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HerWer meisblatt
Gratirbeilagen r „SUn^rirte» OsnntasrbLatL" «. „^Hufirfete landwipthschaftlichr VrUage
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Soiuistbfiiö de« H. Juli
1901
Amtlicher Theil
Hersfeld, den 17. Juli 1901.
Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevormuste- rung im Kreise Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Am
Anfang Uhr.
Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.
1.
10.
August
730 Abends
730
Morgens
745
80
830
12.
August
60
Morgens
630
645
715
Eitra im Orte
Sieglos an der Straße Hünfeld—
Hersfeld
Oberhaun an der Straße Hünfeld—
Hersfeld
Unterem mit i M Unterhaun
Rotensee f ;
Wilhelmshof i
Oberrode \ bei Wilhelmshof
Petersberg (
Sorga mit Kathus bei Sorga Bennanushof talkonies mit / , „ _
Schenksolz und °"der Straße Hers- - - - - - ‘ feld—Friedewald
815
Dünkelrode
Friedewald mit
13.
August
14.
August
915
100
1045
1115
730
Abends
bei Friedewald
Lauteuhauseu
Hillartshausen mit / bei Hillarts-
Unterneurode | Hausen
Hilmes
Motzfeld
Am
Anfang Uhr.
Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.
17.
19.
August
August
60 Morgens
645 70 730 80 830 90 945 1030 110 1130 1230 630
Morgens 70
80
100 1030
1045 110 1130 120
Meugshausen
Engelbach
Solms
Stärklos
Kruspis
Holzheim
Hilperhausen
Kerspenhausen
Roßbach
Kohlhausen
Eichhof
Biugartes
Friedlos
Mecklar mit/ zwischen Mecklar und
Meckbach ( H. St. Mecklar
Reilos mit 1
Rohrbach, ( bei Reilos Ausgang
Tann und ( nach Friedlos
Biedebach '
Kalkobes
Allmershausen mit i bei Allmers-
Heeues i Hausen
Gittersdors
Untergeis
Obergeis
Aua
3.
4.
5.
6.
die aktiven Ossiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde,
die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß,
die Königlichen Staatsgestüte.
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
60 Morgens
Schenkleugsfeld 1 , . ~„ Oberlengsfeld \ ^ei Schenklengv- Lampertsfeld | Conrode mit Wüstfeld,
730 830
915 100 1030 1115 1145
530 Morgens
15.
16.
August
August
745 830
930 100 110
60
Morgens 60
Morgens 645
80 845 915
Wippershain und Landershausen Unterweisenborn Wehrshansen Ransbach Ausbach Gethsemane Heimboldshausen Röhrigshof Philippsthal
Barnrode engcrs
bei Conrode
Wölfershausen mit Bengendorf
Heringen Seimbad)
Widdershausen Kleiueusee
Hersfeld mit Meisebach
Wo nicht besonders bestimmt, sind die Musterungsplätze am Eingänge des Ortes, vom vorhergegangenen Musterungsorte aus gerechnet, zu wühlen und zwar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) derartig, daß der Musterungs-Kom- missar pp. unter Schutz (Thorweg, vorspringendem Dach) stehen kann. ~
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. zu den angegebenen Terminen seine sämmtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit Ausnahme:
a. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren,
b. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren,
c. der Hengste,
d. der Stuten, die entweder hochtragend sind — als hochtragend sind Stuten zu betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist — oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, e. der Vollblutstuten, die im Allgemeinen Deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen — von: Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,
f. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,
g. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten.
1015
1115
1130 120
Asbach
Beiershausen Hattenbach Kleba
Kirchheim mit Goßmannsrode, Rottertcrode und Reckerode Gershausen mit Stemmerobe und Reimboldshausen Heddersdorf Frielingen
bei Kirchheim
bei Gershausen
70 Abends
Gersdorf mit I bei Gersdorf, AnS- Willingshain i gang u. Frielingen
Niiedernula
Außerdem ist der Herr Regierungs-Präsident befugt unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Unterzeichnete hierzu ermächtigt.
In den unter d. bis
g. ausgeführten Füllen sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer 6) auch der Deckschein beizufügen ist.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
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1. Mitglieder der regierenden Deutschen Familien in Bezug auf die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Pferde, wogegen die in Wirthschaftsbetrieben verwendeten Pferde zn gestellen sind,
2. die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschafts- pcrsonal,
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des diesseitigen Kreises werden hiermit angewiesen Vorstehendes in den Gemeindebezirken wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der Pferdebesitzer zu bringen. Sie selbst aber und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und dem Commissare ein Verzeichnis der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach Muster A. der Pferde-Aushebungsvorfchrist m doppelter Ausfertigung vorzulegen. Das dazu erforderliche Formularpapier wird seitens der L. Funk'schen Buchdruckerei hier- selbst in den nächsten Tagen übersandt weiden. In diese Verzeichnisse sind sämmtliche im Orte vorhandenen, also auch die vorstehend unter a bis g sowie 1 bis 6 aufgeführten nicht gestellungspflichtigen, Pferde einzutragen nnv zwar müssen beide Ausfertigungen der Liste genau über- einstimmem Bei Pferden, welche nicht vorgeführt werden können, muß in der Liste (in Spalte Bemerkungen) der deshalbige Grund eingetragen werden.
Die Herren Gemeindevorsteher bczwfe. ihre Stellvertreter sind verpflichtet, dem Mustcruugs-Conmüssarc sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämmtliche Pferde zur Borführung bringen. Dieselben sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordne» und Bvrführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vor- stelluugsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume ausgestellt sind, wobei jeden: Pferde an der linken Kopfseite ein weißer Zettel (nicht zu dünnes Papier) mit der Nummer, welche derjenigen der Borführungsliste entspricht, zu befestigen ist Hierbei wird jedoch bemerkt, daß nicht die Pferde eines Besitzers für sich, sondern immer die der ganzen Gemeinde re. durchgehend zu nnmmenren und. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die zngewiescnen Nummern seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechstlr werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste übereinstimmend' mit der Borführungsliste zu belassen,
Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünklucknier Einhaltung der »»gesetzten Termine eine glatte Abwickelung des MusterungSgeschäftS ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer liegt.
Js II. Nr. 2303. Der Königliche Landrath
Freiherr v o n Schlei» itz , Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin, den 22. Juni 1901.
Von tollen oder tollwuthverdächtigen Thieren gebissene Personen, welche das Königliche Institut für Infektionskrankheiten aufsuchen oder diesem zur Behandlung zugeführt werden, langen daselbst häufig mit ungereinigtem Körper und mit unsauberer Leibwäsche versehen an, auch bringen sie keine Wäsche zum Wechseln mit.