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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 21. April 1900.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche mit Erledigung meiner Äerfügung vom 1. April 1899 A. 1003 im Kreisblatt Nr. 39, betreffend Einreichung einer Abschrift der Verhandlung über die am 31. März b. I. vorgenommene regelmäßige Kassenprüsung, noch im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 28, b. MtS. Hieran erinnert. Die Verspätung der Vorlage ist gleichzeitig zu rechtfertigen.
A. 1399. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 14. April 1900.
Nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 22. v. Mts. — B. 1928 — sowie die Uebersicht über die örtliche Zuständigkeit der Dampskessel-UeberwachungSvereine haben die Herren Ortsvorstände des Kreises zur Kenntniß der Dampskesselbesitzer zu bringen. A. 1318. j Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Bekanntmachung.
Nach § 2 Absatz 1 Ziffer 4 der unter Nr. 298 des Amtsblatts der Königlichen Regierung veröffentlichten Anweisung, betreffend die Genehmigung und Untersuchung der Dampfkessel, vom 9. März 1900 werden vom 1. April ds. Js. ab die Prüfungen, Druckproben und
D t r g i n i a*
Erzählung von E nr i l C l e in e n t.
(Fortsetzung.)
Erstaunt schaute er auf die herankommenden ungewöhn- Besucher. Das Falsche wußte er nicht von dem Wahren zu unterscheiden. Die geschminkte, reich gekleidete üppige Olympia erregte darum seine unbegrenzte Bewunderung.
Sein Gruß klang weniger unwirsch als sonst, und mit erner plumpen, bäuerlichen Zuvorkommenheit nahm er &er Griechin Ansprache entgegen.
Ohne Umschweife sagte Olympia, daß sie einer Sklavin zu niedriger Arbeit bedürfe, und ob er ihr seine Sklavin, die Hirtendienste verrichte, verkaufen wollte.
„Das alberne Ding wollt Ihr kaufen?" frug r sehr erstaunt und strich sich seinen struppigen Bart Juredjt, als wollte er sich ein anziehenderes Aussehen geben.
Euphronius raunte Olympia zu: „Fortuna ist Euch hold! Der Einfaltspinsel kennt den Wert seines Schatzes Nicht!
..Was für ein Preis fordert Ihr für Eure Sklavin, stUter Mann?" setzte Olympia freundlich lächelnd ihr Gespräch rasch fort, um kein Nachdenken in dem von Erscheinung ganz verworrenen Manne aufkommen lassen.
Untersuchungen bei allen bisher von den Königlichen Gewerbeaufsichtsbeamten beaufsichtigten Dampfkesseln (feststehenden, beweglichen und Dampsschiffskeffeln) durch die von mir als Sachverständige im Sinne des § 3 des Gesetzes, betreffend den Betrieb der Dampfkesseln, vom 3. Mai 1872 (G. S. S. 515) anerkannten Ingenieure der Dampskessel-Ueberwachungsvereine nach Maßgabe der ihnen von mir bereits verliehenen Berechtigungen im staatlichen Auftrag ausgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind nur die Dampfkessel der preußischen Staatsbetriebe und der im § 5 Absatz 1 der Anweisung bezeichneten Besitzer, deren Ueberwachung — bei letzteren soweit sie nicht von amtlichen Prüfungen befreit sind — nachx wie vor den zuständigen Königlichen Gewerbeauf- sichtsbeamten verbleibt.
Den Königlichen Regierungs-Präsidenten bleibt vorbehalten, die regelmäßigen inneren Untersuchungen und Wasserdruckproben bei einzelnen alljährlich zu bezeichnenden, der Ueberwachung der Vereins-Jngenieure unterstehenden Dampskeffeln durch die Königlichen Gewerbe- Jnspektionsbeamten vornehmen zu lassen. Die Gebühren für diese Untersuchungen verbleiben den Dampfkeffel- Ueberwachungsvereinen. Weitere Kosten werden den Kesselbesitzern durch diese Untersuchungen nicht erwachsen.
Da die Vereinsingenieure die Untersuchung der bezeichneten Kessel im staatlichen Auftrag ausführen und dabei lediglich an die Stelle der Königlichen Gewerbe- Jnspektionsbeamten treten, so folgt aus dieser Maßregel für die Dampfkesselbesttzer keinerlei Verpflichtung, den Dampfkessel-UeberwachungSvereinen als Mitglieder bei- zutreten.
Die im Auszuge beigefügte Uebersicht zusammen mit der Vorschrift des § 9 Abs. 2 der Anweisung ergiebt die örtliche Zuständigkeit der Dampfkessel-Ueberwachungs- vereine und ihrer Ingenieure sowie Namen und Sitz der Vereine und den für die Beaufsichtigung gemäß § 4 Abs. 1 der Anweisung zuständigen Königlichen Negie- rungS-Präsidenten.
Alle Eingaben in Angelegenheiten der Ueberwachung von Dampfkesseln der bezeichneten Art und alle Anträge aus Ertheilung der Genehmigung zu ihrem Betriebe finb, soweit eS sich nicht um Kessel preußischer Staatsbetriebe und der im § 5 Abs. 1 der Anweisung bezeichneten Besitzer handelt, wofür die Staatsbeamten zuständig bleiben, zur Vermeidung von Verzögerungen künftig hin unmittelbar an den hiernach zuständigen Dampfkessel-Ueberwach- ungsverein oder dessen Ingenieure zu richten. Etwaige
Langsam, seine Blicke auf Olympias weiße Zähne gerichtet, antwortete er:
„Nun, ich meine so viel, daß ich mir dafür einen kräftigen Hirtenjungen anschaffen könnte!*
Olympia wechselte einen Blick des Einverständnisses mit ihrem Vertrauten.
