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«r. 50.

erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Auf Grund des § 131 Abs. 1 d. G. O. hat die Hand­werkskammer für die Abnahme der Gesellenprüfung, soweit für diese nicht durch Prüfungsausschüsse der Innungen gesorgt ist, folgende besondere Prüfungsausschüsse errichtet:

A. Prüfungsausschüsse, die sich auf den goknzen Handwerkskammer-Bezirk erstrecken:

für die Handwerke:

1. Müller.

2. Kürschner, Hut- u. Mützenmacher

3. Seiler.

4. Tuchmacher, Weber und Wirker.

5. Schornsteinfeger.

6. Goldarbeiter.

7. Gelbgießer, Zinngießer u. Gürtler

8. Radier und Siebmacher.

9. Orgelbauer und Jnstrumenten- macher.

10. Töpfer.

11. Bürstenmacher. .

12. Kupferschmiede.

13, Konditoren, Pfefferküchler und Bonbonkocher.

Sitz des Prüfungsausschusses. Cassel.

Hersfeld.

Marburg. Cassel.

Marburg. Cassel.

B. Prüfungsausschüsse, die sich auf einen größeren Theil des Kammer-Bezirks erstrecken:

Sitz des Prüfungsausschusses-

' Cassel

Marburg.

Eschwege.

Fulda.

Hanau.

Bezirk des Prüfungsausschusses.

Die Kreise:

Cassel Stadt und Land, Hofgeismar, Wolfhagen, Fritzlar, Homberg und das Fürstenthum Maldeck. Marburg, Frankenberg, Kirchhain und Ziegenhain.

Eschwege, Witzenhausen und Roten- burg a. F.

Fulda, Hersfeld Gersfeld u. Hünfeld. Hanau, Schlüchtern und Gelnhausen.

für folgende Handwerke:

1. Barbiere, Friseure und Perückenmacher, 2. Sattler, 3. Färber, 4. Gerber, 5. Steinmetzen, 6. Steinsetzer (Pflasterer), 7. Stukkateure, 8. Dachdecker, 9. Tapezierer, Polsterer und Dekorateure, 10. Glaser, 11. Böttcher, 12. Drechsler, 13. Mecha­niker, Optiker und Elektrotechniker, 14. Uhrmacher, 15. Buch, binder, 16. Buchdrucker, 17. Gärtner, 18. Photographen.

C. Prüfungsausschüsse, die sich auf einen oder mehrere Kreise erstrecken:

Sitz des

- Prüfungsausschusses.

Arolsen.

Fritzlar. Borken.

Homberg.

Marburg.

Witzenhausen Allendors. Eschwege.

Bebra.

Hersfeld. Fulda.

Gelnhausen unb|

Schlüchtern j

Hanau.

Wolfhagen.

Volkmarsen. Hofgeismar.

Grebenstein.

Bezirk des Prüfungsausschusses.

Fürstenthum Waldeck.

Stadt und Kreis Fritzlar. Amtsgerichtsbezirk Borken. Kreis Homberg und Ziegenhain. Kreis Kirchhain, Frankenberg und Marburg.

Kreis Witzenhausen. Allendorf a. W. Stadt und Kreis Eschwege. Kreis Rotenburg und Melsungen.

Kreis Hersfeld und Hünfeld. Stadt Fulda, Kreis Fulda und Gersfeld.

Kreis Gelnhausen und Schlüchtern, die Städte Schlüchtern, Steinau und Salmünster.

Stadt- und Landkreis Hanau.

AmtsgerichtSbezirkWolfhagen, Stadt Wolfhagen Amtsgerichtsbezirk Volkmarsen.

Stadt Hofgeismar, Amtsgerichtsbe­zirk Hofgeismar und Carlshafen.

Stadt Grebenstein, Amtstzerichtsbe- zirk Grebenstein (Orte: Calden, Hohenkirchen, Udenhausen und Burguffeln). ,

, für die Handwerke:

.Z harter, 2. Fleischer, 3. Schneider, 4. Schuhmacher (Sattler und Lohgerber), 5. Maurer, 6. Zimmerer, 7. Maler, Anstreicher Weißbinder und Lacktrer, 8. Tischler, 9. Stell- Zacher und Wagner, 10. Schlosser, 11. Schmiede, 12. Klempner und Installateure.

