Erscheint wöchentlich drei Mal DienStag, Donnerstag und Sonnabend.
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Rr. 67.
^ Amtlicher Theil.
trsselkr Kreisblatt.
Gratisbeilagen: „Illustvirter Sonntagsblatt" tu ^^Uuftrirfe landwirthschaftliche Beilage"«
«N HerSfeld, den 5. Juni 1900. «c~k Den Herren OrtS^brständen des Kreises übersende ^ ^ ich in den nächsten Tagen die von dem Herrn Minister
| des Innern bezw. für Landwirthschast, Domänen und ^ Forsten genehmigten Erhebung»- und Anleitungspapiere.
welche zur Ausführung der infolge Bundesrathsbeschlusses [v tom 17. März d. Js. im laufenden Sommer vorzu- nehmenden anbau- und forststatistifchen Aufnahmen sowie ^K zur Ermittelung der Grundlagen für die Berechnung der diesjährigen Ernteerträge und zur Feststellung der Hagel- ^Kund Hochwasserschäden erforderlich sind, und zwar je: '"^ a. 2 Stück des Erhebungsbogens zur Ermittelung der w." landwirthschaftlichen Bodenbenutzung, fk 5 ^» das Erhebungsblatt zur Ermittelung der Forsten und d Holzungen, für jede Gemeinde pp. eins und außer « diesem soviel Stücke, wie nach der 1893er Bodenauf- K nähme von den in der Gemarkung gelegenen Forsten und Holzungen Besitzklassen ermittelt wurden.
K c. 1 Stück des Erhebungsblattes zur Ermittelung der ,X’ Hagelwetter sowie der Hochwasser- und Ueberschwem- mungsschäden,
d. eine Postkarte zur vorzeitigen Feststellung der für die Ernteberechnung in Frage kommenden Anbauflächen M und
e. eine „Anleitung für die Ortabehörden".
Ueber die Ausfüllung der Aufnahmepopiere geben die Anleitungen genaue Auskunft; jedoch ist bezüglich des Erhebungsbogens für die B o d e n b e n u tz u n g noch I Folgendes hervorzuheben.
Auf je einem der beiden Erhebungsbogen hat das statistische Büreau die nach ihrer Benutzung im Jahre 1893 unterschiedenen Flächen, unter Anmerkung der bis jetzt bekannt gewordenen Veränderungen, sowie die aus der katasteramtlichen Hauptübersicht des Bestandes der Liegenschaften im Rechnungsjahre 1899 unternommene Gesammtfläche handschriftlich auf Seite 1 eintragen lassen. Dieser Bogen ist ausgefüllt zurückzusenden, der andere, auf den die Einträge des ersteren genau zu übernehmen sind, dagegen von den Ortsbehörden aufzube- wahren. Wo die auf Seite 1 des Erhebungsbogens eingetragene, 1893 ermittelte Gesammtfläche der einzelnen Kulturarten mit der 1899er katasteramtlichen Gesammtfläche der Liegenschaften nicht übereinstimmt und die Abweichung durch die unter „Bemerkungen" auf Seite 1 mitgetheilten, seit 1893 bekannt gewordenen Veränderungen nicht aufgekärt wird, haben die Erhebungsbehörden die Uebereinstimmung thunlichst zu bewirken, sonst aber
„, Virginia.
Erzählung von Emil Element.
(Schluß.)
■ „Endkleidet'die elende Frevlerin!" befahl der Hohe.
M1i Priester. „Bindet sie an die Säule!"
Dieser Befehl erschütterte Virginia bis in ihr Innerstes. Dem Tode hatte sie ruhig ins Antlitz gesehen. Die Je Schande aber, ihren Körper entblößt den Blicke» des V°^s preiszugeben, erfüllte sie mit Entsetzen. Heftig war sie zusammengefahren, als sie den Befehl vernommen I hatte, ein Zittern hatte ihre ganze Gestalt erfaßt. Blässe , ■ und Röte wechselte auf ihrem Gesichte, um ihre» Mund « ^*e bin herbes Weh, und unter den gesenkten Wimpern ■ liefen Thränen über ihre Wangen herab.
Die Priester traten indes an sie heran, rissen sie vom „nJ| Baden auf, lösten ihr rasch die Ketten von den Hände» ■ und schnitten geschickt mit einem scharfen Dolche die Achselteile von Virginias leichter Gewandung entzwei.
