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Gratisbeilagen r „Ilinftrirter Sonntagsblatt" n. „Illusterste lanvwirthfchaftliche Beilage/'
$r. 41. Lmerßaz Üra 4. Ajiril 1901.
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Amtlicher Theil.
Hersseld, den 2. April 1901.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 1. April 1899, A. 1003 im Kreisblatt Nr. 39, mache ich die Herren Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises noch besonders darauf aufmerksam, daß die am Tage des Bücherabschlusses, am 30. April jeden Jahres, vorzu- nehmende KassenprÜfung die wichtigste von allen insofern ist, als das Ergebniß des Abschlusses des alten Rechnungsbuches (Einnahme, Ausgabe und Kassenbestand) mit dem Abschluß der aufzu stellenden Gemeinde-Rechnung übereinstimmen muß, wenn die Buch- und Kassenführung richtig war.
Vom 1. April jeden Jahres ab müssen (nach § 14 der Dienstanweisung für die Gemeinderechner vom 22. März 1898) doppelte Bücher geführt werden, eins für das alte und eins für das neue Rechnungsjahr. Alle bis zum 30. April noch eingehende Einnahmen und geleisteten Zahlungen, welche auf das alte Rechnungsjahr stch beziehen, kommen noch in das alte Einnahme- und Ausgabe-Buch; am 30. April aber wird dieses endgültig abgeschlossen, und Bestand oder Ueberzahlung müssen in das neue Rechnungsbuch übertragen werden. Dementsprechend muß auch auf Seite 3 der Kassenprüfungs- verhandlung vom 30. April in Spalte 3 das Ergebniß der Einnahme und Ausgabe nach dem alten Rechnungs- buche eingetragen werden, während in Spalte 4 die für das neue Rechnungsjahr nach dem neuen RechnungSbuche vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden müssen.
Ich mache die Herren Ortsvorstände persönlich dafür verantwortlich, daß strengsten» nach diesen Vorschriften !
Endlich gefunden.
Roman von Hedda von Schmid.
(Fortsetzung.)
Ich weiß ja alles ganz genau, was Papa bedrückt und ärgert. Ich war im kleinen Gastzimmer neben Papas Kabinett und sortierte Blumensamen, die der Gärtner mir zurückgebracht hatte — ich habe dort ein ^chränkchen, in welchem ich alle Saaten aufbewahre — da höre ich, wie im Nebenzimmer bei Papa Stimmen laut werden. Zuerst konnte ich nicht viel verstehen, was gesprochen wurde, ich horchte auch nicht hin, dann aber sagte Friede! sehr laut und deutlich:
„Lieber Papa, dein Widerspruch kann an der Sache nicht« ändern, ich habe mich endgilttg verlobt."
Da aber brach Papa» Zorn los.
„Warte, Junge, meine Nachsicht dir gegenüber hat lange genug gedauert. Daß du ein fauler Schüler gewesen bist und Schulden über Schulden gemacht hast, habe ich dir verziehen, aber wenn du mit mit solch un- sinnigen Streichen kommst, wie diese Verlobung mit Alfred» Bonne, so werde ich dir beweisen, daß du noch unter meiner väterlichen Autorität stehst und dich ihr zu beugen hast. Diese kokette Person, die dich umgarnt, wird noch heute das Haus verlassen, und ich werde dafür Sorge tragen, daß jede Verbindung zwischen ihr und dir aufhört und auch keinen Briefwechsel zwischen euch beiden angezettelt wird."
verfahren wird, und gebe ihnen auf, bei jeder sich darbietenden Gelegenheit die Herren Gemeinderechner entsprechend zu belehren.
A. 971. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 1. April 1901.
Hinsichtlich des Fischerei-Betriebes bringe ich nachstehende Bestimmungen in Erinnerung.
Nach der Verordnung vom 8. August 1887 (Ges. Sammt. S. 441) ist der Betrieb der Fischerei während der Zeit von Samstag Abend 6 Uhr bis Sonntag Abend 6 Uhr verboten. (Wöchentliche Schonzeit.)
Ferner ist der Betrieb der Fischerei während der Zeit vom 15. Oktober morgens 6 Uhr bis 14. Dezember abends 6 Uhr (Winterschonzeit) in sämmtlichen Neben- gewässern der Fulda und Werra, mit Ausnahme der Haune von ihrem Einfluß in die Fulda an bis zum Einfluß der Bieder, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Regierungs-Präsidenten zulässig.
In der Fulda und Werra, sowie in der Haune von ihrem Einfluß in die Fulda an bis zum Einfluß der Bieder, ist während der Zeit vom 10. April morgens 6 Uhr bis zum 9. Juni abends 6 Uhr (Frühjahrsschonzeit) die Fischerei nur an drei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche, von Montag Morgen 6 Uhr beginnend und Donnerstag Morgen 6 Uhr schließend, gestattet, doch darf gemäß der Regierungs-Polizei-Ver- ordnung vom 12. März 1890 (Amtsblatt Seite 57) in der Fulda und Werra auch während der Frühjahrsschonzeit in der Zeit von Montag Morgen 6 Uhr bis Donnerstag Abend 6 Uhr die Fischerei nicht betrieben werden, soweit nicht der Regierungs-Präsident im Einzelnen gewerbsmäßigen Fischern oder solchen Fischern, welche die Fischerei in einer größeren Gewässerstrecke rationell betreiben, Ausnahmen gestattet.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 27. März 1901.
