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3Umtrirte lanvwwttzschafMche Vettage
1901
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Amtlicher Theil
Berlin, den 9. Mai 1901.
Bei Handhabung de« § 1706 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Zweifel darüber entstanden, ob ein minderjähriges, über 7 Jahre altes Kind die Einwilligung zu der Erklärung, wodurch ihm der Name des Ehemannes seiner Mutter ertheilt wird, unter Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in Person erklären muß oder ob der Vormund an seiner Stelle die Erklärung abgeben kann.
Zur Besei^gung dieser Zweifel bemerke ich behufs entsprechender Verständigung der Standesbeamten Folgendes:
Im Bürgerlichen Gesetzbuchs sind diejenigen Fälle einzeln und ausdrücklich bestimmt, in denen die Vornahme von Rechtshandlungen für die in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter ausgeschlossen ist. Im Uebrigen greift für die Befugnis des Vormundes zur Vertretung des Mündels § 1793 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Weise Platz, daß die für den Mündel abgegebenen Willenserklärungen unmittelbar für und gegen den Vertretenen wirken (§ 164 a. a. O.). Hiernach kann auch im Falle des § 1706 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Vormund an Stelle des Minderjährigen die Einwilligung zur Ertheilung des Namen des Ehemannes der Mutter rechtswirksam erklären.
Neben der Vertretungsmacht des Vormundes bleibt indeß die eigene durch die Zustimmung des Vormundes bedingte Geschäftsfähigkeit des über sieben Jahre alten Mündels bestehen.
Während daher für einen Minderjährigen, der das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, der Vormund allein die betreffende Erklärung abzugeben hat, kann bei älteren in der Geschäftsfähigkeit nur beschränkten Minderjährigen die Erklärung entweder von dem Vormunde allein oder von dem Minderjährigen persönlich mit Einwilligung des Vormundes abgegeben werden.
Der Minister des Innern. I. A.: gez. Peters. An den Herrn Regierungs-Prästdenten zu Cassel.
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3.
4.
Abschrift übersende weiteren Bekanntgabe.
Cassel, den 17. Mai 1901. ich zur Kenntnisnahme und
chikanös behandelt würden, daß die Abwickelung von unmittelbaren Geschäften mit denselben sehr zeitraubend sei, überhaupt fich für sie nicht eigne.
Selbst die landwirthschaftlichen Genossenschaften machen die Geschäfte mit den Proviantämtern vielfach nicht unmittelbar, sondern durch Makler.
Die Bürgermeistereien zeigen nicht immer das nothwendige Interesse, um in ihren Ortschaften dem Verkehr der Produzenten mit den Proviantämtern Eingang zu verschaffen, indem sie Bekanntmachungen der Proviantämter ohne Interesse behandeln, erbetene Auskünfte unvollständig oder überhaupt nicht ertheilen.
Um diesen Uebelständen entgegen zu wirken und den
Die Standesbeamten in den Städten sind unmittelbar benachrichtigt worden.
Der Regierungs-Präsidenl. J. V.: M a u v e. An die Herren Landräthe des Bezirks.
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*
Hersfeld, den 1. Juni 1901.
Vorstehendes bringe ich zur Kenntnis der Herren Standesbeamten des Kreises.
A. 1706.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 29. Mai 1901.
Die Militär-Intendantur des 11. Armeekorps hat darauf hingewiesen, daß die unmittelbaren Einlieferungen der Produzenten an die Proviantämter sowohl nach Menge wie nach Beschaffenheit noch sehr zu wünschen übrig lassen, obgleich die Proviantämter überall bestrebt seien, möglichst unmittelbar mit den Produzenten landwirth- schaftlicher Verbrauchsgegenstände in Verkehr zu treten.
