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Herchlder KreiMatt.

GeaLs-beLLKKen rIlluftrirteL SonntagOblatt" tuSUMfiristt lanvwirthschaftiirhe Vettage."

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Amtlicher Theil.

Cassel, den 26. Februar 1901.

Die Verfügung vom 22. November 1895, A. III. 10524, betreffend die Beendigung des Heilverfahrens räudekronker Schafe, ist vielfach unrichtig ausgesaßt worden und hat dem zufolge eine ganz verschiedenartige Auslegung erfahren. Mehrfache Beanstandungen der kreisthierärztlichen Tagebücher geben mir deshalb Ver- anlaffung, unter Hinweis auf die Verfügung vom 24. Dezember 1898 A. III. 9243 Folgendes zu be­stimmen :

Die von dem Besitzer der erkrankten Schafe der Orts- polizeibehörde vorzulegende Bescheinigung über die Be­endigung des Heil-(Bade-)Verfahrens gemäß § 121 Ab­satz 3 der B.-R.-Jnstruktion soll sich in erster Linie über den Erfolg der Behandlung aussprechen d. b. darüber ob die Schafe nach der Behandlung keine Erscheinungen der Räude mehr zeigen und als geheilt angesehen werden können.

Daraus ergiebt sich, daß zu der Zeit, wo da- Bade» verfahren beendet ist, nicht auch schon der Erfolg fest- gestellt werden kann.

Letzteres kann erst dann geschehen, wenn nach Ver­lauf von circa 15 Tagen nach dem letzten Bade, bis wohin sich erfahrungsgemäß unter ungünstigen Umständen neue Milbengenerationen wieder entwickeln können, sich keine auffallende Krankheitserscheinungen mehr bemerkbar machen.

Es ist daher nöthig, daß der behandelnde Thierarzt wenigstens 15 Tage nach dem 2. Bade die betreffende Schafe noch einmal untersucht, um sich zu vergewissern, daß die Behandlung auch den gewünschten Erfolg gehabt hat.

In der von ihm auszustellenden Bescheinigung hat er sonach anzugeben (genaue Daten): 1. wann die Schmier-

kur eingeleitet, 2. wann das erste Bad, 3. wann das zweite Bad zur Ausführung gekommen ist, 4. wann der Erfolg der Behandlung festgestellt worden ist und die Schafe geheilt befunden worden sind.

Die 8 Wochen, nach welchem auf Grund des § 130 Abs. 3 B.-R.-Jnstruktion die betreffenden Schafe durch den beamteten Thierarzt einer nochmaligen Untersuchung zu unterwerfen sind, berechnen sich von dem Zeitpunkte, wo das 2. Bad mit Erfolg zur Ausführung gekommen ist.

Ich ersuche, den Ihnen unterstellten Ortspolizei­behörden, sowie den in Ihrem Kreise vorhandenen Privat- thierärzten die genaueste Beachtung dieser Bestimmung in geeigneter Weise zur Pflicht zu machen.

Der RegierungS-Präsident. I. V.: M a u v e. An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks mit Aus­nahme von Rotenburg und den Herrn Polizei-Direktor hier.

* . *

Hersfeld, den 18. März 1901.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der OrtSpolizei- behörden des Kreises. Falls Bescheinigungen vorgelegt werden sollten, welche obiger Bestimmung nicht entsprechen, sind solche den Besitzern der erkrankten Schafe zur Ver­vollständigung alsbald zurückzugeben.

1. 1399. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 20. März 1901.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche meine Ver­fügung vom 14. b. Mts. I. 1467, Rücksendung der Tabelle über die in den Gemeinden zc. bestehenden Feuer­wehren und Feuerwehrgeräthschaften betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden hierdurch mit Frist b i s z u m 26. d. M t S. hieran erinnert.

I. 1467. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz^ Geheimer Regierungs-Rath.'

Nichtamtlicher Theil.

Se. Majestät der K a i s e r empfing gestern nach dem Vortrag des Reichskanzlers Generalmajor v. Woyrsch, Kammerherrn von Feldheim, Wirklichen Legationsrath Goebel und Hauptmann v. Anker, welche auf Einladung Sr. Majestät eine Reise auf der JachtViktoria Luise" der Hamburg-Amerika Linie nach dem Mittelmeer und dem Schwarzen Meer unternehmen. Zu der Mittags- tasel bei Ihren Majestäten war der Reichskanzler Graf v. Bülow geladen. Nach der Tafel arbeitete Se. Majestät der Kaiser zunächst in Kriegsspielangelegenheiten und demnächst allein. Nach der Adendtafel sah Se. Majestät den Admiral Hollmann, den Staatssekretär v. Podbielski und den Generalleutnant v. Keffel bei Sich.

Heute Morgen hörte Se. Majestät zunächst den Vor­trag des Kriegsministers, Generals der Infanterie von Goßler, dann denjenigen des Chefs des Generalstabes der Armee, Generaladjutanten, Generals der Kavallerie Grafen v. Schlieffen, und schließlich denjenigen des Chefs des Militärkabinets, Generaladjutanten, Generalobersten v. Hahnke.

