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HerWer meisblatt

Gratirbeilagen rSUn^rirte» OsnntasrbLatL" «.^Hufirfete landwipthschaftlichr VrUage

r. 85.

Soiuistbfiiö de« H. Juli

1901

Amtlicher Theil

Hersfeld, den 17. Juli 1901.

Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevormuste- rung im Kreise Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Am

Anfang Uhr.

Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.

1.

10.

August

730 Abends

730

Morgens

745

80

830

12.

August

60

Morgens

630

645

715

Eitra im Orte

Sieglos an der Straße Hünfeld

Hersfeld

Oberhaun an der Straße Hünfeld

Hersfeld

Unterem mit i M Unterhaun

Rotensee f ;

Wilhelmshof i

Oberrode \ bei Wilhelmshof

Petersberg (

Sorga mit Kathus bei Sorga Bennanushof talkonies mit / , _

Schenksolz und °"der Straße Hers- - - - - - feldFriedewald

815

Dünkelrode

Friedewald mit

13.

August

14.

August

915

100

1045

1115

730

Abends

bei Friedewald

Lauteuhauseu

Hillartshausen mit / bei Hillarts-

Unterneurode | Hausen

Hilmes

Motzfeld

Am

Anfang Uhr.

Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.

17.

19.

August

August

60 Morgens

645 70 730 80 830 90 945 1030 110 1130 1230 630

Morgens 70

80

100 1030

1045 110 1130 120

Meugshausen

Engelbach

Solms

Stärklos

Kruspis

Holzheim

Hilperhausen

Kerspenhausen

Roßbach

Kohlhausen

Eichhof

Biugartes

Friedlos

Mecklar mit/ zwischen Mecklar und

Meckbach ( H. St. Mecklar

Reilos mit 1

Rohrbach, ( bei Reilos Ausgang

Tann und ( nach Friedlos

Biedebach '

Kalkobes

Allmershausen mit i bei Allmers-

Heeues i Hausen

Gittersdors

Untergeis

Obergeis

Aua

3.

4.

5.

6.

die aktiven Ossiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hin­sichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde,

die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß,

die Königlichen Staatsgestüte.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vor­genommen wird.

60 Morgens

Schenkleugsfeld 1 , . ~ Oberlengsfeld \ ^ei Schenklengv- Lampertsfeld | Conrode mit Wüstfeld,

730 830

915 100 1030 1115 1145

530 Morgens

15.

16.

August

August

745 830

930 100 110

60

Morgens 60

Morgens 645

80 845 915

Wippershain und Landershausen Unterweisenborn Wehrshansen Ransbach Ausbach Gethsemane Heimboldshausen Röhrigshof Philippsthal

Barnrode engcrs

bei Conrode

Wölfershausen mit Bengendorf

Heringen Seimbad)

Widdershausen Kleiueusee

Hersfeld mit Meisebach

Wo nicht besonders bestimmt, sind die Musterungsplätze am Eingänge des Ortes, vom vorhergegangenen Musterungsorte aus gerechnet, zu wühlen und zwar bei ungünstiger Witte­rung (Regenwetter) derartig, daß der Musterungs-Kom- missar pp. unter Schutz (Thorweg, vorspringendem Dach) stehen kann. ~

Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. zu den angegebenen Terminen seine sämmtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit Ausnahme:

a. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren,

b. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren,

c. der Hengste,

d. der Stuten, die entweder hochtragend sind als hoch­tragend sind Stuten zu betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, e. der Vollblutstuten, die im Allgemeinen Deutschen Ge­stütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen von: Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,

f. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,

g. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten.

1015

1115

1130 120

Asbach

Beiershausen Hattenbach Kleba

Kirchheim mit Goßmannsrode, Rottertcrode und Reckerode Gershausen mit Stemmerobe und Reimboldshausen Heddersdorf Frielingen

bei Kirchheim

bei Gershausen

70 Abends

Gersdorf mit I bei Gersdorf, AnS- Willingshain i gang u. Frielingen

Niiedernula

Außerdem ist der Herr Regierungs-Präsident befugt unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung ein­treten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Unterzeichnete hierzu ermächtigt.

In den unter d. bis

g. ausgeführten Füllen sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer 6) auch der Deckschein beizufügen ist.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:

icm

1. Mitglieder der regierenden Deutschen Familien in Bezug auf die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Pferde, wogegen die in Wirthschaftsbetrieben verwendeten Pferde zn gestellen sind,

2. die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschafts- pcrsonal,

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge­meinden des diesseitigen Kreises werden hiermit angewiesen Vorstehendes in den Gemeindebezirken wiederholt auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der Pferdebesitzer zu bringen. Sie selbst aber und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und dem Commissare ein Verzeichnis der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach Muster A. der Pferde-Aushebungsvorfchrist m doppelter Ausfertigung vorzulegen. Das dazu erforderliche Formular­papier wird seitens der L. Funk'schen Buchdruckerei hier- selbst in den nächsten Tagen übersandt weiden. In diese Verzeichnisse sind sämmtliche im Orte vorhandenen, also auch die vorstehend unter a bis g sowie 1 bis 6 aufge­führten nicht gestellungspflichtigen, Pferde einzutragen nnv zwar müssen beide Ausfertigungen der Liste genau über- einstimmem Bei Pferden, welche nicht vorgeführt werden können, muß in der Liste (in Spalte Bemerkungen) der deshalbige Grund eingetragen werden.

Die Herren Gemeindevorsteher bczwfe. ihre Stellvertreter sind verpflichtet, dem Mustcruugs-Conmüssarc sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämmtliche Pferde zur Borführung bringen. Dieselben sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordne» und Bvrführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vor- stelluugsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aus­gestellt sind, wobei jeden: Pferde an der linken Kopfseite ein weißer Zettel (nicht zu dünnes Papier) mit der Nummer, welche derjenigen der Borführungsliste entspricht, zu be­festigen ist Hierbei wird jedoch bemerkt, daß nicht die Pferde eines Besitzers für sich, sondern immer die der ganzen Gemeinde re. durchgehend zu nnmmenren und. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die zngewiescnen Nummern seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechstlr werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste über­einstimmend' mit der Borführungsliste zu belassen,

Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünklucknier Einhaltung der »»gesetzten Termine eine glatte Abwickelung des MusterungSgeschäftS ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer liegt.

Js II. Nr. 2303. Der Königliche Landrath

Freiherr v o n Schlei» itz , Geheimer Regierungs-Rath.

Berlin, den 22. Juni 1901.

Von tollen oder tollwuthverdächtigen Thieren ge­bissene Personen, welche das Königliche Institut für Infektionskrankheiten aufsuchen oder diesem zur Behand­lung zugeführt werden, langen daselbst häufig mit un­gereinigtem Körper und mit unsauberer Leibwäsche ver­sehen an, auch bringen sie keine Wäsche zum Wechseln mit.