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Amtlicher Theil.
Cassel, den 27. März 1901.
Nachdem durch Allerhöchste Verordnung vom 4. März d. Js. bestimmt worden ist, daß das Gesetz, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheits-Kommissionen, vom 16. September 1899 (Gesetz-Samml. S. 172) am 1. AprU 1901 in Kraft tritt, sind die Kreise Hersfeld und Mnfeld von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten gemäß § 4 des gedachten Gesetzes zu einem Kreisarztbezirke vereinigt worden. Die Stelle des Kreisarztes ist dem KreisphysikuS Sanitätsrath Dr. Vietor in Hersfeld, welcher angewiesen worden ist, die kreis- ärztlichen Dienstgeschäfte mit dem 1. k. MtS. zu übernehmen, mit dem Amtssitze in Hersfeld übertragen worden.
Ich ersuche, diese Veränderung schleunigst im KreiS« blatte bekannt zu machen.
Vom gleichen Zeitpunkte ab sind nach § 14 a. o. O. die KreisphystkatS- und Kreiswundarztstellen aufgehoben.
Der RegierungS-Piäsident. J. V.: M a uv e.
An den Herrn Landrath in Hersfeld.
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Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 29. März 1901.
I. 1760. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Endlich gefunden.
Roman von Hedda von S ch m i d.
(Fortsetzung.»
Axel schob das Heft in die Brusttasche seines Rockes, legte den Bleistift auf den Tisch und warf sich in einen Schaukelstuhl.
Er sah die ganze Welt in verklärtem Licht. Der Umstand, daß das väterliche Vermögen sa stark zusammen- geschmolzen war, verursachte ihm wenig Herzschmerzen, er fühlte, daß er als Landwirt bald in seinem eigensten Fahrwasser sein würde, um auf einem Gebiet sich tummeln zu können, aus dem ihm alles zusagte, und diese Aussicht beglückte ihn in hohem Maße.
Wenn er sich seine Zukunft ausmalte, so nannte er sie „Ruth." Noras Bild trug er wie ein Heiligthum in feinem Herzen; in jenen Zeiten wüsten Garyonlebens an der polnischen Grenze war es verblaßt, nun leuchtete es ihm in den schönsten Farben der Erinnerung und erschien ihm wie ein Schutzgeist seiner gegenwärtigen Liebe, die in ihm aufgesproßt war, gleichsam über Nacht, aber trotzdem lief und dauernd Wurzel gefaßt hatte. Axel wußte, daß Nora seine Neigung erwidert hatte, und ^frjenige, der dieses holde, reine und durchgeistigte Ge- Wpf geliebt hatte, konnte einer Ruth nicht unwert sei».
5 sse wohl heute sehen würde? Vielleicht konnte Sohn,r irgend einem Vorwande nach streng hinüber; sehr leieinen Besuch dort zu machen, dessen schämte ersparei«i»ahe, er war zu oft im Laufe der letzten
Caffel, den 19. März 1901.
In dem durch meine Verfügung vom 18. v. MtS. — A. I. 1122 — mitgetheilten Erlasse des Herrn Ministers des Innern vom 2. Februar d. I. — Ia 11 — muß das letzte Wort des Textes nicht „abzugcben" sondern „abgegeben" heißen.
Der Regierungs-Prästdent. I. V.: Mauve. An die Herren Landräthe und an die Königlichen Standesämter der Städte des Regierungsbezirks.
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Hersfeld, den 29. März 1901.
Wird mit Bezug auf den im Kreisblafs Nr. 30 veröffentlichten oben bezeichneten Ministerial-Erlaß zur Kenntniß der Herren Standesbeamten gebracht.
A. 916 I. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 25. Februar 1901.
Die nach Artikel 43 §§ 1 und 2 des AusführungS- gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Eheschließung von Ausländern erforderlichen Zeugnisse müssen gemäß § 3 dieses Artikels mit der Bescheinigung eines diplomatischen oder konsularischen Vertreters des Reichs über die Zuständigkeit der ausstellenden Behörde versehen sein, soweit es sich nicht um Urkunden handelt, die nach den mit einzelnen Staaten abgeschlossenen Verträgen bei Aufweisung gewisser Unterschriften keiner weiteren Beglaubigung bedürfen.
Solche LegalisationSverträge bestehen zur Zeit mit Oesterreich-Ungarn und Belgien (vergl. Reichs- gesetzblatt 1881 Seite 4, 253. Ministerial-Blatt für die innere Verwaltung 1851 Seite 280), so daß für Zeugnisse der in Rede stehenden Art, die von einer der in diesen Verträgen bezeichneten Behörden ausgestellt oder beglaubigt sind, die Zuständigkeitsbescheinigung eines Kaiserlichen Vertreters nicht verlangt werden darf. Wie aus Anlaß von Einzelfällen bekannt geworden ist, wird diese Vorschrift von den Standesbeamten nicht durchweg beachtet. Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich daher ergebenst, gefälligst den Ihnen unterstellten Standesbeamten die sorgfältige Beachtung der in Frage kommenden Bestimmungen besonders zur Pflicht zu machen.
Ich bemerke dabei, daß zur Ausstellung von Zeugnissen über das Nichtbekanntsein von Ehehindernissen in Oesterreich die Bezirkshauptmannschasten und in den mit
Tage drüben gewesen. Vielleicht halte aber Nesthäkchen eine Bestellung an die Freundin, die er ausrichlen könnte . . .
Während Axel über das Für und Wider eines Rittes nach Kreutz nachgrübelt, erscheint der alte Andreas und überreicht ihm eine soeben für ihn angekommene Depesche.
