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AeHq kn 23. Januar

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Amtlicher Theil.

Berlin, den 29. Dezember 1899.

Wir ersuchen, die Polizeibehörden der dortigen Bezirks unter Bezugnhame auf die Bestimmungen im § 367 des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (R. G. Bl. S. 219) anzuweisen, vom 1. Januar k. JS. ab alle ihre Bekanntmachungen über die den Eigenthümern innerhalb ihres Amtsbezirks gestohlenen, verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Jnhaberpapiere außer in den sonst dazu dienenden Blättern ihrer Bezirks auch gleichzeitig im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffent­lichen.

Der Finanzminister Der Minister für Handel

I. V.: Unterschrift. und Gewerbe.

I. A.: Unterschrift.

Der Minister des Innern.

I. A.: gez. Bischoffshausen.

II 15 895. F. M. I 16 802. M. f. H. und G. 6.8605.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Caffel.

*

Caffel, den 16. Januar 1900.

Abschrift zur Nachachtung.

Der Regierungs-Präsident. I. B.: von Bremer.

An die Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizeipräsidenten hier.

* * *

Hersfeld, den 20. Januar 1900.

Wird den Polizeibehörden des Kreises zur Nach­achtung mitgetheilt.

I. 441. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 22. Januar 1900.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen:

1. vom 2. d. MtS. I. I Nr. 7844, Kreisblatt Nr. 3, Anmeldung des Johresbedarfs an RentenquiltungS- formularen p. betreffend,

2. vom 11. b. MtS. I I. Nr. 244, Kreisblatt Nr. 6, Einreichung der Nachweisung über vorhandene becL fähige Kühe und Rinder pp. betreffend,

3. vom 5. Juli 1872 I. Nr. 8773, Kreisblatt Nr. 53, Berichtigung des Verzeichnisses über die Pflichtfeuer­wehren betreffend,

Aus Kanne.

Roman von M. H e y.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Kein Wunder, daß man sich auf das Wiedersehen gegenseitig herzlich freute. Der biedere Pfarrer hatte das übliche Mittagsschläfchen ganz vergessen; er stand am Eingänge seines Gehöftes und schaute erwartungsvoll aus die Landstraße. Da legte sich ein zartes Händchen auf seine Schulter, und als er sich umsah, blickte er in °a6 rasige Gesicht seines Töchlerchens.

»Wo bist Du nur wieder herumgesprungen, Elsbeth?" fragte er, schalkhaft mit dem Finger drohend, »Du siehst )a ganz erhitzt aus."

»Ach, Papachen," schmeichelte sie, ihm schelmisch in die treuen Augen blickend,ich wollte doch auch etwas für seinen heben Freund thun. Da habe ich die schönsten Blumen gepflückt und einen großen Strauß gewunden, der jetzt aus dem Kaffeetische prangt."

Jetzt tönte Peitschengeknall auf der Chaussee; da bog an* schon ein Wagen um die Ecke, in wenigen Augen­blicken an dem Pfarrhause haltend.

Ein älterer Herr ein rüstiger Sechziger, schwang sich mit jugendlicher Leichtigkeit heraus und umarmte den Pfarrer.

Ja, bist Du es denn wirklich?" rief Walter ein­mal über das andere und drückte feinen Freund an das

4. vom 9. Februar 1884 Nr. 1721, Kreisblatt Nr. 20.

Revision der Feuerstätten betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 26. b s. M t s. hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Nath.

Caffel, den 14. Januar 1900.

Durch Art. 14 § 3 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 G. S. S. 177 sind in denjenigen Theilen des hiesigen Oberlandesgerichtsbezirkes, in welchem besondere Vorschriften über das Gesinderecht nicht bestehen, die Vorschriften des § 7 der Kurhessischen Verordnung, das Gesindewesen in den Landstädten und auf dem Lande betreffend, vom 18. Mai 1801 insoweit eingeführt, als sie privatrechtliche Nachtheile an den Vertragsbruch knüpfen.

Ich ersuche, die Ortspolizeibehörden des dortigen Be­zirks hierauf, sowie auf die Bestimmungen des § 617 des B. G.-B. über die Verpflichtung, im Falle der Er­krankung der Dienstboten Verpflegung und ärztliche Be­handlung bis zur Dauer von sechs Wochen zu gewähren und des § 618 des B. G.-B. Absatz 2 über die Ver­pflichtung zur Gewährung von solchen Wohn- und Schlaf­räumen, weiche mit Rücksicht auf die Gesundheit und die Sittlichkeit erforderlich sind, besonders aufmerksam zu machen. Der Regierungs-Präsident. I. V.: von Bremer. An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks mit Aus­nahme von Rinteln und Schmalkalden.

* * *

Hersfeld, den 20. Januar 1900.

Vorstehendes wirb den Ortspolizeibehörden des Kreises hiermit zur Kenntniß gebracht.

J. I Nr. 468. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, _________ Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 22. Januar 1900^

Für die Verwundeten- und Krankenpflege im Trans­vaalkriege (Kreisblatt Nr. 139 1899) sind weiter ein­gegangen: von der Gemeinde Heddersdorf . . 5,05 Mk.

Tann .... 5,99

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Herz,ja, ja die Zeit vergeht und läßt ihre Spuren an uns zurück."

