Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonirenientSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg.
excl. Postausschlag.
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 16 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
%t$W teilst
Gestirbeilasen r „Alluftrirtes Sonntagsblatt" *♦ „)ümttviete landwirthschaftliche Vettage."
Ar. ?. AtOt i« 18. Sonor IM.
Vestell«ngen auf das Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" ™» „Jllustrirte landivirthschaftl. Beilage" für das erste Ouarial 1901 werden von allen / Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträaern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Nach §§ 3 und 25 des NeichSgesetze» vom 30. Juni -^ 1900 (R. G. Bl. S. 335), betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze und der Kaiserlichen Ver- ordnung vom 22. November 1900 (R. G. Bl. S. 1031), ^ betreffend die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung, G treten an die Stelle der bisherigen nach BerufSgenoffen- schaften errichteten Schiedsgerichte zur Entscheidung von Streitigkeiten aus der Unfallversicherung vom 1. Januar *1901 ab die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung.
Die mit dem Sitze hierselbst errichteten beiden Schied», gerichte führen die Bezeichnung:
1) Schiedsgericht für Arbeiterversicherung, Regierungsbezirk Caffel und Fürstenthum Waldeck,
2) Schiedsgericht für die Arbeiterversicherung im Eisenbahndirektionsbezirk Caffel.
Sie umfassen:
Zu 1): den Regierungsbezirk Caffel und da» Fürsten» thum Waldeck und
Zu 2): den Bezirk der Eisenbahndirektion Caffel.
Vorsitzender der Schiedsgerichte ist der Königliche Regierungs-Assessor von Bergen. Das Amtslokal ^befindet sich in dem Hause Kölnische Straße Nr. 28. (A. II. 14462.)
Caffel am 31. Dezember 1900.
Der Negierungs-Präsident. Trott zu Solz.
| ^----------——------------
Hersfeld, den 2. Januar 1901.
U In Gemäßheit des § 25 und 45 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche
Endlich gefunden.
Roman von Hedda von Schmid.
(Fortsetzung.)
Diese Nordlingen! Sie hatte sich nie zu ihnen hingezogen gefühlt. Der Landrath war zwar immer sehr gütig gegen sie gewesen, doch kannte sie ihn wenig. Er war stets mit Geschäften und WirthschaftSangelegenheiten aller Art überhäust und im Kreise der Seinen verhält, nißmäßig nicht oft anwesend. Ruth, in bereit Erinnerung der eigene strenge, unerbittlich gehorsam heischende U Vater lebhaft stand, konnte es nicht begreifen, daß die Mordlingenschen Kinder mit dem Papa anstellten, wa« Me wollten. Bei ihnen war von kindlichem Respekt sehr wenig oder gar nicht die Rede, bei allen Anlässen war der Vater gewöhnlich der letzte, deffen Erlaubniß oder Zustimmung geholt wurde.
| Daß die nervöse Mutter ebenfalls eine ziemliche Null im Hause war, dieser Umstand erschien der klar und 8 scharf urtheilenden Ruth dagegen vollkommen begreiflich.
Wie hätte auch diese Frau, welche mit einer bewunde- 8 rungSwürdigen Gleichgiltigkeit alle», was an sie heran- trat, von sich zu weisen pflegte, beanspruchen können, »als eine maßgebende Autorität im Hause betrachtet zu werden ! Friedel und Dora stellten letztere», wie ber alte, im Dienst der Nordlingen ergraute Diener sich aus- drückte, „nicht selten aus den Kopf," vor diesen beiden Kobolden war niemand und nichts sicher. Melitta ließ
1. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1881 bis einschließlich 31. Dezember 1881 geboren sind,
2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezwse. Aushebung gestellt,
3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militär- verhältniß nochkeine feste Bestimmung erhalten haben,
sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. J. zur Rek^utierunas-Gtamm» rolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- gangene Bestimmungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monat folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise wiederholt zu erlassen.
„Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Ortsvor- stande seines Wohnortes zur Rekrutierungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthaltsort zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile." Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 1876 Seite 109 und 110) aufzystellenden Rekrutierungs-Stamm- rollen pro 1881 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekrutierungsstammrollen der Jahre 1879 und 1880 bis spätestens zum 5. Februar -. I. unter der Bezeichnung „Militaria" einzureichen.
Bei Anfertigung der neuen Listen ist insbesondere noch Folgendes zu beachten:
Die Einträge sind, wie in § 46 2 der W.-O. vorgeschrieben, genau in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Sollten Militärpflichtige inzwischen verstorben sein, so bedarf es der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle nicht, I
| sich den Hof machen, Axel, der Aelteste stand als Freiwilliger in einem Regiment an der polnischen Grenze, kam nur selten zu kurzem Besuch nach Hause, schickte dagegen mit überraschender Pünktlichkeit nicht gerade sehr kleine Rechnungen dem Papa zu, welche letzterer mit gewohnter Nachsicht bezahlte. Dagmar, dasTreuen- hoff'sche Nesthäken war ein häßliche», magere», braune» Kind, welche» für» erste weder besondere Vorzüge, noch auffallende Schattenseiten hervorkehrte.