! In schamhafter Verwirrung hatte die Kleine ihre 4 H| Hände über die weinenden Augen gelegt. Aber in roher I Weise wurden sie herabgerissen und rückwärts an die Säule I gebunden.
It || Der Kops des unglücklichen Mädchen» sank in namen- | lasem Seelenschmerze auf die Brust herab. «O Herr
AeOz den 12. Km
jede berechtigte Verschiedenheit auf Seite 1 unter dem Striche entsprechend zu erläutern. Hierin würden zu, nächst etwaige neuere Veränderungen der Liegenschaften gehören; in jedem Falle muß, wo die auf Seite 4 nachgewiesene Gesammtfläche der Bodenbenutzung mit der aus Seite 1 vorgetragenen katasteramtlichen Gesammtfläche nicht übereinstimmt, eine Erläuterung gegeben werden.
Bezüglich der Nebennutzung ist zu beachten, daß der „Begriff der Nebennutzung" falsch aufgefaßt ist, wen» das Einträgen von Flächen in Spalte 3 an solchen Stellen, wo keine Linien vorhanden sind, stattgesunden hat, ferner wenn die Flächen der Acker, und Garten- ländereien auf Seite 4, welche mit der Endsumme in Spalte 2 auf Seite 3 übereinstimmen soll, der Summe von Spalte 2 und 3 entspricht.
Bezüglich der Ausfüllung des Forsterhebungs- Blattes ist noch darauf hinzuweisen, daß nach Absatz 2 der fraglichen Anleitung für jede der daselbst aufge- sührten F o r st b e s i tz k l a s s e n zwar ein besonderes Erhebungsblatt auszufüllen ist, nach Absatz 3 jedoch von den Gemeinden pp. lediglich etwa vorhandene Gemeinde-, Stiftungs-Genossen- oder Pr^vatforsten (2 d—g) zu berücksichtigen sind. Ueber Krön-, StaatS- oder StaatS- antheilforsten (2 a—c) haben nicht die Gemeinden ober Gutsbezirke, in deren Gemarkung sie liegen, sondern die forstlichen Centralbehörden zu berichten. Wohl aber müssen auch diese Forstflächen wie die anderen Forstbesitzklassen auf Seite 4 des landwirthschaftlichen Erhebungsbogens nachgewiesen werden.
Die Erhebungsblätter sind hiernach und unter Beachtung der Anleitungen demnächst sorgfältigst auszufüllen und bis zu den, den Formularen aufgedruckten Terminen hierher zurückzusenden. I. 3354. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 7. Juni 1900.
Die am 11. Oktober 1874 zu Kleba geborene Christine Lipphardt hat um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht. I. 3470. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 9. Juni 1900.
Den Polizeibehörden des Kreises bringe ich nachstehend den von dem Herrn Reichskanzler nach Vereinbarung mit dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe der An
lasse diesen Kelch an mir vorübergehen!* murmelten die die zuckenden Lippen.
Der Anblick des armen Mädchens ging allen zu Herzen. Unter dem Volke hörte man viele schluchzen. Die Christen waren es, die der eignen Gefahr nicht achtend, sich ihrem Schmerze um dies unschuldige Opfer Hingaben.
Mit Verdruß gewahrten die Priester den Eindruck, den Virginias ganzes Wesen auf das Volk gemacht hatte.
„Steinigt die gottlose Frevlerin !" erschallte die Stimme des Oberpriesters strenge. „Steinigt sie, die verruchte Christin! — Die Götter wollen es I"
Ein Zittern überschauerte Virginias ganzer Körper. Doch plötzlich hob sie ihr Köpfchen wieder mutig in die Höhe. Den Tod fürchtete sie nicht. Begeistert schlug sie die Augen auf — sie erwartete ihr Ende mit Freude.
Keine Hand aber rührte sich, kein Stein flog an sie heran. Zweimal mußte der Priester seinen grausigen Ruf wiederholen. Da endlich, erst aus den dritten Ruf beugten sich einige Priester selbst zur Erde, nahmen Steine auf, die in großer Anzahl auf dem Platze Herumlagen, und erhoben die Hände, um sie nach der Christin zu schleudern.
