Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exol. Postaufschlag.
Sr. 56.
$i* den 15. Mai
1960.
Amtlicher Theil.
Herskeld, den 7. Mai 1900.
Der Landwirth Johannes Steinhauer in Wüstfeld ist heute als Bürgermeister dieser Gemeinde eidlich verpflichtet worden.
A. 1636. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 8. Mai 1900.
Der Bürgermeister Anton H o b e r t in Wölsershausen ist als solcher für einen weiteren achtjährigen Zeitraum, vom 21. Mai d. J. ab beginnend, wiedergewählt und ist diese Wiederwahl diesseits bestätigt worden.
A. 1646. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cafsel, den 8. Mai 1900.
Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende September wird in Bgd Wildungen eine Posianstalt mit Telegcaphen- betrieb als Zweigstelle des Postamts in Wildungen Stadt unterhalten werden.
Kaiserliche Ober-Postdirektion. I V.: Schreiner.
Nichtamtlicher Theil.
Dar neueInvalideuVerstcherungs- Gefetz.
(Fortsetzung.)
8. Die Erstattung von Beiträgen und die Kranke nsürsorge nach dem neuen Jnvaliden-Ver- sicherungS-Gesetz.
Die Voraussetzungen für die Rückerstattung von Ver- ficherungS-Beiträgen find folgende:
1- Für diejenige Person, deren Beiträge erstattet werden sollen, müssen mindestens 200 VersicherungS-Beiträge in rechtsgültiger Weise entrichtet sein;
2 dieser Person darf noch nicht eine Entscheidung zu- gestellt sein, in der ihr eine Invaliden- oder AlleiS- rente bewilligt wird;
3. bei Todesfällen darf den Hinterbliebenen aus Anlaß
Virginia.
Erzählung von Emil C l e ni e n t.
(Fortsetzung.)
Der guten alten Sklavin Claudia aber erzählte ich alles und führte sie in einer Nacht, als alle schliefen, ju den Christen. Sie wurde getröstet und wurde getauft und lernte beten und ist Christin so wie ich. Im Hause der Olympia sprach ich nie davon. Ich harrte der Saturnalienseier, um die Freiheit, die sie den Sklaven gewährt, zu einem Gang in die Katakomben zu benützen. An diesen Festtagen der Sklaven feiern die Christen das Geburtsfest des Erlösers."
Während der Erzählung der Virginia hatten die dewen das Forum überschritten, waren an dem großen Cilkus vorübergekommen und durch ein Gewirre von fensterlosen Gassen und Kätzchen gelangten sie an die Stadtmauern.
An einer Stelle in nicht zu großer Entfernung vom Stadtthor blieb Virginia stehen. Sie nahm die Fackel uns des Marius Hand und suchte in dem Buschwerk und Gestrüppe, da» läng« her Mauer hinlief, bis sie am unteren Ende der Mauer eine Fallthüre ausdeckle. <etfe klopfte sie dreimal an die Thür.
Alsbald ließ sich eine Stimme von innen her vernehmen : »Wer seid ihr?"
»Gelobt sei Jesus Christus!" sagt« Virginia.
»In Ewigkeit, Amen !" antwortete es, und die Thür wurde geöffnet.
des Todes bei Versicherten eine Unfallrente nicht gewährt sein;
4. der Anspruch muß rechtzeitig, d. h. innerhalb der unten angegebenen Fristen, geltend gemacht werden. Unter diesen Bedingungen kann die Hälfte derjenigen Beiträge erstattet werden, welche geleistet sind, für:
a) weibliche Versicherte, die stch verheirathen,
b) Versicherte, welche durch einen Unfall dauernd erwerbsunfähig werden und eine Invalidenrente deshalb nicht erhalten können, weil sie eine Unfallrente beziehen, die höher ist als die ihnen etwa zustehende Invalidenrente,
c) für einen männlichen Versicherten, wenn er verstirbt,
d) für eine weibliche Versicherte, wenn sie verstirbt. Einen Anspruch auf Erstattung haben
zu a) und b) die Versicherten selbst,
zu c) die hinterlassene Witwe, oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, die hinterlassenen ehelichen Kinder unter 15 Jahren,
zu d) die hinterlassenen Kinder unter 15 Jahren (ohne Unterschied ob ehelich oder unehelich), wenn sie vaterlos sind, oder wenn sich der Vater von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten und sich der Pflicht der Unterhaltung der Kinder entzogen hat. War die weibliche Vei sicherte wegen Erwerbsunfähigkeit ihres Mannes die Ernährerin der Familie, so steht der Erstattungsanspruch dem hinterlassenen Wittwer zu.
Die zu erstattenden Beträge werden auf volle Mark abgerundet.
Mit der Erstattung erlischt die durch das frühere Versicherungsverhältniß erworbene Anwartschaft. Diese Anwartschaft kann auch durch Wiedereintritt in die Versicherung nicht wieder aufleben. Die weiblichen Versicherten, welche sich verheirathen, können daher nicht genug vor der oft unüberlegten Rückforderung der in der Regel geringen Geldbeträge gewarnt werden, zumal wenn sie in der Ehe durch ihrer Hände Arbeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes mit verdienen müssen und daher der VersicherungSpflicht unterworfen bleiben.
Der Anspruch ist geltend zu machen zu a, c und d vor Ablauf eines Jahres nach der Verheirathung bezw. nach dem Tode des Versicherten, zu b innerhalb zwei Jahren nach dem Unfall, und zwar bei der für den Wohnort oder letzten Beschäftigungsart zuständigen unteren
| Marius gewahrte einen alten Mann, der ein kleines Oellämpchen in der Hand hielt, und die Stufen einer Stiege, die sich im Dunkel verlor. Auf Virginias Geheiß hatte er feine Fackel verlöscht.
