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HersselSer Kreisblatt

Gratisbeilagen * ,,3Uufirirt«s Senntagsblatt

3lfa stritte landwirthschaftliche Vettage'.

II 28.

Soimtrflog den 8. M«rz

1000.

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mit den Gratisbeilagen

Jllustrirtes Soimtagsblatt"«» Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat März 1900 werden von allen Kaiser» licheH Postanstalten, Landbriefträgern und von der Ex­pedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersseld, hen 6. März 1900.

Auch in diesem Jahre können tinige arme scrophulöse Kinder aus dem diesigen Kreise zu einer Badekur (von längstens 4 Wochen) in die Kinderheilanstalt zu Soeben a/W. auf Kreiskosten ausgenommen und ver­pflegt werden.

Die Herren Bürgermeister werven angewiesen, die Eltery ober Angehörigen der einer solchen Badekur be­dürftigen Kinder ihrer Gemeinden hierauf aufmerksam zsu machen. Aufnahmefähig sind Knaben im Alter von 3 bis 12, und Mädchen im Alter von 3 bis 14 Jahren Anmeldunge n sind möglichst b a l d dahier einzureichen' I. 1541. Der Königliche Landrath

Freiherr v o n S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungh-Rath.

' Fulda, den 3. Mär, 1900.

Der für den 8. März l. I». bestimmte Viehmarkt ist wegen der in hiesiger Stadt und in einer Anzahl Land­gemeinden des Kreises unter dem Rindvieh au-gebrochenen Maul- und Klauenseuche zufolge Anordnung de« Herrn Regierungspräsidenten vom 2. l. MtS. ausgehoben worden.

Der Königliche Landrath.

An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.

*

Hersfeld, den 6. März 1900. Wird veröffentlicht.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Rath.

Line Spielschuld.

Erzählung von M. C o I l i » s.

(Fortsetzung.)

Um den Vormittag hinzubringen, begleitete er Barton in den Wirthschaftshos und ließ sich von ihm die Fohlen und Kälber zeigen. Frau Barton wollte mittlerweile ihre Tochter aufsuchen, um zu erforschen, weshalb sie heute so ausfallend blaß auSsah; aber sie fand sie weder im Milchkeller, noch im Hühnerhof ober im Gemüsegarten, wo sie sonst die Vormittagsstunden in fleißiger Arbeit zu verbringen pflegte. Kopfschüttelnd und nichts Gute« ahnend schritt sie die Treppe zu ihrem Stübchen hinan und wirklich fand sie Lilli vor ihrem sauberen Bette knieend und in Thränen aufgelöst.

Hinb, wa» ist geschehen. Weshalb weinst du?"

Lill» brach nun erst recht in einen Thiäneiistrom aus unb barg ihr Köpfchen an der treuen Mutter- brust. Frau Barton strich ihr da« Haar aus der Stirne, küßte ihr die Thränen von den Wimpern und suchte sie zu beruhigen, wie man kleine Kinder beruhigt. Nachdem sich Lilli etwa« gefaßt hatte, beichtete sie und erzählte, wie alle» gekommen war bi» zur Stunde, da die GutSfrau sie gestern im Walde zur Rede gestellt.

Und jetzt ist alles zu Ende!" schluchzte sie.Ich glaube, ich könnte e« leichter verwinden, wenn ich thn nie mehr sehen würde, aber da« geht nicht und so

Nichtamtlicher Theil.

Dar neue 3nvaltbeiwerfie^erungs< Gesetz

VersicherungSpflichtige Personen sind befugt, die Bei­träge an Stelle der Arbeitgeber zu entrichten. Sie haben alsdann an den Letzteren Anspruch auf Erstattung des gesetzlich aus ihn entfallenden Antheils. Die von dem Versicherten verwendete Marke muß jedoch zur Gewinnung dieses Anspruchs alsbald entwerthet werden.

