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Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 19. April 1901.

Aus Anlaß mehrerer Einzelfälle ersuchen wir Euere

Hochwohlgeboren unter Bezugnahme auf den Runderlaß vom 30. November 1897 -^ ^-^_A. U. IV

M. b. J. II

4552 G I

t--, die Schauspielunternehmer und die etwa

in Betracht kommenden Vereine im dortigen Verwaltungs­bezirk gefälligst darauf aufmerksam zu machen, daß Aus­nahmen von dem Grundsätze, wonach öffentliche Dar­stellungen aus der biblischen Geschichte des alten und neuen Testaments in der Regel nicht zu gestatten sind, und nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zuge- lassen werden können. Bei Beurtheilung der Frage der Genehmigung wird der Hinweis darauf nicht maßgebend sein können, daß bereits durch die Vorbereitungen zu der Vorstellung Kosten entstanden sind.

Der Minister des Innern.

gez. Freiherr von Rheinbaben.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. I. V.: Unterschrift.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel.

* *

*

Cassel, den 29. April 1901.

Abschrift zur Kenntnißnahme und weiteren Veran- lassung.

Der Regierungs-Präsident. I V.: Mauve.

An die Herren Landräthe des Bezirks und die Herrn Polizei-Direktoren hier, in Hanau und Fulda.

* * *

Hersfeld, den 9. Mai 1901.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntnis der Ortspolizei- behörden des Kreises um gegebenen Falls die Betheiliglen hiernach zu bescheiden.

I- 2555. Der Königliche Landrath,

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 30. April 1901.

Die diesjährige technische Revision der Maaße, Waagen und Gewichte erstreckt sich auf die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Niederaula und findet an den nachstehenden Terminen statt:

29. Mai zu Eichmühle, Asbach, Beiershaufen und Kerspenhausen, 30. Mai zu Holzheim, KruSpiS und Stärklos, 1. Juni zu MengShausen und SolmS, 3. Juni zu Niederjossa und Hattenbach, 4. Juni zu Kleba und Kirchheim, 6. Juni zu Reckerode, Goßmannsrode und Rotterterode, 8. Juni zu Hedderüdorf und Frielingen, 10. Juni zu Gersdorf und Willingshain, 12. Juni zu Gershausen, Reimboldshausen, Allendorf und Kemmerode, i 14. Juni zu Niederaula.

Die Herren Ortsvorstände der vorbezeichneten Ort­schaften erhalten die Weisung, die Gewerbetreibenden alsbald von den angesetzten Terminen in Kenntniß zu setzen, dieselben auf die Folgen einer etwa vorgefundenen Unrichtigkeit der Maaße rc. hinzuweisen und aufzufordern, die Letzteren, soweit deren Richtigkeit zweifelhaft erscheint, zuvor zur aichamtlichen Prüfung zu bringen, auch samintliche revision «Pflichtigen Gegen- stände am Tage vor derRevision einer gründlichen Reinigung zu unterziehen. Die Revision, welche bestimmungsgemäß der Ortövorstand oder ein Vertreter desselben beizuwohnen hat, wird von dem Aichtechniker, Klempnermeister G. Rößing dahier, ausgeführt.

I. I. Nr. 2146. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 23. April 1901.

Die diesjährigen Impf- und Nachschau-Ter­mine im Kreise Hersfeld find wie folgt anberaumt worden:

1. Station Hersfeld,

a. Stadt Hersfeld, Impfung.

Impfung: Freitag den 10. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Freitag den 17. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

b. Stadt Hersfeld, Wiederimpfung und Land.

Impfung: Sonnabend den 11. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Sonnabend den 18. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

2. Station S o r g a.

Impfung: Sonnabend den 1l. Mai 1901, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Sonnabend den 18. Mai 1901, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos.

Impfung: Mittwoch den 22. Mai 1901, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch den 29.Mai 1901, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station O b e r g e i s.

Impfung: Donnerstag den 23. Mai 1901, Nachmittags 4/4 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 30. Mai 1901, Nachmittags 4/* Uhr.

5. Station Schenklengsfeld.

Impfung: Freitag den 31. Mai 1901, Vormittags 8 Uhr.

Nachschau: Freitag den 7. Juni 1901, Vormittags 8 Uhr. 6. Station R a n s b a ch.

Impfung: Freitag den 31. Mai 1901, Mittags 12. Uhr.

Nachschau: Freitag den 7. Juni 1901, Mittags 12 Uhr. 7. Station Philippsthal.

Impfung: Freitag den 31. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 7. Juni 1901, Nachmittags 2 Uhr. 8. Station Asbach.

Impfung: Mittwoch den 22. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 29. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. 9. Station Unterhaun.

Impfung: Freitag den 17. Mai 1901, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Freitag den 24. Mai 1901, Nachmittags 3 Uhr. 10. Station Niederaula.

Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr. 11. Station Frielingen.

Impfung: Donnerstag den 23. Mai 1901, Vormittags 11 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 30. Mai 1901, Vormittags 11 Uhr.

12. Station Kirchheim.

Impfung: Donnerstag den 23. Mai 1901, Nachmittags 1 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 30. Mai 1901, Nachmittags 1 Uhr.

13. Station Friedewald.

Impfung: Mittwoch den 22. Mai 1901, Vormittag« 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 29. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr. 14. Station Widdershausen. Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr. 15. Station Heringen.

Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Mittags 12 Uhr. 16. Station Heimboldshausen. Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. 17. Station H s l z h e i m.

Impfung: Sonnabend den 11. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Sonnabend den 18. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung im Saale des Gastwirlhü Constantin Otto hier statt, während in den übrigen Jmpfstationen des Kreises hierzu die Schul- räume benutzt werden.

Die Impfung wird seitens der Jmpsärzte unent­geltlich ausgeführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unter­liegen der Impfung im Jahre 1901:

1. jedes im Jahre 1900 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,

2. die Kinder, welche im Jahre 1899 oder früher ge­boren und im Jahre 1900 ohne Erfolg, ohne ge­nügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natür­lichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privat­schule, welcher:

a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurück­gelegt hat bezw. zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung und wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vor­stehendes, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu laffen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle find.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleich­zeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pffegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geld­strafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einsordern der vorgeschriebenen Be­scheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung er­folgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während de« Besuche« der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäflstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des JmpflokalS und Stellung der erforderlichen Schreibhülse beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstattonsorte Sorge zu tragen.

A. 1288. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtcuntlicher Theil.

Ehina.

Der Abschluß der chinesischen Wirren scheint nun endlich näher zu rücken. Im englischen Unterhause ist dieser Tage erklärt worden, daß die Zurückziehung eines Theils der Truppen aus Petschili erwogen werde, und es bestätigt sich, daß Graf Walderfee bereits Vorbereitungen zur Heimkehr trifft.

Die Höhe der Gefammt-Forderungen der Mächte be- läuft sich auf rund 65 Millionen Pfund = 1300 Millionen Mark. Es ist nicht wahrscheinlich, daß von chinesischer Seile erhebliche Einwände gegen die Höhe der Forderungen erhoben werden, wie überhaupt die Chinesen in Geldsachen weniger schwierig sind. Daß sie zahlen können, steht außer Zweifel, und man darf ihnen auch nachsagen, daß sie einmal übernommenen Zahlung«-