Sie glaubt die Ursache u. A. in folgenden Umständen suchen zu müssen:
1. Die Produzenten sind, abgesehen davon, daß sie ihre Ländereien vielfach noch nicht rationell bewirth- fchasten, kein reines Saatgut verwenden, Unkraut au« den Aeckern nicht beseitigen, in der Bereitung ihrer Produkte für den Verkauf auch nicht sorgsam genug; insbesondere besitzen viele keine zeitgemäßen Reinigungsmaschinen, um das Getreide magazinfähig
2.
zu machen.
Die Produzenten machen sich von dem Einflüsse der Händler und Makler, unter welchen sie vielfach stehen, oft noch nicht frei; sie lassen sich von diesen einreden, daß sie seitens der Proviantämter unfreundlich, ja
unmittelbaren Verkehr zwischen den Produzenten und dem größten Konsumenten, dem Militärfiskus, zu fördern, werden die Herren Ortsvorstände veranlaßt, dahin zu wirken,
i.
2.
daß die Produzenten sich bemühen, bei Verkäufen an die Proviantämter nur reelle und gute gereinigte Waare zu liefern, und daß sie sich hierzu nöthigen- falls, eventuell ortschaftsweise, die anderwärts üblichen Putzmühlen — Preis ca. 150 Mk. — anschaffen, daß sich die Produzenten persönlich nöthigenfalls durch den Bürgermeister oder einen Vertrauensmann aus ihrer Mitte, wegen Einlieferung ihres Naturals unter Beiseiteschiebung der Händler und Makler, an die Proviantämter wenden.
3. daß die an sie gerichteten Aufforderungen der Proviant-
4.
ämter wegen der unmittelbaren Einlieferung von Naturalien ordnungsmäßig bekannt gemacht und erbetene Auskünfte bald und eingehend ertheilt, ferner daß die die Ortschaften bereisenden Proviantamts- Beamten mit Rath und That in ihren Absichten, den Verkehr mit den Produzenten zu beleben, in bereitwilligster Weise unterstützt werden.
daß die Landwirthe bei jeder sich bietenden Gelegenheit dahin belehrt werden, daß sie bei den Proviantämtern für gute Waare jederzeit die höchsten Tagespreise erhalten und immer schnelle und entgegenkommende Abfertigung finden. Der Verdienst, welcher bei Umgehung des Händlers in die eigene Tasche der Produzenten fließt, ist nicht klein und macht event, mit der direktenZufuhr verbundeneArbeit reichlich bezahlt.
Die nähere» Bestimmungen für Lieferung landwirth-
schaftlicher Erzeugnisse an Proviantämter sind im Kreis- blatt Nr. 38 pro 1900 abgedruckt.
I. 3014.
Der Königliche Landrath I. V.: Heeg.
| Eine Verwechselung.
A W Eine Erzählung von C. Borge«.
§ (Fortsetzung.)
»Ich kann nicht," schluchzte sie. „Sehen Sie denn nicht, daß ich jede Möglichkeit abffeschnitten habe, und daß eine Umkehr jetzt undenkbar ist? O! wie bitter habe ich meine That bereut, aber sie läßt sich nicht un= | geschehen machen!"
»Darf ich die schwere Last von Ihren Schultern L M nehmen und dem Konsul schreiben, daß Sie noch leben A und hier sind?"
Sie schüttelte traurig das Haupt.
„Er würde mir nie verzeihen!" schluchzte sie. „Nie, mp • $4 bitte Sie, Herr von Wehlau, verrathen Sie . nnch nicht — bewahren Sie mein Geheimnis!"
