-/ "" -------■ -■■^-^■^=y
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonnenientSpreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.
F ' ...... -- -3
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
>------■■■ <
Gratisbeilagen r „IUnftrirtes Sonntagsblatt" «. „IÜnftrirts landwirthschaftliche Beilage".
$t. 18.
Akiiftiig den 13. FeKmr
mo.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 10. Februar 1900.
Die Herren Bürgermeister derjenigen Landgemeinden, in welchen eine gewählte Gemeindevertretung besteht, und im Monat März d. Js. Ergänzungswahlen stattzufinden haben, veranlasse ich hierdurch im Anschlüsse an meine Verfügung vom 9. Januar d. Js. I. A. Nr. 55, im Kreisblatt Nr. 4, den Termin zur Bsr««tzme der Ersatzwahlen auf einen der Tage in der Zeit vom 1. dis 6. . ; März anzuberaumen, damit durch die 14tägige ^ Frist, innerhalb welcher gegen die Gültigkeit der Wahlen, deren Ergebniß nach § 34 der Landgemeindeordnung sofort g nach Beendigung derselben in ortsüblicher Weise bekannt < zu machen ist, Einsprüche erhoben werden können, und die nach Ablauf dieser Frist alsbald zu erfolgende Beschlußfassung der Gemeindevertretung über die Gültigkeit dieser Wahlen (§ 37 Abs. 1 Ziffer 2 der Gemeindeordnung), zu welcher Sitzung die Mitglieder der Gemeindevertretung nach Maßgabe der Vorschrift im § 68 Abs. 3 der Ge- meindeordnung besonders einzuladen sind, nicht verhindert wird, daß die neu gewählten Mitglieder am 1. April d. Js. ihr Amt antreten können.
Obgleich die Ausscheidenden nach § 35 der Landgemeindeordnung bis zur Einführung der neu gewählten Mitglieder in Thätigkeit bleiben, so ist es doch nicht erwünscht, daß eine Überschreitung des Termins dieserhalb unnötigerweise herbeigeführt wird.
Die neu Gewählten sind von dem Bürgermeister in der
। ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach dem 1. April d. Js. in die Letztere einzuführen und durch Handschlag zu verpflichte».
Die Formulare zu den Wahlprotokollen werden den betr. Herren Bürgerineistern durch die L. F»»k'sche Buchdruckerei dahier direkt zugesandt werden. Sollte der eine oder der andere Bürgermeister bis zum Schlüsse dieses Monats noch nicht im Besitze dieser Formulare sein, dann hat sich derselbe dieserhalb ungesäumt an die genannte Buchdruckerei zu wenden.
I. A. 419. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hertzfeld, den 7. Februar 1900.
Zufolge. hierher gelangter Mittheilung verstarb zu Anfang Dezember v. I. auf seiner Farm in Sacramento County (Kalifornien) ein Deutscher, Johann Heinrich
Aus K a » n c.
Roman von M. H e y.
(Nachdruck »ertöten.) (Fortsetzung.)
„C’est du bon ton, d’arriver tard au spectacle." W „Gewiß — und Mama ärgerte sich zwar darüber, aber allein wollte sie auch nicht fahren."
(/ t Die Damen nahmen Platz.
„Sie haben viel versäumt," sagte Alfred, „der Sänger hat uns Alle entzückt."
„Dann erzählen Sie mir," antwortete Melanie, „entzücken Sie mich durch Ihren Vortrag."
„Das dürfte mir schwer werden, gnädiges Fräulein. Ich glaube mir kaum Ihren Beifall erringen zu können; viel weniger wird es mir möglich sein, Sie in Entzücken zu versetzen.
„Sie müssen sich Mühe geben," lachte Melanie.
Alfred konnte kein Auge von ihr wenden. Sie sah entzückend aus. Eine frische Kamelie zierte ihre Locken; ihr Blick streifte nachlässig ihre Bewunderer, besonder« die Diniere in den gegenüberliegenden Logen. Selbst die Damen richteten ihre Operngläser nach der Schönheit in der Loge; von den Herren schien so mancher mit dem Gefühl des Neides aus Alfred hinzublicken, der in ihrer Nähe weilen durste.
Melanie that, als ob sie von alldem nichts merke, ^> ^ während Alfred Mühe halte, gleichgiltig zu erscheinen.
Opfer, unverheirathet mit Hinterlassung eines Vermögens von etwa 25 000 Dollars.
Der Erblasser hat über seinen Nachlaß zu Gunsten einer angeblich in dem Dorfe Ausbach diesseitigen Kreises ansässig gewesenen, inzwischen aber ebenfalls verstorbenen Anna Katharina Jddler (Jchler) — Jckler — verfügt.
Etwa vorhandene Rechtsnachfolger der Letzteren, welche Erbansprüche machen wollen, werden aufgefordert, sich innerhalb 14 Tagen dahier zu melden.
l. 829. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 7. Februar 1900.
Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß Agenten, Hausirer, Kolporteure pp. Bilder, Haussegen, Schriften und ähnliche Gegenstände zu einem höheren als dem wirklichen Werthe zu verkaufen suchen unter dem Vorgeben, daß der Verkauf zu Gunsten irgend einer Kirche, eines Missionshauses oder einer milden Stiftung geschehe und deshalb eine Preisermäßigung nicht stattfinden könne.
