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Gratlrbeilasrn: „IU«fteirt<- Sonntag-blatt" tu „ILlnstriets landwirthschaftliche VeUage".
Sr. 26.
Smabend Ki 3. Hin
1990.
StficS Blatt.
Amtlicher Theil.
Hersseld, den 1. März 1900.
Nach einer hierher gelangten Mittheilung des Vorstandes der ländlichen Ortskrankenkasse des Kreises HerS- feld ist an Stelle des seitherigen Kasfirers Carl Demme der Büreaugehülfe H. Wolfs hierselbst als solcher bestellt worden.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden hiermit angewiesen, die erfolgte Bestellung des p. Wolfs auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und namentlich auch zur Kenntniß der in Betracht kommenden Gewerbetreibenden pp. zu bringen.
Hierbei ist ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß alle die bezeichnete Krankenkasse betreffenden Geschäfte auch im Geschäftslokale des Königlichen LandrathsamtS von dem p. Wolff vorgenommen werden können.
I. 1414. Der Königliche Landrath
Freiherr v o n S. ch he i n i tz , Geheimer R^gierungs Rath.
Hersfeld, den 21. Februar 1900.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Donnerstag, den 15. März d. I., von Morgens 71 /.2 Uhr an, und zwar im Saale des Hakwirths ß, Kläger zu
Ariedewald,
* Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp.
■ des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Freitag, den 16. März d. I.,
von Morgens 8'/2 Uhr a n,
und zwar im Saale des HaKwirtßs Kroue-erg zn Schenklengsfeld,
| Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP.
- des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.
Sonnabend, den 17. März d. Js.,
von Morgens 9>/, Uhr an,
und zwar im Saale des Haliwirths A. Nolender zu
Kersfeld,
j Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Montag, den 19. März d. I., von Morgens 7 Uhr an, in demselben Lokale,
s Musteruirg der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. : des Amtsgenchtsbezirks Hersfeld.
Dienstag, den SO. März d. Js., von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Hastwirths Hrenzevach zu
n L Yiederaula,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. f des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Mittwoch, den 21. März d. Js., v o n M o r g e n s 9^ /.j U h r a n, und zwar im Saale des Hastwirths Zi. Ziokender zu « - t - Kersfeld,
F Loosung^sowre außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Auf- : ^obots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- ; Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (8 123 der Weln- Ordnung vom 22. November 1888.)
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden F des Kreises, werden angewiesen:
I) die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar
a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31- Dezember 1880 geboren, soweit sie nicht bereits i» das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b die in den Jahren 1879, 1878, 1877 oder früher
geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs- terminen vorzuladen,
2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung b e z w s e. Befreiung v o m M i l i t ä r d i e n st beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls ein finden,
3. in den Terminen sich persönlich ei nz u f i n d en und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militärpflichtige derbetreffenden Gemein d e g e m u st e r t s i n d. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen,
4) für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen pp. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Ent- schulpigungsgrund im Musterungstermiue nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Name« im Musterungslokale nicht anwesend find, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; autzerdem können ihnen die Bortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Bersäumnitz in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als un: fichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten. Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anznbriugen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funks Buchdruckerei dahier, stets vorräthigen, Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da, wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister pp.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung pp. v o in M i l i t ä r b i e n st b e a n s p r u ch t wird, i m M n st e r u n s t e r m i n e m i t zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit pp. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen find umgehend dahier einzureichen.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Airfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben Diese Protokolle nebst etwaiger» ärztlichen Attesten sind e b e n w o h l u in - gehend e i n j u r e i d) e n.
Die Herren Ortsvorstände pp. Haben vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, b i s zu in 5. k. M t s. hierher zu berichten.
J. II Nr. 812. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Auf Grund des Artikels 75 § 1 des Ausführungs- gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 20. September 1899 habe ich im Einvernehmen mit den zuständigen Herren Landgerichtspräsidenten die nachstehenden öffentliche»» kommunalen Spaikaffen zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet e> klärt:
A. die Kreis- bezw. Bezukssparkaffen in Caffel, Esch-
wege, Frankenberg, Fritzlar, Gelnhausen, Gersfeld, Hanau, Hettenhausen, HilderS, HofgeiSmar, Orb, Notenburg, Schlüchtern, Vöhl, Volkmarsen, Witzenhausen, Ziegenhain.