Aber siehe da, ein Pfeil kam in weiten Bogen, über die Köpfe der Menge weg, durch die Luft geflogen und traf Virginia mitten in« Herz. Eine mitleidvolle Hand hatte ihn entsendet.
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Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzerle
1V Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg.
Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender
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1906.
waltschaft des Allgemeinen Verbandes der Deutschen landwirthschaftlichen Genossenschaften zu Offenbach a/M. ertheilten Bescheid vom 2. März d. Js., betreffend die Anwendung der in der Bekanntmachung vom 25. April 1899 (R. G. Bl. S. 267) veröffentlichten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomarschlacke gemahlen oder Thomas- schlackenmehl gelagert wird, zur Kenntnißnahme und Beachtung bei der Handhabung der genannten Vorschriften.
I. 3511. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
*
Der Reichskanzler.
(Reichsamt des Innern.) Berlin, den 2. März 1900, II. 562.
Auf das Schreiben vom 4. Januar d. I.
Die in der Bekanntmachung vom 25. April 1899, Reichsgesetzblatt S. 267, veröffentlichten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlacken- mehl gelagert wird, gelten nur für gewerbliche, d. h. für solche Anlagen, welche unter die Gewerbeordnung fallen. Daher wird die Lagerung von Thomasschlackenmehl seitens einzelner Landwirthe, sofern es sich dabei lediglich um die in ihren eigenen landwirthschaftlichen Betrieben zu verwendenden Vorräthe handelt, durch jene Verordnung nicht getroffen. Ob die Lagerung von Thomas- schlackenmehl seitens landwirthschaftlicher Vereine oder Genossenschaften den Charakter eines unter die Gewerbeordnung fallenden gewerblichen Betriebs hat, muß von Fall zu Fall entschieden werden. Nach der herrschenden Rechtspraxis haben Vereine oder Genossenschaften, die den Bezug von Thomasschlackenmehl lediglich für die eigenen Mitglieder vermitteln, keinen gewerblichen Betrieb. Dieser Auffassung steht auch der an den Verein deutsch - österreichischer Thomasphosphatfabrikanten er- gangeneBescheid des Königlich-Preußischen Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 7. Oktober 1899, auf welchen in dem Schreiben vom 4. Januar d. J. Bezug genommen wird, nicht entgegen, denn dieser Bescheid bezieht sich auf Niederlagen von Händlern, also von Gewerbetreibenden im Sinne der Gewerbeordnung.
Im Auftrage gez. von Woedtke.
An die Anwaltschaft des Allgemeinen Verbandes der Deutschen landwirthschaftlichen Genossenschaften in Offenbach a/M., Löwenstraße 2.
Hersfeld, den 18. Mai 1900;
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Ein feiner, roter Blutstrahl entsprang der Wunde. Ein leichter Schrei entfuhr den Sippen Virginias. Er klang wie ein Ruf der Erlösung. Ein seliges Lächeln glitt mit überirdischer Verklärung über ihre Züge. Der Kopf sank auf die Brust. Virginia hatte ausgelitten.
Die Sonne war eben durch die Wolken gebrochen und umleuchtete mit goldener Lichtaureole die Gestalt der sterbenden Jungfrau.
In sprachlosem Erstaunen waren noch alle im Kreise herum befangen, als man Rufe vernahm. Rasch näherten sie sich, immer deutlicher werdend: „Haltet ein ! — Haltet ein! — Haltet ein ! Begnadigt — der Kaiser hat begnadigt!"
Durch die Menge, die entsetzt auseinanderwich, stürzte Marius schweißüberströmt in furchtbarer Erregung.
Wie vom Schlage gerührt bleibt er stehen, als er Virginia erblickt.
Entsetzt treten seine Augen aus den Höhlen — so bleibt er eine Weile wie angewurzelt stehen, dann entringt sich seiner Brust ein VerzweiflungSschrei: „Virginia!' Er fliegt zu ihr, betastet ihren Körper. „Sie lebt!" schreit er. „Löst die Fesseln I" Er umfängt sie, er bedeckt thr»n Mund mit Küssen.
Die Fesseln werden gelöst. Mariu« hält Virginia in seinen Armen, an seine Brust gedrückt. Ihr Körper ist noch warm. Er nimmt den Pfeil behutsam aus der