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Gratirbeilagenr „3Unftrirtes Konnta-rblatt" «. „^Uuftrirte l^ndwirthschaftliche V^ «ge
K. 114.
Zumteil- den 28. Ze-temter
1906
Erftrs Blatt.
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Hersfelder Kreisblatt
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„Jllustrirtes Sonntagsblatt"«"» „Jlluftrirte landwirthschaftl. Beilage".
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SMIT Die wichtigsten Ereignisse gehen UNS durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
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die Expedition.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 24. September 1900.
Zur Ausführung der Artikel 1, 5 und 14 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der ®ewbeorbming„<|u 30. Juni d. Js. haben die Herren Minister für ^und Gewerbe sowie des Innern unter dein 24. v. ne Anweisung erlassen. Dieselbe wirb in einer der iiu .pten Nummern des Regiernngsamtsblattes veröffentlicht werden. Zu den Ausführungsbestimmungen des Titel VII, Abschnitt VI der Gewerbeordnung wird Folgendes bemerkt: 1. Zu den offenen Verkaufsstellen im Sinne des Titels VII, Abschnitt VI (§§ 139 c sf.) sind alle Betriebe zu rechnen, auf die der § 41a der Gewerbeordnung Anwendung findet, also nicht nur die offenen Verkaufsstellen der firmenberechtigten Kaufleute, sondern auch die der Minderkaufleute im Sinne des § 4 des Handelsgesetzbuchs Dom 10. Mai 1897.
2. Gast- und Schankwirthschaften als solche sind als offene Verkaufsstellen nicht anznsehcn. Nnr soweit ihr Betrieb über den Rahmen des Gast- und Schank- wirthschaftsgcwerbes hinausgehend sich zugleich als ein Handelsgewerbe darstellt, fallen sie unter die Bestimmungen des Abschnitts VI. Hinsichtlich des von Gast- und Schankwirthschaften ausgehenden Verkaufs von Speisen und Getränken über die Straße ist von einem Einschreiten mit polizeilichen Verfügungen unb Zwangsmitteln dann abzusehen, wenn nur Wein unb Bier v 0 m F a ß oder zubereitete Speisen aus den Küchen der Gast- unb Schaukwirthe verabfolgt werden.
3. Die Ortspvlizcibchördcn haben die nach §§ 139 d Ziffer 3 und 139 e Abs. 2 Ziffer 2 und Abs. 4 des Gesetzes zugelassenen Ausnahmen unter Berücksichtig- uug der Bestimmungen in Ziffer 10, 11, 13, 14 unb '
17 der Ausführungsanweisung Dom 24. D. Mts. so rechtzeitig festzusetzen, daß sich das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober d. Js. thunlichst ohne Schwierigkeiten für die betheiligten Geschäftsinhaber und das kaufende Publikum vollzieht.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, daß von der den Ortspolizeibehörden nach den §§ 139 d Ziffer 3 und 139 e Absatz 2 Ziffer 2 der Gewerbeordnung eingeräumten Befugniß nicht über das Maß des örtlichen Bedürfnisses hinaus Gebrauch gemacht werden darf und daß die nach § 139 e Absatz 2 Ziffer 2 zugelassenen Ausnahmen mit der Zeit zu beschränken sind. Ferner sind die Besitzer der Automaten darauf hinzuweisen, daß sie sich strafbar machen, wenn sie nicht die in Nr. 21 der Ausführungs-Anweisung vorgeschriebenen Vor- kehrnngen treffen.
I. 5369. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Gaffel, den 24. September 1900.
In nächster Zeit wird mit der Absteckung der Mittellinie der Strecke Treysa-Hersfeld, Abschnitt Kreisgrenze Niederaula, begonnen.
Mir ersuchen ergebenst, die Kreiseingesessenen hiervon in Kenntniß setzen und dieselben darauf aufmerksam machen zu lassen, daß in den von der Bahnlinie berührten Waldungen Durchholzungen nicht ganz zu vermeiden sein werden. Im Interesse der von der Bahn berührten Grundbesitzer als auch zum glatten Fortgang der Messung liegt es, wenn die vorhandenen Grenzsteine frei gelegt und die die Mittellinie bezeichnenden Pfähle, namentlich diejenigen, die durch kleine Einfriedigungen besonders sichtbar sind, möglichst geschont werden.
Königliche Eisenbahndirektion. Dannenberg. An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.
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Hersseld, den 27. September 1900.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände der betheiligten Gemeinden des Kreises alsbald auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der in Betracht kommenden Grundbesitzer zu bringen.
I. I. Nr. 5476. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 24. September 1900.
Der Bürgermeister Valentin I f f l a n d zu Mecklar ist heute als Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Mecklar eidlich verpflichtet worden. A. 2845. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 24. September 1900.