Mit der Unruh, die einen gewöhnlich beim Empfange einer Drahtbotschaft überfällt, reißt Axel den Umschlag auf und entfaltet das darin befindliche Papierblatt.
Andrea» hat das Zimmer bereits verlassen, niemand sieht es daher, wie Axel, nachdem er die Depesche über- flogen, sich schwer in einen Stuhl zurückfallen läßt — die Nachricht, welche ihm der Draht übermittelt, muß für ihn furchtbar sein.
„Lebe wohl, Nesthäkchen, und sei nicht traurig, daß ich sortgehe, wir schreiben einander oft und du giebst Mir Nachrichten von Erich, nicht wahr?
„Ja, Dora, ich werde dich aber sehr, sehr vermissen."
„Nun, Trennung frischt die Gefühle auf, so lautet ein alter, sehr weiser Spruch. Hoffentlich werden die Lebensgeister aller hier im Hause auch baldmöglichst aufgefrischt, denn jetzt ist es wirklich ein bißchen sehr ungemütlich in Treuenhoff, ich bin ordentlich froh, daß ich zu den Tanten komme, ich habe sie zwar oft verspottet, aber es sind doch prächtige alte Seelen. Sie sollen mal Augen machen, wenn ich Tante Sophie sofort erkläre:
besonderen Gemeindestatuten begabten Städten die Gemeindeämter oder die Bürgermeister, in Ungarn der Justizminister, in Kroatien und Slavonien die politischen Behörden erster Instanz, in Belgien die Standesbeamten zuständig sind.
Diese Zeugnisse, für welche in Oesterreich und Belgien die aus den Anlagen sich ergebenden Formulare benutzt werden, bedürfen jedoch stets der Beglaubigung der in den obengenannten Verträgen bezeichneten Behörden.
Der Minister des Innern. I. A.: gez. Peters. An den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel.
* * *
Cassel, den 16. März 1901.
Abschrift nebst Abschrift der Anlagen zur Kenntnißnahme und Beachtung.
Der Regierungs-Prästdent. I. V.: Mauve.
An die Herren Landräthe und die Herren Standesbeamten der Städte des Bezirks.
* * *
Hersfeld, den 29. März 1901.
Vorstehendes wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Beachtung mitgetheilt.
A. 917. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath
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ZeUstttih. Oesterreich.
Bon Seite der (des) . . . [folgt die Bezeichnung des ausstellenden Amtes), wird hiermit bestätigt, daß derselben (demselben) hinsichtlich der Ehe, welche der (die) österreichische Staatsangehörige N. N. mit N. N.) oder: „welche die österreichischen Staatsangehörigen N. N. und N. X. miteinander") in . . . [folgt die Bezeichnung des Staates, in dessen Gebiete die Ehe geschlossen werden soll] zu schließen beabsichtiget (beabsichtigen) kein Umstand bekannt ist, welcher nach österreichischem Rechte dem Abschlüsse dieser Ehe entgegenstünde.
Es wird bestätigt, daß, was die Form der Eheschließung anbelangt, nach österreichischem Rechte zur Giltigkeit einer von einem österreichischen Staatsangehörigen im Auslande geschlossenen Ehe die 'Beobachtung der Bestimmungen der betreffenden ausländischen Gesetzgebung hinreicht,
sowie daß es eine nach österreichischem Gesetze von selbst eintretende Folge jeder giltigen Verehelichung einer Ausländerin mit einem österreichischen Staatsangehörigen ist, daß dieselbe sammt ihren aus dieser Ehe stammenden Kindern die österreichische Staatsbürgerschaft, sowie das Heimathrecht ihres Gatten erlangt.
Vorstehende Bestätigung greift der Entscheidung über die Gülttgkeit der in Rede stehenden Ehe, falls dieselbe thatsächlich geschlossen sein wird, in keiner Weise vor. Insoweit diese
„Ich bin gekommen, um, was Kochen, Braten Backen und so weiter anbetrifft, bei dir in die Schule zu gehen !"
Als Erichs, eines bescheidenen Anfängers Frau, muß ich doch zu kochen verstehen. Mein lieber, guter, kluger Erich! Ich hoffe, er hat es so eingerichtet, daß er mich am Kreuzwege heute erwartet, ich sah ihn vor einer halben Stunde vom Hofe reiten, dann können wir uns noch ungestört ein paar Worte zum Abschied sagen. Ich glaube, Jürri ist bereits vorgefahren, also ernstlich nun Adieu, Schwesterchen, du treues Herz, an das ich mich leider so spät geschloffen habe, du und Erich, ihr beide seid ein paar goldene Menschen. Also du schreibst recht, recht oft. Alles liegt noch so ungewiß vor mir, aber ich fühle mich von Hoffnungsfreudigkeit und Zuversicht wie von Schwingen emporgetragen."
Dora hatte ihren Vorsatz ausgeführt und sich bei den Tanten als Logierbesuch auf einige Zeit angemeldet.
Die alten Damen sind entzückt darüber, denn Tante Paula kann nicht genug von der günstigen Veränderung erzählen, welche sich mit dem Wildfang vollzogen hat.
Dora hat sich von ollen andern im Hause bereits verabschiedet, zuletzt hat sie noch ein Viertelst^ in Dagmars kleinem, eigensten Reich mit dieser^-E7"^ plaudert, nun aber umarmen sich die Schwestern' herzlich zum Abschied, und wenige Minuten später rollt der Wagen, welcher Dora nach Hapsal bringt, au» der Hofpsorte.