Außer diesen 12 Prüfungsausschüssen sind für Cassel noch folgende errichtet:

13. Dachdecker, 14. Buchbinder, 15. Gold und Silber- chmiede.

x Die Errichtung weiterer Prüfungsausschüsse im Bedürfniß-

SomaKÄ I« 27. April

falle bleibt vorbehalten. Diejenigen vorstehend aufgeführten besonderen Prüfungsausschüsse, deren Bildung durch Verleihung des Prüfung^rechtes an Innungen zur Abnahme von Prüfungen auch der nicht der Innung angehörigen Lehrlinge sich als nicht nothwendig erweist, kommen in Fortfall.

Cassel am 22. März 1901.

Der Vorstand der Handwerkskammer. Carl Hochapfel

Hersfeld, den 25. April 1901.

Unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Ober- Präsidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. die landroths- amtliche Verfügung vom 9. März 1878 Nr. 2443, im Kreisblatt Nr. 20), wonach die Abhaltung von Haus- k o l l e k t e n wegen Beschädigungen durch H a g e l s ch l a(g nicht genehmigt wird, veranlasse ich die Herren Orts- vorstände des Kreises, die Landwirthe in Ihren Gemeinde­bezirken hieraus speziell aufmerksam zu machen, und die­selben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit auf die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Versicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelschaden hinzuweisen.

J. I. Nr. 2310. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Ziegenhain, am 20. April 1901.

Die unter dem Viehbestände des Rittergutspächters B. Collmann zu Gutsbezirk Hausen ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen und die angeordneten Sicherheitsmaßregeln sind aufgehoben.

Der Landrath. v. Schwertzell. An den Herrn Landrath zu Hersfeld.

* * *

Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 23. April 1901

I. 2241. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Homberg, den 24. April 1901.

Unter den Schasheerden des Schäfers Caspar Keim zu Raboldshausen und des Schäfers Urstadt zu Salzberg ist die Räude auSLL^ochen.

Der Landrath. v. Gehren.

Nichtamtlicher Theil.

Berlin, den 26. April.

In Bonn ist unser Kronprinz jüngst Student geworden, wie es sein Großvater und Vater vordem dort gewesen. Kaiser Wilhelm hat seinen ältesten Sohn persönlich der Universität zugeführt und sowohl dem feierlichen Akte der Immatrikulation wie dem abends nachfolgenden allgemeinen Kommerse der Bonner Studen­tenschaft durch seine Gegenwart besondern Glanz ver­liehen. In zündenden, aus der Tiefe des Herzens quellenden Worten gedachte der Monarch auf dem Kom­merse der eigenen frohen Studenten-Jahre und ermähnte die studierende Jugend, fesizustehen in christlicher Ge­sinnung und den nationale» Gedanken zu pflegen.

Hochgeschätzt von dem obersten Kriegsherrn und von der Armee, getragen von der Liebe seiner Unterthanen und der Dankbarkeit des ganzen deutschen Volkes beging Großherzog Friedrich von Baden, General-Oberst der Kavallerie mit dem Range eines General-Feld- marschalls und General-Inspekteur der fünften Armee- Inspektion, heute die sechzigste Wiederkehr des Tages, wo er im 15. Lebensjahre dem Heere zugeführt und als Leutnant in das Großherzogliche Leib - Infanterie- Regiment eingereiht wurde. Unter den Fürsten, die für das nationale Wieder-Erstarken Deutschlands gewirkt und Opfer gebracht haben, steht Badens Großherzog mit an erster Stelle. Früher als viele andere hat er erkannt, daß die deutsche Einheit nur mit Darangebung persön­licher Souveränetätsrechte zu begründen wäre. Bundes- staatliche Einigung Deutschlands mit einem Parlament und unter Führung Preußens, das war das Ziel des Großherzog», und man darf wohl sagen, daß neben