Die unter den Schweinebeständen in der Gemeinde Sorga ausgebrochene Rothlaufseuche ist erloschen. I. 5423. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 26. September 1900.
Für Minna Weil, gebaren am 9. April 1880 zu Schenkleugsfeld, ist um Ertheilung eines Reisepasses zur Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden, t 5463. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Die Auszahlung der Beamlen-Besoldungen, einschließlich der Alterszulagen für Pfarrer und Lehrer, für das Vierteljahr Oktober—Dezember 1900 findet bereit« am 29. b. M., Vormittags von 10 Uhr ab statt.
Hersfeld, den 28. September 1900.
Königliche Kreiskasse. Schultheiß.
Nichtamtlicher Theil.
Thina.
In Betreff der d e u t s ch e n Note erfährt, laut einem Londoner Telegramm, das „Reuterschs Bureau", daß die am 25. September in Nerv-Dock veröffentlichte Depesche bezüglich der Antwort, welche Lord Salisbury auf die deutsche Cirkularnote gegeben haben sollte, unrichtig ist. Eine Antwort Englands auf die Cirkularnote könne erst gegeben werden, wenn eine neuerliche Mittheilung von der englischen Gesandtschaft in Peking eingegangen sei.
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Ueber die Einnahme der P e i t a n g - F 0 r t S ist dem russischen Generalstab am Mittwoch ein genauer Bericht des Vizeadmirals Alexejew zugegangen. Nach demselben betrugen die Verluste auf russischer Seite: 4 Mann todt, 4 Offiziere und 36 Mann verwundet. General Zerpitzky erhielt eine leichte Verwundung am Kopfe. Nach der Einnahme Peitangs wurde eine Kavallerieabtheilung nach Norden abkommandirt, um die Stadt Lutai zu überrumpeln und zu nehmen, was vollständig glückte.
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Ein nach Washington gerichtetes Telegramm der Generals Chaffee aus Peking vom 21. d. M. besagt: Ich habe Li-Hung-Tschang eine Begleitmannschaft von Tientsin aus angeboten, die er abgelehnt hat, da das Land vollkommen ruhig sei.
Aus Shanghai meldet die „Times" vom 25. September: Li-Hung-Tschang habe sich von Tientsin unter Eskorte russische: und japanischer Truppen nach Peking begeben. — Im Namen SchangS wird das letzthin von der chinesischen Presse verbreitete Gerücht bestätigt, daß Li-Hung-Tschang von der Kaiserlichen Regierung geheime Befehle erhalten habe, alle verfügbaren Truppen zu sammeln und die Hauptstadt wieder zu erobern. Es wird aber hinzugefügt, der Vizekönig halte diese Befehle mit seiner Stellung als Friedensunterhändler unvereinbar.
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Washington, 26. September. Man glaubt zu wissen, in diplomatischen Kreisen sei die amtliche Nachricht eingegangen, Prinz Tuan sei zum Präsidenten des Geheimen Raths, nicht zum Mitglied des Groß- Sekretariats ernannt worden.
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Der „Times" wird aus Hongkong vom 25. d. M. gemeldet: In der Umgebung von Kanton plündern Räuber und Arbeitslose die Dörfer. Die katholische Kirche in Tokamhang wurde zerstört, der Kirchhof der Ausländer, der sich in der Nähe befindet, wurde entweiht. Auch die amerikanische Kirche in der Vorstadt von Kanton
wurde zerstört.
Kanton, 25. September. Die Plünderungen und Brandstiftungen in den Misstonsstationen der Provinz Kwang-tung dauern fort. Die Missionare sind entkommen, aber 3000 Christen sind ohne Schutz.
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Shanghai, 26. September. Hier herrscht die Rinderpest, in Folge deren das für die Deutschen ge
kaufte Rindvieh getödtet wurde.
Shanghai, 27. September, chinesischer Blätter sind die Verluste der Einnahme der Forts von Lutai
Nach Berichten der Chinesen bei durch die Russen
und Deutschen schwere gewesen.
Shanghai, 27. September. Graf Waldersee traf auf der „Hertha" am 24. d. Mts., Nachmittags, vor Tschisu ein. Die Ankunft in Taku wird am 25.
September, Vormittags erwartet.
London, 22. September. Der Pekinger Morning Post-Correspondent telegraphirt: „Haarsträubende detail- lirte Berichte über die Massacres von Missionaren in den Hauptstädten von Schaust und Tschili trafen hier ein. Nutzsten, vormals Gouverneur der Provinz Schonst, war der Anstifter der Boxer-Bewegung als Gouverneur Schantungs. Von den Chinesen ist keine Sühne zu er-