Die Treuenhoffschen Nordlingen waren nun einmal Ruth nicht sympathisch, und wenn sie aufrichtig gegen sich war, so mußte sie sich'» eingestehen, daß sie sich leichteren Herzen« barein fand, vielleicht Jahre hindurch vom geliebten Bruder entfernt zu sein, al» Melitta als Schwägerin begrüßen zu müssen.
„Ewald Nordlingen und Melitta paffen zu einander, beide sind Weltkinder. Gottlob, daß Reginald nicht Melittas Gatte wird," denkt Ruth, während sie ein Dutzend feiner Battisttaschentücher in den Koffer legt.
Morgen Abend um dieselbe Stunde ist sie allein — sie wartet dann auf den von der Bahnstation zurück- kehrenden Schlitten, welcher Reginald zum Zuge gebracht hat, und in welchem Fräulein Hillarius, welche die ihr angebotene Stellung einer Gesellschaftsdame bei Ruth mit Freuden angenommen hat, ihren Einzug auf Schloß Kreutz hält.
Ach wie da« stürmte I........ Der Thau
wind hatte wiederum dem Frost weichen müssen, denn
wenn hierüb er eine Sterbeurkunde des zuständigen Standesbeamten beigefügt wird.
Zugleich spreche ich die bestimmte Erwattung aus, daß die Stammrollen sauber aufgestellt und die in Bettacht kommenden Rubriken derselben vollständig ausgefüllt werden, insbesondere ist anzugeben, ob die Eltern des Militärpflichtigen noch leben oder nicht und muß der Stand des Letzteren sowie des Vaters desselben bezeichnet werden. Bei Militärpflichtigen, welche nicht im diesseitigen Kreise geboren sind, ist außer dem Geburtsort auch der Kreis, zu welchem derselbe gehört, anzugeben. Etwaige Bestrafungen sind unter Semerfungen einzuttagen. Zweifelhafte Eintragungen dürfen nicht gemacht werden sondern die betteffende Rubrik ist alsdann überhaupt nicht auszu- füllen.
Ferner haben die Herren Ortsvorstände pp. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig- freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten bezwse. eingetreten sind, und ihrer akttven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung sich bei der Ersatz- Kommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
J. II. Nr. 10. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Berlin, 12. Januar.
Se. Majestät der Kaiser hörte heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Generalstabes der Armee, Generaladjutanken, Generals der Kavallerie, Grafen v. Schlieffen und des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten, Generals der Infanterie von Hahnke. Den gestrigen Abend verbrachte Se. Majestät bei dem Generaladjutanten v. Hahnke.
Der Reichstag hat am 10. d. M. die Etats-Be- ratung des Reichsamts des Innern fortgesetzt. Am 11. d. M. war ein sogenannter Schwerinstag. Er stand der von den Abgg. Nißler (bt.) und Gen. eingebrachte Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes betr. den Reichs-Jnvalidenfonds zur ersten Lesung. Der Antrag,
dieser gestrenge Herr ließ sich die Zügel nicht so leicht entreißen.
„Reginald wird eine schlechte Fahrt haben morgen, denkt Ruth und da kommt da» mühsam zurückgedämmte Trennungsweh mit Macht über sie. Sie unterbricht ihre Beschäftigungen und blickt düster mit fest aufeinander gepreßten Lippen vor sich hin. Wenn doch Reginald seine Reise noch aufschieben wollte. Allein im Grunde wäre die» zwecklo», diese Galgenfrist hätte den Schmerz, welchen Ruth vor der Ttennung empfand, nur verlängert. Besser ist» immer, wenn mit scharfem, raschem Schnitt eine Wunde operiert wird, als durch langsames Sondieren die Qual des Leidenden verlängert.
Alles war zu Reginald» Abreise gerüstet.
Bei den Nachbarn hatte er sich schriftlich verabschiedet, Geschäfte, welche ihn am persönlichen Erscheinen verhinderten, vorschützend.
Den Abschiedsbesuch in Treuenhoff hätte Reginald schlechterdings nicht umgehen können, wenn nicht der Landrath in Begleitung seines zukünftigen Schwiegersohnes nach Petersburg gereist wäre. Es gab noch verschiedene« zu ordnen vor der Hochzeit des jungen Paares, welche bald stattfinden sollte.
Bei der Landräthin hatte sich Reginald durch einen kurzen höflichen Brief verabschiedet, es war ihm unmöglich gewesen, Melitta wiederzusehen.
Auf die prunkvoll mit Wappen und Goldschnitt verzierte Verlodungskarte der letzteren hatten ReKnald