Sie hatte ein ähnliches Lämpchen, wie der Pförtner es in der Hand hielt, hinter der Thür h->rvorgeholt, hatte es entzündet und leuchtete damit dem Marius die Stiege hinab.
Marius wußte, daß die Anhänger dieser neuen Sekte sich in unterirdischen Räumen zu versammeln pflegten, um sich vor ihren Verfolgern zu verbergen. Dennoch war er von der Fremdarligkeit dieses nächtlichen Abenteuers eigentümlich bewegt.
In neugieriger Spannung folgte er feiner jugendlichen Führerin.
Von der Stiege gelangten sie in einen schmalen, ziemlich niederen Gang, der in den steinartigen Tuff- boden eingehauen war.
Bei dem schwachen Schein des OellämpchenS sah Marius an den beiden Seitenwänden längs des Ganges längliche Steintafeln, auf denen seltsame Zeichen einge- hauen waren : Inschriften, denen gewidmet, die hier ihren letzten Schlaf schliefen. Die Römer verbrannten ihre Toten. Es war das erste Mal, daß Marius Aehn- liches sah.
Ein schwüle dunstige Lust erfüllte diese unterirdischen Gänge. Modergeruch, Weihrauchduft und der Qualm von Oellichteru vereinigten sich zu einem sinnbetäubenden Gemische, da« die mystische Wirkung dieser nächtlichen Wanderung noch steigerte.
Verwaltungsbehörde. Der Antrag kann auch bei dem Gemeindevorstand (Magistrat, Bürgermeister, Gutsvorsteher) bezw. bei der Ortspolizeibehörde schriftlich oder zu Protokoll angebracht werden. Ueber den Antrag entscheidet die Versicherungsanstalt, gegen deren Bescheid Beschwerde an das Reichsversicherungsamt zusteht, welche innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides einzulegen ist.
Auf dem Gebiete der Krankenfürsorge ist insbesondere die Gewährung von Angehörigen-Unterstützungen und die Ansprüche der Versicherungsanstalten an die Krankenkassen fest geregelt worden.
(Fortsetzung folgt.)
Politische Nachrichten.
Se. M aj est ät der Kaiser traf am Sonnabend früh nach 6'/, Uhr von Kürzel in Novsant ein und fuhr zu Wagen über Corny nach Arry, überall von der Bevölkerung auf das Freudigste begrüßt. Gegen 7 Uhr stieg Se. Majestät der Kaiser in Arry zu Pferde und begab^sich nach dW Gefechtsfeld. Ihre Majestät die Kaiserin war dem Kaiser erst später gefolgt. — Nach Schluß der Uebung hielt der Kaiser auf St. Blaise Kritik ab und fuhr durch Jouy und ArS auf Gorgiment, wo er in Begleitung der Generale Grafen von Haeseler, v. Schliessen und Frhrn. v. d. Goltz die neuen Festungsbauten besichtigte. Um 1 */1 Uhr traf der Kaiser in Metz ein, wo das Frühstück bei dem Grafen Haeseler eingenommen wurde. Um 3*/.2 Uhr erfolgte die Rückkehr nach Urville. Ihre Majestät die Kaiserin war bald nach Schluß der Uebung nach Urville zurückgekehrt.
Wie für frühere Jahre, so hat das preußische Kultusministerium auch für das Jahr 1897/98 Erhebungen über das durchschnittliche Lebensalter der an den öffentlichen höheren Unterrichtsanstalten erstmals angestellten Kandidaten des höheren Schulamtes veranlaßt. Deren Ergebnisse werden jetzt veröffentlicht. Danach hat sich herausgestellt, daß für das genannte Jahr das durchschnittliche Lebensalter bei allen ange- stelllen Kandidaten zur Zeit der Ablegung der Reifeprüfung 19 Jahre 8 Monate gegen 19,7 in 1896/97 und ebensoviel in 1895/96 betrug, zur Zeit der Ablegung der ersten Lehramtsprüfung 26 Jahre 4 Monate gegen 26,1 und 25,11 in den beiden vorhergegangenen
Schweigsam, aber mit Sicherheit verfolgte Virginia ihre» Weg durch das Wirrsal der sich kreuzenden unterirdischen Gänge.
Aus der Ferne vernahm man das undeutliche Ge- mvrmel von Menschenstimmen. Bei einer Wendung des Ganges konnte man endlich in einiger Entfernung einen Raum erblicken, aus dem viele Oelflämmchen Hervor- leuchteten.
Virginia blieb stehen. Sie erhob ihr liebliches Köpfchen mit rührender Bitte zu Marius. Mit flehender Stimme sagte sie: „Dort sind sie — der heilige Vater — und die Brüder! — O nicht war, du wirst gut mit ihnen fein ? Du wirst ihnen kein Leid anthun, wirst sie nicht verrathen ?"
„Sei unbesorgt, Kleine! Ich werde ihnen kein Leid zusügen r
Das Gesichtchen Virginias, das eben noch so zaghaft ausgesehen halte, erhellte sich sogleich zum freudigsten Danke. Ihre Lippen hastig auf des Marius Hand pressend, hauchte sie ein leises: »Danke!"
Dann wandte sie sich um und eilte nach dem Versammlungsorte.
Es war ein sechseckiger Raum von mäßiger Größe. An einer der Wände, dem Gange, durch den Marius und Virginia kamen, gegenüber, befand sich eine Marmor- tafel, einem Tisch ähnlich. Ein Metallkelch stand in der Mitte darauf und an jeder Seite weitarmige brennende Oellampen. An der Mauer über dem Altare waren Thiergestalten hingemalt: Ein Fisch, Lämmer und andere geheimnitzvolle Zeichen.