Der Arbeitgeber und der Versicherte sind befugt, Marken, soweit sie für 1 Woche gelten, zu entwerthen. Beitragsmarken, welche für mehr als eine Woche gelten, müssen alsbald entwerthet werden. Die Entwerthung darf nur in der Weise erfolgen, daß aus den einzelnen Marken handschriftlich mit Tinte ober durch Stempel der Entwerthungstag in Ziffern deutlich angegeben wird, z. B. statt 17. März 1900 17. 3 00. Andere Ent- werthungszeichen sind unzulässig. Zuwiderhandlungen sind mit Ordnungsstrafen bis zu 20 M. bedroht.

Die nachträgliche Entrichtung von Beiträgen für eine VersicherungSpflichtige Beschäftigung ist Lach Ablauf von 2 Jahren seit der Fälligkeit unzulässig. Freiwillige Bei­träge dürfen für eine länger als ein Jahr zurückliegende Zeit und nach eingetretener Erwerbsunfähigkeit nicht entrichtet werden.

Nach dem neuen Gesetz sind die Vers.-Anstalten ver­pflichtet, die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Beiträge regelmäßig zu überwachen.

Die Arbeitgeber sind zu diesem Zwecke verpflichtet, über die Zahl der von ihnen beschäftigten Personen über j die gezahlten Löhne und Gehälter und über bie Dauer der Beschäftigung Auskunft zu ertheilen und die hierüber geführten Geschäftsbücher und Listen auf Verlangen vor- zulegen. Ebenso sind die Versicherten zur AuskunftSer- theilung über ihre Beschäftigung verpflichtet. Sie können hierzu sowie zur Vorlage und Aushändigung derQuittungs- karten mit Geldstrafen ungehalten werden.

Arbeitgeber, welche es unterlassen, für die von ihnen versicherungSpflichtig beschäftigten Personen Marken in zureichender Höhe und Anzahl rechtzeitig zu verwenden, ! können mit Geldstrafe bis zu 300 Mark belegt werden. Der Arbeitgeber ist befugt, die Verwendung der Marken auf bevollmächtigte Leiter seines Betriebe« zu übertragen. Name und Wohnort eines solchen bevollmächtigen Be­

habe ich eben Gott gebeten, mir die nöthige Kraft zu verleihen."

Mein unglückliche«, tapferes, kluges Kind! Was kann ich thun, um deinen Schmerz zu erleichtern?"

Sie nahm Lilli in ihre Arme und trug die Erschöpfte aufs Bett. Mit bleichen Wangen und geschlossenen Augen blieb diese still liegen.

Ich muß mit deinem Vater darüber berathen," sagte Frau Barton nach kurzer Ueberlegung. Sie war gewohnt, jeden Gedanken mit ihrem Galten zu theilen.

Lilli erhob das Köpfchen wie elektrisiert.Ich bitte dich, Mutter, thu» nicht! Ich kann» nicht ertragen! Ich mag mit niemand darüber sprechen als mit dir. Es wäre mir entsetzlich, Vater» traurige Augen auf mick [ gerichtet zu sehen. Du sollst sehen, ich werde lustig sein wie bisher, nur erspare mir jede« weitere Wort über die Sache, liebe Mutter. . . Ich muß zu vergessen trachten !"

Frau Barton ahnte wohl, weshalb Lilli das Geheim­niß ihrer Liebe vor dem Vater zu verbergen suchte. Sie wußte, daß dieser ihren Geliebten mit Vorwürfen über­häufen würde, und die« wollte ihm das selbstlose Mädchen ersparen. Die kluge Frau sagte sich aber auch, daß die Herzensmunde ihrer Tochter umso rascher heilen dürfte, je weniger davon gesprochen würde.

Ich habe nie ein Geheimniß vor deinem Vater ge­habt, aber e« ist ja da« deinige, und da du dich bisher ' so verständig benommen hast, will ich schweigen. Auf

triebsleiter» muß dem Vorstand der VersicherungS- Anstalt mitgetheilt werden. Gegen die Straffestsetzungen findet binnen 2 Wochen nach der Zustellung der Siraf- versügung die Beschwerde statt, und zwar für den Bezirk der LandeS-Vers.-Anstalt Hessen-Nassau bei dem Königl. RegierungS-Präsidenten in Lasset.

