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Erscheint wöchentlich drei Mal DienStag, Donnerstag und Sonnabend.

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HersselSer Kreisblatt.

Gratisbeilagen rIllnftrirter Sonntagsblatt" n.Illnttrirte lanSwirthschaftliche Beilage."

$r. 4. AeOg den 8. Januar 1901.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt"» Mustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Ouartal 1901 werden von allen Kaiserlichen poftanftalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

L Hersfeld, den 2. Januar 1901.

In Gemäßheit des § 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

1. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1881 bis ^ einschließlich 31. D ezember 1881 geboren M « d ,

W. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung gestellt, U3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militär­verhältniß nochkeine feste Bestimmung er­halten haben,

Wstch in der Zeit vom 15» Januar 618 zum W. Februar d. I. zur Rekrutierungs-Stamm- Kroße zu melden und dabei die über ihr Alter sprechen- Wden sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- Wgangcne Bestimmungen über ihr Militärverhältniß enthalten, jjniit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge- Mmeiuden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben W demgemäß im lausenden Monat folgende Bekanntmachung Win ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienst­pflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvor- stande seines Wohnortes zur Rekrutierungs-Stammrolle

I Endlich gefunden.

Roman von Hedda von Schmid.

(Fortsetzung.)

Reginald lachte bitter auf.

Ihr Wort! Vor vierundzwanzig Stunden noch hatte sie es ihm veipsändst.

Er entsinnt sich nun eines kleinen Vorfalls, den er gestern nach dem Diner in Treuenhoff ku seiner glückstaumelnden BcäutigamSsttmmung weiter nicht be­achtet.

In einer der großen Fensternischen des durch zwei Stockwerke ragenden Saales hatte Ewald Nordlingen gelehnt, finster die Zähne in die Unterlippe grabend. Den drücken gewiß Schulden," hatte Reginald unwill­kürlich gedacht,solch ein Leutnantsleben in einem Garde-Regiment in Petersburg kostet Tausende. Und diese Linie der Nordlingen ist außerdem noch arm," da

war ein leichter Schritt über das spiegelblanke Parquett gehuscht, und Melitta, welche Reginald entschlüpft, seit sie ihm in einem töte-ä-tete im Boudoir ihrer Mutter ihr Jawort geschenkt, war zu ihrem bildhübschen Vetter z Herangetrelen.

L Hatte es einen Streit gegeben zwischen den beiden? Reginald hatte wahrgenommen, daß sie aufgeregt mit einander gesprochen, denn bei seinem Nahen hatte sich her Leutnant in überstürzter Hast entfernt, unb Melitta

zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauern- den Aufenthaltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile." Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876 Seite 109 und 110) aufzustellenden Rekrutierungs-Stamm- rollen pro 1881 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahrgängen vorge­legten Attesten rc. und den beiden Rekrutierungsstammrollen der Jahre 1879 und 1880 bis spätestens zum 5. Februar d. J. unter der BezeichnungMilitaria" einzureichen.

Bei Ansertigung der neuen Listen ist insbesondere noch Folgendes zu beachten:

Die Einträge sind, wie in § 46 2 der W.-O. vorge­schrieben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so be­darf es der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle nicht, wenn hierüber eine Sterbeurkunde des zu- ständigenStandesbeamten beigefügt wird.

Zugleich spreche ich die bestimmte Erwartung aus, daß die Stammrollen sauber aufgestellt und die in Betracht kommenden Rubriken derselben vollständig ausge - füllt werden, insbesondere ist anzugeben, ob die Eltem des Militärpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. Bei Militärpflichtigen, welche nicht im diesseitigen Kreise geboren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen sind unter Bemerkungen einzutragen. Zweifel­hafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden sondern die betreffende Rubrik ist alsdann überhaupt nicht auszu- füllen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig­freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten bezwse. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz- Kommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich

Halle aufgelacht, nervös, schrill, mit einem seltsam fremd klingende» Lachen.

Reginald ward es jetzt klar, daß die beiden längst in halbem Einverständniß mit einander gestanden, er selbst aber hatte Melitta nur al« Mittel zum Zweck ge­dient, ihm hatte sie verheißend zugelächelt, um in dem eleganten Petersburger die Eifersucht zu schüren.