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1901

Wilhelm dem Großen und Bismarck niemand mehr für seine Erreichung gethan hat, als Badens Fürst. Bis zum heutigen Tage ist Badens Herrscher unablässig be- müth gewesen, die Flamme der nationalen Begeisterung, die das deutsche Volk unter der Führung seines großen Kaisers und seines ersten Ratgebers, des Fürsten Bismarck, bei sich entzündet hatte, zu nähren. Wohl niemals hat er einen öffentlichen Anlaß vorübergehen lassen, ohne mit der Kraft feines beredten Wortes auf die Seinen zu wirken und sie an die Werthschätzung unserer großen Errungenschaften zu mahnen, den patriotischen Sinn in ihnen zu stärken. Ein Vorbild der unwandelbaren Treue und Hingebung an das Reich zu sein, den Sinn für Ordnung und Tüchtigkeit zu fördern das ist sein aus zahlreichen an Kriegervereine und andere Korporationen gerichteten Reden erhellendes Bemühen, in dem er bis in sein gesegnetes Alter nicht erlahmt ist. Was da» badische Land unter der bald fünfzigjährigen Regierung seines Fürsten im Innern gewonnen, wie es sich in ruhiger Etwicklung nach manchem heißen Kampfe mit widerstrebenden Elementen stetig emporgerungen hat zu dem Ziele wahrer Wohlfahrt, davon zeugt die Ein­mütigkeit, mit der sich das badische Volk um seinen Landesherrn schaart und Treue mit Treue zu vergelten bestrebt ist. Möge der greife Fürst und Soldat seinem Volke und dem Reiche bis an die Grenze menschlicher Lebensdauer erhalten bleiben als gerechter Herrscher als treuer Freund des Kaisers und der Armee!

In der Budgetkommission des Reichstags wurde gestern die Berathung des Gesetzes über Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinter­bliebenen fortgesetzt. Zu 8 20 beantragte Abg. Graf Oriola (nl.) solgenden Zusatz :Die auf Grund früherer und des gegenwärtigen Gesetzes gewährten Kriegs-, Ver- stümmelungs- und Alterszulagen verbleiben bei Veran­lagung von Steuern und öffentlichen Abgaben außer Ansatz." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Sodann beantragt Abg. Graf Oriola folgende Bestim­mung:Die Kriegs-, Verstümmelung»- und Alterszulagen, sowie sämmtliche auf Grund dieses Gesetzes zu gewähren­den Bezüge unterliegen weder dem Konkursverfahren, noch der Pfändung oder Zwangsvollstreckung." Auch dieser Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen. Die übrigen Paragraphen des Gesetzes, betreffend allge­meine Bestimmungen, werden nach der Regierungsvorlage genehmigt. Sodann wird noch folgende, vom Grafen Oriola beantragte Resolution einstimmig angenommen: Den Reichskanzler zu ersuchen, in der nächsten Session des Reichstags für eine so frühzeitige Vorlegung der in Aussicht genommenen, durchaus erforderlichen allgemeinen Revisionsgesetze bezüglich der Mililärpensionen und des Mililär-Reliktenwesens Sorge tragen zu wollen, daß die- selben noch während der nächsten Session zur Verab­schiedung gelangen." Die zweite Lesung de» Gesetz­entwurfs ist auf Freitag anberaumt. Inzwischen soll eine unter Vorsitz des Abg. Grafen Roon gebildete Redaktionskommission eine Zusammenstellung der Beschlüsse erster) Lesung bewirken.

Die EinstellungderneuenSeekadetten u n d S ch i f f s j u n g e n ist beendet. Aufs neue hat sich gezeigt, daß die Marine den jährlichen Bedarf mit Leichtigkeit decken kann. Von den Meldungen kann immer nur die Hälfte berücksichtigt werden.

Fünf Generale des preußischen Heeres begingen am 26. April ihre 50 j ä h r i g e D i e n st j u b e l f e i e r: Generaloberst v. Hahnke, vortragender General-Adjutant, Chef des MilitärkabinetS und Chef des Grenadier- Regiments Prinz Karl von Preußen (2.Brandenburgischen) Nr. 12, General der Infanterie Bronsart v. Schellendorff, Generaladjutant, ä la suite des großherzoglich Mecklen- burgischen Grenadier-Regiments Nr. 89, General der Infanterie v. Seeckt, ä la suite des Infanterie-Regiment» Graf Bülow v. Dennewitz (6. Westfälischen) Nr. 55, General der Infanterie v. Keßler und General der Infanterie v. Lattre.

In der Reichstagskommission für das Weingefetz wurde gestern die Nr. 4 berathen und nach langer Debatte