6. Die Invalidenrente nach dem neuen Jnv.- Vers.-Gesetz.

Durch die Versicherung (sei e» Pflicht-, Selbst- oder fortgesetzte Versicherung) erwirbt sich der Versicherte unter den unten näher dargelegten Bedingungen eine Anwartschaft aus:

1. Invalidenrente;

2. Altersrente;

3. Rückerstattung der Hälfte der für ihn geleisteten Vers-Beiträge;

4. ärztliche Behandlung und Verpflegung in Krank­heitsfällen.

Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebens­alter derjenige Versicherte, welcher die vorgeschriebene Wartezeit erfüllt hat und alsdann entweder dauernd oder länger als 26 Wochen (ununterbrochen) erwerbs­unfähig wird.

(Fortsetzung folgt.)

M toi in SVafnka.

Die äußerste Rachrichtendürre herrscht heute über die Vorgänge aus dem Kriegsschauplatz. Nach einer Privat- meldung sollen Frenchs Reiter bereits ein Gefecht in der rechten Flanke des englischen Heeres, mit einem von Süden heraNrückenden Burenkommando gehabt haben; näheres ist nicht bekannt. Jedenfalls könnte es sich nur um ein Scharmützel handeln. Eine starke Abtheilung Engländer marschiert ferner von Kimberley nordwärts. Man erwartet, daß ihr der Uebergang über den Vaal- Fluß bei Fourteenstreams, wo die Bahnbrücke zerstört ist, streitig gemacht wird; dort haben bekanntlich die Belagerer von Kimberley mit Cronje« schwerem Geschütz ein Lager bezogen. Nach Meldungen aus Molteno endlich wurde General Gatacre bei einem Angriff auf den Rootkop zurückgeworfen und erlitt schwere Verluste.

Aus Lourenyo Marques wird noch ausführlicher ge­meldet : Einstweilen find die Befestigungen von Prätoria vermehrt worden. Unmittelbar nach der Kapitulation Cronje« hat eine in aller Eile veranstaltete Zusammen­kunft der Präsidenten beider Republiken und des Ober-

keinen Fall werde ich mit deinem Vater darüber sprechen, ohne sich früher davon verständigt zu haben."

Lilli gab sich mit diesem Versprechen zufrieden, denn sie kannte ihre Mutter, neigte den Kopf zur Wand und schloß wieder die brennenden Augen. Bewegungslos wie ein schöne» Marmorbild lag sie da. Sie hörte nicht, wie die Mutter sich leise aus dem Stübchen schlich, um nach ihrer Arbeit zu sehen Auf die furchtbare Aufreg­ung folgte eine Erschöpfung, aber dieser Zustand dauerte nur wenige Minuten. Der nagende Schmerz in ihrem Herzen ließ sie nicht ruhen. Entsetzt sprang sie aus, sie fühlte, daß sie sich beschäftigen müsse, wenn sie nicht den Verstand verlieren wollte. Sie strich sich vor dem kleine» Spiegel rasch ihr Haar zurecht, eilte in den Garten hinaus und von da auf die Wiese. Die kräftige Morgen­luft erfrischte sie. Nachdem sie sich eine Weile im Freien getummelt, schickte sie sich an, ins Haus zu gehen, um ihre gewohnte Arbeit aufzunehmen Als sie sich der kleinen Pforte näherte, die von der Wiese in den Garten führte, blieb sie einen Augenblick zögernd stehen, denn Jack hielt dieselbe für sie geöffnet. Er sah bleich und verstört aus.

Ich habe dich hier erwartet! Ich muß mit dir sprechen!"

Lilli streckte die Hände aus. um sich am Gitter feil« zuhalten, denn sie glaubte, umsinken zu müssen.

Mein Liebling, ich weiß, daß meine Mutter mit dir gesprochen hat, nachdem ich dich gestern verlassen. . . .