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Gratisbeilagen s3Huftrirtes Senntagsblatt" «.^Önftrirte landwirthschaftliche Beilage

Sitnftog den 27. Ftbrmr

1900

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mit den Gratisbeilagen 3Huftritte§ Sonntagsblatt" »nd Mustrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat März 1900 werden von allen Uaiser- lidien Postanstalten, Landbriefträzern und von der Ex­pedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 21. Februar 1900.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Donnerstag, den 15. März d. I., von Morgens 7*/2 Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirths tz. Träger zu & _______Ifriedewald,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Freitag, den 16. März d. I., von Morgens 8'/, Uhr a n, und zwar im Saale des Hastwirtys Kroneöerg zu Schenkleugsteld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.

Sonnabend, den 17. März d. Js., von Morgens 9'/, Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirths A. Aalender zu Hersfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Montag, den 19. März d. I., von Morgens 7 Uhr an, iu demselven Lokale,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeiilden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Dienstag, den 20. März d. Js., von M o r g e n s 8 Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirths Hrenzeöach zu Niederaula,

Biusteruug der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Mittwoch, den 21. März d. Js., von Morgens 9»/, Uhr an,

und zwar im Saale des Hastwirths A. Aolender zu

Kersfeld,

Loosung sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Laudsturmpflichtigcu des zweiten Auf­gebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- verbültnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888.)

Die Herren Ortsvorständc der Stadt- und Landgemeinden des Kreises, werden angewiesen:

1) die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1880 geboren, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b die in den Jahren 1879, 1878, 1877 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbczeichueten Musterungs- terminen vorzuladen,

2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu beten ©misten eine Zurückstellung bezwse. Befreiung v o m M i l i t ä r d i e u st beansprucht wird, sich i nt M u sterungs- t e r m i n e ebenfalls e i n f i n d e n,

3. in den Terminen s i ch persönlich e i nz u f i n d e n und so lauge zur Stelle zu sein, bissämmtliche Militärpflichtige der betreffenden Ge­mein d e g e m u st e r t s i n d. Im Falle einer Ver- hindernng ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen,

4) für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen pp. zum Ersatz-Geschäst Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und rei ner Wäsch e zu erscheinen habe n.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Ent­schuldigungsgrund im Musterungstermine nicht er­scheinen oder bei Aufrusung ihrer Namen im Mustc- rungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Bortheile der

Loosung entzogen werden. Ist die Versänmuitz in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so lau« ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als un­sichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militär­dienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstaude anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Fuuk's Buchdruckerei dahier, stets vorräthigen, Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da, wie schon erwähnt diejenigen Personen (Eltern, Gesch wister pp.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung pp. vom Militärdienst ! beansprucht wird, im M usteruustermine mit j 3 n erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbs- sühigkeit pp. die nöthigen Feststellungen durch den betreffen­den Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind umgehend dahier einznrei^e«.

Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden be­haupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher die- ; selben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, : wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epilep­tischen Anfälle bei dem betreffenben Militärpflichtigen wahr- l genommen haben. Diese Protokolle nebst etwa­igen ärztlichen A t t e st e n sind e b e n w o h l um­gehend e i n z u r e i ch e n.

Die Herren Ortsvorstände pp. haben vorstehendes : wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt ; machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 5. ' k. M t s. hierher zu berichten.

I. II Nr. 812. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 23. Februar 1900.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, von denjenigen Militairpflichtigen ihrer Gemeinden, welche sich im laufenden Jahre zur Stammrolle gemeldet, bczw. sich dahier zur Musterung zu stellen haben, die Loosungsscheine, soweit solches nicht

Sine Spielschuld.

Erzählung von M. C o l l i n s.

(Fortsetzung.)

Lilli sprach ihm liebevoll Muth zu, nahm ihm ihrer­seits das Wort« ab, nie wieder eine Karte anzurühren, seinem Vater als reuiger Sohn gegenüber zu treten und fiel) alle Selbstmordgedanken aus dem Kopse zu schlagen. Nachdenklich, aber beruhigt trennte er sich von Lilli. Die ' Stunde, die er mit ihr verbracht, hatte ihn merkwürdig gestärkt.