„Ich will es treulich bewahren, weil Sie e« wünschen," - gelobte er. „Es ist '
i Buchendorf kommen Q.^ Doktor Trenk wohnt, bc wurden?"
sonderbar, daß Sie gerade nach mußten. Wußten Sie, wo Frau als Sie in Wiesbaden engagiert
„Gewiß, ich war stand sie. „Sie sind
gerade auf dem Wege hierher," ge- ... ..,,, „ ein Mann, Sie werden daher kaum f wem- Gefühle verstehen können und es begreiflich sinden, M gerade hier leben wollte. Aber ich sehnte mich darnach, von ihm mit Leuten zu sprechen, die ihn ge- I , G haben, seine Besitzung zu sehen, wo er als Kind gelebt hat. Als Eva aus bem Paradiese getrieben
wurde, kann sie den Verlust ihres Glückes nicht schmerzlicher empfunden haben, als ich, wenn ich den Edelhof verlasse."
Er reichte ihr die Hand.
„Leben Sie wohl, ich verlasse noch heute diese Gegend!" sagte er düster. „Ich könnte jetzt einen längern Aufenthalt hier nicht- mehr ertragen."
Die Gouvernante kehrte allein heim. In ihrem kleinen, behaglichen Zimmer verschloß sie die Thür und weinte bitterlich. Dann las sie die Zeitung, die Johanna ihr mitgegeben.
„Ich glaube jetzt deutlich zu sehen, wie die Sache zusammenhängt, flüsterte sie halblaut mit einem schwachen Lächeln. „In der Stunde der Gefahr hat Agathe von meiner unverzeihliche» Laune erzählt und mein Geheimnis entdeckt. Der Graf schrieb nur die Wahrheit, als er berichtete, er habe Frau Zellberg nicht gesehen; aber er hatte Agathe gesehen, vielleicht ihr Leben gerettet. Wie dem auch sei, sie ist jetzt seine Gattin. Meine geliebte Schwester, die ich schon lange als todt beweinte, ist jetzt sehr glücklich! Ich habe ihr auf dem Schiffe schweres Unrecht gethan; ich darf jetzt ihr Glück nicht mehr trüben."
Mit diesem Entschlüsse barg sie von neuem ihr Antlitz in den Händen und weinte bitterlich.
Frau Doktor Trenk ging unruhig in ihrem Zimmer auf und ab. £um erstenmale in ihrem heitern Leben fühlte sie sich mißmutig und verstimmt. Ihr alter Freund, der kleine Werner, hatte seit acht Tagen Buchen
darf verlassen — ohne Abschied zu nehmen, das war mehr, als ihr gutes Herz vertragen konnte. Dazu kam noch, daß ihre gute Freundin, die Gouvernante, wie ein Schotten einherschlich, und Johanna batle noch dazu ihr,
der guten Frau Doktorin, die bittersten Vorwürfe macht, für das leibliche Wohl der jungen Dame genügend zu sorgen.
„Ich fühle mich ganz wohl," versicherte Fanny eine diesbezügliche Frage, „aber ich habe viel Leid
ge- nicht
auf und
Sorge, dieses wird umso schwerer, da ich sie allein zu tragen habe."
„Ich habe eine Botschaft für Sie, die ich Ihnen endlich mitteilen muß; wiewohl ich mich ungern um die diskreten Angelegenheiten anderer kümmere," bemerkte Frau Trenk.
„Eine Botschaft?" Eine lebhafte Röte ergoß sich über das Gesicht der Gouvernante, um sogleich einer tödtlichen Blässe zu weichen. „Es kann keine Botschaft von irgend einem Menschen sein, den ich kenne "
„Sie ist von Frau von Weblau," fuhr die ältere Dame eifrig fort, denn der Auftrag war ihr peinlich. „Sie ist eine gute Frau und durchaus nicht hochmütig, obgleich sie sehr reich ist. Sie ahnt, daß ihr Sohn Werner Sie liebt, und ich soll Ihnen sagen, daß Sie ihr als Tochter herzlich willkommen sind. Weinen Sie doch nicht, mein liebe« Kind, sie meint e« gut mit Ihnen; aber Sie brauchen ihn ja nicht zu heiraten, weil seine Mutter es wünscht. Aber Werners plötzliche Abreise und Ihr verändertes schlechtes Aussehen bracht- mich