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Amtlicher Theil.

Berlin, den 2. Februar 1901.

Zur Beseitigung von Zweifeln, welche bei Auslegung des Artikel 68 § 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 hervorgetreten sind, bemerke ich im Einverständniß mit dem Herrn Justizminister zur gefälligen Nachachtung und Mittheilung an die Nachgeordneten betheiligten Behörden Folgendes.

Indem der § 1706 Absatz 2 B. G. B. dem Ehemanne der Mutter eines unehelichen Kindes das Recht verleiht, dem Kinde durch Erklärung,gegenüber der zuständigen Be- hörde"seinenNamen zu ertheilen,ist dieBestimmung derzustän- digen Behörde besonderer gesetzlicher Regelung vorbehalten. Diese Bestimmung ist im Artikel 68 § 2 des Preußischen Ausführung sgesetzes dahin getroffen worden, daß unter gewissen Voraussetzungen der Standesbeamte, anderenfalls das Amtsgericht zur Entgegennahme der Erklärung des Ehemannes und der Einwilligungserklärung des Kindes und der Mutter zuständig ist. Diese Zuständigkeit ist eine ausschließliche.

Wenn aber § 1706 B. G. B. weiter bestimmt, daß die Erklärungen der Betheiligtenin öffentlich be­glaubigter Form" abzugeben seien, so ergießt sich aus § 129 B. G. B. in Verbindung mit § 167 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 (R. G. Bl. S. 189), daß jede schriftlich abgefaßte und unterschriebene oder mittelst Handzeichens unterzeichnete Erklärung ausreichend ist, sofern die Unterschrift ober das Handzeichen von einem Amtsgericht oder einem Notar beglaubigt ist, daß statt dieser Form aber auch die Be­urkundung der Erklärung durch ein Amtsgericht ober einen Notar gewählt werden kann.

Daneben hat die Landesgesetzgebung aus praktischen Gründen, von der ihr durch 8 191 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit ertheilten BefugnißGebrauch gemacht und auch dem zur Entgegennahme der Er­klärungen aus § 1706 B. G. B. zuständigen Standes­beamten die Befugniß zur öffentlichen Beglaubigung dieser Erklärungen beigelegt.

Die Rechtslage ist sonach für den Fall der Ent­gegennahme der Erklärungen durch den Standesbeamten die folgende:

Wenn die Betheiligten vor dem zur Entgegennahme ihrer Erklärungen zuständigen Standesbeamten in Person erscheinen, so kann der ganze Rechtsakt, sofern sie Alle ihren Namen zu schreiben im Stande sind (vergl. § 129 Absatz 1 Satz 2 und § 126 Abs. 1 B. G. B., Artikel 08 tz 3 des Preußischen Ausführungsgesetzes), einheitlich dort erledigt werden. Können oder wollen aber die Er­klärenden ober will ein Theil derselben nicht persönlich vor dem zuständigen Standesbeamten erscheinen, so steht es ihnen in jedem Falle frei, ihre Erklärungen in der oben erörterten Weise gerichtlich oder notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen und dann Sorge zu tragen, daß sie dem zur Engegennahme zuständigen Standes­beamten übermittelt werden. Mit dem Eingänge bei

diesem sind dann die Erklärungengegenüber der zu­ständigen Behörde" abzugeben.

Der Minister des Innern. Im Aufträge: gez. Peters. An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Caffel. Ia. 11.

* . *

Caffel den 18. Februar 1901.

Abschrift zur Kenntnißnahme und weiteren Bekannt­gabe. Die Standesämter in den Stadtgemeinden habe ich bereits benachrichtigt.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: M a u v e.

An die Herrn Landräthe des Bezirks. A. I. 1125.

Hersfeld, den 4. März 1901.

Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Beachtung mitgetheilt.

A. Nr. 603. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Thina.

DerMorning Post" wird aus Peking gemeldet: Großbritanniens Antwort an China, betreffend das Mandschurei-Abkommen, räth, China, die Ratifikation des Abkommens hinauszuschieben, bis die anderen Mächte be­fragt seien. Die Vereinigten Staaten haben den Kommissar Rockhill angewiesen, sich mit den Vertretern der übrigen Mächte in Peking zu berathen. Rußland behauptet, daß die Mandschurei China zurückgegeben worden sei; indessen ist Obrigkeit und Verwaltungs- aussicht russisch und nicht chinesisch. Japans Antwort auf die chinesische Mittheilung, welche sich über die Vor­bereitungen zur Zurückziehung der japanischen Truppen sehr befriedigt zeigt, betont das Verlangen, anderswo einen gleichwerthigen Vortheil zu erhalten.

Ein Telegramm aus Peking vom 3. März besagt: Dem General-Feldmarschall Grafen Waldersee wurde ein Antrag Li-Hung-TschangS zur Kenntniß gebracht, wonach von weiteren Expeditionen der Verbündeten Abstand genommen und die Unterdrückung des Räuber­unwesens den chinesischen Truppen übertragen werden soll. Graf Waldersee antwortete entgegenkommend unter ausdrücklicher Wahrung seiner vollen Handlungsfreiheit. Die Einstellung der Expeditionen wurde in Aussicht gestellt unter dem Vorbehalt, daß nicht Akte chinesischer Truppen selbst oder von Boxern ober Räubern neue Abwehrmaßregeln erforderlich machten. Reguläre chinesische Truppen bleiben, außerhalb des von den Verbündeten gehaltenen Gebiets, unbehelligt. Ihre Stärke und Stellungen sind aber dem General-Feldmarschall richtig mitzutheilen. Die Demarkationslinie gegen die Stellungen der Verbündeten darf von den chinesischen Truppen unter keinen Umständen, auch nicht mit Patrouillen, überschritten werden.