Nun," rief der Justizrath lächelnd,an Dir merkt man das nicht. Dein Haar ist noch nicht gebleicht und Dein Gesicht noch frisch wie vor vierzig Jahren, aber mir hat die flüchtige, unwiederbringliche Zeit gehörig ihren Stempel aufgedrückt. Sieh nur, mein Haupt ist weiß geworden. Doch Ihr Landleute wißt ja gar nicht, was es heißt, hinter den Mauern Aklenstaub schlucken, während Euch die Sonne lacht und Ihr unter Gottes blauem Himmel lustwandelt und mit den Vöglein um die Wette singt. Aber darum laß uns den heutigen Tag im Freien so recht genießen; ich freue mich doppelt, daß mich das Schicksal in die Residenz geführt hat, da ich Dich in der Nähe habe und meine freie Zeit bei Dir zubringen kann."

Während dieser freudigen Begrüßung der beiden Männer waren die Pfarrerin und ihre Tochter an den Wagen getreten, um einer noch darin befindlichen Dame beim Aussteigen behilflich zu sein.

Ja so," rief der Justizrath,da hätte ich ja vor Freude fast vergessen, daß ich nicht allein gekommen bin, meine Frau hat mich begleitet."

Rasch war die gegenseitige Vorstellung beendet. Mit herzlichem Willkommen bot die Pfarrerin der Justizräthin die Hand, welche diese kaum mit den Fingerspitzen be­rührte, während sie eine vornehme Verbeugung machte.

Nun ging es nach dem Kaffeetische im Gärtchen. Der Rath würbe des Lobes nicht satt über da« oller-

Hersfeld, den 17. Januar 1900.

Nach einem von der Königlichen Eifenbahn-Betriebr- Jnfpektion 2 in Fulda in Bezug genommenen Erlaß des Herrn Ministers des Innern und der öffentlichen Arbeiten vom 16. März 1893 sind alle Bahnpolizeibeamte, auch die außerhalb des Staatsbeamten-Verhältnisses beschäf­tigten HülfS-Bahnwärter, Hülfsweichensteller, Hülssbrem- ser pp. von persönlichen Gemeindediensten befreit, sofern die Verpflichtung zu diesen Dienstleistungen nicht etwa aus dem Besitz von Grund­eigenthum oder aus dem Betriebe eines stehenden Gewerbes herzuleiten ist. Als Bahnpolizeibeamte im Sinne dieses Erlasses gelten alle Bediensteten, welche zum Zweck der ständigen oder zeit­weise» Verwendung im Bahnpolizeidienst den Diensteid geleistet haben.

Da trotzdem von den Ortspolizeibehörden gegen Ge­meindeglieder, welche als Bahnpolizeibeamte beschäftigt werden, Strasverfügungen wegen Nichtbetheiligung an Feuerwehrübungen pp. ergangen sind, zu welchem Ver­fahren in den meiste» Fällen der Umstand Anlaß ge­geben hat, daß die Bürgermeister keine Kenntniß davon hatten, daß die Betreffenden als Bahnpolizeibeamte be­eidigt waren, so sind die betreffenden Dienststellen ange­wiesen worden, den Bürgermeistern Verzeichnisse der sämmtlichen Leute (Hülfsbahnwärter, Hülfsweichensteller, Hülfsbremser, Hülfsrangirmeister, Hülfsnachtwächter pp. mitzutheilen und alle eintretenden Zu- und Abgänge bekannt zu geben.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des hiesigen Kreises weise ich daher unter Bezugnahme auf die diesseitige Verfügung vom 31. August 1891 Nr. 8848, im Kreisblatt Nr. 107, hierdurch an, die dieserhalb in Betracht kommenden Bahnpolizeibeamten von allen persönlichen Gemeindediensten frei zu lassen, soweit nicht solche Dienste auf den diesen Beamten gehörige« Grundstücken lasten. Hand- und Spanndienste (Naturaldienste) sind von allen denjenigen Beamten gemäß § 68 des Com - m unalabga bengesetzes vom 14. Juli 1893 zn leisten bezw. leisten zu lassen, welche Grundstücke besitzen, auf welchen diese Dienste lasten.

I. 292. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, lGeheimer Regierungs-Rath.

| liebste Pfarrhäuschen mit feinem sauberen Hofe und niedlichen Garten.

Die Räthin war eine noch jugendliche Erscheinung. Wohl mochte sie die Mitte der vierziger Jahre erreicht haben, aber die sorgfältig gewählte, höchst elegante Toilette und die kleinen, nur dem Kenner bekannten Hilfsmittel der Kosmetik ließen sie um mindesten« zehn Jahre jünger erscheinen. Sie war eine Französin aus vornehmer, aber armer Familie; ihr Mann hatte sie als sehr junges Mädchen kennen gelernt, und da sie früh zur Waise wurde, als Gattin in sein Hau» geführt. Schön und geistreich, liebentwürdig, aber energisch, stand sie seinem Haushalte in würdiger Weise vor; der lebens­frohe Rath hatte die Mittel dazu, und so fehlte es nicht an glänzenden Gesellschaften und Gästen, welche dieselben besuchten.

Nun, mein lieber Walter," begann der Rath,ich überrasche Dich noch mit einem Gaste. Ich sehe soeben durch das Gitter einen Reiter; es ist mein Sohn, der nicht mit uns Alten fahren wollte und vorzog, sich seinem Braunen anzuvertrauen."

Man hörte den Hufschlag und bald sprengte ein junger Reiter auf den Hof. Als hätte er hier zu be­fehlen, suchte sein dunkles Auge nach einem Diener, und auf seinem Ruf eilte Christian, des Pfarrers Diener, der eben beschäftigt war, die Pferde des Jnsttzraths zu füttern, aus dem Stalle herbei. Mit ungeduldiger Miene übergab ihm der junge Mann das Pferd und eilte nach