Ganz abgesehen davon, daß diese Angaben meistens unwahr und nur darauf berechnet sind, ein besseres Geschäft zu machen, ist in Fällen der fraglichen Art eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen über die Veranstaltung von Hauskollekten zu erblicken, da die fraglichen Verkäufer eine Genehmigung des Herrn Ober- Präsidenten, welche sie zur Veranstaltung einer derartige», mit dem Hausirhandel verbundenen Kollekte für eine Anstalt berechtigt, fast nie in Händen haben. Die Ortspolizeibehörden und Königlichen Gendarmen des Kreises haben auf solche Hausirer pp. ein besonderes Augenmerk zu richten und, falls dieselben einen genügenden Ausweis nicht bei sich führen, zur gerichtlichen Bestrafung zu bringen. Sollte wider Erwarten eine Freisprechung erfolgen, so ist mir hierüber Bericht zu erstatten.
I. 806. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 8. Februar 1900.
In der Beilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 6 vom laufenden Jahr wird die Anleitung vom 19. Dezember v. I., betreffend den Kreis der nach dem Juvaliden- versicherungsgesetz. vom 13. Juli v. I. (R. G. Bl. S. 463) versicherten Personen zur öffentlichen Kenntniß ge
Er gab sich alle Mühe, Melanie durch seine Unterhaltung zu fesseln und ihre volle Aufmerksamkeit zu gewinnen, aber es gelang ihm nicht. Er konnte nicht verhindern, daß ihre Augen und Gedanken sich anderen Personen zuwandten, und in solchen Momenten fühlte er, daß er nicht beachtet wurde.
Endlich war die Oper zu Ende. Mehrmaliger Bravo- ruf ehrte den Sänger.
Alfred begleitete die Gräfin und Melanie an ihren Wagen und wollte sich höflich verneigen; doch mit herzlicher Freundlichkeit hielt ihm Melanie ihre Hand hin.
„Ich bin nicht immer unartig," sagte sie, „Sie dürfen mir heute Ihre Hand nicht versagen.
Alfred ergriff die Hand und führte sie an die Lippen. Er schaute ihr ins Gesicht und sie nickte ihm freundlich z».
„Sie sind unberechenbar," rief er ihr nach, als sie in den Wagen stieg.
Alfred geleitete nun rasch seine Mutter zum Wagen.
„Nun, Alfred," begann die Räthin, als sie abfuhren, „wie gefällt Dir Melanie? Ist sie nicht das Muster eines Weibes in jeder Hinsicht?"
„Es ist ein herrliches Mädchen," erwiderte Alfred, „sie hat ein Auftrete» wie eine Fürstin."
„Ja, das wäre ein Mädchen, wie ich es Dir zur Frau wünschte. Sie ist von altem Adel, und durch den Einfluß der Gräfin bei Hofe wäre Dir eine glänzende Carriere gesichert. Ich bin gewiß, daß Dir die Gräfin
bracht, worauf die Herren Ortsvorstände hierdurch besonders aufmerksam gemacht werden.
I. 607. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Eisenach, den 5. Februar 1900.
Die Maul- und Klauenseuche in Gerstungen ist erloschen. Die Schutzmaßregeln sind aufgehoben. Großh. Bezirksdirektor. J. V. : Dr. Vermehren.
Eisenach, den 6. Februar 1900.
Die Maul und Klauenseuche in Hcrda ist erloschen.
Die Feldmarksperre ist aufgehoben.
Großh Bezirksdirektor. I. V. ; Dr. Vermehren
Nichtamtlicher Theil.
Das neueInvaliSenversicherungs- Gesetz.
(Fortsetzung.)
2. Ausschließung von der Versicherungspflicht nach dem neuen Jnvalidenversicher- ungsgesetz.
Der Versicherungspflicht unterliegen nicht:
1) Beamte des Reichs, der Bundesstaaten und der Kommunalverbände, sowie Lehrer und Erzieher an öffentlichen Schulen oder Anstalten, so lange sie lediglich zur Ausbildung für ihren zukünftigen Beruf beschäftigt werden, oder sofern ihnen eine Anwartschaft auf Pension im Mindestbetrag der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnklasse gewährleistet ist;
2) Beamte der Versicherungsanstalten und zugelassenen Kasseneinrichtungen, wenn ihnen der gleiche Anspruch gewährleistet ist;
3) Personen des Soldatenstandes, die dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden;
4) Personen, denen auf Grund der reichsge- setzlichen Bestimmungen eine Invalidenrente bewilligt ist;
5) Personen, deren Erwerbsfähigkeit in Folge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist;
6) Personen, die als Entgelt für ihre Beschäftigung nur freien Unterhalt erhalten.
Unter den Begriff des freien Unterhaltes fällt auch
nicht die Hand der Tochter versagen würde. Sie würde au mich denken und über den bürgerlichen Vater Hinweg- sehen.
* *
*
Der Winter war streng. Tiefer Schnee lag um das Pfarrhaus herum. Seine Bewohner ließen sich selten im Dorfe sehen. Nur am Weihnachtsfeste hatte man reges Leben bemerkt.
Elsbeth war geschäftig hin und her geeilt, hatte einen großen Tisch gedeckt und viele Gaben darauf ausgebreitet. Dann hatte der Pfarrer den großen Weihnachtsbaum angezündet, und nun kamen zuerst Christian und Marie in das Zimmer; später folgte eine Anzahl Männer, Frauen und Kinder.
Elsbeth hatte die Armen und Bedürftigen im Dorfe ausgesucht und mit einer Gabe erfreut. Wie herzlich dankten sie ihr, welchen Segen ernteten die guten Eltern, als sie ihr Kind glückstrahlend als Helferin der Armen sahen.
„Die Elfe sieht heute wieder recht munter aus, sagte die Mutter, „ich habe sie sehr lange nicht so ge- sehen." _
„Das macht das Bewußtsein der guten That," setzte der Pfarrer hinzu. — —
Der Winter nahm Abschied; vor der Märzsonne floh der Schnee.
„Jetzt werden bald meine Blume wieder hervor-