Die zweite Schulstelle in Meckbach, deren competenz- mäßiges Einkommen neben freier Wohnung in 1000 Mk. Grundgehalt besteht, ist in Folge Ablebens des bisherigen Inhabers frei. Der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 120 Mk.
Mir fielen vor Schreck die Saatensäckchen vom Schoß, denn ich faßte mit beiden Händen an meinen Kopf. Mein Gott, was dachte sich Friede! eigentlich, wie konnte er es nur wagen, mit solch einer verblüffenden Unser- frorenheit vor Papa hinzutreten mit der Eröffnung: „Ich habe mich verlobt!" Wie darf er, der noch so unreif ist, und noch gar keine Stellung einnimmt, sich verloben ?
Papa, der sonst immer so nachsichtig mit uns allen ist, wurde diesmal recht aufgebracht und zornig. Mademoiselle Jeanne erhielt noch in derselben Stunde ihre Entlassung, worüber sie sehr viel weinte und sehr aufgeregt war. Friede! hat sich Papa durch sein Ehrenwort verpflichten müssen, Mademoiselle vor ihrer Abreise weder zu sehen noch zu sprechen. Auch schreiben darf er ihr nicht, er geht jetzt ganz zerknirscht umher und ist viel auf der Jagd, um seinen Kummer zu vergessen. Melitta erklärte die ganze Angelegenheit für eine Kinderei und wollte durchaus nicht in Mademoiselles Entlassung willigen, sie bekam sogar Weinkrämpfe, aber sie mußte sich diesmal Papas Wunsche fügen, besonders, da Mama ebenfalls ganz in seiner Ansicht war.
Es herrschte eine sehr gedrückte Stimmung im Hause. Melitta verließ ihr Zimmer nicht und kam nur zum Vorschein, als ein Brief von Esperance Rittlingen, die mittlerweile mit ihrer Mutter und ihrem Bruder nach Hapsal gereist war, für sie eintraf mit der dringenden Aufforderung, sich ihnen zu einer Tour, die ihre Mutter nach Finnland zu unternehmen beabsichtigte, anzuschließen.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen bis zum 1. M a i d. I s. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Ackermann in Mecklar oder dem Unterzeichneten einreichen.
Der Schulvorstand von Meckbach:
Freiherr von Schleinitz,
Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 30. März 1901.
Die Schulstelle in Mecklar wird infolge Versetzung des jetzigen Inhabers derselben vom 1. Mai d. Js. ab frei.
Das Einkommen derselben besteht neben freier Wohnung in 1000 Mk. Grundgehalt und 150 Mk. Kirchendienst- vergütung und der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 120 Mk.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen bis zum 15. April d. I s. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Ackermann in Mecklar oder dem Unterzeichneten einreichen.
I. I. Nr. 1759. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 1. April 1901.
Bestehender Vorschrift gemäß wird hierdurch veröffentlicht, daß im Monat März d. Js. folgend« Jagdscheine diesseits ausgestellt worden sind:
A. entgeltliche Jagdscheine: Keine.
B. unentgeltliche Jagdscheine:
am 8/3. für den Landgräflichen Hossekretair Herrn
H. Klaus in Philippsthal.
Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz,
______________________Geheimer RegierungS-Rath.
Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1. Zu Hersfeld I.
Dienstag, den 16. April d. Js.,
Vorm ittags 9 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersseld.
2. Zu Obergeis.
Dienstag, den 16. April d. Js., Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmcrshauscn mit Holf Hühlgans, Ana, Biedebach, Gittersdorf, Goß-
Auf Axels Begleitung wurde ebenfalls fest gerechnet. Letzterer war jedoch tags zuvor in Geschäften nach Reval gereist und ist bis jetzt noch nicht zurückgekehrt. An seiner Stelle jedoch schloß sich Reginald den Reisenden an; er war sofort dazu bereit, als Melitta ihm den Vorschlag machte, sich doch den Jmatra anzusehen.
Ruth war sehr unzufrieden über den Entschluß ihres Bruders, sie wollte nicht mitreisen. Sie war ganz verstimmt und erregt und fragte mich mehrere Male, weshalb Axel so plötzlich seine Fahrt nach Reval unternommen.
Aber ich wußte ihr ja nichts zu sagen, ich stehe ja überhaupt allen Vorgängen im Hause äußerlich fern — niemand bespricht mit mir irgend eine Veränderung oder einen Plan, ich bin ja das Nesthäkchen, bin nicht daran gewöhnt, von jemanden ins Vertrauen gezogen zu werden. Nur Dora hat sich ander» wie früher zu mir gestellt.
„Weißt du, sagte sie, nachdem Melitta« Reise fest, gesetzt worden — Papa ging gleich auf den Plan ein, um Melitta über Mademoiselles Entlassung zu trösten — „weißt du, die alte Rittlingen hofft, sich Axel für die Esperance zu sichern, und Melitta will das enge Zusammensein mit Reginald während der Steife ebenfalls klug ausbeuten. Wie nichtig und niedrig mir solche Spekulationen vorkommen; die wahre, selbstlose Liebe ist doch das Beste, wonach wir Menschen streben sollten; denn aus ihr erwächst Glaube, Vertrauen und Friede."