Berlin, 7. März. Graf Waldersee meldet aus Peking vom 3. März: Die Compagnie Knörzer vom 3. Regiment stieß am 5. März südwestlich von Wautscheng auf 400 Mann scheinbar abgedrängter chinesischer Truppen, die nach kurzem Gefecht unter Verlust von 50 Todten und zwei Fahnen völlig zersprengt wurden. Von Tientsin ist am 3. März unter Rittmeister Fritsche ein kleines Detachement auf Thsang, am 5. März unter Oberstleutnant Arnstedt ein Detachement von 3 Com­pagnien, einem Zug Reiter, einer Batterie und einem Zug Pioniere auf Dungtsing entsandt, um das Räuber- wesen zu unterdrücken.

Politische Nachrichten.

Berlin, den 7. März.

Se. Majestät der Kaiser und König ist gestern bei der Abreise von Bremen auf der Fahrt vom Rath-

Hause nach dem Bahnhof einer ernsten Lebensgefahr aus­gesetzt gewesen. Der Mensch, dessen Hand gegen die geheiligte Person des Reichsoberhauptes ein Eisenstück schleuderte, scheint nach den bisherigen Feststellungen mit epileptischen KrankheitSerscheinungen behaftet zu sein, unter deren Einfluß er vielleicht auch bei der Vollbring- ung seiner sinnlosen Unthat gehandelt hat. Aus dank­erfülltem Herzen preisen wir das gnädige Geschick, welches über dem theuren Leben des Kaisers in einem verhäugniß- vollen Augenblick waltete!

Die Verletzung Sr. Majestät erweist sich als schwerer, wie in den ersten Meldungen angenommen wurde. Wir geben nachstehend das ärztliche Bulletin:

Se. Majestät der Kaiser haben in der rechten Gesichts- Hälfte eine vier Zentimeter lange über das Jochbein verlaufende Wunde, welche bis auf den Knochen dringt. Die Wunde, welche die Beschaffenheit einer gequetschten hat, blutete mäßig und wurde ohne Naht durch den Ver­band geschlossen. Se. Majestät haben die Nacht leidlich verbracht, sind frei von Kopfschmerzen und bei gutem Allgemeinbefinden.

(gez.): v. Leuthold. v. Bergmann. Jlberg.

Se. Majestät bewahrte "..ch dem Anschlag eine außer, ordentliche Ruhe und verrieth durch kein Anzeichen die Schmerzen, die sich bald nach dem Wurf eingestellt haben müssen. Erst als auf dem Bahnhof ein kleiner Junge rief:Der Kaiser blutet ja!" wurde die Aufmerksamkeit der Umgebung Sr. Majestät, der bis dahin kein Wort über den Vorfall verloren hatte, auf die Verwundung gelenkt. Während der Rückfahrt nach Berlin untersuchte der Leibarzt Jlberg die Wunde und legte den ersten Ver­band an. Der Blutverlust war erheblich, auch der Kaiser­liche Mantel wies Spuren davon auf.

Se. Majestät geruhte noch während der Fahrt von Uelzen aus dem Reichskanzler Grafen v. Bülow tele­graphisch von dem Ereigniß und von der Art der Ver­wundung Mittheilung zu machen, mit dem Hinzufügen, er habe mäßige Schmerzen, fühle sich aber sonst wohl. Bei der Ankunft in Berlin wurde der Monarch von Ihrer Majestät der Kaiserin und dem Reichskanzler am Bahn­hof empfangen. Graf Bülow hat sich heute Mittag noch­mals zu Sr. Majestät begeben.

* * *

Bremen, 7. März. Nach derWeser-Zeitung" wurde Se. Majestät der Kaiser von dem gegen ihn ge­schleuderten Eisenstück auf der Wange unter dem rechten Auge getroffen, konnte aber nicht schwer verletzt sein, da Se. Majestät auf der ganzen Fahrt zum Bahnhof zu dem neben ihm sitzenden Bürgermeister Schultz nichts übet den Vorfall äußerte und erst am Bahnhof von seinem Gefolge auf die blutende Wange aufmerksam gemacht wurde. Der junge Mensch, welcher die That verübt hatte, gerieth unter die Pferde der hinter dem Wagen reitenden Landjäger, wurde vom Publikum ergriffen, von Polizisten festgenommen und nach dem Stadthaus gebracht. Bei seiner Vernehmung verfiel er wiederholt in Krämpfe, war aber in den Intervallen vernehmungsfähig. Ueber den Beweggrund seiner That gab er keine Auskunft. Daß er dauernd an epileptischen Krämpfen leidet, scheint ein Arzneimittel zu beweisen, das er mit sich führte.

Bremen,?. März.Boesmanns. Bureau" meldet: Die Untersuchung gegen den Arbeiter Weiland ergab bisher nichts Neues. Weiland will von den gestrigen Vorfällen nichts wissen und äußert fortgesetzt, daß er Epileptiker sei. Er macht den Eindruck eines stupiden, geistig nicht normalen Menschen.

Se. Majestät der Kaiser ist heute Morgen 8 Uhr auf dem Lehrter Bahnhof in Berlin eingetroffen. Zum Empfange waren Ihre Majestät die Kaiserin und Reichs­kanzler Graf von Bülow anwesend. Im Königlichen Schlosse angekommen, empfing Se. Majestät den Geheim- rath Professor Dr. v. Bergmann. Den heutigen Be- sichtigungen des Offizier-Reitunterrichts der Potsdamer Kavallerie-Regimenter anzuwohnen hat Se. Majestät auf­gegeben.