Der Reichstag beging am 21. März, das Jubi­läum feines dreißigjährigen Bestehens. Am 21. März 1871 trat der Deutsche Reichstag zu seiner ersten Tagung zusammen, die bis zum 15. Juni dauerte. Am 16. Juni 1871 fand der Siegeseinzug der Truppen in Berlin statt. Seine erste Tagung hielt der Reichstag in dem damaligen Gebäude des preußischen Abgeordneten­hauses (Leipzigerstraße 75), in dem heute das Herren­haus tagt. Von den Mitgliedern des ersten Deutschen Reichstages, die von 1871 bis heute ununterbrochen dem Parlament angehört haben, leben nur noch vier: Graf Hompesch, Eugen Richter, Bebel, Dr. Lieber.

In der 14. Kommission des Reichstags wurde heute die Berathung des Centrnmsantrageü auf Ge­währung von AnwesenheitSgeldern für die Mitglieder

des Reichstags in Höhe von 20 Mark für den Tag fest­gesetzt. Abg. Büsing (nl.) beantragte, die Entschädigung nur zu gewähren, wenn der Abgeordnete in Berlinzum Zweck des Besuches der Sitzungen" sich befindet. Abg. v. Staudy (fonf.) erklärte sich grundsätzlich gegen jede Gewährung von Entschädigung. Abg. Gröber (Z.) stellte den Antrag, den Fall der Krankheit und der Arbeit im Interesse des Reichstags der Anwesenheit in den Sitzungen gleich zu stellen. Zu einer Entscheidung kam es noch nicht. Die weitere Verhandlung wurde bis nach den Osterferien vertagt.

Der jetzt dem Reichstage zugegangene Gesetzentwurf über die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen nimmt die dem Reichsinvalidenfonds zur Last fallenden Mehrkosten schätzungsweise auf 13 Mill. Mark für das Jahr 1901 an, und zwar 2 200 000 M. für Offiziere, 9 400 000 für Mannschaften und 1 400 000 für die Hinterbliebenen. In den Motiven wird aus« geführt, daß die für das nächste Etatsjahr vorgesehene Entnahme der erforderlichen Deckungsmittel aus den Kapitalbeständen des Reichsinvalidenfonds sich nur als vorübergehendes durch die augenblickliche Sachlage bedingtes Auskunftsmittel rechtfertigen lasse.

Ueber die Rekrutirung des Heeres für 1901 find jetzt die erforderlichen Bestimmungen ergangen. Der späteste Entlassungstag für die Reservisten ist demnach der 30. September 1901. Das Nähere be­stimmen die Generalkommandos, für die Fußartillerie die Generalinspektion der Fußartillerie. Bei denjenigen Truppentheilen, die an den Herbstübungen theilnehmen, findet die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften, unter Berücksichtigung der in Ziffer 1 ge­troffenen Festsetzung, in der Regel am zweiten, ausnahms­weise am ersten oder dritten Tage nach deren Beendigung oder nach dem Eintreffen in den Standorten statt. Ab­weichungen hiervon können das Kriegsministerium und in Bezug auf einzelne Mannschaften die General­kommandos verfügen. Die Einstellung zum Dienst mit der Waffe erfolgt nach näherer Anordnung der General­kommandos bei der Kavallerie, bei -ber reitenden Artillerie und bei dem Train möglichst bald nach dem 1. Oktober 1901, jedoch grundsätzlich erst nach dem Wiedereintreffen von den Herbstübungen in den Standorten. Für die Rekruten aller übrigen Truppentheile setzt das Kriegs­ministerium den näheren Zeitpunkt der im Laufe des Monats Oktober 1901 stattfindenden Einstellung fest.

Die Ansprache, mit welcher der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf v. Posadowsky- W e h n e r, gestern die konstituirende Versammlung des Reichs-Gesundheitsrathes eröffnete, hat folgenden Wortlaut:Meine hochgeehrten Herren! Ich gestalte mir, Ihnen zunächst meinen Dank dafür auszu- sprechen, daß Sie dem Rufe Folge geleistet haben, Ihre wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse sowie Ihre Erfahrungen auf dem Gebiete praktischer Verwaltung in den Dienst einer der vornehmsten, ja vielleicht der wichtigsten Aufgabe staatlicher Fürsorge zu stellen. Er ist das sicherste Zeichen für den sittlichen und wirthschaft- lichen Fortschritt eines Volkes, wenn sich in demselben die Erkenntniß vertieft nicht nur von der ethischen, son­dern auch von der volkSwirthschaftlichen Bedeutung jedes einzelnen Mitmenschen für die Gesammtheit, und wenn dementsprechend auch die Werthschätzung des Menschen­lebens sowohl seitens des Staates wie seitens sämmt­licher Volksgenossen in immer höherem Maße wächst. An» diesem modernen Bewußtsein heraus ist, gestützt auf die Vollmachten der Reichsverfassung, da« Gesetz ergangen, welchem derMeichs-GesundheitScath^ seine Entstehung ver­dankt. ES ist ein ebenso weites wie dankbares Feld der Thätigkeit, was sich Ihnen, meine hochverehrten Herren, heute eröffnet. Es wird nicht nur Ihre Aufgabe sein, die deutschen Regierungen in dem Kampfe zu unterstützen gegen verheerende Volksseuchen, deren Gefahren durch die Steigerung unseres Verkehrs mit fremden Ländern bedenklich zunehmen; Sie werden vielmehr auch die ver­bündeten Regierungen mit Ihrer Sachkennlniß zu be­rathen haben auf den wichtigsten Gebieten unseres Volks-