B. die städtischen Sparkassen in Amöneburg, Borken, Carlshafen, Caffel, Felsberg, Fritzlar, Fulda, Greben- stein, Großalmerode, Gudensberg, Hanau, Hofgeismar, Homberg, Hünfeld, Kirchhain, Marburg, Melsungen, Neustadt, Obernkirchen, Oldendorf, Nauschenberg, Rinteln, Rodenberg, Notenburg, Sachsenhagen, Schmalkalden, Schlüchtern, Sontra, Spangcnberg, Treysa, Wetter, Wolfhogen.
C. die Gemeindesparkaffen in Jesberg, Kleinschmal- kalden, Steinbach-Hallenberg,
D. die bei der ständischen Leihbank in Hanau und bei dem ständischen Leih- und Pfandhaus in Fulda bestehenden Sparkassen.
Caffel, den 31. Januar 1900.
Der Regierungspräsident. Unterschrift.
Caffel, 27. Februar 1900.
Im hiesigen Schlachtviehhofe ist heute an einem Stück Rindvieh der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sest- gestellt worden.
Der Abtrieb von Wf^rkäuern und Schweinen vom Schlachtviehhofe ist bis um Weiteres untersagt.
(Mittheilung gemäß OerfüAing des Herrn Re- gierungS - Präsidenten vom 31. 8. 98, — A III, 6950 —.)
Der Königliche Polizeipräsident: Graf Königsdorf f.
Wird veröffentlicht. Hersseld, den 28. Febr. 1900.
Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
Geheimer RegierungS-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Sir chjcg in Siiofril«.
(Bedenkliche Nachrichten von Lady- f m i l h.) L o n d o n , 1. März. General Buller telegraphiert: Dundonald ist mit den Karabiniers von Natal gestern Abend in Ladysmith eingetroffen. Ich bin auf dem Wege nach Nellhorpe.
London, 1. März. Die Depesche Bullers lautet ausführlicher: Dundonald ist mit den NatalkarabinierS und einem kombinierten Regiment in der vergangenen Nacht in Ladysmith eingerückt. Das Gelände zwischen mir und Ladysmith soll vom Feinde gesäubert sein. Ich rücke auf Nellhorpe vor.
Man hat zwar im Grunde nicht mehr zu zweifeln gewagt, daß auch von Ladysmith die Buren erfolglos würden abziehen müssen. Man braucht ja nach obigen Depeschen noch nicht als völlig zweifellos anzunehmen, worüber London heute schon jauchzt und jubelt: daß Ladysmith thatsächlich und endgiltig entsetzt sei, — aber wer wagt in diesen Stunden, rein sachlich betrachtet, noch das Gegentheil als das Wahrscheinlichere anzunehmen? Nicht nur der frühere Mangel an Offensive bei der Belagerung, sondern auch der unglückliche militärische und politische Zwang der Lage wirkt nun in der Richtung auf das unheilvolle Ende. Militärisch mußte man mit der Möglichkeit rechnen, General Cronje zu befreien, und politisch war es vielleicht alsdann geboten, die auf der Straße uach Bloemfontein in Bewegung gesetzten Truppe»» nicht wieder nach Natal, von der Hauptstadt des OranjsfreistaatS weg, schleunigst zurückzuholen. Zersplitterung der Kräfte und Fehlen am richtigen Ort waren die schlimmen Folgen davon. Hat General Joubert Ladysmitb bereits ausgegeben? Oder wird er es jetzt thun müssen? Weitere Fragen brauchen leider wohl nicht mehr aufgeworfen zu werden.
Vorgestern Abend bereits hat BartonS Brigade Pieters Hill gestürmt — w iS als Erfolg aus dem „linken Flügel" des Feindes gemeldet und gefeiert mürbe; und unter dem Oberbefehl Warreus soll sogleich die Haltptstellung der