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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 25. Oktober 1900.
N AssWesemiMlWng für 1901.
(1. April 1901 bis zum 31. März 1902).
Durch Verfügung vom 19. September 1900 (Kreisblatt 111) ist bekannt gemacht worden, daß diePersouenr standsaufnahme am Montag, den 29. Oktober 1900 und an den nächstfolgenden Tagen stattfindet.
Das zur Veranlagung nöthige Formular erhalten die Gemeindevorstände im Laufs dieser Woche.
Für die Vorbereitung der Veranlagung durch die Gemeindevorstände — Personenstandsausnahme, Aufstellung der Gemeinde- und Staatssteuerliste — gelten die Bestimmungen der Artikel 35, 36, 37, 38, der Anweisung zur Ausführung des Einkommensteuergesetzes. Es sei besonders darauf hingewiesen, daß Kinder, auch wenn diese von ihren Eltern in oder außer dem Hause Wohnung und Unterhalt empfangen, in den Steuerlisten besonders aufzuführen, also selbständig zu veranlagen find, wenn fie ein der Verfügung ihrer Eltern nicht unterliegendes Einkommen beziehen. Als der Verfügung der Eltern nicht unterliegend gilt insbesondere das Einkommen:
a) aus Gewerbebetrieb, aus Arbeit oder anderer Gewinn bringender Thätigkeit außerhalb der Wirtschaft oder des Gewerbes der Eltern,
b) aus Thätigkeit in der Wirtschaft oder dem Gewerbe der Eltern, sofern dafür Gehalt oder Lohn in barem Gelde — nicht nur Taschengeld — gewährt wird,
c) aus Vermögen, dessen Nutznießung den Eltern nicht zusteht.
Hinsichtlich derjenigen Personen, welche im Gemeindebezirke ihren Wohnsitz haben und nur zeitweise des Arbeitsverdienstes wegen oder aus anderen Gründen (Artikel 35 Nr. 1) abwesend sind, ist meine Verfügung vom 18. d. Mts. III. 919, die nur den Vorständen der Landgemeinden zugegangen ist, zu beachten.
Die Gemeindevorstände haben die ihnen obliegenden Arbeiten mit der größten Genauigkeit zu besorgen und bis zum 17. November d. Js. fertigzustellen, hiernach aber sofort das ganze Material (Staatssteuerliste für 1900 und 1901, Gemeindesteuerliste für 1900 und 1901) bem Vorsitzenden der zuständigen Voreinschätzungskom- wission einzureichen.
Die Sitzungstage der Voreinschätzungskommissionen bestimme ich noch.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission.
955. Freiherr von S ch l e i n i tz.
Die diesjährigen Herbst -Kontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
Zu Hersfeld I und II Mittwoch, den 7. November
Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg,
Gutsbezirk WilhelmShof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
Zu Obergeis
Mittwoch, den 7. November
Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode mit Hof Siebrnmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterterode und Untergeis.
Zu Heimboldshausen Montag, den 12. November
Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Hersa, Heringen, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Wölfers- Hausen und Unterneurode.
Zu Schenklengsfeld
Montag, den 12. November
Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, HillartShausen, MalkomeS, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
Zu Unterbaun
Mittwoch, den 14. November
Nachmittags 4 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Roten- see, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
Zu Niederaula
Donnerstag, den 15. November
Vormittags 11 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reimboldshausen, Solms, Stärklos, Willings- Hain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula und Nieder- jossa.
Die Mannschaften aus den Gemeinden Kleinensee und Widdershausen erscheinen am
Sonnabend, den 10. November
53 o r mittags 11 Uhr in Hönebach.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu :
1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu erscheinen :
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom
1- April bis 30. September 1888 eingetreten und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr H. Aufgebots übergeführt werden.
b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber. c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrolversammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militär- paß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen
und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz ab- zugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.
8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
HerSfeld, den 12. Oktober 1900.
Königliches Bezirkskommando.
* * *
Hersfeld, den 15. Oktober 1900.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders 1 mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort ge- i hört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
I I. II. Nr. 3761. Der Königliche Landcath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 24. Oktober 1900.
Die Gemeindebehörden des Kreises wollen alsbald wiederholt in ortsüblicher Weife bekannt machen lassen, daß die Anmeldungen der für das Jahr 1901 beabsichtigten Gewerbebetriebe im Umherziehen sofort bei den Ortspolizeibehörden unter Vorlage des für 1900 ertheilten Wandergewerbescheins zu bewirken sind, damit die Gewerbetreibenden noch vor Beginn des Monats Januar k. Js. im Besitze des neuen Gewerbescheines sein können.
Unter Hinweis auf meine Verfügung vom 15. September 1899, III. 914, Kreiüblatt 109, mache ich besonders darauf aufmerksam, daß bezüglich derjenigen Personen, die im Jahre 1900 einen Gewerbeschein noch nicht gehabt haben, die aus der Funk'schen Buchdruckerei zu beziehenden Formulare A und (bei Begleitern) B ordnungsmäßig auszufüllen und mir umgehend einzureichen sind, aber fürPersonen, denen im Jahre 1900 bereits ein Gewerbeschein ertheilt worden ist, die Formulare C und (für Begleiter) D, die ich den Gemeindebehörden in dieser Woche zukommen lasse, zu verwenden sind.
sind mir bis zum 3. November 1900
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 23. Oktober 1900.
Die unter dem Rindviehbestande des Viehhändlers Moses Jacob zu Niederaula ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen und die über die Gemeinde Niederaula angeordnete Ort«- und GemarkungSsperre wieder aufgehoben worden. .. . I. 6008. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Die Anträge einzureichen. III. 940.