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Gratisbeilagen r „IUustrirter SonntagOblatt" n. „IUnftrirte landwirthschaftliche Beilage
K. 45.
$i*8 den 18. April
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 9. April 1901.
Nach einer seitens des Königlichen Bezirks-Kommandos
nachträglich getroffenen Bestimmung haben zu den diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversammlungen auch sämmtliche Invaliden, welche der Reserve und Landwehr I angehören zu erscheinen. Ausgenommen sind nur diejenigen Personen der genannten Kategorie, welche als dauernd Ganzinvaliden entlassen bezw. abgesunden sind.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hiermit angewiesen, Vorstehendes auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und insbesondere zur Kenntnis der in Betracht kommenden Personen zu bringen.
II. 1074. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cassel, den 28. März 1901.
Es ist bei mir zur Sprache gebracht worden, daß die Ablieferung von Leichen an die Anatomie zu Marburg (Rundverfügung vom 23. Dezember 1889, A. II. 10005) vielfach aus Unkenntnis des dabei zu beobachtenden Verfahrens unterblieben ist.
Ich ersuche daher, die Ihnen unterstellten Polizeibehörden darauf hinzuweisen, daß es nur eines kurzen Telegramms an die Anatomie, etwa des Inhalts „Leiche abholen" bedarf. Das anatomische Institut läßt dann die Leiche durch einen Fuhrmann abholen, stellt den Sarg und erstattet auch die ausgewendeten Telegrammgebühren.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a u v e. An den Herrn Landrath zu Hersfeld.
♦ *
Hersseld, den 13. April 1901.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntnis der Herren Ortsvorstände des Kreises. Dieselben verweise ich hierbei auf das Ausschreiben vom 7. Januar 1890, I. I. Nr. 116, Kreisblatt Nr. 4.
I. 1996. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Endlich gefunden.
Roman von Hebda von Schmid.
(Fortsetzung.)
Während er neben dem Fremden durch den Wald schreitet, gährt alles in wilden Gedankensprüngen. Und dazwischen blitzt immer wieder eine Empfindung auf: „Es ist doch schön zu leben."
« Aber der fällige Wechsel und dann vor allen Dingen sein letzte« Erlebnis, das ihn hauptsächlich zu dem verzweifelten Schritt, seinem Leben durch eine Kugel ein Ende machen zu wollen, getrieben hatte .... „Halt !" rief es dann plötzlich in ihm, „wie hatte der Fremde gesagt? Obwohl auf eigenem Grund und Boden stehend —" Rappa, in dessen Grenzen sie sich eben befanden, war ja ein Beigut von Schloß Kreutz?" Aber schon klärte ihn der Fremde mit einem Schlage über alle«, was ihm unverständlich schien, auf:
„Sie gestatten," sagte er, seinen Führer, der so schweigsam neben ihm herschritt, mit jenem freundlichen Blicke streifend, den wir Menschen für solche haben, die wir aus irgend einer Gefahr gerettet, und an deren Leben und Sein wir dadurch einen gewissen Antheil gewonnen haben, „Sie gestatten, daß ich mich Ihnen vor» stelle, mein Name ist Rolf von Kreutz. Nach langer Irrfahrt in der fernen Welt heimgekehrt in meine nordische Heimath, führte mich einer meiner ersten Gänge hierher nach Rappa, wo ich mich als Knabe so oft am Strande getummelt."
Berlin, den 13. März 1901.
Nach § 56 c der Gewerbeordnung können Ausnahmen von dem Verbote des Feilbietens von Waaren im Umherziehen in der Art, daß dieselben im Wege der Versteigerung abgesetzt werden, nur bei Waaren zugelaffen werden, welche dem raschen Verderben ausgesetzt sind. Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß Ortspolizeibehörden nicht nur die Versteigerung von Waaren gestattet haben, die nicht zu den rasch verderblichen Gegenständen gehören, sondern auch von solchen, die nach § 56 a. a. O. überhaupt vom Gewerbebetriebe im Umherziehen ausgeschloffen sind. So sind z. B. Bäume und Sträucher, Cigarren, Oelgemälde, Wäsche, Wollwaaren, Kleiderstoffe, Manufaktur- und Kurzwaaren, fertige Be- kleidungögegenstände, Bretter, Emaillewaaren, Porzellansachen und Fahrräder auf Wanderauktionen zur Versteigerung gebracht worden.
Bei der großen Schädigung, die dem stehenden Gewerbebetriebe durch Auktionen überhaupt erwächst, ersuchen wir Sie, auf die genaue Beachtung der Bestimmungen der §§ 56 und 56 c hinzuwirken und die Ortspolizeibehörden zu veranlassen, die Bestrafung der Personen, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, auf Grund des § 148 a. a. O. herbeizuführen.
Der Finanzminister, gez. M i q u e l.
Der Minister für Handel und Gewerbe, gez. Bre feld. Der Minister des Innern. I. A.: gez. Peters.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Caffel.
V *
Caffel, den 2. April 1901.
Abschrift zur Kenntnis und mit dem Ersuchen, die unterstellten Polizeibehörden mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a uv e. An die Herren Landräthe des Bezirks, sowie die Herren Polizei-Direktoren hier in Fulda und Hanau.
