl hat gemäß § 30 der Landgemeindeordnung mindestens eine Woche vor dem Wahltage zu erfolgen.
Sofort nach Beendigung der Wahl ist das Ergebniß derselben in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist hat die Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen (§ 34, 35, 36 und 37 der Landgemeinde- ordnung )
Von den Herren Bürgermeistern der in Betracht kommenden Gemeinden erwarte ich, daß sie sich mit den diesbezüglichen Bestimmungen der Gemeindeordnnng und der dazu erlassenen AuSführungSanweisung gehörig vertraut machen, damit Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen nicht vorkommen.
Das erforderliche Formnlarpapier zu den Wählerlisten, Wahlprotokollen pp. ist in der L. Funk'schen Buchdruckerei dahier zu haben.
Bis spätestens zum 5. April d. Js. ist mir sodann über das Ergebniß der stattgehabten Ergänzungswahlen entsprechender Bericht zu erstatten. Aus demselben muß zu ersehen sein, welche Mitglieder der Gemeindevertretung ausgeloost sind und welche Personen an deren Stelle als Gemeindeverordnete gewählt sind.
J. A. Nr. 55. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheiniec Regierungs-Ralh.
Caffel, den 31. Dezember 1899.
Die von dem Königlichen Polizeikommissar Sernow zu Magdeburg herausgegebene Zusammenstellung der Bestimmungen über die Prüfung der Läuse und Verschlüsse der Handfeuerwaffen nebst einer Uebersicht i der in- und ausländischen Prüfungszeichen (vergl. Rund- ; Verfügung vom 4. d. Ms. — A. II 13446) ist, wie der Herausgeber hierher mitgetheilt hat, im Einzelbezuge
daß sein Vater die Nachricht verbreitet hatte, er fei beim Ersteigen eines Felsens abgestürzt. Sein Vater hatte es ihm selbst mitgetheilt. Aber es war ihm doch überaus peinlich, diese Nothlttge in unserer Gegenwart aufrecht erhalten zu müssen!
Dann erzählte das junge Paar von seiner Fahrt durch das Gebirge, von den herrlichen Natur-Eindrücken, die es erhalten und von den Abenteuer, die es bestanden hatte.
„Ich hatte Sorge," meinte der junge Mann lächelnd „ob so eine verwöhnte Hanseatin die Strapazen einer Radtour, bei der auch die Damen ausschließlich auf sich und ihre Kräfte angewiesen sind, ohne Uebermüdung unb Unfall überstehen würde. Man hatte mir solche Angst gemacht vor Herzerweiterungen, Lungen-Affektionen, Gelenk Entzündungen usw., und ich selbst halte meine Bedenken, ob ein so zimperliches Geschöpschen eine Woche lang ohne Koffer und Kammerjungser werde existieren, auch einmal auf der Streit schlafen und am Brunnen Toilette machen können. Und wie hat mich meine gute Trissp beschämt, welch tapferer, unermüdlicher und unterhaltsamer Kamerad ist sie mir gewesen! Harald, Harald, wenn du einmal heirathest, du kannst nichts Besseres thun, als dir eine deiner Basen ausznsilche» !" Dabei strich Herr Wappenhaus feinem jungen Weibe zärtlich über den von der Sonne geröteten, in der Nähe des Kragens in leuchtendes Weiß übergehenden Nacken, während sein Blick verliebt und bewundernd über die geschmeidige, biegsame und dabei doch Kraft und Ansoaner verrathende Gestalt hinwegglitt, welche die kleidsame, die schmalen
zum Preise von 75 Pf. für das Exemplar erhältlich. Bei Beschaffung einer größeren Anzahl Exemplare, über 10, zum Dienstgebrauch für die Gendarmen wird das Exnnplar mit 50 Pfennigen berechnet.
Ich ersuche, die Ortspolizsibehörden von diesen Bezugsbedingungen in Kenntniß zu setzen.
Der Regierungs-Präsident. I. A. : Schenk.
An die Herren Landräthe des Bezirks, den Herrn Polizei-Präsidenten hier und die Herren Polizei-Direktoren zu Hanau, Fulda und Marburg.
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Hertz seid, den 8. Januar 1900.
Wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntniß gebracht.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 26. Februar 1870 über die Schonzeiten des Wildes und des § 107 des ZuständigkeitSgefetz s vom 1. August 1883 wird ungeordnet, daß der Schluß der Jagd auf Hasen, Auer-, Biik- und Fafanenhennen, Haselwild und Wachteln mit dem Ablauf des 17. Januar 1900 eintritt.
Caffel, den 2. Januar 1900.
Namens des BezirkS-Ausschusses. Der Vorsitzende. * * *
Hersseld, den 8. Januar 1900.
Wird veröffentlicht.
Der Königliche Landralh Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Rotenburg, den 5. Januar 1900.
Unter dem Rindviehbestande des Landwirth« Heinrich Marth zu Schildhof ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Der Königliche Landrath. T u e r ck e.
Berichtigung.
In dem in der vor. Nr. d. Bl abgedruckten Ber« zeichniß über ausgefertigte Jagdscheine muß es statt „für den Köuigl. Forstaufseher Herrn Jordan in Hersfeld"
Füße und zierlichen Fesseln freilassende Tracht nur umso reizender erscheinen ließ.
»Ja, ja," sagte der alte Siebert, während sein Blick ebenfalls mit Wohlgefallen auf dem rosigen, blonden Geschöpf ruhte, „man traut den höher» Töchtern meist viel weniger zu, als sie zu leisten vermögen. Wie oft habe ich selbst die Erfahrung gemacht, daß Fräulein aus den höher» Ständen bessere Pflegerinnen wurden und nicht nur in Aufopferung und Entsagung, sondern auch rein körperlich mehr leisteten, als die aus den niedern Ständen hervorgegangenen! Weshalb soll denn aber auch die stete Gewöhnung an Haltung und Beherrschung von früh auf nicht den Willen und schließlich auch den Körper zu stählen imstande sein?"
Wie eS mit der Praxis stehe, fragte Harald seinen angeheiralheten Vetter. O, er sei recht zufrieden, enl- gegnete der Gefragte. Aber auch hier habe er eigentlich alles seiner bessern Hälfte zu verdanken. Eine Menge vortheilhaster Beziehungen habe sie ihm gleich von ihrem Vater her mit in die Ehe gebracht, und als Tochter einer alteingesessenen Patrizier-Familie diene sie ihm auch weiterhin als ein zugkräftiges Aushängeschild. In allen Dingen sei sie ihm eine nicht zu unterschätzende Ratbgeberin und Gehülfin. Er trage ihr gern seine verwickelter» Rechtsfragen vor, und mir ihrem gesunden Mutterwitze treffe sie meist sicherer da« Richtige, als er mit all feiner Paragraphenweisheit und seinem gelehrten Grübeln. Es mache ihr Spaß, ihm bei der Verviel- fültiaung seiner Schriftsätze zu helfen, und sie setze sich oft abends, wenn die Schreiber weggegangen seien, voll