Das Bewußtsein, von dem holden Mädchen geliebt zu werden, machte ihn glücklich. Er mochte garnicht daran denken, daß diese Liebe eigentlich zu keinem Ziele führen konnte. Seine augenblickliche schreckliche Lage beherrschte alle seine Gedanken, und nur die Erinnerung an Lillis Zuspruch verlieh ihm die Kraft, einer Unter­redung mit seinem Vater gefaßt entgegenzusehen. Das I Leben war doch des Lebens werth, so lange es Mädchen wie Lilli gab.

In der sJläbe der verrusse gingen seine Eltern Arm in Arm spazieren unb genossen den herrlichen Abend. Schon wollte Jack abbiegen, aber seine Mutter hatte ihn bereits bemerkt und winkte ihn herbei.

Du siehst jetzt besser aus als bei Tisch, mein Sohn/ sagte sie erfreut

Besser wobl, aber lange nicht so gut, wie du aus- * sahst, als wir London verließen," bemerkte Faleoner, das

Gesicht seines Sohne« aufmerksam betrachtend.Hast du Sorgen, Jack?"

Jack senkte beschämt den Blick.

Am Ende gar Geldsorgen?* forschte der Vater weiter.

Ja!* stammelte Jack.

Du hast wieder gespielt!" warf Lady Agnes betrübt dazwischen.Kannst du denn wirklich die abscheulichen Karten nicht lassen ?"

Nein, Mutter, ich kann nicht! Sie ziehen mich mit unwiderstehlicher Gemalt an sich!" gestand er ehrlich.

Aber du mußt," sagte der Gutsherr streng.Wenn du willst, daß ich dir helfe, ja dich auch nur anhöre, mußt du mir geloben, nie wieder eine Karte zu berühren, hörst du, Jack, nie wieder?"

Jack wars seiner Mutter einen hilfesuchenden Blick zu.

Er wußte, daß er ein solches Versprechen nicht halten könne, aber er kannte auch seinen Vater, der nie vom Pfade der Tugend und Wahrheit abgewichen war und der, wenn er einmal etwas sagte, unverbrüchlich dabei blub.

Die arme Lady Agnes verstand den Blick und hatte tiefes Mitleid mit dem Sohne, der im Grunde ein herzens­guter Junge war.Versprich!" flüsterte sie ihm zu. Und er that es.

Er folgte seinem Vater in dessen Arbeitszimmer, das

er als Kind schon fürchten gelernt hatte und das ihm jetzt eine Folterkammer dünkte.

Der Squire war über die Höhe des Betrages, den Jack verspielt hatte, geradezu entsetzt. Wenn er aber seinen guten, alten Namen nicht ins Gerede bringen wollte, mußte er sich wohl ober übel entschließen, die Summe aufzubringen. Zu diesem Zweck war er freilich gezwungen, ein Stück seines fetten Weidelandes zu ver­kaufen, doch tröstete er sich damit, daß dies der letzte leichtsinnige Streich seines Sohnes sein werde, dafür wollte er schon sorgen. Er ließ sich nicht bewegen, auch nur einen Finger zu rühren, ehe Jack ihm da« schrift­liche Versprechen ausgestellt, nie wieder eine Karle an« zurühren.

Es kostete den jungen Mann einen furchtbaren Kampf, dieses Schriftstück auszusetzen, aber schließlich blieb ihm nichts anderes übrig.

III.

Eine Woche nach jener aufregenden Unterredung mit seinem Vater traf Jack, mit dem nötigen Gelde ver­sehe», wieder in London ein und wurde von seinen Freunden und Sprelgenoffen aufs lebhafteste begrüßt. Nachdem er die Ehrenschulden bezahlt, atmete_er erleichtert auf, und fühlte sich wieder wie ein rechtschaffener Mann. Den Klub mied er. So oft ihn seine Kameraden auch in Versuchung führen wollten, er widerstand ihnen, der Gedanke an Lilli machte ihn stark. Auch ihr hatte er