* * *
Hersseld, den 12. April 1901.
Wird den Polizeibehörden und der Königl. Gendarmerie des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
I. 1963. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Caffel, den 25. März 1901.
Die VII. Vollversammlung der hiesigen Landwirth
Axel hemmt plötzlich seinen Schritt. Anstatt, wie der andere wohl zu erwarten berechtigt war, ebenfalls Namen zu nennen, stieß er hervor: „Sie sind also Ruths Bruder und nicht . . . ." Er brach ab und murmelte vor sich: „O ich Thor, ich dreifacher Thor!"
Wie durch einen Zauberschlag hatte für ihn die ganze Welt, das ganze Leben eine andere Form gewonnen, er hätte es Hinausschreien mögen über das Meer dahin, dessen dumpfes Brausen gedämpft herüberklang, hätte es hinausjubeln mögen über die Wipfeln der Tannen, daß vor einer Stunde im Schloßpark zu Kreutz nicht der Verlobte Ruths den Arm um ihre Schultern gelegt, sondern daß ihr Bruder er gewesen, dem sie gesagt: „Auf Wiedersehen, du Lieber, Guter," und dem sie dann die frischen Lippen zum Kusse geboten.
„Also Sie sind Rolf Kreutz?"
Eine gewisse Erleichterung klingt aus diesen Worten.
„Mein Beiname „der tolle Junker" dürfte Ihnen bereits bekannt sein," versetzte der andere mit einem leichten, ironischen Lächeln; „so nannte man mich wenigstens früher in der Wiek."
„Ich habe Sie mir ganz, ganz anders vorgestellt," erwiderte Axel aufrichtig. Allerdings habe ich Sie so nennen gehört, vielleicht erinnern Sie sich auch noch meiner, als eines kleinen Knaben natürlich: ich heiße Axel Rordlingen."
Die Beiden schüttelten sich die Hände, etwas, das wie ein stummer Dank schien, lag in dem Druck, mit dem Axels Rechte diejenigen Rolfs umschloß.
«Gewiß habe ich Sie als ganz kleinen Burschen
schaftskammer hat in ihrer Sitzung am 23. Februar d. I. beschlossen, für das Rechnungsjahr 1901 wiederum ein Drittel Prozent des Grundsteuer-Reinertrages als Beitrag zu ihren Unkosten zu erheb e n.
Mit Beziehung auf meine Verfügung vom 2. April v. Js. — Nr. 2559 — ersuche ich wegen Ausschreibung, Einziehung und Abführung das Weitere zu veranlassen.
Der Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau, gez. von Zedlitz.
An den Herrn Regierungs-Präsidenten hier.
* * *
Cassel, den 1. April 1901.
Abschrift mit Bezug auf meine Verfügung vom 3. Februar v. Js. zur Kenntnis und weiteren Veranlassung.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: Mauve. An die Herren Landräthe des Bezirks und die Herren Oberbürgermeister hier und in Hanau.
* *
Hersfeld, den 12. April 1901.
Vorstehendes wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur weiteren Veranlassung mit Bezug auf das Ausschreiben vom 15. März 1900, I. I. Nr. 1732, (Kreisblatt Nr. 33) mitgetheilt.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 15. April 1901.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche die diesseitige Verfügung vom 23. März 1880 Nr. 3135, Kreisblatt Nr. 24, Ausräumung der Fluthgräben, Ent- und Bewässerungsanlagen betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 20. d. Mt s. hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Polifti-Veriir-itUllS.
Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei - Verwaltung und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Ge-
gekannt, unsere Väter waren ja befreundet miteinander und Treuenhoff und Kreutz haben allezeit gut zusammengehalten."
„Jawohl," bestätigte Axel, „und die Söhne wollen« nicht anders wie die Väter. Ihr Bruder Reginald ist ein Mann, zu dem man aufblicken muß; er besitzt einen ehrenhaften und edlen Charakter, darüber herrscht nur eine Stimme."
„Er ist ein seltener Mensch," sagte Rolf, „und meine Schwester Ruth das reinste und reizendste Geschöpf, welches mir je begegnet ist! Ihr klares, jeder Heuchelei bares Wesen wirkt auf mich so wie ein Becher köstlichen, erfrischenden Quellwassers, den man nach schalem Trank an die Lippen setzt. Und solch schalen Trank giebt e» genug in der Welt!" fügte er mit bitterer Betonung hinzu.
Welch ein sonderbarer Mensch war dieser tolle Junker! Ein Mensch, der ohne Zweifel einen mächtigen Einfluß auf andere Naturen auszuüben im stande war, ein Mensch, großartig angelegt und doch sichtlich nur noch ein Schatten seines früheren Ichs, zu unverkennbar prägte sich das körperliche Leiden in feiner ganzen Erscheinung aus.
„Hier geht der allernächste Fußsteig nach Kreutz," sagte er nun, am Rande eines Heuschlages stehen bleibend.
Merkwürdigerweise kannte er jetzt jeden Wegbreit aus Rappaschem Grund und Boden, nichtsdestoweniger sagte er, Axel die Hand zum Abschied bietend:
„Meinen besten Dank für die Freundlichkeit, mit welcher Sie mich geführt haben."