Denn Ewald Nordlingen galt für einen verwöhnten Schmetterling, dem alle Frauenherzen zuflogen, er war blasiert geworden, der schöne Gardeleutnant; zwar hatte er seiner Cousine Melitta stets gehuldigt, allein das war kein Wunder, sie spannte ja die meisten vor ihren Triumphwagen. Ihre Launen fand man geistreich, ihr ungleiches, oft eigensinniger Wesen graziös und pikant. Die Damen erklärten Melitta allerdings für beifpiels- los kokett und gefallsüchtig, was jedoch von den Herren durch die Behauptung, daß aus diesem Urtheil derblasse Neid spräche, widerlegt wurde.

Melitta« Erscheinung war in der That von einem unbeschreiblichen Reiz; eine schlanke, feingliederige Gestalt, etwa« über Mittelgröße, ein zierlich geformter Kopf, eine Fülle goldblonden Haares mit röthlichen Reflexen, grünschillernde, von tiefdunklen Wimpern umsäumte, unergründliche Nixenaugen, kinderkleine Hände unb Füße, dazu stets eine gewählte, kleidsame Toilette kurz, der Eindruck, den Melitta auf die Herzen der Männer zu machen pflegte, war kein geringer. Sie war die Königin jedes Balles, der Mittelpunkt aller Huldigungen, und ihre Mutter, deren Erscheinung noch

zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.

J. II. Nr. 10. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 7. Januar 1901.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche meine Ver­fügungen :

1. vomZ18. Dezember 1878 Nr. 12674, Kreisblatt Nr. 102, Unterbringung venvahrloster Kinder betteffend,

2. vom 9. Februar 1882 Nr. 1212, Kreisblatt Nr. 12, Einreichung des Verzeichnisses über in fremder Pflege befindlichen Kinder unter 6 Jahren betteffend,

3. vom 23. April 1896 I. I. Nr. 2340, Kreisblatt Nr.

51, Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen betteffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit F r i st bis zum 10. d. M t s. hieran erinnert

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Berlin, den 21. Dezember 1900.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe IV. Nr 1 bis 20 zu den 3«/, °/0 Prioritäts-Obligationen III. Serie Lit. C (1. unb 2. Emission) der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 31. Dezember 1910 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 2. Januar 1901 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien- straße 92/94, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus­nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staalspapiere selbst am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frank­furt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauf­tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden ErneuerungSscheine (Zinsschein-Anweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerierte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist

jetzt Spuren einstiger Schönheit aufwieS, war nicht wenig stolz auf ihre gefeierte, vielbewunderte Tochter.

Auch der Papa Landrath schmunzelte stets vergnügt, wenn er, in der Thür des Ballsaals stehend, zusah, wie Melitta die gesuchteste Tänzerin war.

DaS Bezahlen der langen Rechnungen aus verschie­denen Modemagazinen, welches solchen Bällen zu folgen pflegte, war freilich weniger angenehm. Allein Herr von Nordlingen hatte es dazu, obgleich die Erziehung seiner Kinder und der kostspielige Haushalt in Treuen­hoff ihn jährlich eine hübsche Summe kosteten. Doch für Melitta war das Schönste und Teuerste gerade gut genug, sie war der bewunderte Liebling der Eltern, die ihr nie einen Wunsch versagten.

Auch ihrer Verbindung mit Ewald würden sie kein Nein" entgegensetzen, Reginald weiß es. Der Land­rath hätte allerdings auch ihn, seinen jungen Nachbar, freudig als Schwiegersohn willkommen geheißen, allein Melitta« Wahl würde dennoch unter allen Umständen die Billigung ihrer Eltern finden. Ewald würde selbst­verständlich vom Schwiegervater eine jährliche Zulage beziehen, denn einen eleganten Haushalt zu sühren, kostete nicht wenig.

Jedoch Melittas Schönheit, ihre ganze bezau­bernde Persönlichkeit verlangte einen entsprechenden Rahmen.

Wäre Melitta sein eigen geworden, denkt Reginald, er hätte ihr die Hände unter die Füße gebreitet, er war ja reich genug, um ihre jede Laune zu erfüllen. Oh,