„Gleich darauf eingehen!" riet er ihr in griechischer Sprache. Ich würde an Eurer Stelle ihm einen der Träger, den schwächsten und dümmsten natürlich, für die Kleine anbieten.
Olympia« Antlitz verklärte sich, so befriedigte sie der Einfall des EuphryniuS.
„Wenn du nichts anderes wünschest, so kann ich dir gleich einen meiner jungen kräftigen Träger als Tausch für deine Hirtin überlassen!"
Hub rasch drückte sie bei diesen Worten eine Hand voll kleiner Münzen, die ihr Euphronius gereicht hatte, in die Hand des verwirrten Hirten. Ohne weitere Antwort abzuwarten, dem Hirten nur einen feurigen, koketten Blick zuwerfend, wandle sich Olympia ab und schritt über die feucht gewordene Wiese ihrem Tragbelte auf der Via Appia zu
So einen glänzenden Handel hatte sie nicht erwartet. Ihre Züge drückten die größte Befriedigung an8, als sie so rasch es ihre Körperfülle erlaubte, einherkam.
Die Sklaven, die sie so wohlgelaunt sahen, raunten sich Worte des beißenden Spottes zu.
„Das Lämmchen muß sie billig abgeschwindelt haben, denn der Fettklumpe» hat Flügel btfommen!"
Dampskesselexplosionen sind dagegen nicht nur diesen, sondern nach § 44 Absatz 1 der Anweisung auch dem für den Bezirk zuständigen Königlichen Gewerbeinspektor unverzüglich anzuzeigen.
Berlin, den 22. März 1900.
Der Minister für Handel und Gewerbe, gez. B r e f e l d.
Uebersicht
über die örtliche Zuständigkeit der preußischen Dampf- kessel-Ueberwachungsvereine bei den im staatlichen Auftrag« vorzunehmenden Prüfungsgeschäften, gültig vom
1. April 1900 ab.
Lfd.
Nr.
Tampfkessel- Ueberwachungs- Verein in
Zuständig für die Kreise.
RegierungsBezirk.
1. pp- 6.
Cassel
Cassel-Stadt,Cassel-Land
Cassel
11.
12. pp.
Frankfurt a. M.
Eschwege, Frankenberg, Frrtzlar, Fulda, Gersfeld, ' Hersfeld, Hofgeis- mar, Homberg, Hünfeld, Kirchhain, Marburg, Melsungen, Rinteln, Rotenburg, Schmalkal- den, Witzenhausen, Wolf- hagen, Zienhain.
Gelnhausen, HanauStadt Hanau-Land, Schlüchtern
Anmerkung: Die im § 4 Absatz 1 der Anweisung vom 9. März 1900 erwähnte Aufsicht wird für jeden Verein von demjenigen Regierungs-Prästdenten wahrgenommen, dessen Amtssitz unterstrichen ist.
Berlin, den 29. März 1900.
Auf den Bericht vom 12. Juni v. Js. A. I. 538/4, betreffend die gegen Militärpflichtige bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Reichsmilitärgesetzes festgesetzten Geldstrafen. 2 Anlagen zurück.
Nach Benehmen und im Einverständnisse mit dem Herrn Finanzminister will ich die Ansprüche der dortigen Stadtgemeinde auf Rückzahlung der von ihr im Jahre 1895 zur Staatskasse abgeführten Strafgelder anerkennen.
Indem ich hiernach die weitere Verfügung anheim- gebe, bemerke ich, daß bei der Erörterung dieses Falles sich Zweifel darüber ergeben haben, ob bei Uebertretungen
sagte der schwächste der Sklaven, der auch für den Dümmsten galt.
Euphronius veranlaßte unterdessen den wilden Hirten, seine Sklavin zu verständigen, daß sie verkauft fei und daß sie sich an das Tragbett der Matrone auf der Via Appia zu begeben hätte.
„Ich meinerseits," setzte Euphronius hinzu, „werde dir den Sklaven sofort herausschicken."
Auch der Hirte war zufrieden. Die Münzen in seiner Hand versprachen einen außergewöhnlichen Trunk.
Einer alten Sklavin, die unweit von ihm die Schweine fütterte, befahl er, dem Hirtenmädchen die Botschaft zu überbringen.
Euphronius winkte aus der Entfernung schon den jüngsten und schwächsten Sklaven zu sich heran, um ihn über sein Geschick zu verständigen. Kaum hatte der Sklave sein Los vernommen, überflog eine tödtliche Bläße sein Gesicht.
Er mochte nicht gleich den Inhalt der Worte ganz erfaßt haben, entsetzt starrte er seinem Peiniger in das Gesicht.
„Sohn einer Hündin 1* schrie ihn Euphronius an, „packe dich!" und die Peitsche sauste durch die Lust um seine nackten Beine.
Des Sklaven Kniee schlotterten, er wankte, und große Schweißtropfen perlten ihm über die Stirne. Dann ohne ein Wort zu sagen, ohne einen Blick des Abschieds nach seinen Gefährten zu richten, senkte er den Kopf tief